Das dänische Gerichtswesen hat im anhaltenden Sorgerechtsstreit um die beiden Kinder der Steakhaus-Erbin Christina Block eine weitreichende Entscheidung getroffen: Das Landgericht von West-Dänemark hat geurteilt, dass Frau Block ihre Kinder, Klara und Theodor, künftig nicht mehr sehen darf. Der Vater der Kinder, Stephan Hensel, bestätigte gegenüber t-online, dass ihm damit das alleinige Sorgerecht zugesprochen wurde. Das Urteil sei am Montag gegen 10 Uhr ergangen, wobei Hensels Anwalt Philip von der Meden erklärte, die Entscheidung sei endgültig und liege im besten Interesse der Kinder, bei ihrem Vater zu leben. Er betonte, dass in Dänemark oder Deutschland keine ordentlichen Rechtsmittel mehr zur Verfügung stünden, wenngleich theoretisch noch der Oberste Gerichtshof in Kopenhagen als höhere Instanz verbleibe, der jedoch nur sehr außergewöhnliche Fälle zur Prüfung zulässt, berichtet nume.ch mit Verweis auf die Watson.
Die Berufung der Gastronomin und Unternehmerin Christina Block wurde von dem dänischen Landgericht zurückgewiesen. Bereits im Mai hatte ein dänisches Familiengericht aufgrund von Aussagen der Kinder zu ihren Erfahrungen im Haushalt der Mutter ein Urteil gesprochen. Die nun abgelehnte Berufung zielte darauf ab, dass Christina Block entweder das alleinige oder zumindest das gemeinsame Sorgerecht sowie einen begleiteten Umgang erhalten sollte.
Das Gericht entschied nach Berichten der Bild, dass Klara und Theodor keinerlei Kontakt mehr zur Mutter haben sollen. Begründet wurde dies damit, dass die Kinder schwer traumatisiert seien und wiederholt klar zum Ausdruck gebracht hätten, keinen Kontakt zur Mutter zu wünschen. Eine von Frau Block geforderte Erstellung eines neuen psychologischen Gutachtens lehnte das Gericht ab.
Christina Block äußerte sich gegenüber dem Focus schockiert über die Entscheidung: „Ich bin erschüttert über das Urteil in Dänemark. Ich hatte gehofft, dass das dänische Gericht vor einer so weitreichenden Entscheidung endlich auch ein familienpsychologisches Gutachten bezüglich des seelischen Zustands unserer Kinder und der Erziehungsfähigkeit beider Elternteile verfügt.“ Das dänische Landgericht befand jedoch, dass bereits umfangreiche Beweismittel vorlägen, darunter Schulberichte und geführte Gespräche mit den Kindern. Das Gericht stellte ferner fest, dass der Vater die Kinder nicht von der Mutter entfremdet habe und eine weitere Untersuchung den Kindern nur Schaden zufügen würde.
Die 52-jährige Tochter des Block House-Gründers Eugen Block steht aktuell in Hamburg vor Gericht. Die Anklage lautet, sie habe während des Sorgerechtsstreits den Auftrag erteilt, ihre Kinder in der Silvesternacht 2023/24 aus der Obhut ihres Ex-Mannes in Dänemark zu entführen. Christina Block bestreitet diese Vorwürfe, wobei sechs weitere Personen mitangeklagt sind. Stephan Hensels Anwalt Philip von der Meden erhofft sich nun, dass das dänische Urteil Auswirkungen auf das deutsche Strafverfahren hat: „Das Gericht hat auch festgestellt, dass es niemals eine Entfremdung gegeben hat, sondern die Kinder frei ihren Willen gebildet haben. Ich hoffe, dass im Strafverfahren gegen Christina Block die haltlosen Behauptungen der Entfremdung nun aufhören“, erklärte er gegenüber t-online.
Christina Block kündigte unterdessen an, den juristischen Kampf um das Umgangsrecht fortsetzen zu wollen, notfalls vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Sie erklärte, dass jedes Kind und jeder Elternteil ein Menschenrecht auf Umgang miteinander habe. Frau Block betonte, es sei eine „unerträgliche Situation“, da sie seit mehr als vier Jahren keinen persönlichen Kontakt mehr zu ihren Kindern gehabt habe.
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