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Die Schweiz setzt ein deutliches Zeichen im Kampf gegen den Terrorismus: Die islamistische Organisation Hamas wird ab dem 15. Mai 2025 für die Dauer von fünf Jahren verboten. Dieser Beschluss der Schweizer Regierung, der vom Parlament genehmigt wurde, ist eine direkte Reaktion auf den verheerenden Angriff der Gruppe vom 7. Oktober 2023, berichtet nume.ch unter Berufung auf Swissinfo.

Das umfassende Verbot geht über die Hamas selbst hinaus. Es zielt auch auf Tarnorganisationen, von der Hamas abstammende Gruppen sowie Organisationen und Zusammenschlüsse, die im Auftrag oder im Namen der Hamas agieren. Mit dieser Massnahme soll verhindert werden, dass die Hamas und ihr nahestehende Netzwerke die neutrale Schweiz als sicheren Rückzugsort oder als Basis für ihre Aktivitäten missbrauchen.

Mehr Sicherheit und Kampf gegen die Finanzierung

Die Hauptziele dieser gesetzlichen Neuerung sind die Gewährleistung der inneren und äusseren Sicherheit der Schweiz, die Vereinfachung strafrechtlicher Verfolgungen und die Intensivierung des Kampfes gegen die Terrorismusfinanzierung.

Durch das Verbot werden präventive polizeiliche Massnahmen wie Einreiseverbote oder Ausschaffungen von mutmasslichen Hamas-Mitgliedern oder Unterstützern wirksamer und leichter durchsetzbar. Insbesondere im Bereich der Terrorismusfinanzierung ermöglicht es den Schweizer Behörden, Informationen über verdächtige Finanzflüsse einfacher und transparenter mit ausländischen Partnern auszutauschen. Das neue Gesetz schafft somit eine bessere Übersicht und Transparenz der Geldströme.

Ausnahmen für humanitäre und friedensfördernde Arbeit

Während der parlamentarischen Beratungen gab es insbesondere von Seiten der Linken Bemühungen, den Anwendungsbereich des Verbots so einzuschränken, dass Organisationen, die in der Friedensförderung und humanitären Hilfe tätig sind, in ihrer Arbeit nicht behindert werden. Justizminister Beat Jans versicherte, dass diese Aktivitäten nicht unter Strafe gestellt werden und entsprechende Ausnahmen in der Gesetzesvorlage vorgesehen seien. Trotz dieser Zusicherungen enthielten sich einige Grüne bei der Abstimmung.

Um ein Verbot für eine Organisation auszusprechen, muss der Bundesrat eine besondere Nähe zur Hamas nachweisen. Die sicherheitspolitischen Kommissionen des Parlaments werden in diesem Prozess konsultiert.

Strafrechtliche Konsequenzen: Bis zu 20 Jahre Haft

Der Bundesrat hat auf ein spezifisches neues Strafgesetz verzichtet. Die Beteiligung und Unterstützung krimineller oder terroristischer Organisationen wird bereits durch das bestehende Strafgesetzbuch geahndet. Dieses sieht für derartige Delikte Freiheitsstrafen von bis zu 20 Jahren oder eine Geldstrafe vor.

Gegen das Verbot einer Organisation oder Gruppe kann beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde eingelegt werden. Die Gültigkeit des Gesetzes ist auf fünf Jahre befristet, kann aber durch das Parlament im regulären Verfahren verlängert werden. Bereits am 11. Oktober 2023 hatte der Bundesrat, kurz nach den Angriffen, die Hamas als terroristische Organisation eingestuft.

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