KI in Schweizer Unternehmen ist 2026 im Alltag angekommen, aber erst selten fest in der Strategie verankert: Laut der im Mai veröffentlichten KI-Umfrage von EY Schweiz arbeiten 89 Prozent der 604 Befragten mit KI-Lösungen, 70 Prozent nutzen integrierte Werkzeuge wie Microsoft Copilot oder Gemini in Google Workspace, 35 Prozent verfügen über Unternehmenslizenzen für spezialisierte Werkzeuge wie ChatGPT Enterprise. Gleichzeitig sehen nur 9 Prozent KI als festen Teil der Strategie, der das Geschäftsmodell bereits verändert hat. Bei den kleinen und mittleren Unternehmen ist der Anteil tiefer: Nach der KMU-Arbeitsmarktstudie 2026 der AXA setzen 35 Prozent der KMU KI bewusst in ihren Prozessen ein, 39 Prozent testen sie, 26 Prozent nutzen sie noch nicht. In der Bevölkerung verwenden laut der Studie MACH Strategy 2026 der WEMF 57 Prozent zumindest gelegentlich KI-Anwendungen, ChatGPT kommt auf 26 Prozent regelmässige Nutzer. Wie die Redaktion von nume.ch berichtet, wächst die Nutzung damit in die Breite, während Datenqualität, Sicherheit und Datenschutz die grössten Hürden bleiben.
Rechtlich gilt in der Schweiz kein eigenes KI-Gesetz. Der Bundesrat hat im Februar 2025 einen sektoriellen Ansatz gewählt: KI wird in bestehenden Gesetzen geregelt, wo nötig mit gezielten Anpassungen. Gleichzeitig hat die Schweiz im März 2025 die KI-Konvention des Europarats unterzeichnet, das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement soll bis Ende 2026 eine Vernehmlassungsvorlage erarbeiten. Für Unternehmen ist bereits heute das revidierte Datenschutzgesetz massgebend, das seit dem 1. September 2023 gilt und nach Auffassung des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten direkt auf KI-gestützte Datenbearbeitungen anwendbar ist. Es verlangt Transparenz über Zweck, Funktionsweise und Datenquellen, das Recht der Nutzer zu erfahren, dass sie mit einer Maschine sprechen, und bei hohen Risiken eine Datenschutz-Folgenabschätzung. Wer Kunden in der EU bedient, muss zusätzlich den EU AI Act beachten, dessen Pflichten für Hochrisiko-Systeme die EU nach einer Einigung im Mai 2026 auf Dezember 2027 verschoben hat. Die folgenden Abschnitte zeigen, wie Schweizer Firmen KI konkret einsetzen, welche Regeln gelten und wie sich ChatGPT und ähnliche Werkzeuge rechtssicher nutzen lassen.
So verbreitet ist KI in Schweizer Unternehmen 2026
Die Zahlen zur Verbreitung hängen stark davon ab, was gemessen wird. EY fragt nach der Arbeit mit KI-Lösungen, die AXA nach dem bewussten Einsatz in Prozessen, eine Studie im Auftrag von Amazon Web Services nach der allgemeinen Nutzung. Entsprechend unterschiedlich fallen die Werte aus. Vergleichbar sind jeweils nur die Zeitreihen derselben Studie, und diese zeigen in allen Fällen einen deutlichen Anstieg seit 2024.
| Studie | Gemessen | Wert 2026 | Vorjahre |
|---|---|---|---|
| EY AI Survey Schweiz | Befragte arbeiten mit KI-Lösungen | 89 Prozent | keine Angabe |
| EY AI Survey Schweiz | Firma setzt KI gezielt ein oder skaliert | 55 Prozent | keine Angabe |
| AXA KMU-Arbeitsmarktstudie | KMU setzen KI bewusst ein | 35 Prozent | 2024: 22, 2025: 34 Prozent |
| AWS, Strand Partners | Unternehmen nutzen KI | 57 Prozent | 2024: 30, 2025: 46 Prozent |
| MACH Strategy, WEMF | Bevölkerung ab 14 nutzt KI | 57 Prozent | 2025: 32 Prozent |
Die AWS-Studie, für die 1000 Führungskräfte befragt wurden, zeigt eine weitere Kluft: Nur 18 Prozent der nutzenden Unternehmen setzen fortgeschrittene KI ein, die Mehrheit bleibt bei einfachen Anwendungen. Im europäischen Vergleich liegt die Schweiz mit 57 Prozent leicht über dem Durchschnitt von 54 Prozent. Die Studie wurde im Auftrag eines Anbieters erstellt, was bei der Einordnung zu berücksichtigen ist.
