Der Fall um den Schweizer Bauern Severin Kym aus Möhlin zeigt, wie schnell eine alltägliche Traktorfahrt zu einem juristischen Streit werden kann: Zwei Polizisten warfen dem Landwirt vor, er habe am 11. Mai 2024 mit seinem Traktor und einem voll beladenen Silage-Ladewagen ausserorts nicht auf Ausweichplätzen angehalten, Kym wehrte sich gegen Strafbefehl und Busse – und bekam vor dem Bezirksgericht Rheinfelden recht, berichtet NUME.CH unter Berufung auf den «Schweizer Bauer».
Der Entscheid ist kein Grundsatzurteil für alle Traktorfahrten in der Schweiz, aber er ist für Landwirte wichtig. Das Gericht stellte klar, dass es keine automatische Pflicht gibt, jeden möglichen Ausstellplatz zu nutzen. Entscheidend sei der konkrete Sachverhalt: Fahrzeug, Ladung, Strecke, Verkehrslage und die Frage, ob ein Ausweichmanöver selbst gefährlich werden könnte.
Warum der Fall vor Gericht landete
Ausgangspunkt war eine Fahrt zwischen Mumpf und Möhlin im Kanton Aargau. Severin Kym war mit einem Traktor und einem Ladewagen voller Silage unterwegs. Nach Darstellung der Polizisten hätte er auf Ausweichplätzen halten müssen, um schnelleren Fahrzeugen das Überholen zu erleichtern. Die Beamten folgten dem Landwirt bis auf den Hof. Danach erhielt Kym eine Busse von 200 Franken sowie eine Strafbefehlsgebühr von 400 Franken. Der Vorwurf lautete: «Nichthalten auf Ausweichplätzen». Kym akzeptierte das nicht. Mit Hilfe seines Anwalts Stephan Stulz erhob er Einsprache. Am 25. Juni kam der Fall vor das Bezirksgericht Rheinfelden.
Die wichtigsten Punkte des Falls
| Punkt | Detail |
|---|---|
| Betroffener Landwirt | Severin Kym aus Möhlin AG |
| Vorwurf | Nichthalten auf Ausweichplätzen |
| Datum der Fahrt | 11. Mai 2024 |
| Fahrzeug | Traktor mit vollem Silage-Ladewagen |
| Ursprüngliche Kosten | 200 Franken Busse, 400 Franken Strafbefehlsgebühr |
| Gericht | Bezirksgericht Rheinfelden |
| Verhandlung | 25. Juni |
| Entscheid | Freispruch |
| Kosten | zulasten der Staatskasse |
Was Severin Kym vor Gericht sagte
Kym erklärte, er sei auf der Strecke ganz rechts gefahren, wenn die Gegenfahrbahn frei gewesen sei. Damit habe er den nachfolgenden Verkehr nicht unnötig behindert. Den Parkplatz bei der Zeininger Höhe habe er bewusst nicht benutzt. Der Grund war aus seiner Sicht praktisch und sicherheitsrelevant: Mit einem vollen Silage-Ladewagen und einem nicht besonders starken Traktor könne das Wiederanfahren dort schwierig werden. Gerade das Wiedereingliedern in den Verkehr könne dann gefährlicher sein als das Weiterfahren. Damit lag der Kern des Streits nicht bei der Frage, ob landwirtschaftliche Fahrzeuge Rücksicht nehmen müssen. Das müssen sie. Entscheidend war, ob Kym in dieser konkreten Situation rechtlich verpflichtet war, an genau diesem Ausweichort zu halten.
Welche Verkehrsregel das Gericht anwendete
Gerichtspräsident Björn Bastian verwies auf Artikel 10 Absatz 3 der Verkehrsregelnverordnung. Danach müssen Führer schwerer Motorwagen ausserorts schnelleren Motorfahrzeugen das Überholen angemessen erleichtern. Das kann bedeuten: ganz rechts fahren, Abstand wahren und nötigenfalls auf Ausweichplätzen halten. Das Wort «nötigenfalls» war zentral. Es bedeutet nicht, dass jeder Ausweichplatz zwingend genutzt werden muss. Vielmehr muss geprüft werden, ob ein Halt in der konkreten Lage notwendig, möglich und zumutbar ist. Genau hier gab das Gericht dem Landwirt recht. Kym habe glaubhaft gemacht, dass der Parkplatz bei der Zeininger Höhe für sein Gespann problematisch gewesen sei. Frühere Erfahrungen hätten gezeigt, dass das Wiederanfahren und Einfädeln mit schwerer Ladung dort schwierig werden könne.
Was der Anwalt des Bauern argumentierte
Anwalt Stephan Stulz stellte den Fall im Plädoyer als Sicherheitsfrage dar. Sein Argument: Das Strafrecht dürfe einen Landwirt nicht dazu zwingen, ein Manöver auszuführen, das selbst gefährliche Verkehrssituationen schaffen könne. Er sagte sinngemäss, Kym solle über das Strafrecht zu einem Verhalten gedrängt werden, das auf dieser Strecke und mit diesem Gespann nicht sicherer, sondern riskanter wäre. Damit verschob die Verteidigung den Fokus: weg vom blossen Ärger über langsamen Verkehr, hin zur realen Verantwortung des Fahrers.
