Nach heftiger Kritik während der Konsultation hat die Schweizer Regierung beschlossen, Maßnahme 14 des Lohnschutzpakets im Rahmen der Bilateralen III-Abkommen mit der EU zu überarbeiten. Ziel ist es, die Rechte der Arbeitnehmer zu sichern und gleichzeitig rechtliche Klarheit für Arbeitgeber zu schaffen. Die Anpassung betrifft die Kündigungsprozedur für Personalvertreter in Unternehmen ab 50 Beschäftigten. Arbeitgeber müssen nun vor einer Kündigung ein Gespräch führen, um alternative Lösungen zu prüfen. Die Revision soll den Lohnschutz gewährleisten, die Flexibilität des Schweizer Arbeitsmarkts bewahren und die Umsetzung des Bilateralen III-Abkommens zwischen Bern und Brüssel erleichtern. Darüber berichtet die Redaktion von NUME.ch unter Verweis auf Bundesrat.

Überarbeitete Maßnahme 14 für Lohnschutz

Die umstrittene Maßnahme 14 war besonders im Fokus von Gewerkschaften und Arbeitgebern. Während Gewerkschaften auf strikte Vorgaben pochten, kritisierten Unternehmen den ursprünglichen Entwurf als zu restriktiv. Nach Gesprächen unter Leitung des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) wurde ein Kompromiss gefunden: Eine Kündigung gilt nicht mehr automatisch als ungültig, wenn das vorgeschriebene Gespräch noch nicht stattgefunden hat, sondern als unfaire Kündigung.

Ein Regierungssprecher erklärte: „Dieses Vorgehen bietet Arbeitgebern rechtliche Sicherheit, ohne die verpflichtende Konsultation des Personalvertreters zu untergraben.“ Arbeitgeber, die das Gespräch nicht führen, müssen mit Sanktionen zwischen vier und zehn Monatsgehältern rechnen. Kleinere Verfahrensfehler können korrigiert werden, ohne dass Strafen verhängt werden.

Bedeutung für Unternehmen und Arbeitnehmer

Die Revision betrifft nur etwa 2 % der Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Schweiz, insbesondere größere Firmen mit Personalvertretungen. Dennoch betont die Regierung, dass diese Anpassung entscheidend ist, um das Gesamtpaket der Bilateralen III zu sichern und die Wettbewerbsfähigkeit des Arbeitsmarktes nicht zu gefährden. „Wir haben einen fairen Ausgleich gefunden, der sowohl Arbeitnehmerrechte schützt als auch die Flexibilität der Unternehmen wahrt“, so das SECO.

Politische Debatte und weitere Schritte

Im laufenden Jahr müssen die 720 Mitglieder des Schweizer Parlaments über die Bilateralen III-Abkommen abstimmen. Beobachter erwarten, dass die überarbeitete Maßnahme die Zustimmung erleichtern könnte. In Brüssel wird das Paket als wichtige Stabilisierung der Schweizer-EU-Beziehungen gesehen, besonders angesichts geopolitischer Spannungen.

Die Anpassungen sollen sicherstellen, dass die Schweiz ihre Verpflichtungen gegenüber der EU einhält, ohne unnötige Belastungen für Arbeitgeber zu schaffen. Gleichzeitig signalisiert die Revision, dass die Schweizer Regierung bereit ist, auf Kritik zu reagieren und praxisnahe Lösungen zu implementieren.

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