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In der Schweiz können die Kosten für den Erwerb des Bürgerrechts je nach Wohnort der Antragsteller enorm variieren. Eine neue Erhebung des Bundesamtes für Statistik (BFS) zeigt auf, dass die Preisunterschiede zwischen den Gemeinden beträchtlich sind, wobei die Gesamtkosten für das gesamte Verfahren in Extremfällen zwischen 200 und 10.000 Schweizer Franken liegen können. Die Kosten für eine ordentliche Einbürgerung in der Schweiz setzen sich aus den Gebühren auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene zusammen. Die Höhe dieser Gebühren wird primär auf kommunaler und kantonaler Ebene festgelegt und führt zu der beobachteten Diskrepanz, berichtet Nume.ch mit Verweis auf swissinfo.ch.

Die Gebühren des Bundes sind im gesamten Land einheitlich und betragen in der Regel 100 Franken für das ordentliche Verfahren. Auf kantonaler Ebene schwanken die Kosten jedoch bereits stark, von 0 bis 3.000 Franken. Am größten ist die Abweichung jedoch auf Gemeindeebene, wo die Tarife von einigen hundert Franken bis zu mehreren tausend Franken reichen können. Diese kommunalen Gebühren sind dafür gedacht, die Verwaltungskosten für die Bearbeitung und die lokalen Abklärungen des Gesuchs zu decken.

Die Unterschiede sind in hohem Maße darauf zurückzuführen, dass die Kantone und Gemeinden die Gebühren nach eigenem Ermessen festlegen dürfen. Während einige Gebietskörperschaften fixe Pauschalen anwenden, berechnen andere die Kosten nach Aufwand oder sogar nach dem Vermögen und Einkommen der Gesuchsteller.

Das ordentliche Einbürgerungsverfahren betrifft Personen, die die gesetzlich vorgeschriebenen Wohnsitzfristen und Integrationskriterien erfüllen. Für die obligatorische Einbürgerung müssen Ausländer zehn Jahre in der Schweiz gelebt haben, wovon drei Jahre in den letzten fünf Jahren vor der Antragstellung liegen müssen. Es ist ersichtlich, dass der finanzielle Aufwand für einen Antragsteller, das Schweizer Bürgerrecht zu erlangen, stark davon abhängt, in welchem Kanton oder welcher Gemeinde er seinen Wohnsitz hat.

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