Im März 2026 beginnt im Zürcher Kantonsrat die entscheidende Debatte über eine umfassende Revision des kantonalen Steuergesetzes, die direkte Auswirkungen auf rund 800.000 steuerpflichtige natürliche Personen und 70.000 Unternehmen hat. Das Finanzdepartement des Kantons Zürich unterbreitete einen Vorschlag, der eine Senkung des einfachen Staatssteuerfusses von derzeit 99 Prozent auf 96 Prozent ab dem Steuerjahr 2027 sowie eine Erhöhung der Abzüge für Kinderbetreuungskosten auf bis zu 25.000 CHF vorsieht. Ziel dieser Reform ist es, die fiskalische Attraktivität des Kantons im interkantonalen Wettbewerb zu wahren und die Folgen der kalten Progression bei der Einkommenssteuer auszugleichen. Die politischen Fraktionen diskutieren zudem über Anpassungen bei der Vermögenssteuer und die Einführung neuer Mindeststeuersätze für Grossunternehmen gemäss OECD-Vorgaben. Darüber berichtet NUME.ch.
Anpassung des Staatssteuerfusses und fiskalische Auswirkungen
Die zentrale Säule der Zürcher Steuerdiskussion im März 2026 ist die Anpassung des kantonalen Steuerfusses. Der Regierungsrat schlägt vor, den Staatssteuerfuss um drei Prozentpunkte zu senken. In der Schweiz berechnet sich die effektive Steuerlast durch die Multiplikation der einfachen Staatssteuer mit dem Steuerfuss des Kantons und der Gemeinde. Eine Senkung von 99 Prozent auf 96 Prozent würde den Kanton Zürich näher an das Niveau der steuergünstigeren Nachbarkantone wie Zug oder Schwyz rücken, obgleich die Differenz signifikant bestehen bleibt.
Finanzpolitisch bedeutet diese Senkung für den Kanton Zürich Mindereinnahmen von geschätzt 180 Millionen CHF pro Jahr. Die Befürworter im Kantonsrat argumentieren, dass die hohen Rechnungsabschlüsse der vergangenen zwei Jahre, die jeweils Überschüsse im dreistelligen Millionenbereich auswiesen, diese Entlastung ermöglichen. Kritiker der Vorlage verweisen hingegen auf geplante Grossinvestitionen im Bereich Bildung und öffentlicher Verkehr, die durch diese Steuersenkung gefährdet sein könnten. Die Debatte konzentriert sich darauf, ob die Entlastung primär dem Mittelstand oder den hohen Einkommensklassen zugutekommt.
Reform der Kinderbetreuungsabzüge und Familienbesteuerung
Ein weiterer Schwerpunkt der März-Session ist die Anpassung der Abzüge für die Drittbetreuung von Kindern. Aktuell liegt der maximale Abzug im Kanton Zürich bei 10.100 CHF pro Kind und Jahr. Die Gesetzesrevision sieht eine Anhebung auf 25.000 CHF vor. Damit folgt der Kanton Zürich der Praxis auf Bundesebene, die bereits höhere Abzüge bei der direkten Bundessteuer zulässt.
Diese Massnahme soll die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessern und dem Fachkräftemangel entgegenwirken. Statistiken des kantonalen Steueramtes zeigen, dass hohe Betreuungskosten oft dazu führen, dass ein Elternteil – meist die Mutter – das Arbeitspensum reduziert oder ganz aus dem Erwerbsleben ausscheidet, da die steuerliche Belastung des Zusatzeinkommens zusammen mit den Kita-Kosten den finanziellen Nettonutzen neutralisiert. Durch die Erhöhung der Abzüge sinkt das steuerbare Einkommen deutlich, was besonders bei Haushalten mit hohem Grenzzusteuersatz zu einer spürbaren Entlastung führt.

