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Wie alt ist die Schweiz? Die gängige Antwort lautet: Sie geht auf das Jahr 1291 zurück – gerechnet ab 2026 wären das 735 Jahre. Damals schlossen die drei Talschaften Uri, Schwyz und Unterwalden den sogenannten Bundesbrief, der in der populären Geschichtsschreibung als Gründungsurkunde der Eidgenossenschaft gilt und dem der Nationalfeiertag vom 1. August gewidmet ist. So einfach die Zahl klingt, so umstritten ist sie unter Historikern: Das genaue Datum ist nicht gesichert, der Bundesbrief war nur einer von mehreren ähnlichen Bündnissen, und die moderne Schweiz als Bundesstaat entstand erst 1848. Wer fragt, wie alt das Land ist, bekommt deshalb je nach Blickwinkel eine andere Zahl – von rund 735 Jahren bis zu lediglich 178.

Warum es gleich mehrere plausible Gründungsdaten gibt, was 1291 wirklich geschah und wie aus einem mittelalterlichen Landfriedensbündnis der moderne Staat wurde, erklärt dieser Beitrag von NUME.CH Schritt für Schritt. Die Grundlage bilden das Bundesbriefmuseum in Schwyz, das Schweizerische Nationalmuseum, das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) und die aktuelle Forschung. So viel vorweg: Die spannendste Erkenntnis ist nicht die Jahreszahl selbst, sondern die Geschichte dahinter – wie ein lange vergessenes Dokument im 19. Jahrhundert zum nationalen Symbol aufstieg.

Die kurze Antwort: 1291 und 735 Jahre

Nach der traditionellen Zählung wurde die Alte Eidgenossenschaft 1291 gegründet. Uri, Schwyz und Unterwalden verbündeten sich und gelobten sich im Bundesbrief gegenseitige Hilfe und inneren Zusammenhalt. Rechnet man von diesem Jahr bis 2026, ergibt das ein Alter von 735 Jahren. Auf dieses Datum bezieht sich der Nationalfeiertag am 1. August, weil der Bundesbrief auf «Anfang August 1291» datiert ist.

Diese Antwort ist die im Alltag übliche und steht auf Münzen, in Schulbüchern und Festreden. Sie ist als Symbol tief verankert – historisch aber nur die halbe Wahrheit. Denn der Bundesbrief war weder ein Staatsgründungsakt im heutigen Sinn noch das einzige Bündnis seiner Art.

Was 1291 wirklich geschah: der Bundesbrief

Der Bundesbrief von 1291 ist ein auf Latein verfasstes Pergament im Format von rund 32 mal 20 Zentimetern mit 17 Zeilen Text; heute wird er im Bundesbriefmuseum in Schwyz aufbewahrt. Inhaltlich ist er in erster Linie ein Rechtsdokument. Nur zwei von sieben Absätzen betreffen den Beistand im Kriegsfall; der grössere Teil regelt Fragen des Straf- und Zivilrechts – etwa den Grundsatz, dass Rechtsstreitigkeiten nicht vor fremde Fürsten getragen werden sollen, sondern Richter aus den eigenen Reihen zu stellen sind.

Anlass war eine Phase der Unsicherheit nach dem Tod des römisch-deutschen Königs Rudolf I. von Habsburg im Juli 1291. Der Brief sollte den Landfrieden sichern und bestehende Verhältnisse bestätigen. Er nimmt auf ein früheres, nicht erhaltenes Abkommen Bezug – ein Hinweis darauf, dass die Zusammenarbeit der Talschaften schon älter war. Ein Verteidigungsbündnis gegen Habsburg oder gar ein revolutionärer Freiheitsakt war er nicht; solche Bündnisse waren im spätmittelalterlichen Europa verbreitet.

Der Rütlischwur: Legende statt belegte Geschichte

Viele denken bei der Gründung der Schweiz an den Rütlischwur – die Szene, in der sich Abgesandte der drei Urkantone auf der Rütliwiese am Vierwaldstättersee zu gegenseitigem Beistand verschwören. Historisch belegen lässt sich dieser Schwur nicht. Er wurde erstmals im 15. Jahrhundert schriftlich erwähnt und durch Friedrich Schillers Drama «Wilhelm Tell» von 1804 populär gemacht. Der Begriff «Rütlischwur» selbst entstand erst um 1850.

