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Der Kanton Bern hat mit sofortiger Wirkung einen Baustopp für den Windpark in Tramelan im Berner Jura verhängt. Diese Maßnahme erfolgt, nachdem die BKW, ein bedeutendes Unternehmen im Bereich der Energieversorgung, vor etwa einer Woche mit den vorbereitenden Bauarbeiten für das Windkraftprojekt begonnen hatte. Dabei ging es vor allem um das Fällen von Bäumen und das Abtragen von Humus, um Zufahrtswege zu schaffen. Diese Arbeiten wurden jedoch ohne die notwendigen Baubewilligungen gestartet, was die Behörden auf den Plan rief. Laut einer Verfügung des Kantons Bern sei der Baustopp eine superprovisorische Maßnahme aus Gründen des Umweltschutzes und dem Schutz des Waldes. Es handelt sich jedoch nicht um eine endgültige Entscheidung, sondern eher um eine temporäre Aussetzung, bis alle notwendigen rechtlichen Klärungen erfolgt sind. Darüber berichtet nume.ch unter Berufung auf srf.ch.

Die BKW sieht sich mit Vorwürfen konfrontiert, illegal gehandelt zu haben. Laut Elias Vogt, einem Landschaftsschützer und Beschwerdeführer, hat die BKW ohne die entsprechenden Bewilligungen mit dem Bau des Windparks begonnen. Vogt begrüßt den Baustopp und bezeichnet die Handlungen der BKW als illegal. „Die BKW begann ohne die notwendigen Genehmigungen“, so Vogt, „und der Kanton Bern hat dies nun mit dem Baustopp sanktioniert.“

Die BKW hingegen betont, dass sie für die durchgeführten Arbeiten, die Anfang August begonnen wurden, die notwendigen Bewilligungen besaß. Philipp Mäder, Mediensprecher der BKW, erklärt: „Wir haben bereits einen langen Weg hinter uns und als das Bundesgericht im November 2023 die Baubewilligung erteilt hat, war das ein großer Schritt.“ Die geplanten Vorarbeiten, wie das Abtragen von Humus und das Fällen von Bäumen zur Schaffung von Zufahrtswegen, seien nach den geltenden Vorschriften durchgeführt worden.

Aktuell befindet sich die BKW in einem Enteignungsverfahren mit zwei betroffenen Landwirten, bei denen es um Durchfahrtsrechte geht. Laut den Beschwerdeführern können die Bauarbeiten erst dann weitergeführt werden, wenn diese Enteignungsverfahren abgeschlossen sind und alle Bewilligungen vorliegen. „Vor Baubeginn müssen alle erforderlichen Genehmigungen vorliegen“, betont Vogt.

Die BKW hat nun bis zum 8. September 2025 Zeit, um beim Kanton Bern eine Stellungnahme einzureichen. Diese Frist wird entscheidend sein, um den weiteren Verlauf des Projekts zu bestimmen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die rechtlichen und umweltpolitischen Fragen rund um das Windparkprojekt entwickeln werden.

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Foto von KEYSTONE

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