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Die urbane Mobilität befindet sich im stetigen Wandel, angetrieben durch den Wunsch nach Klimaneutralität, die Reduzierung von Staus und die Verbesserung der Lebensqualität in den Städten. Mikro-Mobilitätsformen wie E-Scooter und E-Bikes haben sich in den letzten Jahren rasant verbreitet und zwingen die Gesetzgeber in ganz Europa, die bestehenden Verkehrsregeln anzupassen. Das Jahr 2025 markiert einen entscheidenden Punkt, da in verschiedenen Ländern neue, präzisierte Vorschriften in Kraft treten, die sowohl die Sicherheit als auch die Integration dieser Fahrzeuge in den urbanen Verkehr regeln sollen. Diese gesetzlichen Anpassungen sind fundamental, um das Potenzial der elektrischen Kleinstfahrzeuge für eine echte Verkehrswende optimal auszuschöpfen. Der Fokus liegt dabei nicht nur auf technischen Spezifikationen, sondern auch auf der Schaffung sicherer Infrastruktur und der Festlegung klarer Pflichten für Nutzer und Verleiher, berichtet nume.ch.

Die Herausforderung der Mikro-Mobilität: Sicherheit und Infrastruktur

Die spontane Einführung von E-Scootern und Leih-E-Bikes hat in vielen Städten zu Konflikten mit Fußgängern und einer chaotischen Parksituation geführt, da die gesetzlichen Rahmenbedingungen der Geschwindigkeit der technologischen Entwicklung hinterherhinkten. Die zentralen Probleme, die die neuen Gesetze adressieren müssen, sind die Sicherheit im Straßenverkehr – insbesondere die Vermeidung von Unfällen mit Fußgängern auf Gehwegen – und die Gewährleistung einer lückenlosen und benutzerfreundlichen Infrastruktur. Es reicht nicht aus, E-Fahrzeuge zu erlauben; es müssen klare Fahrspuren und Abstellflächen geschaffen werden, um die Akzeptanz in der Bevölkerung zu erhöhen und die Ordnung im öffentlichen Raum zu gewährleisten.

E-Scooter und E-Bikes: Unterschiedliche Regeln für unterschiedliche Geschwindigkeiten

Die Gesetzgebung unterscheidet klar zwischen langsameren E-Bikes (Pedelecs bis 25 km/h Tretunterstützung), schnellen E-Bikes (S-Pedelecs bis 45 km/h) und E-Scootern (oft auf 20 km/h begrenzt). Für jeden Fahrzeugtyp gelten unterschiedliche Anforderungen hinsichtlich Helmpflicht, Führerausweis, Versicherungs- und Kennzeichenpflicht. Diese Differenzierung ist notwendig, um die Risiken, die von schnelleren Fahrzeugen ausgehen, angemessen zu regulieren. Die rechtliche Gleichstellung von E-Scootern mit Fahrrädern auf Radwegen, sofern vorhanden, ist eine zentrale Forderung, um die Nutzung von Gehwegen zu verhindern, was ein hohes Sicherheitsrisiko darstellt. Die Schaffung von Tempo-30-Zonen in Städten wird von Experten zudem als wichtige Maßnahme zur Erhöhung der Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer gesehen.

  • Die Trennung der Verkehrsflächen zwischen E-Scootern/E-Bikes und Fußgängern ist die oberste Priorität.
  • E-Scooter und Pedelecs sollen Fahrten mit dem Pkw ersetzen, um eine positive Umweltbilanz zu erzielen.
  • Die Akkulaufzeit und die ordnungsgemäße Entsorgung der Geräte stellen weiterhin eine ökologische Herausforderung dar.
  • Städte erweitern ihre Mobilitätskonzepte, um eine breitere Palette an klimafreundlichen Alternativen anzubieten.
  • Die Regeln für Verleihgeräte müssen die Wiederherstellung der Ordnung im öffentlichen Raum sicherstellen (z.B. feste Abstellzonen).
  • Eine fehlende Infrastruktur zwingt E-Scooter-Fahrer oft dazu, auf unsichere oder illegale Flächen auszuweichen.