Wofür KI in Schweizer Unternehmen konkret eingesetzt wird
Laut EY nutzen 72 Prozent der Befragten KI vor allem als Unterstützung im Arbeitsalltag, etwa als Sparringspartner für Ideen, für erste Entwürfe oder zum Strukturieren von Inhalten. 33 Prozent geben an, dass ihr Unternehmen eigene KI-Lösungen auf Basis verschiedener Modelle entwickelt hat. 32 Prozent setzen KI in einzelnen Geschäftsbereichen ein, 14 Prozent skalieren sie systematisch über mehrere Bereiche, 31 Prozent befinden sich in Pilot- oder Testphasen, 14 Prozent haben noch keine konkreten Initiativen gestartet.
- Alltagsunterstützung, Entwürfe, Strukturieren von Inhalten: 72 Prozent
- Integrierte Werkzeuge wie Microsoft Copilot oder Gemini: 70 Prozent
- Unternehmenslizenzen für spezialisierte Werkzeuge wie ChatGPT Enterprise: 35 Prozent
- Eigene KI-Lösungen auf Basis verschiedener Modelle: 33 Prozent
- Private Konten für externe Werkzeuge erlaubt: 29 Prozent, für 8 Prozent der einzige Zugang
- KI-Nutzung vollständig verboten: 3 Prozent
«Viele Unternehmen haben den Einstieg in die Nutzung von KI erfolgreich geschafft.» Beim Vertrauen in KI-Antworten gehe es «weniger um blindes Vertrauen, sondern vielmehr um einen differenzierten und pragmatischen Umgang».
(Adrian Ott, Chief AI Officer bei EY Schweiz, Medienmitteilung zur EY AI Survey, Zürich, 27. Mai 2026)
ChatGPT in der Schweiz: Wer das Werkzeug nutzt
ChatGPT ist das mit Abstand meistgenutzte KI-Werkzeug in der Schweizer Bevölkerung. Nach der Studie MACH Strategy 2026 der WEMF nutzen 26 Prozent der Bevölkerung ab 14 Jahren, rund 1,97 Millionen Personen, ChatGPT regelmässig. Microsoft Copilot kommt auf 7 Prozent, Google Gemini auf 4 Prozent, Perplexity, Claude und DeepSeek auf je rund 1 Prozent. Rund 83 Prozent der ChatGPT-Nutzer verwenden die kostenlose Version, etwa 16 Prozent ausschliesslich die bezahlte. Bei den 14- bis 19-Jährigen liegt die KI-Nutzung über 80 Prozent.
| Werkzeug | Regelmässige Nutzung | Personen |
|---|---|---|
| ChatGPT | 26 Prozent | rund 1,97 Millionen |
| Microsoft Copilot | 7 Prozent | rund 500 000 |
| Google Gemini | 4 Prozent | rund 337 000 |
| Perplexity, Claude, DeepSeek | je rund 1 Prozent | keine Angabe |
Für Unternehmen ist diese Verteilung relevant, weil Mitarbeitende Werkzeuge aus dem Privatleben oft auch im Beruf verwenden. Wenn 29 Prozent der Befragten bei EY angeben, private Konten für externe Werkzeuge seien erlaubt, gelangen Firmendaten unter Umständen in Systeme, über die das Unternehmen keine vertragliche Kontrolle hat. Genau hier setzen die Regeln des Datenschutzgesetzes an.

