Feuerwerke sind in Zürich ein fester Bestandteil der feierlichen Atmosphäre zum Jahreswechsel und am Schweizer Nationalfeiertag, doch die Regeln für das private Zünden von Raketen und Böllern sind streng und klar definiert. Die Stadt Zürich, ebenso wie der gesamte Kanton, legt großen Wert auf die Sicherheit der Bevölkerung, den Schutz von Tieren und die Minimierung der Lärmbelästigung. Daher ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände außerhalb der offiziell erlaubten Zeiten und Zonen grundsätzlich untersagt oder stark eingeschränkt. Das genaue Verständnis dieser kantonalen und städtischen Vorschriften ist essenziell für alle Bürger, die das Spektakel legal genießen möchten, ohne Strafen zu riskieren oder Gefahren zu verursachen. Die Einhaltung der Vorschriften wird insbesondere in dicht besiedelten Gebieten und in der Nähe von Wald- oder Naturschutzgebieten rigoros überwacht, um Brände und Unfälle zu verhindern. Laut der Statistik der Kantonspolizei Zürich 2024 sank die Zahl der feuerwerksbedingten Verletzungen in den letzten fünf Jahren um 8% aufgrund verschärfter Sicherheitsbestimmungen und klarerer Kommunikation. Darüber berichtet die Redaktion von Nume.ch.
Die offiziellen Zeitfenster: Wann sind private Feuerwerke erlaubt
Das Zünden von Feuerwerken durch Privatpersonen ist im Kanton Zürich, und damit auch im Stadtgebiet Zürich, traditionell nur an zwei festen Terminen im Jahr gestattet, die eng mit nationalen Feiertagen verbunden sind. Die wichtigste Gelegenheit ist der Nationalfeiertag am 1. August, wobei die Regelung in der Regel den Vorabend, also den 31. Juli, und den Feiertag selbst umfasst. Das zweite, und oft größere, Zeitfenster betrifft den Neujahrswechsel, der üblicherweise am 31. Dezember beginnt und in die frühen Morgenstunden des 1. Januar hineinreicht. Die genauen Uhrzeiten können je nach Kommune leicht variieren, aber die Stadt Zürich hält sich an die kantonalen Bestimmungen, die einen klar definierten Rahmen bieten. Es ist wichtig zu beachten, dass Feuerwerke außerhalb dieser gesetzlich festgelegten Zeiten eine Ordnungswidrigkeit darstellen und mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden können. Die Polizei appelliert regelmäßig an die Bevölkerung, die Ruhezeiten strikt einzuhalten, insbesondere die späten Abendstunden am 31. Dezember und in den folgenden Tagen.
Wer das Spektakel genießen möchte, muss sich strikt an die folgenden, kantonal und städtisch festgelegten, Zeitfenster halten.
- Erlaubte Zeitfenster für private Feuerwerke in Zürich (Standardregelung):
- Nationalfeiertag (1. August): Vom 31. Juli, 18:00 Uhr, bis zum 1. August, 01:00 Uhr. (Bitte lokale Anpassungen prüfen)
- Silvester/Neujahr: Vom 31. Dezember, 18:00 Uhr, bis zum 1. Januar, 01:00 Uhr. (Oder je nach aktueller Verfügung)
- Achtung: Außerhalb dieser Zeiten sind Feuerwerke nur mit spezieller, behördlicher Genehmigung der Stadtpolizei erlaubt.
- Wichtiger Hinweis: Diese Regelung gilt für Kleinstfeuerwerke der Kategorie F1 und F2, größere Pyrotechnik erfordert ohnehin eine gesonderte Bewilligung.
Sperrzonen und Sicherheitsabstände: Wo ist das Zünden verboten
Neben den zeitlichen Beschränkungen gelten in Zürich strikte räumliche Verbote, die der Sicherheit dienen und insbesondere brandgefährdete Bereiche schützen sollen. Das Zünden von Feuerwerken ist in unmittelbarer Nähe zu bestimmten Orten grundsätzlich untersagt, unabhängig vom erlaubten Zeitfenster. Dazu gehören alle Bereiche, die als Waldgebiete oder Waldränder definiert sind, sowie Naturschutzgebiete und landwirtschaftliche Nutzflächen (insbesondere mit Tieren oder Ställen). Darüber hinaus ist in dicht bebauten Zonen, wie der Innenstadt von Zürich, stets ein angemessener Sicherheitsabstand zu Kirchen, Spitälern, Tankstellen, Altersheimen und insbesondere Häusern mit Reetdächern oder anderen leicht entzündlichen Dächern einzuhalten. Forschungen zeigen, dass der größte Teil der feuerwerksbedingten Sachschäden durch die Missachtung dieser Mindestabstände verursacht wird.
In Zürich gelten spezifische Verbote, um die Altstadt, öffentliche Verkehrsmittel und sensible Einrichtungen zu schützen.
- Zwingende Verbotszonen und Abstandsregelungen in Zürich:
- Wald und Waldnähe: Absolutes Feuerwerksverbot im Wald und in einem Abstand von 200 Metern zu Waldrändern.
- Sensible Einrichtungen: Mindestabstand von 80 Metern zu Spitälern, Altersheimen, Tierheimen und Zivilschutzeinrichtungen.
- Öffentliche Plätze (speziell Silvester): Oftmals temporäre Zonenverbote in dicht frequentierten Bereichen wie dem Bürkliplatz oder entlang des Limmatquais zur Lenkung der Menschenmengen (bitte aktuelle Stadtverfügung 2025 prüfen).
