Die Fluggesellschaft Swiss warnt vor einer schwierigeren Abfertigung während der kommenden Herbstferien: Swiss befürchtet lange Wartezeiten in den Herbstferien, weil an den Schengen-Aussengrenzen inzwischen das neue Entry/Exit System vollständig eingesetzt wird und eine befristete Möglichkeit zur Aussetzung biometrischer Erfassungen im September 2026 ausläuft. Besonders relevant ist das am Flughafen Zürich, wo Reisende aus Nicht-Schengen-Staaten die Grenzkontrolle passieren und das zusätzliche Verfahren bereits heute mehr Zeit beansprucht als früher. Die Folgen beschränken sich nicht auf direkt vom EES erfasste Drittstaatsangehörige, denn Rückstaus können Transfers verzögern, Abflüge beeinträchtigen und Anschlussverbindungen gefährden. Darüber berichtet NUME.CH unter Berufung auf Schweizer Medien und die verfügbaren Angaben der beteiligten Stellen.
Swiss geht mit Blick auf die Herbstferien davon aus, dass die Auswirkungen für ihre Passagiere deutlicher zu spüren sein werden. Laut den von der NZZ wiedergegebenen Angaben eines Swiss-Sprechers führen längere Grenzkontrollen bereits zu Verspätungen; vereinzelt können Reisende ihren Anschluss verpassen oder nicht mehr auf dem vorgesehenen Flug mitgenommen werden. Als Reaktion hat die Airline die Mindestumsteigezeit für bestimmte Transferverbindungen in Zürich von 40 auf 50 Minuten angehoben. Gleichzeitig meldete der EuroAirport Basel bei Einreisen aus dem Nicht-Schengen-Raum zeitweise Wartezeiten von bis zu 90 Minuten.
Der entscheidende Engpass liegt nicht beim Check-in oder an der Sicherheitskontrolle, sondern dort, wo Reisende zwischen Schengen- und Nicht-Schengen-Verkehr die staatliche Grenzkontrolle passieren müssen.
Warum Swiss im Herbst mit längeren Wartezeiten rechnet
Das EES am Flughafen Zürich ist kein neues Verfahren, das erst in den Herbstferien beginnt. Die EU startete das Entry/Exit System am 12. Oktober 2025 schrittweise; seit dem 10. April 2026 ist es an den betroffenen Schengen-Aussengrenzen vollständig in Betrieb. Die Europäische Kommission bestätigt, dass das System seither die bisherige Passstempelung für erfasste Kurzaufenthalte ersetzt und Ein- sowie Ausreisen digital dokumentiert. Die Schweiz beteiligt sich als Schengen-Staat ebenfalls am System. Das Staatssekretariat für Migration beschreibt das EES als elektronische Erfassung der Ein- und Ausreisen von Drittstaatsangehörigen, einschliesslich biometrischer Identifikatoren. Ziel ist unter anderem, die erlaubte Aufenthaltsdauer automatisiert zu berechnen und Personen zu erkennen, die länger als zulässig im Schengen-Raum bleiben.
Am Flughafen Zürich wurde das System am 17. November 2025 eingeführt. Für die Registrierung stehen dort Selbstbedienungskioske in der Passkontrollhalle und im Dock B sowie bediente Schalter zur Verfügung. Der Flughafen hatte bereits vor dem Start darauf hingewiesen, dass die erstmalige biometrische Registrierung mehr Zeit benötigt und Drittstaatsangehörige ohne entsprechende Aufenthaltsbewilligung deshalb mit längeren Wartezeiten rechnen müssen.
«Mit Blick auf die Herbstferien gehen wir davon aus, dass die Auswirkungen auf unsere Passagiere deutlich spürbarer werden.»
(Swiss-Sprecher laut NZZ)
Der Grund für die aktuelle Warnung liegt in einer zusätzlichen Übergangsregel. Obwohl das EES bereits seit April vollständig in Betrieb ist, erlaubt die europäische Rechtsgrundlage nach Ende der schrittweisen Einführung noch eine zeitlich begrenzte teilweise Aussetzung der biometrischen Registrierung, wenn aussergewöhnlich hoher Verkehr zu übermässigen Wartezeiten führt. Diese Flexibilität war zunächst für 90 Tage vorgesehen und kann unter bestimmten Voraussetzungen automatisch um weitere 60 Tage verlängert werden. Das Europäische Parlament beschreibt deshalb eine praktische Übergangsphase bis September 2026.