Bekämpfung der kalten Progression im Einkommenssteuertarif
Aufgrund der Inflationsraten der Jahre 2024 und 2025 ist das Thema der kalten Progression im März 2026 von hoher Relevanz. Kalte Progression beschreibt das Phänomen, dass Lohnanpassungen zum Ausgleich der Teuerung dazu führen, dass Steuerpflichtige in eine höhere Progressionsstufe rutschen, obwohl ihre reale Kaufkraft nicht gestiegen ist.
Gemäss § 33 des Zürcher Steuergesetzes ist der Regierungsrat verpflichtet, die Tarife und Abzüge der Einkommenssteuer periodisch an den Landesindex der Konsumentenpreise anzupassen. Die im März diskutierte Vorlage beinhaltet eine automatische Anpassung der Tarifstufen um durchschnittlich 2,4 Prozent. Dies betrifft alle Einkommensklassen. Für einen Alleinstehenden mit einem steuerbaren Einkommen von 80.000 CHF bedeutet dies eine jährliche Ersparnis von rund 120 CHF, während bei hohen Einkommen über 200.000 CHF die Ersparnis im vierstelligen Bereich liegen kann.
Vergleich der steuerlichen Belastung: Status Quo vs. Reformvorschlag
Die folgende Tabelle verdeutlicht die geplanten Änderungen und deren Auswirkungen auf unterschiedliche Steuerzahlergruppen im Kanton Zürich.
| Steuerliches Element | Aktueller Stand (2025/2026) | Geplante Änderung (Diskussion März 2026) | Zielgruppe / Effekt |
| Staatssteuerfuss | 99 % | 96 % | Alle Steuerpflichtigen / Senkung der Gesamtlast |
| Kinderdrittbetreuungsabzug | max. 10.100 CHF | max. 25.000 CHF | Berufstätige Eltern / Massive Entlastung |
| Kalte Progression | Basis Index 2023 | Ausgleich Index 2025 (+2,4 %) | Alle Einkommen / Kaufkrafterhalt |
| Vermögenssteuerfreibetrag | 77.000 CHF (Ledige) | 85.000 CHF (Vorschlag) | Kleinsparer / Entlastung bei Inflation |
| OECD-Mindeststeuer | Vorbereitungsphase | Einführung Ergänzungssteuer | Grosskonzerne (>750 Mio. Umsatz) |
Vermögenssteuer und Anpassung der Freibeträge
Im Rahmen der Steuergesetzrevision wird im März 2026 auch über die Vermögenssteuer debattiert. Der Kanton Zürich gehört im nationalen Vergleich zu den Kantonen mit einer relativ hohen Vermögenssteuerbelastung bei moderaten Freibeträgen. Der aktuelle Vorschlag sieht vor, den Freibetrag für Alleinstehende von 77.000 CHF auf 85.000 CHF und für Verheiratete von 154.000 CHF auf 170.000 CHF anzuheben.
Diese Anpassung ist eine Reaktion auf die gestiegenen Immobilienpreise und die damit verbundene höhere Bewertung von Wohneigentum. Viele Rentner, deren Vermögen primär in einer abbezahlten Immobilie gebunden ist, geraten durch die aktuelle Bewertungspraxis in die Situation, Vermögenssteuern zahlen zu müssen, die in einem Missverhältnis zu ihrem verfügbaren Renteneinkommen stehen. Die Erhöhung der Freibeträge soll diesen Effekt abmildern.
Umsetzung der OECD-Mindestbesteuerung für Unternehmen
Ein für den Wirtschaftsstandort Zürich kritischer Punkt ist die Umsetzung der OECD/G20-Mindestbesteuerung (Pillar Two). Unternehmen mit einem weltweiten Umsatz von mehr als 750 Millionen Euro müssen künftig mit mindestens 15 Prozent besteuert werden. Da der effektive Gewinnsteuersatz in der Stadt Zürich (Kanton und Gemeinde kombiniert) aktuell bei rund 14,5 Prozent liegt, besteht Handlungsbedarf.
