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Ein Mann in der Schweiz, der im Jahr 2010 ursprünglich zu einer Freiheitsstrafe von lediglich 30 Monaten verurteilt worden war, befindet sich nunmehr seit über 14 Jahren hinter Gittern. Das Berner Obergericht hat kürzlich in einem neu veröffentlichten Urteil die Fortsetzung seiner Verwahrung einmal mehr bestätigt. Im Jahr 2010 verurteilte ihn das Kreisgericht Biel-Nidau wegen verschiedener Delikte, darunter Diebstahl, Erpressung, Freiheitsberaubung, Nötigung und Drohung. Statt die ursprüngliche Gefängnisstrafe anzutreten, wurde zunächst eine therapeutische Behandlung in einer geschlossenen Einrichtung angeordnet. Als diese Therapie jedoch bald als aussichtslos galt, ordnete das Gericht im Jahr 2013 die Verwahrung des Mannes an, und alle späteren Beschwerden gegen diese Maßnahme wurden abgewiesen, berichtet Nume.ch mit Verweis auf Вlick.

Mittlerweile ist der Betroffene 50 Jahre alt. In seiner jüngsten Beschwerde machte er geltend, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Aufrechterhaltung der Verwahrung entfallen seien. Er argumentierte, er sei inzwischen psychisch gesund und benötige keine weitere Therapie mehr. Zudem bezeichnete er die unverhältnismäßig lange Dauer seines Freiheitsentzugs als nicht tragbar. Zur Untermauerung seiner Position verwies er darauf, dass sechs begleitete Ausgänge, an denen er teilgenommen hatte, ohne jegliche Zwischenfälle verlaufen seien.

Das Obergericht erkennt zwar in seinem Urteil an, dass bei dem Mann therapeutische Fortschritte erzielt wurden. Es sieht jedoch aufgrund des Verhaltens des Mannes während des Vollzugs und seiner geringen Kooperationsbereitschaft im Umgang mit Lockerungen keine positive Prognose für eine Entlassung. Die Verwahrung bleibe weiterhin zwingend notwendig, da das Risiko, dass der Mann erneut Gewalttaten begehe, nach wie vor als zu hoch eingeschätzt wird.

Gleichzeitig übt das Obergericht in der Urteilsbegründung deutliche Kritik an den zuständigen Behörden. Das Gericht stellt fest, dass die Behörden mehr hätten tun müssen, um geeignete Lockerungen für den Mann vorzubereiten. Angesichts dieser Kritik ordnete das Gericht nun an, dass schrittweise Lockerungen unverzüglich eingeleitet werden müssen. Diese Lockerungen dienen als notwendige Voraussetzung und Grundlage für eine spätere mögliche Entlassung des Mannes aus der Verwahrung.

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