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Wer Waren aus Nicht-EU-Staaten wie China bestellt, muss seit dem 1. Juli 2026 für jede Warengruppe eines Pakets mindestens 3 Euro Zollabgabe entrichten – unabhängig vom Warenwert. Betroffen sind vor allem Kundinnen und Kunden von Plattformen wie Temu und Shein, die bislang von der sogenannten Kleinsendungsfreigrenze profitierten. Die EU-Kommission begründet die Reform mit der rasant steigenden Zahl günstiger Paketsendungen aus Drittstaaten, einer effizienteren Finanzierung der Zollkontrollen sowie dem Ziel, gleiche Wettbewerbsbedingungen für europäische Händler zu schaffen. Wie die Redaktion von Nume berichtet, gilt die neue Regelung zwar unmittelbar nur innerhalb der Europäischen Union, sie dürfte jedoch auch Auswirkungen auf die Schweiz haben – etwa durch längere Lieferzeiten, Änderungen bei der Logistik über EU-Verteilzentren und mögliche Anpassungen grenzüberschreitender Versandmodelle internationaler Online-Händler.

Welche EU-Zollregeln gelten ab dem 1. Juli 2026 genau

Bisher galt: Sendungen mit einem Warenwert unter 150 Euro waren von der Einfuhrzollabgabe befreit. Diese Ausnahme fällt nun weg. Ab dem 1. Juli wird pro Warengruppe pauschal eine Gebühr von 3 Euro fällig – unabhängig davon, wie günstig das einzelne Produkt ist.

Ein Beispiel macht den Effekt konkret: Werden in einem Paket drei T-Shirts im Gesamtwert von 30 Euro verschickt, fallen 3 Euro Zoll an. Kommt ein zusätzliches Produkt aus einer anderen Warengruppe hinzu – etwa ein Kinderspielzeug –, verdoppelt sich die Abgabe auf 6 Euro. Bei einer Mischbestellung mit fünf verschiedenen Warengruppen (z. B. Kleidung, Elektronik, Kosmetik, Spielzeug, Haushaltsware) könnten so theoretisch bereits 15 Euro reine Zollpauschale anfallen – zusätzlich zur Einfuhrumsatzsteuer.

Wer zahlt am Ende die Zollgebühr – Händler oder Konsumenten

Formal sind Verkäufer oder Importeure für Anmeldung und Zahlung der Abgabe verantwortlich, wie die EU-Kommission erklärt. In der Praxis rechnen Branchenkennerinnen und -kenner jedoch fest damit, dass die Kosten weitergereicht werden.

«Wir sehen bereits, dass die Preise auf den Plattformen steigen, die Kosten landen also überwiegend bei den Verbraucher:innen.»
(Karolin Junker de Neui, E-Commerce-Expertin bei der Digitalberatung Etribes, gegenüber der Deutschen Presse-Agentur, Juni 2026)

«Zusätzliche Kosten werden zumindest teilweise an die Kundinnen und Kunden weitergegeben, denn gerade bei sehr niedrigpreisigen Artikeln ist der Spielraum begrenzt.»
(Lars Hofacker, Handelsforschungsinstitut EHI, gegenüber dpa, Juni 2026)

Noch deutlicher wird Alien Mulyk, designierte Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbands E-Commerce und Versandhandel Deutschland (bevh):

«Auch Bestellungen bei redlichen Händlern im außereuropäischen Ausland werden jetzt deutlich mehr kosten.»
(Alien Mulyk, bevh, Juni 2026)

Sie schränkt aber ein, dass grosse Billiganbieter die Abgabe kaum spüren dürften:

«Allerdings werden die Preise auch uneinholbar niedrig bleiben, wenn asiatische Anbieter die neue Abgabe aufschlagen.»
(Alien Mulyk, bevh, Juni 2026)

Shein und Temu selbst haben entsprechende Presseanfragen der dpa bislang unbeantwortet gelassen.

Warum führt die EU die Zollpflicht für Kleinsendungen ein

Der Hintergrund liegt im massiven Wachstum des Kleinsendungsverkehrs aus Drittstaaten. Nach Zahlen der EU-Kommission erreichten die Union 2025 rund 5,9 Milliarden Sendungen mit niedrigem Warenwert, ohne dass dafür Zoll erhoben wurde – gut viermal so viele wie 2022 (1,39 Milliarden). Umgerechnet entspricht das rund 16 Millionen Paketen pro Tag.

