Am Freitag, 26. Juni 2026, ändert der Flughafen Zürich die Regeln für Flüssigkeiten im Handgepäck: Lokal abfliegende Passagiere dürfen neu Flüssigkeitsbehälter mit bis zu 2 Litern Fassungsvermögen durch die Sicherheitskontrolle mitnehmen, statt wie bisher nur kleine 100-Milliliter-Behälter in einem 1-Liter-Beutel. Möglich wird die Anpassung durch neue CT-Scanner in der Sicherheitskontrolle, die Gepäckstücke dreidimensional prüfen und den Ablauf am Kontrollband vereinfachen; NUME.CH berichtet unter Berufung auf Angaben des Flughafens Zürich, dass die neue Regel jedoch nicht für alle Reisenden am Airport gilt.
Wichtig ist deshalb die Einschränkung: Die Lockerung betrifft nur Passagiere, die ihre Reise in Zürich beginnen. Wer in Zürich nur umsteigt, muss sich weiterhin an die Standardregel halten: Flüssigkeiten im Handgepäck nur in Behältern bis 100 Milliliter, gesammelt in einem transparenten, wiederverschliessbaren 1-Liter-Beutel. Auch bei der Rückreise kann die neue Zürcher Regel nutzlos sein, wenn der Abflughafen im Ausland oder ein Transitflughafen noch nicht dieselbe CT-Technologie nutzt oder andere Sicherheitsvorgaben anwendet.
Was sich am Flughafen Zürich ab 26. Juni 2026 konkret ändert
Ab dem 26. Juni 2026 dürfen lokal abfliegende Reisende am Flughafen Zürich deutlich grössere Flüssigkeitsbehälter im Handgepäck mitführen. Die neue Obergrenze liegt bei bis zu 2 Litern pro Behälter. Damit fällt für diese Passagiere die bisherige Alltagsregel weg, nach der einzelne Behälter maximal 100 Milliliter fassen durften und alle Flüssigkeiten in einem transparenten 1-Liter-Plastikbeutel verpackt sein mussten. Auch das separate Herausnehmen der Flüssigkeiten aus Tasche oder Koffer soll im normalen Ablauf nicht mehr nötig sein. Für viele Reisende ist das vor allem vor Ferienflügen relevant, weil Sonnencreme, Shampoo, Getränke, Kosmetik, Kontaktlinsenflüssigkeit oder Pflegeprodukte bisher häufig ins Aufgabegepäck mussten.
Die Änderung bedeutet aber nicht, dass am Flughafen Zürich jede Sicherheitsregel aufgehoben wird. Verbotene Gegenstände bleiben verboten, und die Sicherheitskontrolle entscheidet weiterhin, ob ein Gegenstand mitgeführt werden darf. Flüssigkeiten, Aerosole, Gels, Pasten und ähnliche Produkte fallen weiterhin in den kontrollpflichtigen Bereich. Neu ist nur, dass grössere Flüssigkeitsbehälter bei lokalem Abflug in Zürich unter der CT-Technologie zugelassen werden. Für Passagiere ist die wichtigste praktische Folge: Wer ab Zürich startet, kann mehr Flüssigkeiten im Handgepäck planen, sollte aber trotzdem prüfen, was am Zielort und bei einem allfälligen Anschlussflug gilt.
| Punkt | Neue Regel ab 26. Juni 2026 |
|---|---|
| Flughafen | Zürich |
| Gültig für | Lokal abfliegende Passagiere |
| Flüssigkeitsmenge | Behälter bis 2 Liter |
| 100-ml-Regel | Für lokal abfliegende Passagiere aufgehoben |
| Plastikbeutel | Für diese Abflüge nicht mehr nötig |
| Flüssigkeiten auspacken | Im Regelfall nicht mehr nötig |
| Transferpassagiere | Weiterhin 100 ml / 1-Liter-Beutel |
| Rückreise | Regeln des jeweiligen Flughafens prüfen |
Warum die neue Flüssigkeitsregel nicht für Transferpassagiere gilt
Der zentrale Unterschied liegt nicht im Ticket, sondern in der Sicherheitskontrolle. Passagiere, die ihre Reise in Zürich beginnen, passieren die lokal ausgerüsteten Kontrolllinien. Diese wurden schrittweise auf neue CT-Technologie umgestellt. Transferpassagiere dagegen werden in anderen Kontrollbereichen abgefertigt, die laut Flughafen Zürich noch nicht entsprechend ausgerüstet sind. Deshalb bleibt für sie die bekannte Standardregel bestehen.
