Die Parlamente der deutschen Länder haben die umstrittene Novelle des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) verabschiedet. Diese Reform, Teil des 6. Medienänderungsstaatsvertrags, verpflichtet künftig Hersteller von Betriebssystemen wie Microsoft, Apple oder Google dazu, eine obligatorische „Jugendschutzvorrichtung“ in ihre Software zu integrieren. Diese Maßnahme zielt darauf ab, Pornofilter und Alterskennzeichnungen bereits auf der grundlegenden Ebene von PCs, Laptops, Smartphones, Smart-TVs und Spielkonsolen einzuführen und zu aktivieren, berichtet nume.ch unter Berufung auf heise.
Der Kern der jahrelang diskutierten Novelle ist die sogenannte „One-Button-Lösung“, mit der Eltern Geräte, die auch von Minderjährigen genutzt werden, per Knopfdruck in einen Kinder- oder Jugendmodus versetzen können. Ziel ist der effektive Schutz vor nicht altersgerechten Inhalten wie Pornografie, Gewalt, Hassrede und Falschinformationen im Internet. Im Spezialmodus dürfen gängige Browser wie Chrome, Firefox oder Safari nur noch verwendet werden, wenn sie eine „gesicherte Suchfunktion“ aufweisen, es sei denn, ein ungesicherter Zugang wird individuell und abgesichert freigeschaltet. Darüber hinaus werden Apps nur dann unabhängig von der voreingestellten Altersstufe zugänglich sein, wenn sie selbst über ein anerkanntes Jugendschutzprogramm oder eine vergleichbare, geeignete Schutzmaßnahme verfügen.

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) bezeichnet das Filterverfahren als eine Lösung, die es Eltern erleichtern soll, „Geräte mit nur einem Klick altersgerecht abzusichern“. Der neue Betriebssystemansatz tritt spätestens am 1. Dezember 2027 in Kraft. Für Geräte, die bereits produziert werden, gilt ab der Bekanntgabe der Entscheidung eine Übergangsfrist von drei Jahren für die Umsetzung der Softwarevorrichtung. Apparate, deren Betriebssysteme nicht mehr aktualisiert werden, sind von der Regelung ausgenommen. Die Reform sieht auch strengere Maßnahmen gegen die Umgehung von Sperrungen vor: Sogenannte Mirror Domains (Spiegel-Websites) von Erotik-Portalen wie xHamster oder Pornhub, die identische Inhalte unter leicht geänderten Adressen verbreiten, sollen künftig rasch blockiert werden. Zudem können die Landesmedienanstalten Zahlungsdienstleistern den Zahlungsverkehr mit ausländischen Anbietern unzulässiger Inhalte untersagen, was beispielsweise das Aussetzen von Kreditkartenzahlungen an Erotik-Portale ermöglicht, ohne dass zuvor gegen die Inhalteanbieter selbst vorgegangen werden muss.
Führende Hersteller von Betriebssystemen, Tech-Verbände und die Free Software Foundation Europe (FSFE) haben den Gesetzesentwurf scharf kritisiert, da sie die Filtervorschrift als technisch und praktisch kaum umsetzbar und rechtlich höchst fragwürdig einstufen.
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