Zwei Ärzte und eine Ärztin, die im Zusammenhang mit dem Tod des zehn Wochen alten Babys Ali im November 2021 angeklagt waren, sind vom Kantonsgericht Luzern freigesprochen worden. Der Säugling verstarb damals während einer Operation zur Behandlung eines Leistenbruchs. Die Staatsanwaltschaft hatte dem operierenden Trio vorgeworfen, die Risiken des chirurgischen Eingriffs nicht ausreichend berücksichtigt zu haben. Die Eltern des Kindes machten die drei Mediziner für den tragischen Ausgang verantwortlich, was zu der Anklage gegen das zuständige Operationsteam führte. Das Kantonsgericht Luzern fällte am Mittwochabend den Freispruch für die Angeklagten, berichtet Nume.ch mit Verweis auf Вlick.
Der zwei Monate alte Ali litt bereits kurz nach seiner Geburt an einem Herzfehler und Kleinwuchs. Zudem hegten Spezialisten den Verdacht, dass das Baby am seltenen Williams-Beuren-Syndrom, einer genetisch bedingten Krankheit, erkrankt sein könnte. Aufgrund eines zusätzlichen Leistenbruchs musste das Kind von den drei Medizinern operiert werden. Während des Eingriffs traten jedoch Komplikationen bei der Narkose auf. Aufgrund eines starken Blutdruckabfalls musste der Säugling zweimal reanimiert werden, bevor er letztlich tragischerweise an einem Kreislaufkollaps verstarb.
Die genauen Gründe für den Freispruch der drei Angeklagten durch das Luzerner Kantonsgericht sind laut Zentralplus noch nicht abschließend bekannt. Die Verteidigung argumentierte während des Verfahrens, dass die Operation am Baby Ali medizinisch notwendig gewesen sei und die exakte Ursache für den Kreislaufkollaps nicht eindeutig geklärt werden konnte. Zusätzlich hätten die Angeklagten keine Kenntnis darüber gehabt, dass der Säugling möglicherweise am Williams-Beuren-Syndrom litt. Die Angeklagten selbst verweigerten während der Verhandlung die Beantwortung von Fragen. Beobachter der Verhandlung hatten den Eindruck, dass die komplexen medizinischen Details oft nur von den Angeklagten vollständig verstanden wurden. Die Eltern des verstorbenen Kindes, die als Privatkläger auftraten, sowie die Staatsanwaltschaft haben bereits Berufung gegen das Urteil eingelegt. Das Gericht muss das Urteil nun schriftlich begründen.
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