Der Chronist Aegidius Tschudi datierte den Schwur in seinem «Chronicon Helveticum» auf den 8. November 1307. Diese Jahreszahl galt lange als Gründungsdatum, bevor sie im 19. Jahrhundert von 1291 verdrängt wurde. Auch die Figur Wilhelm Tell gilt heute als Legende; einen historischen Nachweis gibt es nicht. Der Rütlischwur steht damit sinnbildlich für die Gründungsidee, nicht für ein belegtes Ereignis.

Warum es mehrere Gründungsdaten gibt

Je nachdem, welchen Moment man als Anfang wählt, ergibt sich ein anderes Alter. Die vier wichtigsten Daten im Überblick:

JahrEreignisBedeutung
1291Bundesbrief von Uri, Schwyz, Unterwaldentraditionelles Gründungsjahr, Basis des 1. August
1307Rütlischwur (laut Chronist Tschudi)lange als Gründungsdatum genannt, historisch unsicher
1315Bund von Brunnen / Morgartenbrieferster Bundesbrief auf Deutsch, erstmals das Wort «Eidgenosse»
1848Bundesverfassung, moderner BundesstaatGeburt der heutigen Schweiz als Verfassungsstaat

Eine Umfrage des Forschungsinstituts Sotomo zeigt, wie uneinig sich die Bevölkerung ist: Eine Mehrheit von 52 Prozent verbindet die Staatsgründung mit dem Jahr 1848, nur 21 Prozent nennen den Bundesbrief von 1291. Rechnet man ab 1848, ist die moderne Schweiz 2026 erst 178 Jahre alt.

Wie 1291 zum offiziellen Datum wurde

Erstaunlich ist, dass der Bundesbrief über Jahrhunderte kaum eine Rolle spielte. Das Dokument geriet in Vergessenheit und wurde erst 1758 im Archiv von Schwyz wiederentdeckt. Zum nationalen Symbol wurde es erst im ausgehenden 19. Jahrhundert – aus einem konkreten Anlass: Die Stadt Bern wollte 1891 ihr 700-jähriges Bestehen feiern. Der Bundesrat verband dies mit einer gesamtschweizerischen 600-Jahr-Feier der Eidgenossenschaft und legte das Gründungsjahr auf 1291 fest, weil der Bundesbrief «Anfang August» dieses Jahres datiert ist.

In seiner Botschaft von 1889 erklärte der Bundesrat den «ewigen Bund» von Uri, Schwyz und Unterwalden vom 1. August 1291 zum Anfang der Eidgenossenschaft. Dahinter stand die Absicht, den 1848 gegründeten Bundesstaat in eine lange Kontinuität zu stellen. Die 600-Jahr-Feier von 1891 wurde ein grosser Erfolg – und verankerte die Zahl 1291 endgültig im nationalen Bewusstsein. In der Zeit der «Geistigen Landesverteidigung» der 1930er-Jahre gewann der Bundesbrief zusätzliche symbolische Kraft; 1936 wurde in Schwyz eigens das Bundesbriefarchiv errichtet, seit 1999 das Bundesbriefmuseum.

Was die Forschung heute zur Gründung der Schweiz sagt

Die historische Forschung betrachtet die Entstehung der Eidgenossenschaft heute weniger als einzelnes Gründungsereignis, sondern als längeren politischen Prozess um 1300. Der Bundesbrief, der traditionell auf Anfang August 1291 datiert wird, ist dabei eine wichtige Quelle, aber nicht die „Gründungsurkunde der Schweiz“ im modernen Sinn.

„Die Anfänge der Eidgenossenschaft gehen auf die Zeit um 1300 zurück.“ Entscheidend ist aus Sicht der Forschung weniger ein einzelnes Jahr als die Entwicklung mehrerer Bündnisse, Herrschaftsrechte und Konflikte in dieser Epoche, wie das Schweizerische Nationalmuseum die Debatte zusammenfasst.

Der Bundesbrief regelte vor allem gegenseitige Hilfe, Konfliktbeilegung und Fragen der Gerichtsbarkeit zwischen den beteiligten Talschaften. Er war zudem kein isoliertes Dokument. Im Gebiet der späteren Eidgenossenschaft entstanden im 13. und 14. Jahrhundert mehrere Bündnisse und Vereinbarungen. Der Bund von 1291 erhielt seine herausragende Stellung erst wesentlich später, als Historiker und Politik nach einem möglichst frühen Ursprung der Schweiz suchten.

