Der Schweizer Bundesrat hat die sogenannte „Kompass-Initiative“ formell zurückgewiesen. Das Volksbegehren zielte darauf ab, das geplante Paket von Abkommen mit der Europäischen Union einem obligatorischen Referendum zu unterstellen, bei dem sowohl das Volk als auch die Kantone zustimmen müssten. Die Regierung lehnte den Vorschlag in dieser Woche ab und sah von der Ausarbeitung eines Gegenvorschlags ab, berichtet Nume.ch mit Verweis auf Le News.
Die Initiative, deren vollständiger Titel „Für direkte Demokratie und die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes – gegen eine passive EU-Mitgliedschaft der Schweiz“ lautet, sollte den Grundsatz in der Verfassung verankern, dass die Schweiz ihre Rechtsprechung nicht an ausländische Behörden abtreten darf. Ihre Befürworter – hauptsächlich aus deutschsprachigen Wirtschaftskreisen sowie aus den Reihen der PLR/FDP und der UDC/SVP – argumentieren, dies würde die direkte Demokratie absichern und eine Abdrift in eine passive EU-Mitgliedschaft verhindern. Praktisch hätte die Initiative zur Folge, dass alle Verträge, die eine dynamische Übernahme ausländischen Rechts beinhalten, einem obligatorischen Referendum unterworfen würden. Das aktuelle EU-Vertragspaket müsste demnach nicht nur von einer nationalen Mehrheit der Wähler, sondern auch von einer Mehrheit der Kantone gebilligt werden.
Der Bundesrat hält die Erfolgsaussichten der Initiative für gering. Er weist darauf hin, dass ähnliche Versuche zur Ausweitung des obligatorischen Referendums auf internationale Verträge wiederholt sowohl im Parlament als auch an der Urne gescheitert sind. Die Regierung favorisiert stattdessen ein fakultatives Referendum für das EU-Paket. Sie argumentiert, ein obligatorisches Referendum solle Ausnahmefällen vorbehalten bleiben – nämlich dann, wenn eine Vereinbarung die Institutionen oder die Außenpolitik der Schweiz grundlegend neu gestaltet. Aus ihrer Sicht erfüllt das EU-Paket keine dieser Kriterien. Zudem lehnt sie es ab, die Referendumsregeln auf ein einzelnes Vertragswerk zuzuschneiden.
Die Regierung warnt davor, dass die Ausweitung des obligatorischen Referendums auf internationale Abkommen weitreichende Folgen hätte, die weit über die Beziehungen zu Brüssel hinausgingen. Das letzte Wort darüber, in welcher Form die EU-Abkommen zur Abstimmung kommen, liegt nun beim Parlament.
(Anmerkung: Ein fakultatives Referendum ist eine optionale Volksabstimmung, die es Wählern ermöglicht, ein vom Parlament verabschiedetes Gesetz oder einen Beschluss anzufechten, indem sie eine nationale Abstimmung erzwingen – hierfür sind 50.000 gültige Unterschriften innerhalb von 100 Tagen erforderlich. Ein obligatorisches Referendum benötigt keine Unterschriften. Ein weiterer wesentlicher Unterschied ist, dass ein fakultatives Referendum nur eine landesweite Mehrheit erfordert, während ein obligatorisches Referendum zusätzlich die Mehrheit der Kantone verlangt.)
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