Damit verschwindet im Herbst ein Instrument, mit dem Grenzbehörden in Spitzenzeiten zumindest vorübergehend auf einen Teil der biometrischen Erfassung verzichten können. Genau diese Kombination aus Ferienverkehr, komplexeren Grenzprozessen und weniger Spielraum bei Überlastung bildet den Hintergrund der Swiss-Warnung.
Was das Entry/Exit System bei der Einreise verändert
Das Entry Exit System Schweiz betrifft nicht sämtliche Fluggäste. Erfasst werden grundsätzlich Drittstaatsangehörige, die für einen Kurzaufenthalt in den Schengen-Raum einreisen. Darunter fallen sowohl visumpflichtige Personen als auch Reisende, die ohne Visum für höchstens 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen einreisen dürfen. Schweizer Staatsangehörige sowie Bürgerinnen und Bürger der EU, Islands, Liechtensteins und Norwegens werden nicht im EES registriert.
Bei einer EES-Registrierung können mehrere Datensätze zusammenkommen:
- Angaben aus dem Reisedokument wie Name und Dokumentdaten;
- Datum und Ort der Einreise oder Ausreise;
- ein Gesichtsbild;
- Fingerabdrücke;
- Informationen über eine allfällige Einreiseverweigerung.
Das Verfahren ersetzt bei den betroffenen Personen den klassischen Stempel im Reisepass. Die Grenzentscheidung selbst bleibt eine staatliche Aufgabe: Auch wenn Kioske Daten erfassen und technische Systeme den Abgleich unterstützen, entscheidet weiterhin die zuständige Grenzbehörde über die Einreise.
Die Europäische Kommission meldete Ende Juli 2026 bereits mehr als 145 Millionen registrierte Ein- und Ausreisen seit dem Start des Systems. Anfang August waren es mehr als 150 Millionen. Das zeigt, dass das EES inzwischen im regulären Betrieb angekommen ist und an den Schengen-Aussengrenzen in grossem Umfang verwendet wird.
Für die Wartezeit ist vor allem die Erstregistrierung relevant, weil dabei mehr Angaben und biometrische Merkmale erfasst werden müssen als bei einer normalen Passkontrolle.
Wer in Zürich besonders betroffen ist
Für den Flughafen Zürich ist entscheidend, welche Flugroute ein Passagier nutzt. Da sämtliche Nachbarstaaten der Schweiz zum Schengen-Raum gehören, findet die EES-Kontrolle nicht an gewöhnlichen innereuropäischen Schengen-Verbindungen statt. Relevant ist sie bei der Ein- oder Ausreise über die Schengen-Aussengrenze, beispielsweise auf Verbindungen aus Grossbritannien, den USA, Kanada, der Türkei oder zahlreichen asiatischen Staaten.
Auch Reisende, die selbst nicht unter das EES fallen, können einen Rückstau indirekt spüren. Passkontrollbereiche haben eine begrenzte Zahl von Kontrollstellen, Kiosken und Zugängen. Werden dort viele Drittstaatsangehörige gleichzeitig verarbeitet, können sich Warteschlangen bilden, die den gesamten Passagierfluss verlangsamen.
Der Flughafen Zürich weist aktuell auf seiner Passagierseite ausdrücklich darauf hin, dass es wegen der biometrischen Registrierung von Drittstaatsangehörigen zu längeren Wartezeiten an der Grenzkontrolle kommen kann. Für Schweizer sowie EU/EFTA-Reisende ändere sich zwar der eigentliche Kontrollprozess nicht, die Empfehlung zu den vorgesehenen Einfindungszeiten am Flughafen bleibt aber bestehen.