Die Vorstellung, am 1. August 1291 sei ein neuer Staat namens Schweiz gegründet worden, entspricht deshalb nicht dem heutigen Forschungsstand.

Die Datierung des Bundesbriefs bleibt Gegenstand der Forschung

Eine besonders weitreichende Neuinterpretation legte der Schweizer Historiker Roger Sablonier 2008 in seinem Buch «Gründungszeit ohne Eidgenossen» vor. Er argumentierte, dass der Bundesbrief möglicherweise nicht 1291, sondern erst um 1309 geschrieben und auf die Zeit nach dem Tod König Rudolfs I. von Habsburg zurückdatiert worden sei. Diese These ist ein wichtiger Beitrag zur Forschungsdebatte, stellt aber keinen unumstrittenen Konsens dar.

Die traditionelle Datierung stützt sich unter anderem auf die Formulierung „Anfang August 1291“ im Dokument. Moderne naturwissenschaftliche Untersuchungen des Pergaments konnten eine Entstehung um 1300 grundsätzlich nicht ausschliessen, liefern aber kein exaktes Schreibjahr. Eine Datierung des Materials allein beweist daher weder 1291 noch 1309.

Für Sabloniers Interpretation sind die politischen Ereignisse von 1309 besonders relevant. König Heinrich VII. bestätigte damals Uri und Schwyz ihre Reichsfreiheiten und bezog auch Unterwalden in entsprechende königliche Privilegien ein. Damit erhielten die drei Orte eine rechtliche Stellung gegenüber dem Reich, deren politische Bedeutung greifbarer dokumentiert ist als eine angebliche Staatsgründung von 1291.

Der Bundesbrief ist eine mittelalterliche Bündnisurkunde. Seine spätere Rolle als nationale Gründungsurkunde gehört dagegen zur Geschichte der schweizerischen Erinnerungskultur.

Auch der berühmte Rütlischwur lässt sich nicht als historisch gesichertes Ereignis des Jahres 1291 nachweisen. Die Erzählung von den drei Eidgenossen auf dem Rütli wurde erst in späteren Chroniken ausführlich ausgestaltet. Besonders einflussreich wurde die Darstellung im «Weissen Buch von Sarnen», das der Obwaldner Landschreiber Hans Schriber um 1470 verfasste. Dort erscheinen bereits zentrale Motive der späteren Gründungserzählung, darunter der Schwur auf dem Rütli und Wilhelm Tell.

Von der Alten Eidgenossenschaft zum modernen Staat

Aus den Bündnissen des späten 13. und frühen 14. Jahrhunderts entwickelte sich schrittweise die Alte Eidgenossenschaft. Neben Uri, Schwyz und Unterwalden kamen im 14. Jahrhundert Luzern, Zürich, Glarus, Zug und Bern hinzu. Damit entstand die traditionelle Gruppe der Acht Alten Orte.

Diese Eidgenossenschaft war jedoch kein Staat nach heutigem Verständnis. Die einzelnen Orte besassen eigene Regierungen, Rechtsordnungen, politische Interessen und teilweise sogar unterschiedliche Bündnispartner. Gemeinsam waren ihnen verschiedene Verträge und die Notwendigkeit, bestimmte militärische und aussenpolitische Fragen miteinander auszuhandeln.

Eine zentrale Institution war die Tagsatzung. Abgesandte der Orte trafen sich dort, um über gemeinsame Angelegenheiten zu beraten. Eine Bundesregierung, ein schweizweit gewähltes Parlament oder eine einheitliche Staatsbürgerschaft existierten nicht.

Die Alte Eidgenossenschaft war ein komplexes Geflecht aus Bündnissen, gemeinsamen Herrschaften und unterschiedlichen Rechtsverhältnissen, kein früher Nationalstaat.

Auch territorial entwickelte sich dieses Gebilde nicht geradlinig. Neue Orte kamen durch Bündnisse hinzu, andere Gebiete standen als sogenannte Zugewandte Orte in enger Verbindung mit der Eidgenossenschaft. Daneben existierten Gemeine Herrschaften, die mehrere eidgenössische Orte gemeinsam verwalteten. Militärische Siege und territoriale Expansion vergrösserten den Einfluss der Eidgenossen zusätzlich.