Die gesetzlichen Regelungen müssen einen Ausgleich zwischen der Förderung umweltfreundlicher Mobilität und dem Schutz ungeschützter Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger finden. Klare Regelungen für das Abstellen der Leihgeräte sind unerlässlich, um das "wilde Parken" auf Gehwegen und an Eingängen zu unterbinden, welches besonders für sehbehinderte oder mobilitätseingeschränkte Personen eine Gefahr darstellt.

Die Schweiz als Vorreiter: Präzise Regeln ab Juli 2025

Die Schweiz, bekannt für ihre präzise Gesetzgebung und die hohe Akzeptanz von E-Bikes, passt ihre Verkehrsvorschriften zum 1. Juli 2025 an, um dem Mobilitätswandel Rechnung zu tragen und die Sicherheit weiter zu erhöhen. Diese Aktualisierungen betreffen insbesondere die Kategorisierung von E-Bikes und Cargo-E-Bikes sowie die Regelungen für den Personentransport. Die Schweizerische Gesetzgebung schafft hierbei eine wichtige Klarheit und harmonisiert die Regeln für Fahrzeuge des Langsamverkehrs. Dies soll das volle Potenzial dieser umweltfreundlichen Verkehrsmittel ausschöpfen.

Neue Kategorien und Pflichten in der Schweizer Mobilität

Ab Juli 2025 werden in der Schweiz die Regeln für sogenannte "Leicht-Motorfahrräder" (u.a. langsame E-Bikes, E-Trottinette/E-Scooter mit max. 25 km/h und bis 250 kg) und "schwere Motorfahrräder" (Cargo-E-Bikes bis 450 kg) präzisiert. Insbesondere für E-Scooter mit Sitz wird die Höchstgeschwindigkeit auf 25 km/h angehoben, und es wird in bestimmten Fällen der Transport von Passagieren erlaubt. Für E-Trottinette ohne Sitz, die im Stehen benutzt werden, bleibt die Höchstgeschwindigkeit jedoch bei 20 km/h, und das Fahren zu zweit ist weiterhin untersagt. Diese detaillierte Unterscheidung stellt sicher, dass die Vorschriften den spezifischen Bauarten und dem damit verbundenen Risiko gerecht werden.

Hier sind die wichtigsten Änderungen in der Schweiz ab dem 1. Juli 2025:

FahrzeugtypMax. Geschwindigkeit (mit/ohne Tretunterstützung)Führerausweis/KontrollschildÄnderungen ab Juli 2025
Langsames E-Bike (Pedelec)25 km/h / 20 km/hAb 16 Jahren kein Ausweis / kein SchildTransport von bis zu 4 Kindern erlaubt (vorher 2).
E-Roller (mit Sitz)25 km/h (neu)Kein Schild / Ab 16 Jahren kein AusweisGeschwindigkeit auf 25 km/h erhöht; Zweisitzer-Nutzung erlaubt.
Schnelles E-Bike (S-Pedelec)45 km/hKat. M (oder höher) / Kontrollschild obligatorischTacho-Pflicht für alle Modelle (Nachrüstfrist bis 2027).
Schweres Cargo-E-Bike (neu)25 km/hNeuere Gruppe mit vereinfachter ZulassungMax. 450 kg Gesamtgewicht; Helmpflicht.

Diese Anpassungen, insbesondere die Regelung des Personentransports auf Cargo-E-Bikes und die klare Tacho-Pflicht für schnelle E-Bikes, dienen der Erhöhung der Verkehrssicherheit. Es ist wichtig zu beachten, dass die Helmpflicht für langsame E-Bikes und die meisten E-Trottinette nicht besteht, aber dringend empfohlen wird. Die detaillierten Schweizer Vorschriften sind beispielhaft für eine Regulierung, die sowohl Innovation zulässt als auch die öffentliche Sicherheit schützt.

