Das Bargeld-Verbot am Zürcher Weihnachtsmarkt "Polarzauber" sorgte kurz vor der Eröffnung am 20. November 2025 für eine große Kontroverse, da die Veranstalter ursprünglich nur Kartenzahlung und Mobile Payment erlauben wollten. Dieses rigide Vorgehen, bei dem Händlern bei Zuwiderhandlung eine Strafe von 500 Franken (rund 540 Euro) drohte, stieß auf massiven Widerstand der Standbetreiber und der breiten Öffentlichkeit. Viele Schweizer Konsumenten ziehen es vor, kleine Beträge an traditionellen Märkten weiterhin bar zu bezahlen, da dies oft als schneller und einfacher empfunden wird, was eine kulturelle Präferenz darstellt. Die Debatte verdeutlichte das Spannungsfeld zwischen dem Wunsch der Polarzauber AG nach Transparenz der Umsätze und dem tief verwurzelten Bedürfnis der Konsumenten nach der Nutzung von gesetzlichem Zahlungsmittel. Die schnelle und deutliche Reaktion des Veranstalters auf die Kritik sicherte schlussendlich den reibungslosen Marktstart und das Vertrauen der Besucher. Darüber berichtet nume.ch, unter Berufung auf Bild.
Der kontroverse Start: Nur Karte und Mobile Payment als Pflicht
Die Polarzauber AG, die den großen Weihnachtsmarkt am Zürcher Hauptbahnhof organisiert, kündigte an, der gesamte Markt werde vollständig "cashless" sein, was in dieser Form eine radikale Abkehr von den üblichen Marktgepflogenheiten darstellte und hohe Wellen schlug. Dies hätte bedeutet, dass die Bezahlung von Glühwein, Bratwurst und gebrannten Mandeln ausschließlich über digitale Wege erfolgen müsste, wodurch Barzahler effektiv ausgeschlossen worden wären. Die Regelung sollte bereits ab dem 20. November 2025 gelten, dem offiziellen Eröffnungstag, was nur wenig Zeit zur Anpassung für die betroffenen Händler ließ und logistischen Stress verursachte. Händlern, die gegen das Verbot verstießen und Bargeld annahmen, drohte nicht nur eine sofortige Geldstrafe von 500 CHF, sondern im Wiederholungsfall sogar der Ausschluss vom gesamten Marktgeschehen. Das ursprüngliche System mit aufladbaren Zahlungskarten war zuvor am geringen Interesse der Aussteller gescheitert.
Die Sanktionen und akzeptierten Zahlungsmittel
Die rigide Durchsetzung des Bargeld-Verbots sollte durch klare Sanktionen und eine technische Vollausstattung der Stände erfolgen, um maximale Effizienz zu gewährleisten.
- Händlern, die gegen das Verbot verstießen und Bargeld annahmen, drohte eine Geldstrafe von 500 CHF und im Wiederholungsfall der Marktausschluss, was eine ungewöhnlich harte Maßnahme für einen Weihnachtsmarkt war.
- Akzeptiert werden sollten alle gängigen Kredit- und Debitkarten sowie Mobile Payment-Systeme wie Twint, Apple Pay und Google Pay.
- Trotz der technologischen Vorkehrungen blieb die psychologische Hürde für viele Konsumenten, insbesondere bei geringen Kaufbeträgen, bestehen.
- Die SBB als Eigentümerin des Bahnhofs stand ursprünglich hinter der cashless-Initiative.
- Die strikte Regelung sollte die Transparenz der Umsätze gegenüber dem Veranstalter sicherstellen.
- Die Händler hatten bereits zusätzliche Kosten für die Standmiete und die Umsatzbeteiligung zu tragen.
Reaktionen der Händler und die Sorge um den Umsatz
Die Händler am "Polarzauber" äusserten umgehend massive Bedenken und befürchteten erhebliche Umsatzeinbussen, da ein bedeutender Teil der Kunden kleine Käufe traditionell bar tätigt, was dem Schweizer Konsumverhalten entspricht und im Weihnachtsgeschäft besonders relevant ist. Ein Händler schätzte, dass etwa die Hälfte seiner Kunden bar bezahlt, was bei einer Ablehnung zu einem unmittelbaren und unwiederbringlichen Verlust an Einnahmen geführt hätte, die in der kurzen Marktsaison nicht kompensiert werden können. Viele Aussteller vermuteten hinter der strikten Regelung die Angst der Polarzauber AG, dass Händler Bargeldumsätze nicht korrekt deklarieren, da der Veranstalter zusätzlich zur Standmiete eine prozentuale Umsatzbeteiligung erhält. Die Verpflichtung, Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel abzulehnen, stellte die Händler zudem vor ein ethisches und kundenorientiertes Dilemma. Die Ablehnung von Bargeld hätte möglicherweise auch ältere Besucher vom Marktbesuch ausgeschlossen.