Das ist für Reisende besonders wichtig, die über Zürich weiterfliegen. Wer beispielsweise aus einem anderen Land in Zürich ankommt und dort in einen Anschlussflug steigt, kann nicht automatisch von der neuen 2-Liter-Regel profitieren. Für diese Personen gilt weiterhin: Flüssigkeiten nur in kleinen Behältern bis 100 Milliliter und insgesamt in einem 1-Liter-Beutel. Wer grössere Flaschen, Kosmetik oder Duty-free-Produkte mit sich führt, sollte deshalb sehr genau prüfen, ob diese versiegelt, zugelassen und am jeweiligen Kontrollpunkt erlaubt sind. Andernfalls kann es passieren, dass Produkte bei der Kontrolle abgegeben werden müssen.
Auch an anderen Schweizer Flughäfen bleibt Vorsicht nötig. Die Lockerung am Flughafen Zürich ist keine automatische Schweizer Landesregel für alle Airports. Für Basel, Genf, Bern oder andere Flughäfen müssen Reisende die jeweiligen aktuellen Handgepäckbestimmungen prüfen. Dass Zürich die Regel für lokale Abflüge ändert, heisst also nicht, dass dieselben Bedingungen bei jedem Schweizer Abflug gelten. Gerade in der Ferienzeit kann dieser Unterschied für Familien, Geschäftsreisende und Umsteiger entscheidend sein.
Wie CT-Scanner die Sicherheitskontrolle verändern
Die neue Regel hängt mit Computertomografie-Scannern zusammen. Diese Geräte erzeugen detailliertere dreidimensionale Bilder vom Inhalt eines Handgepäckstücks. Dadurch können Sicherheitsmitarbeitende Gegenstände und Flüssigkeiten genauer prüfen, ohne dass Passagiere jedes Produkt einzeln auspacken müssen. Für Reisende bedeutet das einen einfacheren Ablauf am Band: Laptop, Tablet und Flüssigkeiten können häufiger im Gepäck bleiben, sofern die lokalen Vorgaben dies erlauben. Für den Flughafen bedeutet die Technik langfristig eine modernere und effizientere Kontrolle.
Der Flughafen Zürich begann die neue Technologie bereits vor der endgültigen Regeländerung schrittweise einzuführen. In der Übergangszeit galt die alte Flüssigkeitsregel weiter, weil nicht garantiert werden konnte, dass jeder Passagier an einer vollständig umgerüsteten Kontrolllinie abgefertigt wird. Genau diese Übergangsphase ist für Reisende oft verwirrend: Man sieht neue Geräte, aber die alte Regel gilt noch. Mit der Anpassung ab 26. Juni 2026 wird die technische Umstellung für lokal abfliegende Passagiere nun auch praktisch spürbar.
Trotzdem bleibt die Sicherheitskontrolle kein Selbstbedienungssystem. Die CT-Technik erleichtert den Ablauf, ersetzt aber nicht die Sicherheitsentscheidung. Flüssigkeiten können weiterhin überprüft werden. Einzelne Gegenstände können zurückgewiesen werden, wenn sie als nicht zulässig gelten oder Zweifel bestehen. Passagiere sollten deshalb nicht versuchen, die neue Regel maximal auszureizen, sondern sinnvoll packen: nur mitnehmen, was für die Reise nötig ist, Flaschen gut verschliessen und Produkte so verstauen, dass sie bei Nachfrage schnell gezeigt werden können.
