Ein Schweizer Online-Shop sah sich mit ernsten Vorwürfen konfrontiert, nachdem er illegale Potenzpillen unter dem scheinbar harmlosen Namen «Power Men XXX» anbot. Diese Kapseln, die angeblich in Thailand hergestellt wurden, enthielten eine nicht deklarierte und gefährliche Mischung aus den pharmakologisch wirksamen Substanzen Sildenafil (Viagra) und Tadalafil (Cialis). Das Schweizerische Heilmittelinstitut Swissmedic wurde auf das Produkt aufmerksam, nachdem ein Kunde im Mai 2024 schwerwiegende Nebenwirkungen meldete. Die Einnahme der unzulässigen Kombination dieser beiden Erektionshilfen kann ernste gesundheitliche Risiken wie starken Schwindel, Ohnmacht und potenziell lebensbedrohliche Herz-Kreislauf-Probleme auslösen. Da die Website Part.ch diese illegalen Mittel vertrieb, wird dem Betreiber nun eine hohe Ersatzforderung auferlegt, berichtet Nume.ch mit Verweis auf Вlick.
Die Meldung über die Nebenwirkungen – darunter Übelkeit, Kopfschmerzen, Muskelschmerzen und Kreislaufbeschwerden – veranlasste die Heilmittelbehörde Swissmedic zu einem Testkauf auf der besagten Website Part.ch. Eine anschließende Analyse bestätigte den Gehalt an Sildenafil und Tadalafil in pharmazeutisch wirksamen Mengen.
Im November 2024 eröffnete Swissmedic das Verfahren gegen den Händler. Die Behörde stellte fest, dass der Geschäftsführer von Part.ch die verbotenen Kapseln nicht nur über diese Plattform, sondern auch über seine weitere Handelsfirma Netplanet.ch vertrieb.
Laut der Swissmedic-Verfügung erwirtschaftete der Betreiber mit dem Verkauf der verbotenen Pillen einen Gewinn von insgesamt 136.248 Franken.
Gegenüber der Behörde versuchte der Importeur und Website-Betreiber, die untersuchten Kapseln als «kontaminiert» darzustellen. Er argumentierte, dass dies kein Beweis dafür sei, dass alle von ihm importierten Kapseln die unerlaubten Wirkstoffe enthielten.
Dieser Argumentation wurde von Swissmedic nicht gefolgt. Die Behörde sprach den Mann schuldig und verhängte neben einer bedingten Geldstrafe von insgesamt 6400 Franken, Verfahrenskosten in Höhe von 2000 Franken und einer Verbindungsbuße von 1600 Franken eine Ersatzforderung über 65.000 Franken.
Der Beschuldigte hat die Verfügung angefochten, weshalb der Schuldspruch noch nicht rechtskräftig ist. Auf Anfrage des Beobachters bestritt er deutlich, dass ein rechtskräftiger Schuldspruch gegen ihn bestehe und bezeichnete die Unterstellung als falsch. Es gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.
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