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In der Schweiz gelten für E-Roller – nicht zu verwechseln mit E-Scootern oder E-Trottinetts – derzeit vergleichsweise lockere Vorschriften. Sie werden als Leicht-Motorfahrräder eingestuft und sind im Strassenverkehr den Velos gleichgestellt. Das bedeutet: Fahrten erfolgen auf Velowegen, wenn vorhanden, das Befahren von Trottoirs ist verboten. Kontrollschilder sind nicht erforderlich, ebenso wenig eine Helmpflicht, auch wenn die Kantonspolizei Zürich aus Sicherheitsgründen selbst das Tragen eines Velohelms empfiehlt. Tagsüber ist Lichtpflicht, Fahrer ab 16 Jahren dürfen bei Vorhandensein von Fussrasten eine weitere Person mitnehmen. Für diese Altersgruppe ist kein Führerausweis nötig; 14- und 15-Jährige benötigen lediglich einen Ausweis der Kategorie M, der ohne Nothelferkurs und praktische Prüfung erhältlich ist – ein Sehtest und eine vereinfachte Basistheorie reichen aus. Die Geschwindigkeit ist offiziell auf 25 km/h begrenzt. Darüber berichtet nume.ch unter Berufung auf aargauerzeitung.ch.

Allerdings umgehen zahlreiche Nutzer diese Drosselung. Laut der Kantonspolizei Basel-Stadt ist es technisch einfach, die Begrenzung aufzuheben. Ähnliche Verstösse melden auch die Polizeibehörden in Zürich und Bern. Dort wurden wiederholt manipulierte Fahrzeuge festgestellt, die deutlich schneller als erlaubt unterwegs sind. Die Dunkelziffer dürfte hoch sein. Zudem fahren Minderjährige ohne vorgeschriebenen Ausweis oder – unter 14 Jahren – ohne jede Berechtigung. Die Kantonspolizei Zürich stellte erst kürzlich zahlreiche Jugendliche ohne Führerschein fest.

Der Aargauer GLP-Nationalrat Matthias Jauslin fordert daher strengere Regeln. Er kritisiert, dass viele Fahrer die Fahrzeuge ohne ausreichende Kenntnisse der Verkehrsregeln nutzten. In der Herbstsession will er eine Motion einreichen, um Kontrollschilder, Helmpflicht und Führerausweis für alle E-Roller-Fahrer verbindlich zu machen sowie Fahrten mit zwei Personen zu verbieten.

Besonders Letzteres betrifft eine Entwicklung, die die Stadtpolizei Zürich im Frühjahr thematisierte: Eltern nutzen E-Roller oder E-Scooter vermehrt als «Elterntaxi 2.0», um Kinder zur Schule zu bringen. In einem Schreiben mahnte die Polizei zur Beachtung der Vorschriften, ohne jedoch ein Verbot auszusprechen. Der Anlass: vermehrte Meldungen über «regelwidrige Nutzungen» im Umfeld von Schulhäusern und die Sorge um die Sicherheit der Kinder.

Das Anliegen Jauslins findet Unterstützung bei bürgerlichen Politikern. Der Bündner Mitte-Nationalrat Martin Candinas plädiert für die Gleichstellung mit Mofa-Fahrern, die unabhängig vom Alter eine theoretische Prüfung ablegen und einen Motorradhelm tragen müssen. FDP-Nationalrat Andri Silberschmidt aus Zürich hingegen sieht keinen Handlungsbedarf und warnt vor einer Ausweitung auf langsame E-Bikes.

Die Beratungsstelle für Unfallverhütung (BfU) teilt die Sicht von Candinas. Sie fordert einheitliche Vorschriften für alle Motorfahrräder ohne Tretunterstützung. Das würde laut BfU auch Fussgänger besser schützen, da E-Roller wie Velos häufig auf gemeinsam genutzten Wegen unterwegs sind – offiziell mit 25 km/h, tatsächlich oft schneller.

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Foto von Keystone

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