JahrEreignisBedeutung
1291traditionell datierter BundesbriefBündnis zwischen Uri, Schwyz und Unterwalden
1309königliche Privilegien Heinrichs VII.Stärkung der Stellung der drei Waldstätten
1353Bern tritt dem Bündnisgeflecht beiKern der Acht Alten Orte entsteht
1481Freiburg und Solothurn treten beiErweiterung nach den Burgunderkriegen
1513Appenzell wird vollberechtigter OrtEidgenossenschaft umfasst 13 Orte
1648Westfälischer FriedenLoslösung vom Reich wird international anerkannt
1798Helvetische RepublikEnde der Alten Eidgenossenschaft
1803MediationsakteRückkehr zu einer stärker föderalen Ordnung
1815BundesvertragStaatenbund aus 22 Kantonen
1848BundesverfassungEntstehung des modernen Bundesstaates

1798 beendete die Alte Eidgenossenschaft

Ein weiterer Einschnitt wird in verkürzten Darstellungen häufig übersprungen. 1798 marschierten französische Truppen in die Eidgenossenschaft ein. Die alte politische Ordnung brach zusammen und wurde durch die zentralistisch organisierte Helvetische Republik ersetzt.

Napoleon Bonaparte beendete dieses Modell 1803 mit der Mediationsakte und stellte einen föderaleren Aufbau wieder her. Nach dem Ende der napoleonischen Herrschaft regelte der Bundesvertrag von 1815 das Verhältnis zwischen nunmehr 22 souveränen Kantonen. Die Schweiz blieb damit zunächst ein Staatenbund mit einer schwachen gemeinsamen Ebene.

Diese Ordnung geriet in den 1830er- und 1840er-Jahren zunehmend unter Druck. Liberale Kräfte verlangten einen stärkeren Bundesstaat, während konservative Kantone ihre kantonale Souveränität und traditionelle politische Ordnung verteidigen wollten. Sieben katholisch-konservative Kantone schlossen 1845 den Sonderbund.

1848 entstand die heutige Schweiz als Bundesstaat

Der Konflikt führte 1847 zum Sonderbundskrieg. Die Bundestruppen unter General Guillaume-Henri Dufour besiegten den Sonderbund innerhalb weniger Wochen. Gemessen an vielen europäischen Konflikten des 19. Jahrhunderts blieb die Zahl der Opfer vergleichsweise gering, doch politisch war das Ergebnis einschneidend.

1848 verabschiedeten die Kantone die erste Schweizer Bundesverfassung. Sie schuf einen Bundesstaat mit gemeinsamen Institutionen und teilte die staatlichen Kompetenzen zwischen Bund und Kantonen auf. Das Zweikammersystem mit Nationalrat und Ständerat verband dabei Bevölkerungsvertretung und kantonale Repräsentation.

Bern wurde Sitz der Bundesbehörden. Der neue Bundesrat bildete die siebenköpfige Exekutive, während das Bundesgericht schrittweise als gemeinsame Justizinstitution ausgebaut wurde. Auch wirtschaftlich beseitigte der Bund zahlreiche kantonale Schranken und erhielt Kompetenzen, die für einen einheitlichen Wirtschaftsraum entscheidend waren.

Staatsrechtlich liegt deshalb zwischen 1291 und 1848 ein fundamentaler Unterschied: 1291 steht für ein mittelalterliches Bündnis, 1848 für die institutionelle Entstehung des schweizerischen Bundesstaates.

Die Verfassung von 1848 wurde 1874 grundlegend revidiert. Eine weitere Totalrevision trat 2000 in Kraft. Die staatlichen Grundstrukturen von Regierung, Nationalrat, Ständerat, Bund und Kantonen gehen jedoch auf die Ordnung von 1848 zurück.

Warum die Schweiz trotzdem 1291 als Gründungsjahr feiert

Dass heute nicht 1848, sondern 1291 als Gründungsjahr der Schweiz im öffentlichen Bewusstsein dominiert, hat viel mit der nationalen Erinnerungskultur des 19. Jahrhunderts zu tun. Der junge Bundesstaat suchte nach einer gemeinsamen historischen Erzählung, die weit vor die politischen Konflikte von 1847 zurückreichte.

1891 wurde das 600-jährige Jubiläum des Bundesbriefs offiziell gefeiert. Die Verbindung von Bundesbrief, Rütli, Urkantonen und Anfang August gewann dadurch erheblich an Bedeutung. Der 1. August etablierte sich als Datum der nationalen Erinnerung und wurde später zum Bundesfeiertag.