Informationen des Flughafens Zürich zum EES
Warum auch Transferpassagiere ein Problem bekommen können
Für Swiss ist die Situation besonders relevant, weil Zürich nicht nur Ausgangs- und Zielort, sondern auch ein internationales Drehkreuz ist. Ein Teil der Passagiere wechselt dort zwischen Schengen- und Nicht-Schengen-Flügen. Je nach Reiseroute müssen sie während des Transfers die Grenzkontrolle passieren.
Ein Beispiel: Wer aus einem Nicht-Schengen-Staat in Zürich landet und anschliessend zu einem Ziel innerhalb des Schengen-Raums weiterfliegt, tritt in Zürich in den Schengen-Raum ein. Die Grenzkontrolle findet deshalb bereits am Flughafen Zürich statt. Verzögert sich dieser Schritt, schrumpft die verfügbare Zeit bis zum Boarding des Anschlussfluges.
Nach Angaben, die Schweizer Medien unter Berufung auf Swiss veröffentlichten, hat die Fluggesellschaft deshalb die Mindestumsteigezeit bei Swiss für betroffene Transferverbindungen von 40 auf 50 Minuten erhöht. Der Flughafen Zürich nennt 40 Minuten grundsätzlich als eine technisch mögliche Mindestumsteigezeit innerhalb seiner Hub-Infrastruktur.
| Punkt | Bisher beziehungsweise regulär | Aktuelle Bedeutung |
|---|---|---|
| Mindestumsteigezeit | teilweise 40 Minuten | Swiss setzt bei betroffenen Transfers 50 Minuten an |
| EES-Betrieb | seit Oktober 2025 schrittweise | seit 10. April 2026 vollständig |
| Biometrische Erfassung | Gesicht und Fingerabdrücke | kann Erstregistrierung verlängern |
| Ausnahme bei Überlastung | zeitweise teilweise Aussetzung möglich | Flexibilität läuft im September 2026 aus |
| Auswirkungen | längere Passkontrolle | Risiko für Anschlüsse und Abflugpünktlichkeit |
Zehn zusätzliche Minuten wirken auf den ersten Blick gering. In einem Hub-System sind sie jedoch relevant, weil Flugpläne und Anschlusswellen eng aufeinander abgestimmt werden. Verspätet sich die Ankunft, dauert der Weg zum Grenzbereich länger oder entsteht dort eine Schlange, wird aus einem planmässig erreichbaren Anschluss schnell eine kritische Verbindung.
«Vereinzelt müssten Passagiere zurückgelassen werden.»
(Swiss-Angaben laut NZZ zur Folge längerer Grenzkontrollen)
Damit ist gemeint, dass ein Flug unter Umständen abheben muss, obwohl einzelne gebuchte Transferpassagiere die Grenzkontrolle noch nicht rechtzeitig passiert haben. Für die Airline entstehen daraus Umbuchungen, Gepäckprozesse und zusätzliche operative Belastungen.
Die zentrale Zahl für Umsteiger ist deshalb nicht allein die Dauer der Passkontrolle, sondern die verbleibende Zeit zwischen Ankunft, Grenzübertritt, Weg zum Gate und Boarding-Ende.
Wie gross die Wartezeiten bereits sind
Konkrete Wartezeiten unterscheiden sich je nach Flughafen, Ankunftswelle, Personalbesetzung und Zusammensetzung der Passagiere. Am Flughafen Zürich dauerten die Grenzkontrollen nach Angaben eines Flughafensprechers gegenüber der NZZ zuletzt länger als im Vorjahr. Eine pauschale Wartezeit für jede Tageszeit lässt sich daraus nicht ableiten.
Deutlicher ist das Beispiel Basel. Am EuroAirport wurden bei Einreisen aus dem Nicht-Schengen-Raum laut den vorliegenden Medienangaben bereits Wartezeiten von bis zu 90 Minuten registriert. Eine solche Spitze bedeutet nicht, dass jeder Reisende anderthalb Stunden warten muss, zeigt aber, welche Grössenordnung bei starkem Andrang möglich ist.
Die Wartezeiten am Flughafen Zürich hängen zusätzlich davon ab, wie viele Maschinen aus Drittstaaten gleichzeitig eintreffen. Ein einzelner Langstreckenflug kann mehrere Hundert Passagiere bringen. Treffen mehrere solche Flüge in kurzer Folge ein, steigt die Zahl der Personen vor den Kontrollstellen deutlich.