Was Reisende vor Abflug und Rückreise prüfen sollten
Die wichtigste Regel lautet: Zürich ist nur eine Seite der Reise. Wer in Zürich startet, darf unter den neuen Bedingungen grössere Flüssigkeitsbehälter mitnehmen. Auf der Rückreise kann jedoch ein anderer Flughafen zuständig sein, an dem weiterhin die 100-Milliliter-Regel gilt. Das betrifft besonders Ferienreisende, die am Hinflug aus Zürich komfortabler packen und am Rückflug plötzlich wieder mit strengeren Kontrollen konfrontiert werden. Ein grosser Shampoo-Behälter, eine angebrochene Getränkeflasche oder eine 500-Milliliter-Sonnencreme können dann zum Problem werden.
Auch Transitverbindungen müssen vorab bedacht werden. Wer über einen Flughafen reist, an dem die neue CT-Regel nicht gilt, kann grössere Flüssigkeiten verlieren. Das betrifft nicht nur klassische Flüssigkeiten wie Wasser oder Parfüm. Auch Cremes, Gels, Sprays, Pasten, Make-up, Zahnpasta, Lotionen und ähnliche Produkte zählen in der Sicherheitslogik häufig zu Flüssigkeiten. Wer nur mit Handgepäck reist, sollte deshalb eine konservative Packstrategie wählen, wenn Rückflug oder Anschlussflughafen unklar sind. Die neue Zürcher Regel ist ein Vorteil, aber kein Freipass für jede Flugroute.
Praktisch sinnvoll ist diese Checkliste:
- Vor dem Abflug prüfen, ob die Reise wirklich in Zürich beginnt oder ob man nur umsteigt.
- Bei Direktflug ab Zürich können grössere Flüssigkeitsbehälter bis 2 Liter eingeplant werden.
- Bei Rückflug aus dem Ausland die Regeln des Rückflughafens kontrollieren.
- Bei Umstieg die Flüssigkeitsregeln des Transitflughafens beachten.
- Kosmetik, Medikamente und Spezialnahrung getrennt und gut zugänglich packen.
- Duty-free-Produkte nur kaufen, wenn klar ist, dass sie beim Anschlussflug akzeptiert werden.
- Bei Unsicherheit lieber kleine Reisegrössen verwenden oder Flüssigkeiten ins Aufgabegepäck legen.
Welche Produkte jetzt im Handgepäck einfacher werden
Für viele Passagiere wird vor allem der Ferienflug einfacher. Sonnencreme, After-Sun-Lotion, Haarpflege, Duschgel oder grössere Kosmetikprodukte mussten bisher meistens ins Aufgabegepäck oder in kleine Reisebehälter umgefüllt werden. Wer nur mit Handgepäck reist, kann ab Zürich flexibler planen. Auch Familien profitieren, weil Pflegeprodukte und Getränke für Kinder leichter mitgenommen werden können, sofern sie den übrigen Sicherheitsvorgaben entsprechen. Geschäftsreisende können ebenfalls Zeit sparen, weil sie weniger auspacken und weniger Produkte vorab umfüllen müssen.
Trotzdem ist die neue Regel nicht für alles relevant. Medikamente und Baby- oder Spezialnahrung hatten bereits bisher besondere Ausnahmen, wenn sie für die Reise benötigt wurden. Die neue Regel betrifft vor allem normale Reise- und Alltagsflüssigkeiten. Dazu gehören Getränke, Kosmetik, Pflegeprodukte, Sprays, Gels, Cremes und ähnliche Behälter. Wer sehr grosse Mengen mitnehmen will, sollte weiterhin überlegen, ob das im Handgepäck sinnvoll ist. Denn Gewicht, Airline-Regeln und Platz im Gepäck bleiben unabhängig von der Sicherheitskontrolle bestehen.