Datenschutzgesetz: Welche Regeln für KI in Schweizer Unternehmen gelten
Das revidierte Datenschutzgesetz ist technologieneutral formuliert. Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte hat bereits im November 2023 festgehalten, dass es direkt auf KI-gestützte Datenbearbeitungen anwendbar ist, und dies in seinem Tätigkeitsbericht 2025/26 bekräftigt. Sobald eine KI Personendaten verarbeitet, etwa in Trainingsdaten, Eingaben oder Kundendaten, gelten die Pflichten des Gesetzes.
- Transparenz: Hersteller, Anbieter und Anwender müssen Zweck, Funktionsweise und Datenquellen der Bearbeitung offenlegen
- Kennzeichnung: Nutzer haben ein gesetzliches Recht zu erfahren, dass sie mit einer Maschine sprechen
- Training: Nutzer sollen erfahren, ob ihre Eingaben zur Weiterentwicklung des Modells verwendet werden
- Manipulierte Inhalte: Werkzeuge, die Gesichter, Bilder oder Stimmen verändern, müssen als solche erkennbar sein
- Hohe Risiken: Für Bearbeitungen mit hohem Risiko ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung nötig
- Verbote: Anwendungen, die die Privatsphäre aushöhlen, wie flächendeckende Gesichtserkennung in Echtzeit oder Social Scoring, sind unzulässig
- Datenschutz durch Technik: Entwickler müssen die digitale Selbstbestimmung schon beim Design berücksichtigen
In der Praxis bedeutet das: Wer Kundendaten in ChatGPT oder ein anderes Modell eingibt, muss prüfen, ob dafür eine Rechtsgrundlage besteht, ob die betroffenen Personen informiert sind und wohin die Daten fliessen. Bei Anbietern mit Sitz ausserhalb der Schweiz kommt die Frage der Datenbekanntgabe ins Ausland hinzu. Laut EY ist es für 51 Prozent der Befragten geschäftskritisch, dass KI-Systeme Schweizer oder europäische Datenschutzstandards erfüllen und Daten in der Schweiz oder der EU verarbeiten, auf einer Skala von 1 bis 10 liegt die durchschnittliche Wichtigkeit bei 8,7.
Was der EDÖB 2026 untersucht
Der Tätigkeitsbericht 2025/26 des EDÖB unter Adrian Lobsiger enthält ein Schwerpunktkapitel zu KI. Im Berichtsjahr vom 1. April 2025 bis 31. März 2026 gingen über 2000 Meldungen zu möglichen Datenschutzverletzungen ein, der EDÖB intervenierte 156 Mal bei Verantwortlichen und führte 22 Vorabklärungen sowie 9 Untersuchungen. Untersucht wird unter anderem ein Schweizer Unternehmen, das Identitätsprüfungen und KI-basierte Altersverifikation anbietet und biometrische Daten zum Training seiner KI nutzen soll. Bei Meta klärte der EDÖB eine Gesichtserkennungsfunktion ab, Meta sicherte zu, diese vorerst nicht in der Schweiz einzuführen.
«Gegenstand der Untersuchung ist die Vereinbarkeit der KI-gestützten Datenbearbeitungen mit den Grundsätzen.»
(Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter, Tätigkeitsbericht 2025/26, zitiert in Netzwoche, 1. Juli 2026)
EU AI Act: Wann Schweizer Firmen betroffen sind
Der EU AI Act gilt nicht direkt in der Schweiz, kann Schweizer Unternehmen aber unabhängig von ihrem Sitz betreffen, wenn sie KI-Systeme in der EU anbieten oder wenn deren Ergebnisse in der EU verwendet werden. Für viele exportorientierte Firmen, Softwareanbieter und Finanzdienstleister ist das der Fall. Mit dem sogenannten Digital Omnibus haben sich die EU-Institutionen am 6. Mai 2026 vorläufig auf Verschiebungen geeinigt, die Mitgliedstaaten bestätigten die Einigung am 13. Mai.
