Ein ehemaliger Senior-Händler der St. Galler Kantonalbank hat über mehrere Monate hinweg internes Wissen genutzt, um sich privat zu bereichern. Die Bundesanwaltschaft verurteilte den Banker wegen Insiderhandels per Strafbefehl. Der unrechtmässig erzielte Vermögensvorteil belief sich auf 33’095.45 Franken. Grundlage der Berichterstattung sind offizielle Verfahrensunterlagen sowie bestätigte Angaben der Bank. Darüber berichtet die NUME.ch Redaktion unter Bezugnahme auf veröffentlichte Medienberichte.
Wie aus dem Strafbefehl der Bundesanwaltschaft hervorgeht, nutzte der Beschuldigte zwischen Mai und November 2023 nicht öffentlich zugängliche Informationen aus seinem beruflichen Umfeld für private Handelsgeschäfte. Der Mann war als Senior-Händler tätig und verfügte über Zugriff auf ein internes Managementsystem, in dem sensible Informationen zu geplanten Fondsaufträgen, Auftragsvolumina, offenen Positionen und Ausführungszeitpunkten zusammenliefen.Insbesondere wusste der Beschuldigte frühzeitig, wann von der Bank verwaltete Fonds grössere Investitionen tätigen oder Positionen abbauen würden. Dieses Wissen nutzte er, um kurz vor der Ausführung entsprechender Aufträge gezielt Derivatetransaktionen über ein privates Tradingkonto bei Swissquote vorzunehmen. Nach Eintritt der erwarteten Kursbewegungen veräusserte er die Positionen wieder und erzielte Gewinne. Dieses Vorgehen wiederholte sich laut Bundesanwaltschaft mehrfach.
In den Ermittlungsakten wird festgehalten, dass einzelne Transaktionen mutmasslich während der Arbeitszeit und unter Nutzung der beruflichen Infrastruktur vorgenommen wurden. Sämtliche Handelsaktivitäten konnten zeitlich präzise rekonstruiert werden. Bei der Einvernahme legte der Beschuldigte ein vollumfängliches Geständnis ab. Die Bundesanwaltschaft verweist in ihrem Strafbefehl darauf, dass der Mann mit den Ermittlungsbehörden kooperierte, Einsicht zeigte und Reue bekundete.
Der Fall wurde durch eine Anzeige der St. Galler Kantonalbank ausgelöst. Interne Kontrollen hatten auffällige Handelsmuster ergeben, woraufhin das Institut den Sachverhalt den Strafverfolgungsbehörden meldete. Auf Anfrage teilte die Bank mit, dass die betreffende Person nicht mehr bei ihr beschäftigt sei. Weitere Stellungnahmen zum Fall oder zu internen Compliance-Massnahmen machte sie nicht. Die Bundesanwaltschaft verhängte eine Geldstrafe von 57’600 Franken, ausgesprochen als bedingte Strafe mit einer Probezeit von zwei Jahren. Zusätzlich wurde eine Busse sowie Verfahrenskosten in Höhe von insgesamt 5’000 Franken festgesetzt, die sofort zu bezahlen sind. Der unrechtmässig erzielte Gewinn wurde vollständig zurückerstattet. Die St. Galler Kantonalbank kündigte an, den Betrag an die Bundeskasse weiterzuleiten, zugunsten der Schweizerischen Eidgenossenschaft.

Nach Schweizer Recht liegt Insiderhandel vor, wenn nicht öffentlich bekannte, kursrelevante Tatsachen vorsätzlich genutzt werden, um sich oder Dritten einen Vermögensvorteil zu verschaffen. Entscheidend ist dabei nicht die Höhe des erzielten Gewinns, sondern der Missbrauch privilegierter Informationen. Die Bundesanwaltschaft wertete das Verhalten des Beschuldigten als klaren Verstoss gegen die einschlägigen Bestimmungen des Straf- und Finanzmarktrechts. Mit dem Strafbefehl ist das Verfahren abgeschlossen. Weitere strafrechtliche Schritte wurden nicht angekündigt. Der Fall gilt als weiteres Beispiel für die konsequente strafrechtliche Verfolgung von Insiderhandel in der Schweiz und für die Bedeutung der Marktintegrität im Finanzsektor.
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Quellen: Bundesanwaltschaft (Strafbefehl), Blick, blue News, St. Galler Kantonalbank.
