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Bei der Abstimmung vom 29. November 2026 entscheidet die Schweiz über vier Vorlagen: eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,4 Prozentpunkte zur Zusatzfinanzierung der 13. AHV-Rente, die Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk», die Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare» und eine Änderung des Kriegsmaterialgesetzes. Laut dem offiziellen Bundesportal ch.ch empfehlen Bundesrat und Parlament ein Ja zur AHV-Zusatzfinanzierung und zum Kriegsmaterialgesetz sowie ein Nein zu den beiden Initiativen. Die Mehrwertsteuer-Erhöhung würde den Normalsatz von 8,1 auf 8,5 Prozent anheben, Lebensmittel und Medikamente sind ausgenommen, die AHV erhielte damit schätzungsweise 1,4 Milliarden Franken pro Jahr. Weil es sich um eine Verfassungsänderung handelt, braucht diese Vorlage neben dem Volks- auch das Ständemehr, ebenso die beiden Volksinitiativen, wie die Redaktion von nume.ch berichtet.

Die Umfragen zeichnen ein gemischtes Bild: Laut dem Stimmungsbarometer von YouGov Schweiz mit 2949 Befragten, über das watson am 22. Oktober berichtete, lehnen 51 Prozent die Mehrwertsteuer-Erhöhung ab, 38 Prozent stimmen zu. Die Fairnessinitiative für Ehepaare kommt auf 57 Prozent Zustimmung und 29 Prozent Ablehnung, die Feuerwerksinitiative auf über 60 Prozent Ja. Beim Kriegsmaterialgesetz ist das Rennen offen: 38 Prozent sind dafür, 33 Prozent dagegen, drei von zehn Befragten sind unentschlossen. Die 13. AHV-Rente wird im Dezember 2026 erstmals an rund 2,6 Millionen Rentnerinnen und Rentner ausbezahlt, die Mehrwertsteuer-Erhöhung könnte frühestens Anfang 2028 in Kraft treten. Dieser Überblick erklärt alle vier Abstimmungsfragen, was ein Ja und ein Nein bedeuten würde, die Argumente von Bundesrat, Parlament und Komitees, die aktuellen Umfragen und wie man brieflich abstimmt.

Worüber am 29. November 2026 abgestimmt wird

Die Abstimmung vom 29. November 2026 umfasst zwei Behördenvorlagen und zwei Volksinitiativen. Die Empfehlungen von Bundesrat und Parlament fallen je nach Vorlage unterschiedlich aus.

Die vier Vorlagen im Überblick

VorlageArtEmpfehlung Bundesrat und ParlamentStändemehr nötig
AHV-Zusatzfinanzierung über die MehrwertsteuerBundesbeschluss, VerfassungsänderungJaja
Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk»VolksinitiativeNeinja
Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare»VolksinitiativeNeinja
Änderung des KriegsmaterialgesetzesGesetzesänderung, ReferendumJanein

Die Abstimmungsfragen

Auf dem Stimmzettel stehen die Fragen so, wie sie der Bund formuliert hat. Bei der AHV lautet die Frage, ob man den Bundesbeschluss vom 19. Juni 2026 über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer annehmen will. Bei den Initiativen wird gefragt, ob man die Volksinitiative annehmen will. Beim Kriegsmaterialgesetz geht es um die Änderung vom 19. Dezember 2025. Wer Ja stimmt, nimmt die jeweilige Vorlage an, wer Nein stimmt, lehnt sie ab.

  • AHV: Bundesbeschluss vom 19. Juni 2026
  • Feuerwerk: Volksinitiative mit Verbot von lärmerzeugendem Feuerwerk
  • Ehepaare: Volksinitiative zur gemeinsamen Besteuerung beim Bund
  • Kriegsmaterial: Gesetzesänderung vom 19. Dezember 2025

Was die AHV-Zusatzfinanzierung bedeutet

Im März 2024 hat die Stimmbevölkerung die 13. AHV-Rente angenommen. Laut ch.ch kostet sie zu Beginn über 4 Milliarden und später über 5 Milliarden Franken pro Jahr, der Bund übernimmt gut einen Fünftel, der Rest ist heute nicht finanziert.

«Bereits 2026 gibt die AHV mit der 13. Rente mehr aus, als sie einnimmt.» (ch.ch, Bundesportal zur Volksabstimmung vom 29. November 2026)

Was ein Ja bewirkt

Mit einem Ja würde der Normalsatz der Mehrwertsteuer um 0,4 Prozentpunkte von 8,1 auf 8,5 Prozent steigen. Alltägliche Güter wie Lebensmittel und Medikamente wären ausgenommen. Die Erhöhung brächte der AHV laut Bund rund 1,4 Milliarden Franken pro Jahr und würde zusammen mit dem Bundesbeitrag etwa die Hälfte der Zusatzkosten der 13. Rente decken. Die Defizite würden kleiner, die Reserven des AHV-Ausgleichsfonds sänken weniger schnell. In Kraft treten könnte die Erhöhung frühestens Anfang 2028, für 2026 und 2027 gibt es keine Zusatzfinanzierung.