| Pflicht | Ursprünglicher Termin | Neuer Termin |
|---|---|---|
| Hochrisiko-Systeme nach Anhang III, etwa Rekrutierung und Kreditprüfung | 2. August 2026 | 2. Dezember 2027 |
| Hochrisiko-KI in regulierten Produkten nach Anhang I | 2. August 2027 | 2. August 2028 |
| Transparenzpflichten nach Artikel 50 | 2. August 2026 | weitgehend unverändert |
| Kennzeichnung generierter Inhalte bei bestehenden Systemen | 2. August 2026 | 2. Dezember 2026 |
| KI-Kompetenz der Mitarbeitenden nach Artikel 4 | seit 2. Februar 2025 | abgeschwächt: Förderung statt Garantie |
Für Schweizer Unternehmen mit EU-Kunden bedeutet das: Die Transparenzpflichten gelten weitgehend bereits, für die Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten in bestehenden Systemen bleibt Zeit bis 2. Dezember 2026, für Hochrisiko-Anwendungen wie automatisierte Bewerberauswahl oder Kreditentscheide bis Dezember 2027. Laut EY wünschen sich 40 Prozent der Befragten eine Angleichung an den EU AI Act, 28 Prozent eine eigenständige Schweizer Regulierung.
Schweizer KI-Regulierung: Der Fahrplan des Bundesrats
Der Bundesrat setzt auf punktuelle Anpassungen statt auf ein umfassendes KI-Gesetz. Im Februar 2025 hat er entschieden, die KI-Konvention des Europarats zu ratifizieren und die nötigen Gesetzesänderungen vorzubereiten. Die Konvention ist der erste rechtlich verbindliche internationale Rahmen zu KI, Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Die Schweiz hat sie im März 2025 unterzeichnet. Das Bundesamt für Justiz soll bis Ende 2026 eine Vernehmlassungsvorlage vorlegen, danach folgen Vernehmlassung und parlamentarische Beratung. Bis zu einem Inkrafttreten dürften mehrere Jahre vergehen.
- September 2023: revidiertes Datenschutzgesetz tritt in Kraft
- November 2023: EDÖB hält fest, dass das Gesetz direkt auf KI anwendbar ist
- Februar 2025: Bundesrat wählt sektoriellen Ansatz und beschliesst Ratifikation der Europarats-Konvention
- März 2025: Unterzeichnung der KI-Konvention des Europarats
- Ende 2026: Vernehmlassungsvorlage des EJPD erwartet
- Danach: Vernehmlassung, Botschaft, parlamentarische Beratung
Laut EY wünschen sich 58 Prozent der Befragten mehr Aus- und Weiterbildungsangebote zu KI, 56 Prozent eine souveräne Schweizer KI-Infrastruktur mit eigener Cloud- oder Rechenkapazität, 40 Prozent gezielte Förderprogramme für KMU.
Hürden für KI in Schweizer Unternehmen und Folgen für Arbeitsplätze
Die grössten Hindernisse für den breiteren Einsatz von KI liegen nicht bei der Technik, sondern bei den Daten. Laut EY nennen 20 Prozent der Befragten Datenqualität und Datensilos als Haupthürde, 19 Prozent Sicherheits- und Datenschutzbedenken, 18 Prozent den Mangel an Fachkräften. Fehlende Anwendungsfälle mit klarem Geschäftsnutzen nennen 10 Prozent, Budgetgrenzen 9 Prozent, regulatorische Unsicherheit 6 Prozent.
| Hürde | Anteil |
|---|---|
| Datenqualität und Datensilos | 20 Prozent |
| Sicherheit und Datenschutz | 19 Prozent |
| Fachkräftemangel | 18 Prozent |
| Fehlende Anwendungsfälle | 10 Prozent |
| Budget | 9 Prozent |
| Regulatorische Unsicherheit | 6 Prozent |
Bei den Arbeitsplätzen zeigt die EY-Umfrage ein gemischtes Bild: 18 Prozent berichten von neuen Rollen, etwa in Data Science oder KI-Entwicklung, 11 Prozent davon, dass offene Stellen wegen KI nicht mehr besetzt werden, 7 Prozent von Stellenabbau. 18 Prozent erwarten künftig einen KI-bedingten Abbau, 42 Prozent können die Auswirkungen nicht einschätzen. Beim Vertrauen vertrauen 47 Prozent der KI in ausgewählten Anwendungsfällen, 40 Prozent halten KI-Antworten in bestimmten Situationen für zuverlässiger als manuelle Recherche, 12 Prozent sind grundsätzlich skeptisch.