Historisch lassen sich deshalb mehrere Antworten auf die Frage Wie alt ist die Schweiz? geben:

  1. Wer nach den mittelalterlichen Ursprüngen der Eidgenossenschaft fragt, landet bei der Zeit um 1300 und traditionell beim Bundesbrief von 1291.
  2. Wer nach der Alten Eidgenossenschaft fragt, muss ihre schrittweise Entwicklung vom 14. bis ins 16. Jahrhundert betrachten.
  3. Wer nach dem heutigen schweizerischen Bundesstaat fragt, erhält mit 1848 das klarste Gründungsdatum.
  4. Wer nach der nationalen Gründungserzählung fragt, kommt am Rütlischwur und am 1. August 1291 nicht vorbei, muss aber zwischen Überlieferung und historisch belegbaren Ereignissen unterscheiden.

Die Schweiz hat deshalb nicht ein einziges historisch eindeutiges „Geburtsdatum“: 1291 erklärt den Gründungsmythos und einen Teil der mittelalterlichen Vorgeschichte, 1848 die Entstehung des modernen Staates.en Schweiz. Deshalb nennt eine Mehrheit der Bevölkerung 1848 als Gründungsjahr – auch wenn gefeiert wird am 1. August in Erinnerung an 1291.

Der 1. August: Nationalfeiertag mit später Karriere

Der Nationalfeiertag hat eine erstaunlich junge Geschichte als arbeitsfreier Tag. Erstmals gefeiert wurde er 1891, ab 1899 jährlich. Ein offizieller, landesweit arbeitsfreier Feiertag ist der 1. August aber erst seit 1994: In einer Volksabstimmung sprachen sich 1993 rund 83,8 Prozent der Stimmenden für die «1.-August-Initiative» aus.

  • 1291: Datierung des Bundesbriefs auf «Anfang August».
  • 1891: erste Bundesfeier zum 600-Jahr-Jubiläum.
  • 1899: Beginn der jährlichen Feier.
  • 1994: erstmals landesweit arbeitsfreier Feiertag (nach der Abstimmung von 1993).

Zur Erinnerung an das Jubiläum von 1991 wurde zudem der Weg der Schweiz angelegt, ein rund 35 Kilometer langer Wanderweg rund um den Urnersee, auf dem alle 26 Kantone in der Reihenfolge ihres Beitritts vertreten sind.

Häufige Fragen: Wie alt ist die Schweiz

Wie alt ist die Schweiz? Der Bundesbrief von 1291, der Mythos Rütlischwur, das Jahr 1848 und warum es gleich mehrere Gründungsdaten gibt – die Geschichte der Eidgenossenschaft kompakt und faktenbasiert erklärt.

Wie alt ist die Schweiz 2026 genau?

Nach der traditionellen Zählung ab 1291 ist sie 735 Jahre alt. Rechnet man ab der Gründung des modernen Bundesstaats 1848, sind es 178 Jahre.

Warum feiert die Schweiz am 1. August?

Weil der Bundesbrief auf «Anfang August 1291» datiert ist. Der Bundesrat legte im 19. Jahrhundert den 1. August als Datum der Bundesfeier fest.

Ist der Rütlischwur historisch belegt?

Nein. Er ist eine Legende, erstmals im 15. Jahrhundert erwähnt und durch Schillers «Wilhelm Tell» (1804) populär geworden. Ein historischer Nachweis fehlt.

Welche drei Kantone gründeten die Eidgenossenschaft?

Uri, Schwyz und Unterwalden – die sogenannten Urkantone. Der Landesname «Schwyz» leitet sich später vom Kanton Schwyz ab.

Warum nennen viele 1848 als Gründungsjahr?

Weil die Schweiz 1848 mit der Bundesverfassung zum modernen Bundesstaat wurde. Laut Sotomo-Umfrage verbinden 52 Prozent die Staatsgründung mit diesem Jahr.

Wo kann man den Bundesbrief sehen?

Im Bundesbriefmuseum in Schwyz, das eigens für dieses Dokument errichtet wurde.

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Verwendete Materialien: Schweizerisches Nationalmuseum (Blog), Bundesbriefmuseum Schwyz, Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA (aboutswitzerland), Schweiz Tourismus (myswitzerland.com), Bundesverwaltung admin.ch, SRF, Forschungsinstitut Sotomo, Roger Sablonier «Gründungszeit ohne Eidgenossen», Wikipedia (Bundesbrief von 1291, Rütlischwur, Geschichte der Schweiz), watson, Blick, Tagblatt.

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