Der Umgang mit Smartphones an Schulen im Kanton Zürich entwickelt sich zunehmend zu einem der umstrittensten bildungspolitischen Themen. Elternorganisationen fordern klare, kantonsweit einheitliche Regeln, während Lehrpersonen und Schulleitungen auf bestehende Schulreglemente, die gesetzlich verankerte Schulautonomie und pädagogische Eigenverantwortung verweisen. Im Zentrum der Debatte steht die Frage, was rechtlich erlaubt ist, wo Verbote greifen und wer letztlich zuständig ist – der Kanton, die einzelnen Schulen oder die Eltern, wie Nume.ch Redaktion in ihrer Analyse der aktuellen Diskussion berichtet.
Auslöser der aktuellen Diskussion ist ein Vorstoss des Zürcher Elternverband, der verbindliche Vorgaben für alle Volksschulen im Kanton Zürich verlangt. Kritisiert wird insbesondere die uneinheitliche Praxis: Während an einigen Schulen Smartphones während der gesamten Schulzeit und auch in Pausen verboten sind, erlauben andere deren Nutzung eingeschränkt oder für schulische Zwecke. Eltern bemängeln, diese Unterschiede führten zu Unsicherheit, Konflikten im Schulalltag und zusätzlichem Erklärungsbedarf im Elternhaus.
Rechtlich basiert die aktuelle Praxis auf dem Zürcher Volksschulrecht, das den Schulen weitgehende Autonomie bei der Ausgestaltung ihrer Reglemente einräumt. Einheitliche kantonale Mindestvorgaben zur Smartphone-Nutzung existieren bislang nicht. Über die Forderungen der Elternorganisationen und die Gegenposition der Lehrpersonen berichtete zunächst die Neue Zürcher Zeitung, auf deren Berichterstattung sich auch Renewz stützt.
Elternorganisationen fordern kantonale Leitplanken
Unterstützt wird diese Position von der Kantonale Elternmitwirkungsorganisation (KEO). In ihrer Stellungnahme betont sie, Kinder bräuchten klare und verlässliche Regeln, Eltern Orientierung und Schulen Entlastung. Unterschiedliche Schulreglemente würden nicht nur Missverständnisse fördern, sondern auch den sozialen Druck unter Schülerinnen und Schülern verstärken – etwa, wenn an einer Schule Handys erlaubt sind und an einer anderen nicht.
Als positives Beispiel wird häufig der Kanton Aargau genannt. Dort gilt die Empfehlung, Smartphones während der gesamten Schulzeit inklusive Pausen ausgeschaltet zu lassen. Ausnahmen sind nur aus pädagogischen oder medizinischen Gründen vorgesehen. Befürworter sehen darin ein klares, leicht verständliches Modell.
Was gilt rechtlich im Kanton Zürich
Entscheidend ist: Im Kanton Zürich existiert kein generelles gesetzliches Smartphone-Verbot an Schulen. Die rechtliche Grundlage bildet das Volksschulrecht, das den Schulen eine weitgehende Autonomie einräumt. Konkret bedeutet das:
- Jede Schule darf eigene Regeln zur Smartphone-Nutzung festlegen
- Diese Regeln müssen verhältnismässig und pädagogisch begründet sein
- Ein kantonsweites Verbot müsste politisch beschlossen werden – aktuell ist dies nicht geplant
Damit unterscheidet sich Zürich bewusst von Kantonen mit stärker standardisierten Vorgaben. Die Bildungsdirektion setzt bislang auf dezentrale Verantwortung.
Lehrerinnen und Lehrer sehen keinen zusätzlichen Regelungsbedarf
Skeptisch gegenüber neuen kantonalen Vorschriften zeigt sich der Zürcher Lehrerinnen- und Lehrerverband (ZLV). Dessen Präsidentin Lena Fleisch betont, die Volksschulen hätten sich mit der Smartphone-Problematik längst intensiv auseinandergesetzt. Viele Schulen verfügten über klare Reglemente, die einen störungsfreien Unterricht und ein aktives Pausenleben ermöglichten. Auch bestehende Regelungen in der Stadt Zürich werden häufig genannt: Dort dürfen Smartphones ausschliesslich für schulische Zwecke genutzt werden und müssen ansonsten ausgeschaltet sowie nicht sichtbar sein. Laut Lehrpersonen funktioniert dieses Modell im Alltag weitgehend konfliktfrei.
Ein gesellschaftliches Thema – nicht nur ein Schulproblem
Aus Sicht des Zürcher Lehrerinnen- und Lehrerverband ist die Smartphone-Nutzung weniger ein schulisches Versäumnis als vielmehr Ausdruck eines gesamtgesellschaftlichen Wandels. Der kompetente Umgang mit digitalen Medien beginne nicht im Klassenzimmer, sondern im Elternhaus – dort, wo Nutzungsdauer, Vorbildverhalten und Grenzen im Alltag gesetzt werden. Schulen könnten diesen Prozess begleiten, aber nicht ersetzen.