KI in der Bundesverwaltung und bei Behörden
Nicht nur KI in Schweizer Unternehmen, auch der Einsatz in der Verwaltung nimmt zu. Der EDÖB hat nach eigenen Angaben an der Vorbereitung von KI-Assistenzsystemen für die Bundeskanzlei und das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation mitgewirkt. Gleichzeitig mahnt er, Datenschutzrisiken neuer Anwendungen früh zu prüfen, insbesondere bei Beschaffungen. Wer Datenschutz zu spät berücksichtigt, riskiert teure Nachbesserungen.
«Datenschutzrechtlich gebotene Anpassungen können bis zu Neubeschaffungen reichen.»
(Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter, Tätigkeitsbericht 2025/26, zitiert in Netzwoche, 1. Juli 2026)
Der Bericht beschreibt zudem den wachsenden Einsatz von KI bei der Überwachung durch Sensoren, etwa bei Patienten, Passagieren, Kindern oder Senioren, wo Messdaten zunehmend von KI ausgewertet werden und automatische Warnungen auslösen können. Für private Anbieter solcher Systeme gelten die gleichen Grundsätze wie für Behörden: Transparenz, Zweckbindung und bei hohen Risiken eine Datenschutz-Folgenabschätzung.
Nachwuchs und Bevölkerung: Woher die KI-Kompetenz kommt
Die Nutzung im Privatleben prägt, wie Mitarbeitende KI im Beruf einsetzen. Nach der Studie MACH Strategy 2026 hat sich der Anteil der KI-Nutzer in der Bevölkerung ab 14 Jahren innert eines Jahres von 32 auf 57 Prozent erhöht, das entspricht rund 4,3 Millionen Personen. Am häufigsten wird KI genutzt, um Fragen zu beantworten und Informationen zu sammeln, das nennen 52 Prozent. 44 Prozent nutzen KI für Brainstorming und Inspiration, 34 Prozent als praktische Hilfe beim Online-Einkauf. Bei den Männern nutzen rund 26 Prozent ChatGPT regelmässig, bei den Frauen rund 17 Prozent.
- KI-Nutzung Bevölkerung ab 14 Jahren: 57 Prozent, 2025 noch 32 Prozent
- Jugendliche von 14 bis 19 Jahren: über 80 Prozent
- Fragen und Informationssuche: 52 Prozent der Nutzungsanlässe
- Brainstorming und Inspiration: 44 Prozent
- Hilfe beim Online-Einkauf: 34 Prozent
Für KI in Schweizer Unternehmen bedeutet das, dass viele neue Mitarbeitende KI-Werkzeuge bereits beherrschen, aber nicht zwingend die Regeln für den beruflichen Einsatz kennen. Schulungen, wie sie 58 Prozent der Befragten bei EY fordern, setzen genau hier an.
ChatGPT im Unternehmen rechtssicher nutzen: Eine Checkliste
Aus den Vorgaben des Datenschutzgesetzes und den Empfehlungen des EDÖB lassen sich konkrete Schritte für Unternehmen ableiten. Sie gelten für ChatGPT ebenso wie für Copilot, Gemini oder andere Modelle.
