Automatischer Informationsaustausch (AIA) wird ab dem 1. Januar 2026 auch auf Kryptowerte ausgeweitet und markiert damit eine historische Zäsur in der Finanzpolitik der Schweiz. Seit Jahrzehnten galt die Eidgenossenschaft als globaler Leuchtturm für Diskretion und Vermögensschutz, doch die internationale Wende hin zu maximaler Steuertransparenz macht auch vor den digitalen Assets nicht halt. Die Umsetzung des sogenannten Crypto-Asset Reporting Framework (CARF) der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) ist ein klares Signal an Krypto-Investoren weltweit, dass die Ära der steuerlichen Anonymität für virtuelle Währungen endgültig vorbei ist. Insbesondere die Meldeverpflichtungen für Krypto-Dienstleister, die nun den traditionellen Finanzinstituten gleichgestellt werden, sind eine regulatorische Neuerung von immenser Tragweite. Dieser Paradigmenwechsel betrifft nicht nur inländische Anleger, sondern vor allem ausländische Investoren, die die Schweiz bisher als sicheren Hafen für ihre digitalen Vermögenswerte betrachtet haben. Die Auswirkungen dieser Regulatorik werden die Compliance-Anforderungen der Krypto-Branche massiv erhöhen und die Steuerlandschaft grundlegend verändern. Wie berichtet nume.ch.
Automatischer Informationsaustausch (AIA): Die neue Realität für Krypto
Die Schweiz setzt mit dem Beschluss, den automatischen Informationsaustausch (AIA) auf Kryptowerte auszudehnen, die globalen Vorgaben der OECD konsequent um. Das Ziel ist klar definiert: die effektive Bekämpfung der grenzüberschreitenden Steuerhinterziehung im schnell wachsenden Sektor der digitalen Vermögenswerte, was eine breite gesellschaftliche und politische Unterstützung genießt. Nach der Genehmigung der gesetzlichen Grundlagen durch den Bundesrat im Jahr 2025 wird die neue Regelung voraussichtlich zum 1. Januar 2026 in Kraft treten, wobei der erste Datenaustausch mit den Partnerstaaten im Jahr 2027 erfolgen soll. Im Zentrum dieser Massnahme steht die Verpflichtung für Krypto-Dienstleister – zu denen Börsen, Broker und bestimmte Wallet-Anbieter zählen – die relevanten Steuerdaten ihrer Kunden zu sammeln. Konkret müssen Informationen über die Identität der Nutzer, deren Steuerdomizil sowie Details zu den Transaktionen und den Beständen an Kryptowerten an die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) gemeldet werden. Diese Daten werden anschliessend an die Steuerbehörden der jeweiligen Wohnsitzstaaten übermittelt, sofern diese ebenfalls das CARF-Regelwerk implementiert haben.

Die wesentlichen Eckdaten des AIA für Kryptowerte:
- Inkrafttreten der Meldepflicht: Voraussichtlich 1. Januar 2026.
- Erster Datenaustausch: Voraussichtlich im Jahr 2027.
- Grundlage: Crypto-Asset Reporting Framework (CARF) der OECD.
- Ziel: Steuertransparenz bei digitalen Vermögenswerten sicherstellen.
- Meldeverpflichtete: Anbieter von Krypto-Dienstleistungen (Börsen, Broker).
- Ausgetauschte Daten: Identität, Steuerdomizil, Transaktionen, Jahresendbestände.
- Partnerstaaten: Anfängliche Liste von 74 Ländern (inkl. EU und G20, ohne USA und China).
- Kern des Wandels: Gleichstellung von Kryptowerten mit traditionellen Finanzanlagen im Meldeverfahren.
Wer meldet was: Der Umfang der neuen Berichtspflichten
Die Tragweite der neuen AIA-Regulierung ergibt sich aus der breiten Definition dessen, was als meldepflichtiger Kryptowert und meldepflichtiger Anbieter von Krypto-Dienstleistungen gilt. Gemäss dem CARF-Standard fallen neben Bitcoin und Ethereum auch Stablecoins, bestimmte Non-Fungible Tokens (NFTs) und sogar Derivate auf Krypto-Assets unter die Berichtspflicht, was den Umfang der zu dokumentierenden Vermögenswerte erheblich erweitert. Meldepflichtig sind nicht nur klassische Krypto-Börsen, sondern auch alle juristischen oder natürlichen Personen, die in der Schweiz oder von der Schweiz aus Dienstleistungen zur Verwahrung oder zum Tausch von Kryptowerten anbieten. Diese Anbieter müssen die Steueransässigkeit ihrer Kunden, einschliesslich juristischer Personen, mittels geeigneter Sorgfaltspflichten überprüfen und dokumentieren. Ab dem Stichtag werden alle relevanten Transaktionen erfasst, wie etwa der Kauf und Verkauf von Kryptowährungen gegen Fiat-Geld, der Tausch von einer Kryptowährung in eine andere sowie Überweisungen an andere Wallets oder Plattformen. Die lückenlose Dokumentation dieser Prozesse erfordert von der gesamten Branche eine massive Investition in Compliance-Strukturen und Reporting-Software, um den gesetzlichen Anforderungen nachzukommen.
Details zu den meldepflichtigen Kryptowerten und Transaktionen:
- Kryptowerte: Bitcoin, Ethereum, Stablecoins, Derivate auf Krypto-Assets.
- Meldepflichtige Anbieter: Krypto-Börsen, Broker, Verwahrungsdienstleister (Custodians).
