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Die Schlichtungsbehörde des Bezirks Zürich hat die Kündigungen für die Wohnungen in den sogenannten Sugus‑Häusern als missbräuchlich bewertet, Nume.ch mit Verweis auf Tagesanzeiger.ch. In den ersten Verhandlungen am Montag hielt die Schlichtungsinstanz fest, dass sie die umstrittenen Kündigungen nicht rechtmässig findet und es zwischen den Parteien zu keiner Einigung kam, wie aus Medienberichten hervorgeht.

Insgesamt hatten im vergangenen Dezember 2024 die Mietparteien von 105 Wohnungen in drei der neun farbigen Gebäude an der Neugasse in Zürich die Kündigung erhalten; die Verwaltungsmitteilung nannte als Begründung eine bevorstehende Totalsanierung. Die Kündigungen sollten ursprünglich per Ende März 2025 wirksam werden und später auf Ende September 2025 verschoben.

Bei den am Montag verhandelten Fällen handelte es sich um die ersten 20 Anfechtungen der ausgesandten Kündigungen, die der Mieterinnen‑ und Mieterverband Zürich (MV Zürich) vor die Schlichtungsbehörde gebracht hatte. Diese stellte in ihrer Einschätzung fest, dass die Kündigungen missbräuchlich seien; eine gütliche Einigung zwischen Vermieterin und Mieterschaft wurde nicht erreicht.

Der nun durch die Schlichtungsbehörde erarbeitete Entscheidvorschlag muss der Eigentümerin innerhalb von 20 Tagen zur Annahme oder Ablehnung vorgelegt werden. Entscheid sie sich gegen den Vorschlag, hat sie anschliessend bis zu 30 Tage Zeit, um vor dem Mietgericht Klage einzureichen.

Die farbenfrohen Häuser unmittelbar an der Bahnlinie zwischen Hardbrücke und Hauptbahnhof Zürich hatten seit Bekanntwerden der Kündigungen und der angekündigten Sanierung bundesweite Aufmerksamkeit erregt und sind zu einem Symbol für Diskussionen über Wohnraum und Mieterschutz geworden.

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