Die Stimmberechtigten im Schweizer Kanton Freiburg haben sich am Sonntag gegen die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns ausgesprochen. Eine Initiative von linken Parteien und Gewerkschaften, die eine obligatorische Lohnuntergrenze forderte, wurde in der Volksabstimmung deutlich abgelehnt. Nach Auszählung der Stimmen votierten 53,54 Prozent der Wähler mit Nein zur Initiative. Die Stimmbeteiligung lag bei 40,6 Prozent. Das Volksbegehren stieß von Anfang an auf Widerstand seitens der kantonalen Behörden und der Wirtschaftskreise, welche die Einführung als Gefahr für die Wettbewerbsfähigkeit der regionalen Ökonomie betrachteten. Die Initiative sah die Verankerung eines verbindlichen Mindestlohns von 23 Schweizer Franken pro Stunde beziehungsweise 4.000 Franken pro Monat im Gesetz über Beschäftigung und Arbeitsmarkt vor. Das erklärte Ziel der Initianten war es, allen Arbeitnehmern ein Existenzminimum zu sichern und einen sogenannten existenzsichernden Lohn zu ermöglichen, berichtet Nume.ch mit Verweis auf swissinfo.ch.
Die kantonale Regierung von Freiburg positionierte sich dezidiert gegen die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns für Personen ab 18 Jahren. Die Behörden argumentierten, dass ein solches Instrument die reibungslose Funktionsweise des Freiburger Arbeitsmarktes gefährden würde. Man stufte die Initiative als "extrem" ein, da die Einführung eines derart hohen gesetzlichen Mindestlohns die Wirtschaft des Kantons bedrohe. Die Gegner der Initiative, hauptsächlich aus Wirtschaftskreisen und dem bürgerlichen Lager, befürchteten einen Verlust an Wettbewerbsfähigkeit und mögliche negative Auswirkungen auf die Beschäftigungszahlen, insbesondere bei kleineren und mittleren Unternehmen im Kanton. Die Debatte spiegelte die übliche Spannung zwischen sozialen Forderungen nach existenzsichernden Löhnen und den Bedenken der Arbeitgeber hinsichtlich der wirtschaftlichen Belastbarkeit wider.
Hätte die Initiative im Kanton Freiburg Erfolg gehabt, wäre Freiburg erst der sechste Kanton in der Schweiz gewesen, der einen gesetzlichen Mindestlohn einführt. Bisher haben nur die Kantone Neuenburg, Jura, Genf, Tessin und Basel-Stadt eine solche Lohnuntergrenze implementiert. Die Ablehnung in Freiburg verdeutlicht, dass die kantonalen Unterschiede bei der Akzeptanz von Mindestlöhnen in der Schweiz weiterhin groß sind. Trotz hoher Durchschnittslöhne im Landesvergleich sehen sich viele Arbeitnehmer in der Schweiz aufgrund der hohen Lebenshaltungskosten weiterhin mit finanziellen Herausforderungen konfrontiert, was die Forderung nach Mindestlöhnen in verschiedenen Regionen immer wieder auf die politische Agenda bringt.
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