Im Kantonsrat wird im März 2026 über den Mechanismus der "Ergänzungssteuer" entschieden. Die Mehreinnahmen aus dieser Steuer – geschätzt zwischen 250 und 400 Millionen CHF für den Kanton Zürich – sollen zweckgebunden in die Standortförderung fliessen. Diskutiert wird über Förderbeiträge für Forschung und Entwicklung sowie eine Senkung der Lohnsummensteuern oder der Kapitalsteuer, um für internationale Konzerne trotz höherer Gewinnsteuern attraktiv zu bleiben.
Massnahmen für betroffene Steuerzahler und Informationsquellen
Steuerzahler im Kanton Zürich müssen aktuell keine unmittelbaren Handlungen vornehmen, sollten jedoch die kantonale Abstimmung abwarten, die voraussichtlich im Herbst 2026 stattfinden wird, falls gegen die Ratsbeschlüsse das Referendum ergriffen wird.
- Überprüfung der Abzüge: Eltern sollten Belege für Kinderbetreuungskosten lückenlos sammeln, um bei einer rückwirkenden oder zeitnahen Inkraftsetzung der höheren Abzüge vorbereitet zu sein.
- Provisorische Steuerrechnung: Nach einem Ratsbeschluss im März können Steuerpflichtige ihre provisorischen Zahlungen für das Jahr 2027 anpassen, um Zinsverluste zu vermeiden.
- Offizielle Kanäle: Verbindliche Informationen sind über die Webseite des Kantonalen Steueramtes (www.zh.ch/steueramt) abrufbar. Dort findet sich auch das Tool "Steuerrechner", das nach der gesetzlichen Verankerung aktualisiert wird.
- Adresse für Anfragen: Kantonales Steueramt Zürich, Dienstabteilung Spezialsteuern, Bändlistrasse 92, 8048 Zürich.
Reform der Eigenmietwertbesteuerung und kantonale Liegenschaftensteuer
Ein hochgradig kontroverser Punkt der März-Debatte 2026 ist die kantonale Umsetzung der geplanten Abschaffung des Eigenmietwerts. Während auf Bundesebene der Systemwechsel bereits weit fortgeschritten ist, müssen die Kantone nun ihre eigenen Ausführungsbestimmungen festlegen. Für Immobilienbesitzer im Kanton Zürich stehen erhebliche Verschiebungen bevor.
Abschaffung des Eigenmietwerts vs. Schuldzinsenabzug
Der aktuelle Vorschlag im Kantonsrat sieht vor, dass bei einer Abschaffung des Eigenmietwerts auf kantonaler Ebene gleichzeitig die Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen für selbstbewohntes Wohneigentum drastisch eingeschränkt wird.
- Mechanismus: Geplant ist eine Deckelung der Schuldzinsenabzüge auf maximal 70 % der steuerbaren Erträge aus unbeweglichem Vermögen.
- Auswirkungen: Dies würde insbesondere jüngere Hausbesitzer mit hohen Hypothekarschulden belasten, während langjährige Eigentümer, die ihre Hypotheken weitgehend amortisiert haben, von der Wegfallbesteuerung des fiktiven Einkommens (Eigenmietwert) profitieren würden.
Diskussion um die Liegenschaftensteuer
Da durch den Wegfall des Eigenmietwerts geschätzt 150 bis 200 Millionen CHF an Steuereinnahmen im Kanton Zürich wegfallen könnten, fordern linke Fraktionen im März 2026 die Wiedereinführung einer kantonalen Liegenschaftensteuer für Luxusimmobilien (Verkehrswert über 3 Millionen CHF). Diese „Reichensteuer auf Grundbesitz“ wird von den bürgerlichen Parteien jedoch vehement bekämpft, da sie eine Doppelbelastung zum bereits besteuerten Vermögen darstelle.

