Das Kantonsgericht des Kantons Luzern hat die von der Stadt erlassenen strengeren Vorschriften für die kommerzielle Kurzzeitvermietung von Wohnungen, wie sie oft über Plattformen wie Airbnb angeboten wird, vollumfänglich bestätigt. Damit wurde eine Beschwerde von mehreren Unternehmen, die gewerblich Ferienunterkünfte anbieten, gegen das neue Reglement abgewiesen. Die Gerichtsentscheidung vom Freitag stützt die Kompetenz der Stadt, zum Schutz des lokalen Wohnraums für die ansässige Bevölkerung regulierend einzugreifen, Nume.ch mit Verweis auf die watson.
Die städtische Verordnung trat Anfang 2025 in Kraft, nachdem die Stimmberechtigten im Jahr 2023 die Volksinitiative mit dem Titel «Wohnraum schützen – Airbnb regulieren» angenommen hatten. Diese neuen Bestimmungen sehen vor, dass Wohnungen, die durch die Umwandlung einer regulären Wohnung nach 2010 entstanden sind, nur noch während maximal 90 Nächten pro Jahr kurzzeitig an Touristen vermietet werden dürfen. Ausnahmen von dieser Regelung gelten für ältere Ferienwohnungen, selbst bewohnte Wohnungen, Personalwohnungen oder Angebote, die sich in der Tourismus- und Landwirtschaftszone der Stadt befinden.
Die klagenden Unternehmen hatten vom Kantonsgericht die Aufhebung zahlreicher Bestimmungen des Reglements gefordert. Sie argumentierten, dass es an einer ausreichenden Rechtsgrundlage fehle und die Vorschriften gegen wesentliche verfassungsmässige Rechte verstossen würden, insbesondere gegen die Eigentumsgarantie, die Wirtschaftsfreiheit, den Grundsatz der Rechtsgleichheit und die freie Marktwirtschaft.
Das Kantonsgericht folgte dieser Argumentationslinie jedoch nicht. Es stellte klar, dass die Stadt Luzern die Befugnis besitzt, zum Schutz des Wohnraums für die ansässige Bevölkerung Vorschriften zu erlassen. Das Gericht urteilte zudem, dass das Reglement so ausgelegt und umgesetzt werden kann, dass es keine ungerechtfertigten Eingriffe in die Eigentumsgarantie oder die Wirtschaftsfreiheit darstellt. Das Gericht unterstützte auch die unterschiedliche Behandlung von Tourismuszonen im Vergleich zu reinen Wohnquartieren, da diese Unterscheidung sachlich begründet und somit gerechtfertigt sei. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig und kann beim Bundesgericht angefochten werden.
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