Drei Faktoren bestimmen die Belastung besonders stark:
- Wie viele EES-pflichtige Reisende gleichzeitig ankommen. Ein hoher Anteil an erstmals registrierten Personen verlängert den durchschnittlichen Abfertigungsprozess.
- Wie viele Kontrollschalter und EES-Kioske tatsächlich genutzt werden können. Technische Kapazität allein reicht nicht, wenn nachgelagerte Kontrollen personell begrenzt sind.
- Wie viel rechtlicher Spielraum die Grenzbehörde hat, die biometrische Registrierung bei aussergewöhnlicher Überlastung vorübergehend teilweise auszusetzen.
Der dritte Punkt wird für den Herbst entscheidend. Die einschlägige EU-Verordnung erlaubt nach dem Ende der schrittweisen Einführung eine teilweise Aussetzung an einzelnen Grenzübergangsstellen für maximal sechs Stunden, wenn aussergewöhnlich hoher Verkehr zu übermässigen Wartezeiten führt. Nach der vorgesehenen Übergangsfrist fällt diese Sonderregel weg.
«Bei längeren Wartezeiten kann die Erfassung biometrischer Daten vorübergehend teilweise ausgesetzt werden.»
(Regelungsprinzip der EU-Verordnung 2025/1534)
Die rechtliche Lage erklärt auch, warum die Meldung über das Ende der Übergangsphase nicht mit dem Startdatum des EES verwechselt werden darf. Das System ist seit dem 10. April 2026 vollständig aktiv. Im September endet lediglich eine zusätzliche Flexibilität für Situationen mit aussergewöhnlich grossem Andrang.
Offizielle EES-Informationen der Europäischen Kommission
Was Reisende für die Herbstferien einplanen sollten
Für Schweizerinnen und Schweizer sowie EU/EFTA-Bürger ändert sich die Registrierungspflicht nicht: Sie fallen nicht unter das EES. Trotzdem können längere Warteschlangen an der Passkontrolle den Reiseablauf beeinflussen, insbesondere bei Transfers zwischen einem Nicht-Schengen- und einem Schengen-Flug.
Für Drittstaatsangehörige ist entscheidend, ob sie unter das EES fallen und ob bereits ein EES-Dossier mit biometrischen Daten besteht. Bestimmte Personengruppen sind ausgenommen, darunter Inhaber bestimmter langfristiger Visa oder Aufenthaltsbewilligungen. Die Europäische Kommission führt die einzelnen Ausnahmen in ihren offiziellen EES-Informationen auf.
Praktisch relevant sind vor den Herbstferien vor allem diese Punkte:
- die vom Flughafen und von der Airline empfohlene Ankunftszeit nicht unterschreiten;
- bei Transfers in Zürich prüfen, ob eine Grenzkontrolle zwischen den beiden Flügen nötig ist;
- Reisedokumente griffbereit und gültig halten;
- bei EES-pflichtigen Personen zusätzliche Zeit für eine mögliche biometrische Registrierung einkalkulieren;
- kurze Anschlüsse bei getrennten Tickets besonders kritisch prüfen, weil die Umsteigeverantwortung anders geregelt sein kann als bei einer durchgehenden Buchung;
- aktuelle Flug- und Gateinformationen am Reisetag verfolgen.
Eine Vorregistrierung von zu Hause aus ersetzt die Kontrolle in Zürich derzeit nicht. Der Flughafen erklärte bei der Einführung ausdrücklich, dass die Verifikation und die Erstellung des EES-Dossiers direkt beim Grenzübertritt erfolgen müssen.
EES-Informationen des Staatssekretariats für Migration
Wer nur innerhalb des Schengen-Raums fliegt und keine Schengen-Aussengrenze überschreitet, durchläuft wegen dieses Fluges keine EES-Einreiseregistrierung.
Was für die Herbstferien noch offen ist
Swiss sieht neben der Technik vor allem die personellen Ressourcen bei der Grenzkontrolle als entscheidenden Faktor. Am Flughafen Zürich ist für den Grenzschutz die Kantonspolizei Zürich zuständig. Wie stark die Personalplanung für die Herbstferien angepasst wird, war in den vorliegenden Berichten nicht konkret beziffert.