PunktBei einem Ja
Normalsatz Mehrwertsteuer8,5 statt 8,1 Prozent
Lebensmittel, Medikamentenicht erhöht
Mehreinnahmen AHVrund 1,4 Milliarden Franken pro Jahr
Inkrafttretenfrühestens Anfang 2028

Argumente dafür und dagegen

Bundesrat und Parlament wollen eine finanziell stabile AHV. Über die Mehrwertsteuer würden die Kosten des Ausbaus auf alle Generationen verteilt, alltägliche Güter blieben verschont. Eine Minderheit im Parlament lehnt die Vorlage ab: Sie will die 13. AHV-Rente im Rahmen der nächsten Reform finanzieren und die AHV nicht nur mit zusätzlichen Einnahmen, sondern auch mit strukturellen Massnahmen stabilisieren, etwa mit einem höheren Rentenalter. Laut YouGov verläuft die Trennlinie zwischen den Generationen: 46 Prozent der über 60-Jährigen sind dafür, bei den unter 45-Jährigen weniger als 30 Prozent.

  • Dafür: stabile AHV, Kosten auf alle Generationen verteilt
  • Dagegen: Finanzierung erst mit der nächsten Reform und strukturellen Massnahmen
  • Umfrage YouGov: 38 Prozent Ja, 51 Prozent Nein

Was die Feuerwerksinitiative verlangt

Die Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» will den Verkauf und die Verwendung von Feuerwerkskörpern verbieten, die Lärm erzeugen. Heute regeln Altersgrenzen und Bewilligungspflichten den Gebrauch, Kantone und Gemeinden können Feuerwerk zusätzlich einschränken.

Was ein Ja bewirkt

Laut ch.ch lässt die Initiative offen, welche Feuerwerkskörper als lärmerzeugend gelten. Lärmarme Produkte wie bengalische Feuer und herkömmliche Vulkane sollen gemäss den Initiantinnen und Initianten erlaubt bleiben. Für Anlässe von überregionaler Bedeutung wie den 1. August oder Volksfeste könnten die Kantone Ausnahmebewilligungen erteilen, Privatpersonen dürften aber auch dann keine lärmerzeugenden Feuerwerkskörper abbrennen. Öffentliche Feuerwerke blieben damit grundsätzlich möglich.

BereichBei einem Ja
Knallkörper und Raketen für PrivateVerkauf und Verwendung verboten
Bengalische Feuer, Vulkanelaut Initianten weiterhin erlaubt
Grosse Anlässe wie 1. AugustAusnahmen für öffentliche Feuerwerke möglich
UmsetzungDefinition von lärmerzeugend bleibt offen
Abstimmung vom 29. November 2026: Feuerwerksraketen in einer Holzkiste neben einer Hundepfote in Nahaufnahme
Feuerwerksinitiative: Verboten wären lärmerzeugende Feuerwerkskörper für Private (Symbolbild).

Argumente dafür und dagegen

Das Initiativkomitee argumentiert, die Initiative schütze Menschen, Tiere und Umwelt und schaffe klare nationale Regeln, und zwar dort, wo die Belastung entstehe: bei lauten, knallenden Feuerwerkskörpern im privaten Gebrauch. Für Bundesrat und Parlament geht die Initiative zu weit: Feuerwerk gehöre für viele zum 1. August und zu Silvester, die Belastung beschränke sich auf wenige Tage im Jahr, und Kantone und Gemeinden könnten Feuerwerk schon heute einschränken. In der YouGov-Umfrage stimmen über 60 Prozent zu, Frauen mit 69 Prozent deutlich häufiger als Männer mit 54 Prozent.

  • Dafür: Schutz von Menschen, Tieren und Umwelt, nationale Regeln
  • Dagegen: Tradition, wenige Tage Belastung, bestehende Regeln reichen
  • Umfrage YouGov: über 60 Prozent Ja

Worum es bei der Initiative für Ehepaare geht

Die Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!» stammt von der Mitte. Sie kommt ein halbes Jahr nach dem knappen Ja zur Individualbesteuerung vom 8. März 2026 an die Urne.

