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Zürich steht vor einer wichtigen Abstimmung über die sogenannte Vorkaufsrecht-Initiative. Im November wird das Zürcher Stimmvolk entscheiden, ob Gemeinden das Recht erhalten sollen, Bauland oder Immobilien zu kaufen, auch wenn sich private Parteien bereits über einen Verkauf geeinigt haben. Diese Initiative, die von einer breiten Mitte-links-Allianz unterstützt wird, soll sicherstellen, dass mehr günstiger Wohnraum in der Stadt entsteht. Darüber berichtet nume.ch unter Berufung auf nzz.ch.

Doch die Diskussion rund um dieses Thema hat nun einen neuen Höhepunkt erreicht. Die Initiatoren der Vorkaufsrecht-Initiative sind mit einer Klage vor das Bundesgericht gezogen, um den Gegenvorschlag der Zürcher Regierung zu verhindern. Laut den Initianten ist der Gegenvorschlag der Regierung zu ähnlich der ursprünglichen Initiative und beeinträchtigt die freie Entscheidung der Stimmbürger.

Der Gegenvorschlag der Regierung sieht vor, die kantonale Wohnbauförderung von 180 auf 360 Millionen Franken zu verdoppeln, was von den Gegnern der Initiative als weniger radikal angesehen wird. Während die Befürworter des Vorkaufsrechts argumentieren, dass dies eine unzulässige Beschränkung der Abstimmungsfreiheit darstellt, verteidigen die Gegner den Vorschlag als eine praktikable Lösung für das Problem des teuren Wohnraums.

In der politischen Diskussion um das Thema gibt es klare Fronten. Tobias Langenegger, ein führendes Mitglied der Initiative, bezeichnet den Gegenvorschlag als „Pseudo-Gegenvorschlag“. Er argumentiert, dass beide Modelle nicht miteinander vereinbar sind und die Bürger nicht in der Lage wären, eine klare Entscheidung zu treffen. Aus seiner Sicht würde der Gegenvorschlag den Willen der Wähler verzerren, da er zu viele Ähnlichkeiten mit der ursprünglichen Initiative aufweise.

Die Gegner der Initiative hingegen werfen den Initianten vor, mit ihrer Klage eine „Verzögerungstaktik“ zu verfolgen. Claudio Zihlmann, Fraktionschef der FDP, bezeichnete die Klage als unnötig und schädlich für die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum. Er verweist auf ein Gutachten von Rechtsprofessor Andreas Glaser, der die Rechtsmäßigkeit des Gegenvorschlags bestätigt hat. Glaser argumentiert, dass die beiden Modelle unterschiedliche Ansätze verfolgen: Während das Vorkaufsrecht repressiv in den Markt eingreife, schaffe die Erhöhung der staatlichen Darlehen Anreize für Investitionen in den Wohnungsbau.

Die Initiatoren wehren sich jedoch vehement gegen diese Kritik. Tobias Langenegger erklärte, dass die Klage keine aufschiebende Wirkung habe und der Bürgerentscheid dennoch durchgeführt werde. Die Frage, ob das Bundesgericht die Klage vor der Abstimmung entscheiden wird, bleibt jedoch offen. Sollte der Entscheid erst nach der Abstimmung gefällt werden, könnte dies die Bedeutung der Abstimmung verändern.

Sollte das Bundesgericht die Klage der Initianten abweisen, haben diese bereits eine zweite Strategie in der Hinterhand: Eine Behörde-Initiative, die von SP, Grünen, AL, GLP und EVP im Zürcher Stadtparlament eingereicht wurde, fordert ebenfalls mehr Mittel für den sozialen Wohnungsbau und ein Vorkaufsrecht für Gemeinden. Diese Initiative könnte das Ziel der Mitte-links-Allianz auch ohne die Zustimmung des Regierungsrates erreichen, indem sie die Wohnbauförderung verdoppelt. Es bleibt jedoch fraglich, ob diese Initiative im bürgerlich dominierten Zürcher Kantonsrat genügend Unterstützung findet.

Bleiben Sie informiert – Relevantes. Jeden Tag. Lesen Sie, worum es heute wirklich geht: Wie Filippo Leutenegger die Zürcher Schulpolitik prägte und die Zukunft der Bildung sieht

Foto von Keystone

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