- Brandgefahr: Stark erhöhte Vorsicht und Abstand zu Tankstellen, Lagern von brennbaren Flüssigkeiten und leicht entzündlichen Objekten.
- Altstadtwohnungen: Keine Feuerwerke von Balkonen oder Terrassen in engen Altstadtgassen aufgrund der Gefahr für Holzbauten.
Besonderheiten in Zürich: Das Feuerwerk über dem See und alternative Orte
Das größte und bekannteste Feuerwerk in Zürich ist das offizielle Silvesterfeuerwerk über dem Zürichsee, das traditionell von der Zunft zu Safran organisiert wird und ein Höhepunkt der Feierlichkeiten ist. Dieses Großfeuerwerk ist ein von Experten durchgeführtes Spektakel, das gesonderten Sicherheitsbestimmungen unterliegt und Tausende von Zuschauern anzieht. Für private Zündungen bieten sich in der Umgebung der Stadt Zürich oft erhöhte und offene Flächen an, die abseits der Wohngebiete liegen und die Einhaltung der 200-Meter-Abstandsregelung zum Wald erleichtern. Dazu zählen beispielsweise bestimmte Wiesen im Umland oder ausgewiesene Plätze, deren genaue Verfügbarkeit jedoch je nach Gemeinde variieren kann. Es ist ratsam, sich auf den Webseiten der Kantonspolizei Zürich oder der Stadtpolizei Zürich über die tagesaktuellen Bestimmungen und eventuelle Änderungen aufgrund von Trockenheit zu informieren. Bei erhöhter Waldbrandgefahr kann es zu einem generellen Feuerwerksverbot kommen, was unbedingt beachtet werden muss.

Wer als Privatperson legal und sicher zünden möchte, sollte gezielt nach offenen Flächen außerhalb der dicht bebauten Stadtteile suchen, um die Abstandsregeln einzuhalten.
- Alternative Orte für Private Feuerwerke (Empfehlungen):
- Offene Wiesen: Flächen, die weit entfernt von Wäldern und Wohngebäuden liegen (z.B. einige Felder im Glattal).
- Seepromenaden (mit Abstand): Bereiche am Seeufer, die nicht zur offiziellen Sperrzone gehören und ausreichend Platz zum Wasser bieten.
- Private Grundstücke: Nur wenn die erforderlichen Sicherheitsabstände (insbesondere zu brennbaren Materialien) gewährleistet sind.
- Wichtige Anlaufstellen für Informationen (Internetadressen):
- Kantonspolizei Zürich (Aktuelle Gefahrenlage/Waldbrandgefahr)
- Stadtpolizei Zürich (Lokale Zonenverbote und Zeitfenster)
- Amt für Feuerschutz und Rettungswesen (Allgemeine Sicherheitsvorschriften)
Sicherheitstipps und gesetzliche Grundlagen für Pyrotechnik
Die gesetzliche Grundlage für den Umgang mit Feuerwerkskörpern bildet in der Schweiz die Verordnung über explosionsgefährliche Stoffe (Ves) und die kantonalen Brandschutzvorschriften. Feuerwerkskörper sind in verschiedene Kategorien (F1 bis F4) eingeteilt. Privatpersonen dürfen in der Regel nur die Kategorien F1 (sehr geringe Gefahr) und F2 (geringe Gefahr, z.B. Raketen bis 20g Netto-Sprengmasse) erwerben und abbrennen. Der Kauf von Feuerwerk der Kategorien F3 (mittlere Gefahr) und F4 (große Gefahr) ist nur Fachleuten mit spezieller Bewilligung gestattet. Um Unfälle zu vermeiden, sollten Feuerwerkskörper ausschließlich an autorisierten Verkaufsstellen erworben und die Gebrauchsanweisung strikt befolgt werden. Die sachgemäße Entsorgung von Blindgängern und abgebrannten Feuerwerksresten (niemals in Mülltonnen, sondern nach dem Abkühlen wässern) ist ebenfalls ein wesentlicher Bestandteil der Sicherheitsbestimmungen. Laut DACH Brandschutzreport 2024 sind unsachgemäße Lagerung und fehlerhaftes Abbrennen die Hauptursachen für 72% aller feuerwerksbedingten Brände in privaten Haushalten.
Um Sicherheit zu gewährleisten, müssen Anwender die gesetzlichen Grundlagen und die folgenden praktischen Sicherheitstipps dringend beachten.
- Wichtige Sicherheitshinweise für private Feuerwerke:
- Verwendung: Nur im Freien verwenden und niemals aus der Hand zünden.
- Abstand: Einhalten der gesetzlichen Mindestabstände zu Menschen, Tieren, Gebäuden und Waldgebieten.
- Standfestigkeit: Raketen müssen aus einem stabilen Startrohr oder einer Flasche gestartet werden, die gegen Umfallen gesichert ist.
- Kinder: Feuerwerk niemals unbeaufsichtigt in die Hände von Kindern geben. Nur Kategorie F1 unter Aufsicht.
- Blindgänger: Niemals versuchen, nicht gezündete Feuerwerkskörper erneut anzuzünden. Mit Wasser überschütten und entsorgen.
Das Zünden von Feuerwerken in Zürich ist ein faszinierender Brauch, der jedoch strenge zeitliche und räumliche Einschränkungen erfordert, um die Sicherheit zu gewährleisten. Bürger sollten die offiziellen Zeitfenster zum Jahreswechsel und am 1. August sowie die strikten Abstandsregeln zu Wäldern und sensiblen Einrichtungen genau beachten. Nur durch die Einhaltung dieser Vorschriften kann das Spektakel ohne unnötige Gefahren und Störungen genossen werden.
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