- Betroffene Konten: Alle von meldepflichtigen Personen gehaltenen Krypto-Konten, unabhängig von ihrer Grösse.
- Meldepflichtige Transaktionen:
- Verkauf/Tausch von Kryptowerten gegen Fiat-Geld.
- Tausch von Kryptowerten gegen andere Kryptowerte.
- Übertragung von Kryptowerten (Überweisungen, Airdrops).
- Erträge aus Staking und Mining, sofern über die Plattform abgewickelt.
Die Liste der Partnerstaaten und bilaterale Besonderheiten
Der Schweizer Bundesrat hat im Jahr 2025 eine Liste von anfänglich 74 Partnerstaaten verabschiedet, mit denen der automatische Informationsaustausch über Kryptowerte ab 2027 durchgeführt werden soll, was einen transparenten Prozess gewährleistet. Diese Liste umfasst alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie die meisten Länder der G20, was eine weitgehende globale Abdeckung der Steuerinformationen sicherstellt. Es ist jedoch zu beachten, dass der Datenaustausch nur dann effektiv stattfindet, wenn die Partnerstaaten selbst das CARF-Regelwerk ordnungsgemäss in nationales Recht umgesetzt haben und die Überprüfung durch die Schweiz bestanden haben. Eine bemerkenswerte Ausnahme bildet die Vereinigten Staaten von Amerika, mit denen der AIA nicht auf Basis des CARF, sondern im Rahmen des bereits bestehenden bilateralen FATCA-Abkommens geregelt wird, was eine Sonderrolle im globalen Steueraustausch darstellt. Auch China und Saudi-Arabien gehören zunächst nicht zu den Partnerstaaten, was Investoren aus diesen Ländern vorerst von den Meldeverpflichtungen aus Schweizer Sicht befreit. Die Schweiz behält sich das Recht vor, die Liste der Partnerstaaten kontinuierlich zu erweitern oder Staaten zu streichen, wenn diese die Standards zur Steuertransparenz nicht mehr erfüllen, was eine dynamische Anpassung an die internationale Entwicklung ermöglicht.

Wichtige Fakten zu den AIA-Partnerstaaten 2026:
- Anzahl der Partnerstaaten (Start): 74 Länder (Stand Mitte 2025, endgültige Liste abhängig von Parlamentsbeschluss).
- Eingeschlossene Regionen: Alle EU-Mitgliedstaaten und die Mehrheit der G20-Länder.
- Wichtige Ausnahmen: USA (bilaterales FATCA-Abkommen), China, Saudi-Arabien.
- Bedingung für Austausch: Der Partnerstaat muss den OECD CARF-Standard selbst anwenden und die Prüfkriterien der Schweiz erfüllen.
- Regulatorische Folge: Schweizer Steuerpflichtige, die Krypto-Dienstleistungen im Ausland nutzen, müssen ebenfalls mit der Meldung ihrer Daten an die ESTV rechnen.
Die steuerlichen Konsequenzen für Investoren in der Schweiz
Für Schweizer Steuerpflichtige selbst bringt der automatische Informationsaustausch zwar keine direkte Änderung der inländischen Steuergesetze, jedoch einen massiven Anstieg der Transparenz und des Prüfdrucks durch die Steuerbehörden. Unabhängig vom AIA gelten Kryptowährungen in der Schweiz bereits als steuerbares Vermögen und müssen jährlich zum Stichtag 31. Dezember in der Steuererklärung deklariert werden, wobei die Kurse der ESTV massgeblich sind. Der entscheidende Punkt ist, dass Gewinne aus dem privaten Handel mit Kryptowährungen in der Schweiz in der Regel steuerfrei sind, solange keine gewerbsmässige Tätigkeit vorliegt, was eine deutliche Entlastung für private Anleger darstellt. Ab dem Steuerjahr 2025, parallel zur Einführung des AIA, werden jedoch die Anforderungen an die Dokumentation drastisch verschärft, um die Unterscheidung zwischen privatem und gewerbsmässigem Handel lückenlos nachzuweisen. Die Finanzverwaltung verlangt nun detaillierte, lückenlose Transaktionsnachweise aus Wallets und Börsen, was die Mitwirkungspflicht der Steuerpflichtigen stark erhöht und somit das Risiko der fahrlässigen oder vorsätzlichen Steuerhinterziehung minimiert.
Wichtige steuerliche Pflichten für Schweizer Krypto-Investoren ab 2025/2026:
- Vermögenssteuer: Alle Kryptowerte müssen als Vermögen deklariert werden (Stichtag 31. Dezember).
- Kursgewinne: Gewinne aus privaten Veräusserungsgeschäften sind steuerfrei (Ausnahme: gewerbsmässiger Handel).
- Dokumentationspflicht (Neu ab 2025): Lückenlose, nachvollziehbare Nachweise aller Transaktionen sind Pflicht.
- Einkommensteuer: Erträge aus Staking, Mining und Airdrops gelten als steuerbares Einkommen.
- Risiko: Bei fehlender Deklaration droht ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung (Hinterziehungszinsen, Bussen).
Die Schweiz vollzieht mit der Implementierung des automatischen Informationsaustauschs über Kryptowerte einen regulatorischen Quantensprung, der ihre Position als globaler Finanzplatz neu definiert. Investoren müssen sich auf maximale Transparenz und strenge Dokumentationspflichten einstellen, was das Ende der steuerlichen Anonymität für digitale Vermögenswerte einläutet und die Einhaltung internationaler Standards gewährleistet.
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