Digitalisierung des Steuerwesens: „eTax ZH 2026“ und automatischer Datenabgleich
Parallel zu den tariflichen Änderungen berät der Kantonsrat im März 2026 über die Finanzierung der nächsten Stufe der digitalen Steuerverwaltung. Unter dem Projektnamen „eTax ZH 2026“ soll die Interaktion zwischen Steuerpflichtigen und dem Amt grundlegend reformiert werden.
Einführung des „Pre-filled Return“ für natürliche Personen
Ab dem Steuerjahr 2026 soll im Kanton Zürich das System der vorausgefüllten Steuererklärung eingeführt werden.
- Funktionsweise: Daten von Arbeitgebern (Lohnausweise), Banken (Zins- und Saldenmitteilungen) und Versicherungen werden über gesicherte Schnittstellen direkt in das Online-Portal des Steuerpflichtigen eingespeist.
- Vorteil für Bürger: Die Fehlerquote sinkt, und der Zeitaufwand für die Steuererklärung reduziert sich massiv. Steuerzahler müssen die Daten nur noch verifizieren und um spezifische Abzüge (wie die neuen erhöhten Kinderbetreuungskosten) ergänzen.
Verstärkter Einsatz von KI in der Steuerprüfung
Das kantonale Steueramt plant, ab März 2026 verstärkt KI-basierte Algorithmen zur Risikoanalyse einzusetzen. Diese Software vergleicht Steuererklärungen mit Durchschnittswerten ähnlicher Berufsgruppen und erkennt Anomalien bei den geltend gemachten Berufsauslagen oder Spendenbescheinigungen.
- Konsequenz: Die Wahrscheinlichkeit einer manuellen Nachprüfung steigt für Steuerpflichtige, deren Deklarationen signifikant von den statistischen Normwerten abweichen. Das Steueramt betont, dass dies der Steuergerechtigkeit dient, während Kritiker den „gläsernen Steuerzahler“ befürchten.
Handlungsempfehlung für digitale Sicherheit
Mit der Umstellung auf das neue Portal „eTax ZH 2026“ im März wird allen Steuerpflichtigen empfohlen, die Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) via ZH-Services-Account zu aktivieren.
Auswirkungen auf die Zürcher Gemeinden
Die Steueränderungen auf Kantonsebene haben direkte Auswirkungen auf die Finanzen der 160 Zürcher Gemeinden. Da die Gemeinden ihren eigenen Steuerfuss auf die einfache Staatssteuer erheben, führt eine Senkung der kantonalen Basis oder eine Erhöhung der Abzüge automatisch zu Mindereinnahmen in den kommunalen Haushalten.
Im März beraten die Abgeordneten daher auch über einen Anpassungsmechanismus für den Finanzausgleich. Gemeinden mit geringer Steuerkraft befürchten, dass sie durch die kantonalen Reformen gezwungen sein könnten, ihren kommunalen Steuerfuss zu erhöhen, was den positiven Effekt der kantonalen Senkung für die Bürger wieder neutralisieren würde. Besonders die Stadt Zürich und Städte wie Winterthur beobachten die Debatte kritisch, da ihre Sozialausgaben trotz hoher Steuereinnahmen steigen.
Die fiskalische Debatte im März 2026 stellt eine Weichenstellung für die wirtschaftliche Positionierung des Kantons Zürich bis zum Ende des Jahrzehnts dar. Während die Entlastung bei der Einkommenssteuer und den Kinderbetreuungskosten die Attraktivität für natürliche Personen steigern soll, erzwingt der internationale Druck durch die OECD-Mindeststeuer eine Neugestaltung der Unternehmensbesteuerung. Für die Bürger bedeutet dies primär eine Stabilisierung der Kaufkraft gegenüber der Inflation und eine punktuelle Entlastung für Familien, sofern die Vorlagen die parlamentarische Hürde nehmen und in einer möglichen Volksabstimmung bestätigt werden.
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