Die Kommission betont, die Regelung richte sich nicht gegen ein einzelnes Land. Fakt ist aber: Laut einem hochrangigen EU-Beamten stammen mehr als 90 Prozent der betroffenen E-Commerce-Pakete aus China. Hinzu kommt ein Sicherheitsargument – 2025 sollen laut Kommission 60 Prozent der online gekauften Kosmetik-, Elektronik-, Spielzeug- und Nahrungsergänzungsmittelprodukte gegen europäische Standards verstossen haben.

Alte vs. neue EU-Zollregeln im Vergleich

KriteriumBis 30. Juni 2026Ab 1. Juli 2026
Zollfreigrenze150 Euro Warenwertkeine Freigrenze mehr
Abgabe pro Warengruppe0 Euro3 Euro pauschal
Sendungsvolumen EU (2025)5,9 Mrd. Sendungen zollfreischrittweise Erfassung aller Sendungen
Vorverzollte Pakete bei DHL85–90 % über zwei Systeme automatisch
Nachträgliche Verzollung an der Haustür10–15 %, plus 7,50 Euro DHL-Servicepauschale
Geltungsdauer der 3-Euro-Pauschalevoraussichtlich bis 1. Juli 2028
Nächste Stufe ab 2028Zollpflicht ab dem ersten Euro
Zusätzliche Gebühr ab November 2026geplante Bearbeitungsgebühr pro Produkt (noch nicht final beschlossen)

Verzögert sich jetzt die Paketzustellung aus China

Deutschlands Paketbranche befürchtet spürbare Verzögerungen, weil die Zollbehörden ab Juli deutlich mehr Sendungen einzeln prüfen müssen.

«Dies kann dazu führen, dass Zollfreigaben länger dauern, als es bisher der Fall ist, und somit Verzögerungen in der Abfertigung entstehen können.»
(Sprecherin des Branchenverbandes BPEX, der unter anderem FedEx, UPS, Hermes, DPD und GLS vertritt, Juni 2026)

Konkrete Zahlen liefert der deutsche Paket-Marktführer DHL: Ein Unternehmenssprecher rechnet damit, dass 85 bis 90 Prozent der Pakete aus Nicht-EU-Ländern über zwei unterschiedliche Systeme bereits vorverzollt sind und ganz normal beim Adressaten ankommen. Bei den restlichen 10 bis 15 Prozent übernimmt DHL zunächst Steuern und Gebühren in Vorleistung. Die Konsequenz für Empfängerinnen und Empfänger: An der Haustür wird zusätzlich zu den bereits bezahlten Steuern und Gebühren eine Pauschale von 7,50 Euro fällig.

Was gilt für Schweizer Online-Shopperinnen und -Shopper konkret

Die Schweiz ist nicht Teil der EU-Zollunion, weshalb die neue Pauschalabgabe für Bestellungen, die direkt in die Schweiz geliefert werden, nicht automatisch gilt. Für Einfuhren in die Schweiz gelten weiterhin die eigenen Regeln des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG), inklusive der bekannten Bagatellgrenze bei der Mehrwertsteuer. Trotzdem bekommen auch Schweizer Shopperinnen und Shopper die EU-Reform zu spüren – aus zwei konkreten Gründen:

1. Logistikketten verlaufen häufig über die EU. Viele Pakete aus China werden über europäische Verteilzentren in Deutschland, Frankreich oder den Niederlanden weitergeleitet, bevor sie über die Schweizer Grenze gehen. Höhere Kontrolldichte in der EU – siehe die 10–15 % nachträglich zu verzollenden Sendungen bei DHL – kann sich auf die Gesamtlaufzeit bis in die Schweiz auswirken.

2. Plattformen bauen europäische Lager auf – mit Effekt auf Nachbarmärkte. Ökonomin Samina Sultan vom Institut der deutschen Wirtschaft (IW) beobachtet, dass sich grosse chinesische Plattformen bereits auf die neuen Regeln vorbereiten:

«Das heisst konkret, dass sie lokale Lager und Distributionszentren in Europa bauen, um den Markt hier zu bedienen.»
(Samina Sultan, Institut der deutschen Wirtschaft, IW, gegenüber dpa)

Auch Lars Hofacker vom EHI erwartet strukturelle Verschiebungen:

«Eher weniger einzelne Sendungen mit geringem Warenwert aus Drittstaaten. Grosse Plattformen können ihre Prozesse und Logistikstrukturen sehr schnell anpassen. Dazu kann auch gehören, künftig einen größeren Anteil der Lieferungen aus europäischen Strukturen zu bedienen.»
(Lars Hofacker, EHI, gegenüber dpa)

Solche EU-Verteilzentren beliefern in der Praxis häufig auch die Schweiz mit – was mittelfristig sowohl Preise als auch Sortiment beeinflussen kann, selbst wenn die EU-Zollpauschale formal nicht direkt erhoben wird.