Eine einfache Hochrechnung aus einzelnen Wartezeiten wäre deshalb irreführend. 90 Minuten in Basel sind ein dokumentierter Spitzenwert, aber keine Prognose für Zürich. Ebenso bedeutet die Erhöhung einer Mindestumsteigezeit auf 50 Minuten nicht, dass jede Grenzkontrolle zehn Minuten länger dauert. Die Airline schafft damit vielmehr einen grösseren betrieblichen Puffer für Anschlussverbindungen.
Entscheidend wird sein, wie Ferienverkehr und EES-Prozesse nach dem Auslaufen der zusätzlichen Flexibilität zusammenkommen. In mehreren Schweizer Kantonen beginnen die Herbstferien zu unterschiedlichen Daten, weshalb sich die Nachfrage über mehrere Wochen verteilt. Gleichzeitig konzentriert sich der Flugverkehr an klassischen Abreisetagen und zu bestimmten Anschlusswellen.
Für den Flughafen Zürich ist das EES zudem nur ein Teil der gesamten Passagierkette. Check-in, Gepäckaufgabe, Sicherheitskontrolle, Grenzkontrolle und Boarding sind getrennte Prozesse. Eine EES-bedingte Warteschlange an der Grenze kann deshalb auftreten, obwohl Sicherheitskontrolle oder Check-in ohne grössere Verzögerung funktionieren.
Fragen und Antworten zu EES und den Herbstferien

Warum warnt Swiss gerade vor den Herbstferien?
Swiss erwartet in der Ferienzeit eine hohe Zahl von Passagieren. Gleichzeitig läuft im September 2026 eine befristete EU-Regel aus, die Grenzbehörden bei aussergewöhnlich langen Wartezeiten noch eine teilweise Aussetzung der biometrischen EES-Erfassung erlaubt. Dadurch könnte der Spielraum bei starken Ankunftswellen kleiner werden.
Seit wann gilt EES in der Schweiz?
Das europäische System wurde ab dem 12. Oktober 2025 schrittweise eingeführt. Zürich nahm EES am 17. November 2025 in Betrieb. Seit dem 10. April 2026 ist das System an den relevanten Schengen-Aussengrenzen vollständig operationell.
Müssen Schweizer Reisende Fingerabdrücke für EES abgeben?
Nein. Schweizer Staatsangehörige werden nicht im EES registriert. Dasselbe gilt grundsätzlich für Staatsangehörige der EU sowie Islands, Liechtensteins und Norwegens. Sie können trotzdem indirekt von Warteschlangen im Grenzbereich betroffen sein.
Welche Daten werden von Drittstaatsangehörigen gespeichert?
Das System registriert unter anderem Daten aus dem Reisedokument, den Ort und das Datum von Ein- und Ausreisen sowie biometrische Informationen wie Gesichtsbild und Fingerabdrücke. Auch Einreiseverweigerungen können im System erfasst werden.
Warum hat Swiss die Umsteigezeit erhöht?
Laut Schweizer Medien führen längere Grenzkontrollen bereits zu Problemen bei Anschlüssen und teilweise zu Flugverspätungen. Swiss erhöhte deshalb die Mindestumsteigezeit für betroffene Transferpassagiere von 40 auf 50 Minuten, um mehr Puffer zwischen zwei Flügen einzuplanen.
Sind im Herbst automatisch 90 Minuten Wartezeit zu erwarten?
Nein. Die bis zu 90 Minuten wurden als Spitzenwert bei Einreisen aus dem Nicht-Schengen-Raum am EuroAirport Basel gemeldet. Für Zürich gibt es keine allgemeine Prognose von 90 Minuten. Die tatsächliche Wartezeit hängt von Verkehrsaufkommen, Zahl der EES-pflichtigen Reisenden, verfügbaren Kontrollstellen und Personal ab.
Materialien verwendet: Blue News, Neue Zürcher Zeitung, Europäische Kommission, Staatssekretariat für Migration SEM, Flughafen Zürich, EUR-Lex, Europäisches Parlament.
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