| Produkt | Was sich praktisch ändert |
|---|---|
| Wasserflasche | Bei lokalem Abflug ab Zürich bis 2 Liter möglich |
| Sonnencreme | Grössere Flaschen müssen nicht zwingend ins Aufgabegepäck |
| Shampoo/Duschgel | Reisegrössen sind weniger zwingend |
| Parfüm | Grössere Behälter können möglich sein, aber Rückreise prüfen |
| Zahnpasta/Gel | Muss bei lokalem Abflug nicht mehr nach 100 ml geplant werden |
| Kontaktlinsenflüssigkeit | Grössere Flasche kann einfacher mitgenommen werden |
| Duty-free-Flüssigkeiten | Weiterhin Transit- und Zielflughafen beachten |
Warum die neue Regel Reisende entlastet, aber keine Sorglosigkeit erlaubt
Die neue Flüssigkeitsregel am Flughafen Zürich ist für lokal abfliegende Passagiere eine echte Erleichterung. Sie reduziert Packstress, beschleunigt den Ablauf an der Sicherheitskontrolle und macht Reisen mit Handgepäck komfortabler. Besonders in der Sommerreisezeit ist das relevant, weil viele Menschen bewusst ohne Aufgabegepäck fliegen und bisher bei Flüssigkeiten stark eingeschränkt waren. Auch die Zahl der kleinen Plastikbeutel und Mini-Verpackungen könnte im Alltag sinken, wenn Reisende grössere Originalbehälter mitnehmen können. Für den Flughafen ist die Anpassung zudem ein sichtbarer Schritt in Richtung moderner Sicherheitsinfrastruktur.
Gleichzeitig bleibt die Regel kompliziert, weil sie nicht überall gleich gilt. Zürich hebt die Grenze nur für lokal abfliegende Passagiere an. Transferpassagiere, Rückreisende und Reisende über andere Flughäfen müssen weiterhin die jeweiligen lokalen Vorschriften beachten. Genau hier liegt der grösste Fehler, den Passagiere machen können: Sie packen nach der Zürcher Regel, fliegen aber von einem anderen Airport zurück, der noch die alte 100-Milliliter-Grenze anwendet. Wer Ärger vermeiden will, plant nicht nur den Hinflug, sondern auch Rückflug und Transit.
Die nüchterne Einschätzung lautet deshalb: Ab 26. Juni 2026 wird das Reisen ab Zürich einfacher, aber nicht grenzenlos. Die neue 2-Liter-Regel ist ein Komfortgewinn für lokale Abflüge, keine globale Handgepäckfreiheit. Wer die Ausnahme für Transferpassagiere und die unterschiedlichen Regeln bei Rückflügen beachtet, kann die Lockerung sinnvoll nutzen. Wer sie ignoriert, riskiert unnötige Verzögerungen oder den Verlust von Produkten an der Sicherheitskontrolle.
FAQ: Was Passagiere jetzt wissen müssen
Gilt die neue Flüssigkeitsregel ab sofort?
Nein. Sie gilt ab Freitag, 26. Juni 2026.
Für wen gilt die 2-Liter-Regel am Flughafen Zürich?
Sie gilt für Passagiere, die ihre Reise am Flughafen Zürich beginnen und dort lokal abfliegen.
Gilt die Regel auch für Transferpassagiere?
Nein. Für Transferpassagiere gilt weiterhin die Standardregel mit 100 Millilitern pro Behälter und einem 1-Liter-Beutel.
Müssen Flüssigkeiten weiterhin in einen transparenten Beutel?
Für lokal abfliegende Passagiere ab Zürich entfällt diese Pflicht im Rahmen der neuen Regel. Für Transferpassagiere bleibt sie bestehen.
Darf ich auf der Rückreise ebenfalls 2 Liter mitnehmen?
Nur wenn der Rückflughafen entsprechende Regeln erlaubt. Viele Airports nutzen weiterhin andere Vorschriften.
Warum ist Zürich hier weiter als andere Flughäfen?
Der Flughafen hat die Sicherheitskontrollen für lokal abfliegende Passagiere schrittweise auf CT-Scanner umgestellt.
Sollte ich trotzdem kleine Reisegrössen mitnehmen?
Ja, wenn Rückflug, Transit oder Zielflughafen nicht sicher dieselbe Regel anwenden. Kleine Behälter bleiben die risikoärmere Lösung.
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