Worauf sollten Konsumentinnen und Konsumenten vor der Bestellung achten

Der deutsche Zoll rät, vor einer Bestellung in einem Nicht-EU-Staat die Geschäftsbedingungen des Verkäufers zu prüfen: Ist die pauschale Zollabgabe bereits im Verkaufspreis enthalten, oder ist die Zollabwicklung durch den Käufer selbst vorgesehen? In der Regel übernimmt Post oder Kurierdienst die Zollabwicklung und geht für Einfuhrabgaben in Vorleistung.

Die Verbraucherzentrale Berlin weist zudem auf zusätzliche Kostenpunkte hin: Neben der Zollpauschale fällt die Einfuhrumsatzsteuer an, und manche Kurierdienste erheben eine eigene Servicepauschale für die Zollanmeldung – bei DHL sind das, wie erwähnt, 7,50 Euro.

Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland empfiehlt ausserdem, vor der Bestellung genau zu prüfen, woher die Ware tatsächlich verschickt wird:

«Hinweise dazu finden sich häufig in den Versandinformationen, in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder im Bestellprozess. Auch ungewöhnlich lange Lieferzeiten können ein Hinweis darauf sein, dass die Ware nicht aus der EU kommt.»
(Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland, Mitteilung, Juni 2026)

Wichtig: Allein die Angabe im Impressum zum Sitz des Online-Händlers reicht nicht aus. Manchmal liegt dieser zwar in der EU, die Ware wird jedoch trotzdem aus einem Drittstaat verschickt, warnt das Verbraucherzentrum.

Wie lange gilt die 3-Euro-Zollpauschale

Die Pauschale ist als Übergangslösung gedacht. Sie soll voraussichtlich bis zum 1. Juli 2028 gelten. Danach übernimmt eine neue digitale EU-Zollplattform die Abwicklung, die laut einem EU-Beamten mehr Daten erfassen und komplexere Berechnungen durchführen kann. Ab diesem Zeitpunkt sollen alle importierten Waren ab dem ersten Euro zollpflichtig werden, gestaffelt nach Warenwert, Ursprung und Warenkategorie.

Zusätzlich ist ab dem 1. November 2026 eine weitere Bearbeitungsgebühr pro online bestelltem und importiertem Produkt im Gespräch. Diese Massnahme ist laut EU-Kommission aber noch nicht final beschlossen, ebenso wenig die Höhe der Gebühr.

FAQ: Die wichtigsten Fragen zu den neuen EU-Zollregeln

Betrifft mich die neue Regel, wenn ich in der Schweiz wohne?
Direkt nur, wenn eine Sendung durch die EU-Zollunion läuft und dort verzollt wird. Bei Direktlieferungen in die Schweiz gilt weiterhin das Schweizer Zollrecht mit eigener Bagatellgrenze bei der Mehrwertsteuer.

Wie hoch ist die neue EU-Zollpauschale genau?
3 Euro pro Warengruppe und Sendung, unabhängig vom Warenwert des einzelnen Artikels. Bei mehreren Warengruppen in einer Sendung addiert sich der Betrag entsprechend.

Gilt die Regel auch für Amazon oder europäische Online-Shops?
Nein. Betroffen sind ausschliesslich Lieferungen aus Nicht-EU-Staaten, vor allem Plattformen wie Temu, Shein und AliExpress.

Muss ich zusätzlich zur Zollpauschale weitere Gebühren zahlen?
Möglich: Neben der 3-Euro-Pauschale und der Einfuhrumsatzsteuer erheben manche Kurierdienste eine eigene Servicepauschale, bei DHL beispielsweise 7,50 Euro bei nachträglicher Verzollung.

Wird die Regel dauerhaft gelten?
Die Pauschale von 3 Euro ist als Übergangslösung bis 2028 vorgesehen. Danach wird jede Einfuhr ab dem ersten Euro zollpflichtig, gestaffelt nach Warenwert und Warenkategorie.

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