Die wirtschaftlichen und kulturellen Auswirkungen des Verbots
Die strikte cashless-Politik wurde von den Händlern als übermäßige Einmischung in die Geschäftsabläufe und als unnötige Erschwernis empfunden.
- Die Händler wurden in eine schwierige Position gebracht, da sie einerseits die Vertragsbedingungen erfüllen, andererseits aber ihre umsatzstarke Kundschaft bedienen mussten.
- Die Debatte berührte die tief verwurzelte Schweizer Tradition, kleine, spontane Käufe aus Gründen der Anonymität und Kontrolle mit Bargeld abzuwickeln.
- Die Ablehnung von Bargeld hätte möglicherweise auch ältere oder technisch weniger versierte Besucher effektiv vom Marktbesuch ausgeschlossen.
- Die Forderung nach absoluter Transparenz beim Umsatz führte zu Misstrauen zwischen Händlern und Veranstaltern.
- Der Aufschrei in den Medien spiegelte die breite Ablehnung in der Bevölkerung wider, Bargeldzahlungen zu Gunsten von digitalen Methoden einzuschränken.
Kehrtwende am Sonntag: Das Einlenken des Veranstalters
Aufgrund des massiven öffentlichen und medialen Drucks, der sich über das gesamte Wochenende aufbaute, vollzog die Polarzauber AG am Sonntag, nur wenige Tage vor der Eröffnung, eine überraschende Kehrtwende. Der Veranstalter teilte auf seiner Homepage mit, man nehme die "Anliegen und Bedenken sehr ernst" und habe sich daher dazu entschlossen, von der rigiden cashless-Politik abzurücken, was als Sieg der Konsumentenfreiheit gewertet wurde. Die ursprüngliche Bedingung des Bargeld-Verbots und die damit verbundene Strafandrohung wurden unverzüglich aufgehoben, was eine große Erleichterung bei den Standbetreibern auslöste und den Vertragsfrieden wiederherstellte. Ab dem 20. November 2025 wird Bargeld am Zürcher Weihnachtsmarkt wieder akzeptiert, was die notwendige Flexibilität im Zahlungsverkehr sicherstellt, die für den Erfolg eines solchen Grossanlasses unerlässlich ist. Diese schnelle Reaktion des Veranstalters verhinderte einen möglichen Boykott und einen schwerwiegenden Imageschaden, bevor der Markt überhaupt eröffnet war.
Die Konsequenzen der Rücknahme
Die Rücknahme des Verbots war ein Eingeständnis an die Schweizer Konsumentenpraxis und die Bedeutung des gesetzlichen Zahlungsmittels.
- Die Akzeptanz aller gängigen Zahlungsmittel, einschließlich Bargeld, wird nun als Standard für den Markt festgelegt, was die Besucherfreundlichkeit erhöht.
- Die Strafandrohung von 500 Franken ist hinfällig geworden, was die finanzielle Sicherheit der Händler gewährleistet.
- Die SBB und die Stadt Zürich unterstützten die finale Entscheidung zugunsten der Wahlfreiheit der Konsumenten.
- Die schnelle Reaktion verhinderte, dass der Marktstart von der Zahlungsdebatte überschattet wurde.
- Die Episode dient als Lehrstück über die Grenzen der Digitalisierung im Konsumbereich.
Die Episode in Zürich bestätigt, dass Bargeld an traditionellen, geselligen Orten wie Weihnachtsmärkten weiterhin unverzichtbar ist und die Wahlfreiheit der Konsumenten in der Schweiz respektiert werden muss, um den Erfolg des Weihnachtsgeschäfts zu garantieren.
Bleiben Sie informiert – Relevantes. Jeden Tag. Lesen Sie, worum es heute wirklich geht – in der Schweiz und der Welt: Wo gibt es 2025 das beste Fondue und Raclette auf den Schweizer Weihnachtsmärkten
Foto: Bild
