Die Genfer Staatsanwaltschaft hat eine Strafanzeige der Bank Reyl gegen die Mediengruppe Tamedia abgewiesen und damit ein deutliches Zeichen für den Schutz der Pressefreiheit gesetzt. Das Finanzinstitut war juristisch gegen das Medienhaus vorgegangen, nachdem dieses im Rahmen investigativer Recherchen über geschäftliche Aktivitäten der Bank berichtet hatte. Die Staatsanwaltschaft kam nach Prüfung der Sachlage zu dem Schluss, dass die Berichterstattung durch das öffentliche Informationsinteresse gerechtfertigt war und keine rechtswidrigen Tatbestände vorlagen. Dieser Entscheid unterstreicht die Bedeutung journalistischer Arbeit bei der Aufarbeitung von Finanzthemen, berichtet Nume.ch mit Bezug auf den Tages-Anzeiger.
In der gerichtlichen Auseinandersetzung ging es primär um die Frage, inwieweit Medien über interne Vorgänge und potenzielle Unregelmäßigkeiten in der Bankenbranche berichten dürfen. Die Bank Reyl sah durch die Publikationen von Tamedia ihre geschäftlichen Interessen sowie das Bankgeheimnis verletzt. Die Staatsanwaltschaft stellte jedoch fest, dass die Journalisten ihre Sorgfaltspflichten gewahrt hatten. Die Entscheidung betont, dass der Schutz der Privatsphäre von Institutionen dort endet, wo ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Aufklärung von Missständen besteht.
Die untersuchten Berichte bezogen sich unter anderem auf komplexe Finanztransaktionen und die Kundenstruktur des Instituts. Tamedia hatte in verschiedenen Titeln, darunter der Tages-Anzeiger, über diese Zusammenhänge informiert. Für die Mediengruppe stellt die Einstellungsverfügung einen wichtigen juristischen Erfolg dar, da sie die Legitimität ihrer Recherchemethoden bestätigt. Die Staatsanwaltschaft wies darauf hin, dass eine Bestrafung der Medien in solchen Fällen eine abschreckende Wirkung auf die freie Berichterstattung haben könnte.
Experten sehen in dem Urteil eine Bestätigung der aktuellen Rechtsprechung in der Schweiz, die den Spielraum für Enthüllungsjournalismus im Finanzsektor sichert. Die Bank Reyl hat nun die Möglichkeit, den Entscheid anzufechten, doch die klare Begründung der Staatsanwaltschaft erschwert eine Fortführung des Verfahrens auf strafrechtlicher Ebene. Das Verfahren wurde somit eingestellt, was die Position von Tamedia in diesem langwierigen Rechtsstreit erheblich stärkt.
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