Eine 33-jährige Zürcherin parkte ihr Auto versehentlich falsch, was die Stadtverwaltung auf sich aufmerksam machte. Der Parkfehler führte zu einer saftigen Busse: 1550 Franken muss sie nun für einen scheinbar harmlosen Fehler bezahlen. Darüber berichtet nume.ch unter Berufung auf 20min.
Der Vorfall und die Strafe
Die Zürcherin parkierte ihr Fahrzeug in der blauen Zone in der Nähe ihres Wohnorts. In einem Gespräch erklärte sie, dass sie aufgrund des strömenden Regens und ihrer Eile nicht bemerkt habe, dass ihr Auto nicht mittig im Parkfeld stand. Sie habe lediglich versucht, schnell nach Hause zu kommen. Da sie das Auto nur alle zwei Wochen benutze, kehrte sie in den nächsten Tagen nicht zurück, um den Fehler zu beheben.
Monate später erreichte sie jedoch ein Strafbefehl, der sie mit einer Busse von 1000 Franken belegte, plus 550 Franken Gebühren. Insgesamt musste sie 1550 Franken bezahlen. Die Zürcherin zeigte sich schockiert über die Höhe der Strafe. „Ich hätte höchstens mit einer Strafe von einigen hundert Franken gerechnet“, sagte sie.
Die Begründung der Stadtverwaltung
Das Statthalteramt begründete die hohe Strafe mit der langen Parkdauer und erklärte, dass die „Begegnungszone“ durch das Parken außerhalb des markierten Parkfeldes eingeschränkt wurde. Auch wenn nur ein Teil des Fahrzeugs außerhalb des Parkfeldes stand, wird dies als nicht zulässig betrachtet. „Das gesamte Fahrzeug muss sich immer innerhalb der markierten Parkfelder befinden“, so die Stadtverwaltung.
Ein weiterer entscheidender Punkt war die „Ventilstellung“ des Fahrzeugs. Dies bedeutet, dass die Reifenventile bei zwei Kontrollgängen überprüft wurden und dadurch nachgewiesen werden konnte, dass das Auto neun Tage lang an derselben Stelle geparkt war. Diese Vorgehensweise gilt laut Obergerichtspraxis als sicher.
Rechtsberatung und Empfehlungen
Die Zürcherin legte Einspruch gegen die Strafe ein, da sie diese als unverhältnismäßig empfindet. Laut einer Juristin des TCS muss das Auto im öffentlichen Raum vollständig im Parkfeld stehen, einschließlich der Schnauze und der Außenspiegel. Falls das Fahrzeug jedoch nur leicht über den Rand hinausragt und keine Rettungsfahrzeuge behindert, zeigt sich die Polizei oft kulant.
Die Juristin des TCS empfiehlt jedoch, die Einsprache zurückzuziehen: „Das Prozessrisiko erscheint sehr hoch. Es wäre daher ratsam, die Einsprache wie vorgeschlagen zurückzuziehen“, sagte sie.
Ratschläge zum Parken und mögliche Fehlerquellen
Für alle, die in blauen Zonen parken, ist es wichtig, folgende Tipps zu beachten, um ähnliche Strafen zu vermeiden:
- Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Parkposition: Auch kleine Abweichungen können zu teuren Strafen führen.
- Berücksichtigen Sie das Wetter: Bei Regen oder Schnee ist es einfacher, den Parkbereich ungenau zu betreten.
- Vermeiden Sie das Parken in unklaren Zonen: Stellen Sie sicher, dass Ihr Fahrzeug stets korrekt innerhalb der markierten Parkfelder steht.
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Foto von 20min