Das überzeugte das Gericht. Nach kurzer Beratung sprach Gerichtspräsident Bastian den Landwirt frei. Zugleich betonte er, dass er keinen allgemeinen Freipass für landwirtschaftliche Fahrzeuge erteile, sondern nur diesen konkreten Fall beurteile.
Warum der Freispruch für Bauern wichtig ist
Der Entscheid zeigt, dass langsamere Fahrzeuge auf Schweizer Strassen nicht pauschal als Problem behandelt werden dürfen. Gerade in ländlichen Regionen gehören Traktoren, Anhänger, Ladewagen und Erntemaschinen zum Alltag. Sie sind langsamer, schwerer und weniger flexibel als Personenwagen.
Für Landwirte ist der Fall deshalb relevant, weil er eine praktische Realität anerkennt: Ein Ausweichplatz ist nicht automatisch ein sicherer Ort zum Halten. Je nach Ladung, Motorleistung, Steigung, Sicht und Verkehr kann das Anhalten und Wiederanfahren riskanter sein als das Weiterfahren. Das bedeutet aber nicht, dass Traktorfahrer den Verkehr ignorieren dürfen. Sie müssen weiterhin angemessen Rücksicht nehmen. Sie müssen rechts fahren, wo es möglich ist, Überholen erleichtern und gefährliche Blockaden vermeiden. Der Fall Kym zeigt nur: Die Pflicht hat Grenzen, wenn ein Ausweichmanöver selbst neue Gefahren schafft.
Welche Kosten trotz Freispruch bleiben könnten
Die Verfahrenskosten gehen zulasten der Staatskasse. Für Kym ist das ein wichtiger Punkt, weil der Strafbefehl aufgehoben wurde und er nicht als schuldig gilt. Trotzdem könnte der Freispruch finanziell nicht vollständig folgenlos bleiben. Laut Bericht ist damit zu rechnen, dass nicht alle Verteidigungsausgaben anerkannt werden. Besonders die Kosten für ein Gutachten könnten beim Landwirt hängen bleiben.

Dieses Gutachten wurde von Josef Amrein von der Beratungsstelle für Unfallverhütung in der Landwirtschaft erstellt. Es diente der Verteidigung, um die konkrete Verkehrssituation und die Risiken des Ausstellmanövers einzuordnen.
Was offen bleibt
- Ob alle Anwaltskosten vollständig ersetzt werden.
- Ob das Gutachten vollständig entschädigt wird.
- Wie stark der Entscheid andere ähnliche Fälle beeinflusst.
- Ob Polizeikontrollen bei Traktorfahrten künftig genauer auf die konkrete Situation achten.
- Wie Landwirte solche Strecken dokumentieren sollten, falls es später Streit gibt.
Was Landwirte aus dem Fall lernen können
Der Fall zeigt vor allem eines: Wer mit schweren landwirtschaftlichen Fahrzeugen unterwegs ist, sollte sein Verhalten erklären können. Nicht jedes Nichtanhalten ist automatisch falsch. Aber es muss nachvollziehbar sein, warum ein Halt nicht sinnvoll oder nicht sicher war. Wichtig sind konkrete Gründe. Dazu gehören Gewicht der Ladung, Steigung, Motorleistung, Sichtverhältnisse, Verkehrsaufkommen, Breite der Strasse und die Möglichkeit, wieder sicher in den Verkehr einzufädeln.
Für Landwirte kann es hilfreich sein, problematische Strecken zu kennen und bei wiederkehrenden Situationen genau zu dokumentieren, warum bestimmte Ausweichplätze ungeeignet sind. Der Fall Kym zeigt, dass solche praktischen Erfahrungen vor Gericht Gewicht haben können.
Der Freispruch von Severin Kym ist kein Freipass für langsames Fahren ohne Rücksicht. Er ist aber ein klares Signal, dass Verkehrsregeln realistisch angewendet werden müssen. Landwirtschaftliche Fahrzeuge sind Teil des Strassenverkehrs, aber sie funktionieren nicht wie Personenwagen. Das Bezirksgericht Rheinfelden stellte nicht die Pflicht zur Rücksichtnahme infrage. Es stellte nur fest, dass diese Pflicht nicht so weit geht, dass ein Landwirt zu einem gefährlichen Ausweichmanöver gezwungen werden darf.
Für Kym bedeutet das Urteil vor allem Sicherheit auf einer Strecke, die er auch künftig befahren muss. Für andere Bauern ist der Fall ein Hinweis: Wer sachlich begründen kann, warum ein Halt mit schwerem Gespann nicht sicher ist, hat vor Gericht nicht automatisch schlechte Karten.
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