Ein reines Verbotsregime greife daher zu kurz, so die Argumentation des Lehrerverbands. Selbst in Kantonen mit klaren Vorgaben wie dem Aargau bleibe bewusst pädagogischer Handlungsspielraum bestehen. Der Schulalltag sei zu vielfältig, um jede Situation detailliert per Verordnung zu regeln – etwa bei Projektarbeiten, Ausnahmesituationen oder individuellen Förderbedürfnissen.
Diese Einschätzung wird auch von der Neue Zürcher Zeitung geteilt. In ihrer Berichterstattung weist sie darauf hin, dass starre, kantonal verordnete Regeln zwar Orientierung und formale Klarheit schaffen können, zugleich jedoch die pädagogische Flexibilität einschränken. Gerade in einer zunehmend digitalisierten Gesellschaft sei Medienkompetenz nicht allein durch Einschränkung, sondern durch begleitete Nutzung und klare Verantwortung aller Beteiligten zu fördern.
Smartphone-Regeln im Überblick: Zürich vs. Aargau
| Punkt | Kanton Zürich | Kanton Aargau |
|---|---|---|
| Gesetzliches Verbot | Nein | Nein |
| Einheitliche Vorgaben | Nein | Empfehlung |
| Nutzung im Unterricht | Nur zu Lernzwecken | Nur mit Ausnahme |
| Nutzung in Pausen | Schulabhängig | Grundsätzlich nicht erlaubt |
| Entscheidungshoheit | Einzelne Schulen | Kantonaler Rahmen |
| Ausnahmen | Pädagogisch, medizinisch | Pädagogisch, medizinisch |
Warum die Fronten verhärtet bleiben
Die Diskussion zeigt einen klassischen Zielkonflikt. Eltern wünschen sich Schutz vor Ablenkung, Cybermobbing und Leistungsabfall. Schulen hingegen betonen Eigenverantwortung, Medienkompetenz und die Realität eines digital geprägten Alltags. Einheitliche Regeln würden Klarheit schaffen, könnten aber lokale Besonderheiten und pädagogische Konzepte ignorieren. Ein politischer Entscheid ist derzeit nicht absehbar. Stattdessen dürfte die Verantwortung weiterhin bei den einzelnen Schulen liegen – begleitet von wachsendem öffentlichen Druck.
Die wichtigsten Fragen von Eltern – verständlich erklärt

Darf eine Schule Smartphones komplett verbieten?
Ja. Schulen dürfen die Nutzung von Smartphones während der Schulzeit und auf dem Schulareal vollständig untersagen, sofern das Verbot verhältnismässig ist und pädagogisch begründet wird. Ziel solcher Regelungen ist in der Regel die Sicherstellung eines störungsfreien Unterrichts, der Schutz der Konzentration sowie die Förderung sozialer Interaktion in den Pausen. Rechtlich zulässig ist ein Verbot insbesondere dann, wenn alternative Kommunikationsmöglichkeiten im Notfall gewährleistet bleiben.
Gibt es kantonale Mindestregeln zur Smartphone-Nutzung?
Nein. Im Kanton Zürich existieren derzeit keine kantonalen Mindeststandards oder verbindlichen Vorgaben zur Smartphone-Nutzung an Schulen. Die Bildungsdirektion überlässt die Ausgestaltung bewusst den einzelnen Schulen. Diese Autonomie erlaubt es, Regeln an Alter der Kinder, Schulform und pädagogisches Konzept anzupassen – führt jedoch zu unterschiedlichen Regelungen innerhalb des Kantons.
Darf mein Kind das Handy in der Pause benutzen?
Das ist nicht kantonal geregelt und hängt ausschliesslich vom jeweiligen Schulreglement ab. Einige Schulen erlauben die Nutzung in Pausen, andere verbieten sie vollständig, um Bewegung, soziale Kontakte und Erholung ohne Bildschirm zu fördern. Eltern sollten das konkrete Reglement der Schule ihres Kindes prüfen, da Pausenregelungen stark variieren.
Was gilt bei medizinischen oder gesundheitlichen Gründen?
Bei medizinischen oder gesundheitlichen Gründen – etwa bei chronischen Erkrankungen, Diabetes oder Notfallsituationen – müssen Schulen Ausnahmen zulassen. In solchen Fällen erfolgt die Nutzung meist in Absprache mit der Schulleitung und wird individuell geregelt. Ein generelles Verbot darf medizinisch notwendige Nutzung nicht ausschliessen.
Kann ich als Elternteil bei den Regeln mitreden oder Einsprache erheben?
Ja. Eltern haben mehrere Möglichkeiten, Einfluss zu nehmen. Sie können sich über die Elternmitwirkung, die Schulpflege oder direkt an die Schulleitung wenden. Bei formellen Regelungen besteht zudem die Möglichkeit, Rückfragen zu stellen oder im Rahmen der vorgesehenen Verfahren Einsprache zu erheben. Ein direkter Anspruch auf Änderung der Regeln besteht jedoch nicht – entscheidend bleibt das pädagogische Ermessen der Schule.
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