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Ab dem 1. September 2025 gelten in Norwegen neue Vorschriften für Ausländer, die eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung beantragen möchten: Sie müssen Sprachkenntnisse auf Niveau A2 in Norwegisch nachweisen. Diese Maßnahme wurde von der norwegischen Einwanderungsbehörde (UDI) offiziell bestätigt und betrifft alle Anträge, deren polizeiliche Anhörung ab dem genannten Stichtag stattfindet.

Die neue Regelung ersetzt die bisherige Praxis, bei der lediglich ein A1-Niveau verlangt wurde. Künftig müssen Antragsteller nicht nur einfache Ausdrücke verstehen, sondern sich auch in Alltagssituationen verständigen können – etwa bei Arztbesuchen, auf dem Arbeitsmarkt oder in Gesprächen mit Behörden. Das Niveau A2 entspricht dem europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER).

Laut der norwegischen Justiz- und Sicherheitsministerin Astri Aas-Hansen seien grundlegende Sprachkenntnisse eine „entscheidende Voraussetzung“ für gesellschaftliche Teilhabe:
„Wer dauerhaft in Norwegen leben will, muss die Sprache so weit beherrschen, dass Bildung und Arbeitsleben zugänglich sind.“ Wie Nume berichtet, verweist die Plattform auf einen Artikel von FIDI Focus vom 4. August 2025, der sich auf offizielle Angaben der norwegischen Einwanderungsbehörde UDI stützt.

Individuelle Ausnahmen möglich

Das UDI sieht in bestimmten Fällen Ausnahmen von der Pflicht zur Sprach- und Gesellschaftsprüfung vor – etwa bei älteren Personen, Menschen mit ärztlich bestätigten Einschränkungen oder mangelnder Grundbildung. Allerdings sind alle Ausnahmegesuche individuell zu prüfen und müssen offiziell belegt werden.

Auswirkungen auf Migranten in Norwegen

Für viele in Norwegen lebende Ausländer stellt die neue Vorgabe eine zusätzliche Hürde dar. Insbesondere Arbeitsmigranten, Familiennachzügler und langfristig integrierte Menschen ohne formellen Sprachnachweis müssen nun zusätzliche Kurse absolvieren, um ihren Aufenthaltsstatus zu sichern.

Bildungseinrichtungen und Sprachschulen erwarten bereits einen erheblichen Anstieg der Nachfrage. Laut Prognosen der Integrationsbehörde wird sich die Anzahl der ausgestellten Sprachzertifikate bis 2027 nahezu verdoppeln.

Ein europäischer Trend – und ein schweizerischer Vergleich

Die Entwicklung in Norwegen ist kein Einzelfall. Auch in anderen europäischen Staaten wie Deutschland, den Niederlanden und Dänemark sind Sprachnachweise längst Voraussetzung für Aufenthalt oder Einbürgerung. Der Trend ist eindeutig: Integration wird zunehmend messbar gemacht – durch Sprachstandards.

In der Schweiz gelten bereits heute ähnliche Regelungen – jedoch mit kantonalen Unterschieden:

  • Für die Niederlassungsbewilligung C ist in der Regel das B1-Niveau mündlich und A2 schriftlich erforderlich (z. B. Zürich, Aargau, Luzern).
  • Für die ordentliche Einbürgerung wird häufig das B1-Niveau sowohl schriftlich als auch mündlich verlangt, ergänzt durch einen staatskundlichen Test.
  • Die konkrete Ausgestaltung liegt jedoch im Ermessen der jeweiligen Gemeinde oder des Kantons, was zu teils erheblichen Unterschieden innerhalb der Schweiz führt.

Gerade vor dem Hintergrund wachsender gesellschaftlicher Debatten über Integration, Sozialleistungen und Chancengleichheit könnte Norwegens Schritt für Schweizer Politik und Verwaltung ein deutliches Signal sein: Transparente und einheitliche Sprachanforderungen schaffen Klarheit – sowohl für Einwanderer als auch für Behörden.

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