- Inventar erstellen: Welche KI-Werkzeuge werden im Unternehmen genutzt, auch über private Konten
- Richtlinie festlegen: Welche Daten dürfen in welche Werkzeuge eingegeben werden, Personendaten und Geschäftsgeheimnisse klar regeln
- Unternehmenslizenzen prüfen: Vertragliche Zusicherungen zu Datenverwendung, Training und Speicherort einholen
- Training abschalten: Klären, ob Eingaben zur Weiterentwicklung des Modells verwendet werden, und dies wo möglich ausschliessen
- Transparenz sicherstellen: Kunden informieren, wenn sie mit einem Chatbot sprechen
- Datenschutz-Folgenabschätzung: Bei hohen Risiken, etwa bei Personalentscheiden oder Gesundheitsdaten, durchführen
- Auslandsbekanntgabe prüfen: Bei Anbietern ausserhalb der Schweiz die Regeln zur Datenbekanntgabe ins Ausland beachten
- Schulung: Mitarbeitende im Umgang mit KI schulen, auch mit Blick auf die KI-Kompetenzpflicht des EU AI Act
- EU-Bezug klären: Prüfen, ob Systeme oder Ergebnisse in der EU verwendet werden und der AI Act greift
Für KMU ohne eigene Rechtsabteilung empfiehlt sich, mit einer einfachen Nutzungsrichtlinie zu beginnen und diese schrittweise zu erweitern. Weitere Wirtschafts- und Technikthemen finden sich in den Beiträgen zu Kryptowährungen versteuern und zum iPhone 18 Pro in der Schweiz, das KI-Funktionen direkt auf dem Gerät ausführt.
Häufige Fragen zu KI in Schweizer Unternehmen
Wie viele Schweizer Unternehmen nutzen KI
Je nach Studie unterschiedlich viele: Laut EY arbeiten 89 Prozent der Befragten mit KI, laut AWS nutzen 57 Prozent der Unternehmen KI, laut AXA setzen 35 Prozent der KMU KI bewusst in Prozessen ein.
Gibt es in der Schweiz ein KI-Gesetz
Nein. Der Bundesrat setzt auf Anpassungen bestehender Gesetze. Eine Vernehmlassungsvorlage zur Umsetzung der KI-Konvention des Europarats wird bis Ende 2026 erwartet.
Gilt das Datenschutzgesetz für ChatGPT
Ja, das revidierte Datenschutzgesetz ist nach Auffassung des EDÖB direkt auf KI-gestützte Datenbearbeitungen anwendbar, sobald Personendaten verarbeitet werden.
Dürfen Mitarbeitende private ChatGPT-Konten nutzen
Das regelt jedes Unternehmen selbst. Laut EY erlauben 29 Prozent der Firmen private Konten, 3 Prozent verbieten KI ganz. Für Personendaten und Geschäftsgeheimnisse sind klare Regeln nötig.
Betrifft der EU AI Act Schweizer Firmen
Ja, wenn sie KI-Systeme in der EU anbieten oder deren Ergebnisse in der EU verwendet werden. Die Pflichten für Hochrisiko-Systeme gelten nach der Verschiebung ab 2. Dezember 2027.
Was ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung
Eine Prüfung der Risiken für betroffene Personen, die das Datenschutzgesetz bei Bearbeitungen mit hohem Risiko verlangt, etwa bei KI-gestützten Personalentscheiden.
Welches KI-Werkzeug ist in der Schweiz am beliebtesten
ChatGPT mit 26 Prozent regelmässigen Nutzern in der Bevölkerung, vor Microsoft Copilot mit 7 und Google Gemini mit 4 Prozent.
Fazit
KI in Schweizer Unternehmen ist 2026 breit im Einsatz, aber erst in wenigen Firmen strategisch verankert. ChatGPT und integrierte Werkzeuge wie Copilot dominieren, die grössten Hürden sind Datenqualität, Sicherheit und Fachkräfte. Ein eigenes KI-Gesetz gibt es nicht, doch das Datenschutzgesetz gilt bereits voll, und der EU AI Act betrifft alle Firmen mit EU-Bezug. Wer Werkzeuge inventarisiert, klare Nutzungsregeln aufstellt und Verträge prüft, nutzt KI rechtssicher.
Mehr Wirtschafts- und Technikthemen finden sich in der Rubrik Tech. Lesen Sie auch: iPhone 18 Pro Preise in der Schweiz, Boston Dynamics Aktien und Was ab November 2026 in der Schweiz gilt.
Verwendete Materialien: EY Schweiz, AXA, Amazon Web Services, WEMF, m&k, Netzwoche, Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter, Bundesrat, Gibson Dunn, kinewsletter.ch, swissAI