Was ein Ja bewirkt

Mit der angenommenen Individualbesteuerung werden ab 2032 alle Steuerpflichtigen bei Bund und Kantonen einzeln besteuert. Die Initiative will dagegen, dass die Einkommen eines Ehepaars bei der direkten Bundessteuer weiterhin zusammengerechnet werden und Ehepaare gegenüber anderen Steuerpflichtigen nicht benachteiligt sind. Das Parlament hätte drei Jahre Zeit für die Umsetzung. Tritt bis 2030 kein Gesetz in Kraft, müsste der Bundesrat eine alternative Steuerberechnung einführen: Die Bundessteuer eines Ehepaars würde gemeinsam und wie bei Unverheirateten berechnet, bezahlt würde der tiefere Betrag. Laut ch.ch könnten Ehepaare bei der direkten Bundessteuer je nach Umsetzung um geschätzt 680 Millionen bis 3 Milliarden Franken pro Jahr entlastet werden. Auf Kantonsebene gälte ab 2032 die Individualbesteuerung, sofern das Gesetz nicht angepasst wird.

PunktIndividualbesteuerung (beschlossen)Initiative
Direkte Bundessteuerjede Person einzeln ab 2032Ehepaare gemeinsam veranlagt
Kantonssteuernindividuell ab 2032individuell, sofern nicht angepasst
Entlastung Ehepaare beim Bund–geschätzt 680 Millionen bis 3 Milliarden Franken pro Jahr

Argumente dafür und dagegen

Für das Komitee steht die Initiative für Modernität, Gerechtigkeit und Einfachheit: Ehepaare würden bei der Bundessteuer gemeinsam veranlagt und dürften nicht benachteiligt werden. Bundesrat und Parlament empfehlen ein Nein, weil die Heiratsstrafe mit der Individualbesteuerung bereits abgeschafft sei. Die Initiative privilegiere Ehepaare gegenüber Unverheirateten und schaffe Unsicherheit, weil Bund und Kantone unterschiedliche Steuersysteme haben könnten. In der YouGov-Umfrage stimmen 57 Prozent zu, 29 Prozent lehnen ab, 14 Prozent sind unentschlossen.

  • Dafür: gemeinsame Veranlagung, keine Benachteiligung der Ehe
  • Dagegen: Heiratsstrafe schon abgeschafft, Privileg für Ehepaare
  • Umfrage YouGov: 57 Prozent Ja, 29 Prozent Nein

Was die Änderung des Kriegsmaterialgesetzes vorsieht

Das Kriegsmaterialgesetz legt fest, unter welchen Bedingungen Waffen, Waffensysteme und Waffenteile exportiert werden dürfen. Nach dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine hat das Parlament die Regeln gelockert, dagegen wurde das Referendum ergriffen.

Was ein Ja bewirkt

Sofern es mit der Neutralität und den aussen- und sicherheitspolitischen Interessen vereinbar ist, dürfte Kriegsmaterial neu an einen Partnerstaat geliefert werden, der in einen bewaffneten Konflikt verwickelt ist. Der Bundesrat könnte bei ausserordentlichen Umständen von den Bewilligungskriterien abweichen. Käuferstaaten müssten nicht mehr in jedem Fall zusichern, das Material nur mit Einwilligung der Schweiz weiterzugeben. Bewilligungen müssten weiterhin mit Neutralitätsrecht, Menschenrechten und internationalen Verpflichtungen vereinbar sein. Laut watson sollen damit 25 Staaten künftig erleichterten Zugang zu Schweizer Rüstungsgütern erhalten.

PunktHeuteBei einem Ja
Export an Staaten im Konfliktnicht bewilligtan Partnerstaaten möglich, wenn mit Neutralität vereinbar
Abweichung von Kriteriennicht vorgesehenbei ausserordentlichen Umständen möglich
Wiederausfuhr-Erklärunggrundsätzlich verlangtnicht mehr in jedem Fall

Argumente dafür und dagegen

Bundesrat und Parlament wollen sicherstellen, dass die Schweiz Kriegsmaterial an Partnerstaaten exportieren und eine wettbewerbsfähige Rüstungsindustrie erhalten kann, als Voraussetzung, damit sich die neutrale Schweiz im Angriffsfall verteidigen kann. Das Referendumskomitee warnt, mit der Lockerung könnten Schweizer Waffen an Unrechtsstaaten verkauft oder weitergegeben werden, das Risiko steige, dass sie bei Terrorgruppen und in Kriegen landen, und die Neutralität werde geschwächt. Laut YouGov sind 38 Prozent dafür, 33 Prozent dagegen, rund 30 Prozent unentschlossen. Bei Männern liegt die Zustimmung bei 50 Prozent, bei Frauen bei 28 Prozent.

