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Das innovative Konzept eines digitalen Dorfladens in der Walliser Berggemeinde Guttet-Feschel VS wird vom Kanton Wallis ausgebremst. Obwohl das Geschäft dank der Möglichkeit, rund um die Uhr einzukaufen, steigende Umsätze verzeichnete, muss es nun gemäß kantonalem Recht bereits um 20 Uhr schließen. Diese behördliche Vorgabe stellt die Gemeinde vor erhebliche Herausforderungen und stößt auf große Enttäuschung beim Gemeindepräsidenten Philipp Loretan (38). Das Ziel des Projekts, die Nahversorgung im Bergdorf zu gewährleisten und gleichzeitig Arbeitsplätze zu sichern, gerät dadurch in Gefahr. Die Gemeinde hatte im Jahr 2022 eine Investition von gut 35.000 Franken in das zuvor defizitäre Geschäft getätigt, um es durch Digitalisierung zukunftsfähig zu machen. Seitdem konnten sowohl die Einwohner als auch die Feriengäste außerhalb der regulären Ladenöffnungszeiten einkaufen, was ein wichtiger Fortschritt war, berichtet Nume.ch mit Verweis auf Blick.

Die ursprüngliche Idee, mit der Guttet-Feschel als erste Gemeinde im Oberwallis startete, war, den nicht mehr rentablen klassischen Laden zu retten. Wie Gemeindepräsident Loretan erklärte, sanken die Zahlen, und der Laden, der auch als wichtiger Treffpunkt sowie für Post- und Bankgeschäfte dient, sollte keinesfalls geschlossen werden. Das digitale Konzept sah vor, dass Genossenschaftsmitglieder mit einer speziellen Karte Zugang zum Geschäft erhalten, dort Waren selbst scannen und per Karte oder Twint bezahlen können. Dies hätte theoretisch einen Betrieb rund um die Uhr ermöglicht. Der Vorteil lag insbesondere darin, dass die Pendler, die hauptsächlich im Talgrund arbeiten, nicht gezwungen wären, ihre Einkäufe bereits dort zu erledigen, bevor sie abends ins Dorf zurückkehrten. Tatsächlich zeigten die Verkaufszahlen nach der Einführung des digitalen Dorfladens eine positive Entwicklung.

Der Rückschlag kam nun durch den Kanton Wallis. Das kantonale Ladenöffnungsgesetz kennt das Prinzip des unbedienten, digitalen Dorfladens nicht und behandelt diesen daher wie jedes andere Geschäft. Dies bedeutet, dass die Ladenöffnungszeiten eingehalten werden müssen, unabhängig davon, ob Personal anwesend ist oder nicht, was spätestens um 20 Uhr zur Schließung führt. Für den Gemeindepräsidenten ist dies ein großes Problem, da der Hauptvorteil des Rund-um-die-Uhr-Einkaufs teilweise entfällt. Loretan kritisiert, dass das Gesetz „einfach nicht auf der Höhe der Zeit“ sei. Er betont, dass das Gesetz zwar primär dem Schutz der Arbeitnehmer diene, dies jedoch bei unbetreuten Öffnungszeiten nicht nachvollziehbar sei.

Staatsrat Christophe Darbellay (54, Die Mitte) verteidigt das Vorgehen des Kantons, verweist jedoch darauf, dass die Kantonsregierung genau dies im Rahmen einer Totalrevision des Ladenöffnungsgesetzes vorgeschlagen hatte: flexiblere Öffnungszeiten, insbesondere für personalfreie Geschäfte. Die entsprechende Vorlage sei jedoch im Jahr 2024 beim Volk mit rund 65 Prozent Nein-Stimmen an der Urne klar gescheitert. Daher gelte nun das bestehende Gesetz. Darbellay ist jedoch davon überzeugt, dass „die Versorgung der Berggemeinden gewährleistet“ sei.

Für Gemeindepräsident Loretan ist klar: Um den Dorfladen langfristig zu sichern, muss das Konzept des digitalen Ladens gesetzlich verankert werden. Ein entsprechender Vorstoß wurde bereits im Walliser Kantonsparlament eingereicht. Sollte der Laden nicht genügend Umsatz generieren können, drohe die Schließung. Dies würde, so Loretan, einen „weiteren schleichenden Leistungsabbau, also einen weiteren Rückschlag für unser Dorf“ bedeuten.

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