Urbane Verkehrsprojekte 2025: Die europäische Perspektive

Die gesetzlichen Anpassungen sind nur ein Teil der Gleichung. Die tatsächliche Verkehrswende hängt von den städtischen Investitionen in die Infrastruktur ab. In ganz Europa forcieren Städte die Entwicklung von Sustainable Urban Mobility Plans (SUMPs). Das Jahr 2025, das von der Europäischen Kommission im Rahmen der Urban Mobility Days in Vilnius, der Europäischen Grünen Hauptstadt 2025, besonders hervorgehoben wird, steht im Zeichen der Umsetzung dieser Pläne. Der Fokus liegt auf der Förderung des Radverkehrs, der Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs und der Schaffung sicherer, sauberer und ruhiger Straßen. Die Förderung des Fahrradverkehrs durch den Ausbau von Radwegen und die Einführung von Fahrradstraßen ist eine Schlüsselmaßnahme, die direkt die Nutzung von E-Bikes und E-Scootern erleichtert.

Von Vilnius bis Zürich: Investitionen in Radwege und ÖPNV

Die Projekte in europäischen Städten konzentrieren sich auf die Verknüpfung verschiedener Verkehrsmittel. Der Ausbau der Radinfrastruktur ist die wichtigste Maßnahme, um E-Bikes und E-Scooter sicher und attraktiv zu machen. Gleichzeitig wird massiv in die Digitalisierung und Effizienz des öffentlichen Nahverkehrs investiert, um eine attraktive Alternative zum privaten Pkw zu schaffen. Die Einführung von Anreizen wie dem Deutschlandticket zeigt, dass politische Maßnahmen den Umstieg auf klimafreundliche Verkehrsmittel gezielt fördern sollen. In der Schweiz setzen Kantone und Gemeinden auf die Schaffung spezieller Abstellplätze für Lastenvelos und E-Bikes, um die Parkproblematik im öffentlichen Raum zu lösen.

Die Fokussierung auf den Ausbau des Radverkehrsnetzes in den Städten ist ein entscheidender Schritt. Nur wenn sich Nutzer von E-Bikes und E-Scootern sicher fühlen, werden sie diese Verkehrsmittel anstelle des Autos wählen.

Ökologische Bilanz und Zukunftsfragen der Mikromobilität

Obwohl E-Scooter und E-Bikes auf den ersten Blick klimafreundlich erscheinen, ist ihre tatsächliche ökologische Bilanz komplex. Experten weisen darauf hin, dass insbesondere Leih-E-Scooter aufgrund ihrer kurzen Lebensdauer, der energieintensiven Akkuproduktion und des logistischen Aufwands für das Einsammeln und Aufladen oft keine positive Umweltbilanz aufweisen, wenn sie nicht Autofahrten ersetzen. Die nachhaltigen Mobilitätsgesetze von 2025 versuchen daher, die Langlebigkeit der Geräte zu verbessern und die ordnungsgemäße Entsorgung der Akkus zu garantieren. Die Schweiz spielt mit strengen Vorschriften zur Entsorgung und zur Batterielebensdauer eine wichtige Rolle bei der Steigerung der Nachhaltigkeit dieser Fahrzeuge.

Das Problem der Entsorgung und der Akku-Lebensdauer

Die neuen Regelwerke beinhalten zunehmend Vorgaben zur Verlängerung der Akku-Lebensdauer und zur Einhaltung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes, das die getrennte Erfassung und Entsorgung von Altgeräten vorschreibt. Die Hersteller und Verleiher stehen in der Verantwortung, Beschädigungen der Akkus zu vermeiden und eine umweltgerechte Entsorgung sicherzustellen.

Die nachhaltigen Mobilitätsgesetze 2025 bilden eine wichtige Basis für die sichere und effiziente Integration von E-Scootern und E-Bikes in den urbanen Verkehr. Die Schweiz geht mit präzisen Regelungen, insbesondere für Cargo-E-Bikes und den Personentransport, einen wichtigen Schritt zur Erhöhung der Sicherheit. Die europäische Politik und die Kommunen müssen nun durch Investitionen in die Infrastruktur (Radwege) nachziehen. Nur durch ein Zusammenspiel von Gesetzgebung, Infrastrukturausbau und verantwortungsvollem Nutzerverhalten kann das volle ökologische Potenzial der Mikro-Mobilität ausgeschöpft werden.

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