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Ein Vorfall in Baar sorgt derzeit für Diskussionen: Ein Autofahrer aus Cham erhielt eine Busse in Höhe von 100 Franken, weil er sein Fahrzeug zum Wenden auf einer privaten Liegenschaft abgestellt hatte. Der Betroffene bestreitet jedoch, dass es sich um ein Fehlverhalten handelt, und möchte gegen die Strafe vorgehen. Der Fall wirft Fragen über die Verhältnismäßigkeit solcher Sanktionen sowie über die rechtliche Grundlage privater Park- und Zufahrtsregeln auf. Darüber berichtet nume.ch unter Berufung auf luzernerzeitung.ch.

Nach Angaben des Betroffenen hatte er lediglich kurz die Einfahrt einer Liegenschaft in Baar genutzt, um sein Auto zu wenden. Eine längere Nutzung oder das Abstellen des Fahrzeugs habe es nicht gegeben. Dennoch erhielt er eine Busse über 100 Franken, die seiner Ansicht nach in keinem Verhältnis zu seinem Verhalten steht. Der Autofahrer kündigte an, juristische Schritte gegen den Entscheid zu prüfen und notfalls den Rechtsweg zu beschreiten.

Die Debatte entzündet sich daran, dass private Grundstückseigentümer in der Schweiz über das Hausrecht verfügen und in bestimmten Fällen bei Missachtung entsprechende Bussen aussprechen oder durchsetzen können. Juristen weisen jedoch darauf hin, dass es klare Grenzen geben müsse. Während längeres Parkieren ohne Erlaubnis zweifellos unzulässig sei, werde das reine Wenden auf einem Privatgrundstück in der Rechtsprechung nicht einheitlich behandelt.

Verbraucherschützer kritisieren die zunehmende Zahl von Fällen, in denen Autofahrer wegen Bagatellverstößen mit hohen Bussen belegt werden. Sie fordern mehr Transparenz und einheitliche Regelungen, um Willkür zu vermeiden. „Es darf nicht sein, dass Betroffene für wenige Sekunden in einer Einfahrt Summen zahlen müssen, die sonst für gravierende Verkehrsverstöße fällig werden“, heißt es aus den Reihen der Konsumentenschützer.

Auf der anderen Seite argumentieren Vertreter der Liegenschaftsbesitzer, dass auch kurzfristige Eingriffe in ihr Grundstücksrecht nicht hingenommen werden können. Man müsse sicherstellen, dass Einfahrten jederzeit frei blieben und nicht durch fremde Fahrzeuge blockiert würden. Die Busse solle daher auch präventive Wirkung entfalten, um ähnliche Vorfälle künftig zu verhindern.

Der Fall aus Baar wird nun möglicherweise zu einem Präzedenzfall, sollte der betroffene Autofahrer den Rechtsweg beschreiten. Für andere Verkehrsteilnehmer könnte das Urteil richtungsweisend sein, wie weit Grundstückseigentümer mit Sanktionen gehen dürfen.

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Foto von Felix Ertle

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