  • Dafür: Rüstungsindustrie und Verteidigungsfähigkeit sichern
  • Dagegen: Risiko für Weitergabe, Schwächung der Neutralität
  • Umfrage YouGov: 38 Prozent Ja, 33 Prozent Nein, viele Unentschlossene

Was die Umfragen zur Abstimmung vom 29. November 2026 zeigen

Gut einen Monat vor der Abstimmung vom 29. November 2026 liegen zwei Umfragewellen vor, eine von Tamedia und eine von YouGov Schweiz. Umfragen sind Momentaufnahmen, die Meinungsbildung ist noch nicht abgeschlossen.

Stand der YouGov-Umfrage

VorlageJaNeinHinweis
AHV-Zusatzfinanzierung38 Prozent51 ProzentStändemehr nötig, in keinem Kanton Ja-Mehrheit
Feuerwerksinitiativeüber 60 Prozent–6 Prozent unentschlossen
Initiative für Ehepaare57 Prozent29 Prozent14 Prozent unentschlossen
Kriegsmaterialgesetz38 Prozent33 Prozentrund 30 Prozent unentschlossen

Wie man Umfragen liest

Die YouGov-Umfrage beruht laut watson auf einer repräsentativen Stichprobe von 2949 Stimmberechtigten. Bei Initiativen sinkt die Zustimmung erfahrungsgemäss im Verlauf des Abstimmungskampfs oft, bei Behördenvorlagen kann sie steigen. Entscheidend sind die Unentschlossenen und die Stimmbeteiligung. Bei Vorlagen mit Ständemehr zählt zudem, in wie vielen Kantonen eine Mehrheit zustimmt. Die AHV-Vorlage ist für die Befragten laut YouGov die wichtigste, über sie fühlen sie sich am besten informiert.

  • Umfragen sind Momentaufnahmen
  • Initiativen verlieren im Abstimmungskampf oft an Zustimmung
  • Unentschlossene geben häufig den Ausschlag
  • Ständemehr bei drei der vier Vorlagen

Wie man am 29. November 2026 abstimmt

Die meisten Stimmberechtigten stimmen brieflich ab. Die Abstimmungsunterlagen werden einige Wochen vor dem Termin verschickt, zusammen mit den Erläuterungen des Bundesrats.

Brieflich abstimmen

SchrittWas zu tun ist
1. Stimmzettel ausfüllenJa oder Nein von Hand eintragen
2. Stimmzettel ins StimmcouvertCouvert verschliessen
3. Stimmrechtsausweis unterschreibenohne Unterschrift ist die Stimme ungültig
4. Rücksendecouvertrechtzeitig per Post schicken oder in den Briefkasten der Gemeinde legen

Fristen und Tipps

Viele Gemeinden empfehlen, das Couvert spätestens am Dienstag vor dem Abstimmungssonntag per A-Post zu verschicken. Danach ist der Einwurf in den Gemeindebriefkasten die sicherere Wahl. An der Urne kann man am Abstimmungssonntag während der Öffnungszeiten der Wahllokale abstimmen, einige Gemeinden öffnen die Urne auch am Samstag. Wie der Stimmzettel richtig ausgefüllt wird, erklärt das Bundesportal ch.ch. Für Zürich zeigt unser Beitrag zu den Regeln und Fristen im November 2026, wie die briefliche Stimmabgabe funktioniert.

  • Stimmrechtsausweis unterschreiben
  • A-Post bis Dienstag vor dem Termin
  • Danach Gemeindebriefkasten nutzen
  • Urne am Abstimmungssonntag

Was nach der Abstimmung vom 29. November 2026 passiert

Je nach Ausgang hat die Abstimmung unterschiedliche Folgen für Haushalte, Vereine, Steuerzahlende und die Rüstungsindustrie.

Folgen eines Ja

VorlageFolge bei Ja
AHV-ZusatzfinanzierungMehrwertsteuer frühestens ab Anfang 2028 bei 8,5 Prozent
FeuerwerksinitiativeParlament muss Verbot lärmerzeugender Feuerwerkskörper umsetzen
Initiative für EhepaareUmsetzung innert drei Jahren, sonst alternative Steuerberechnung ab 2030
Kriegsmaterialgesetzgelockerte Exportregeln treten in Kraft

Folgen eines Nein

Lehnt die Stimmbevölkerung die AHV-Zusatzfinanzierung ab, bleibt die 13. AHV-Rente vorerst ohne zusätzliche Finanzierung, die Defizite der AHV wachsen, und die Finanzierung müsste in der nächsten Reform geregelt werden. Bei einem Nein zu den Initiativen bleibt die heutige Rechtslage: Feuerwerk wird weiterhin von Kantonen und Gemeinden geregelt, die Individualbesteuerung kommt ab 2032 wie beschlossen. Bei einem Nein zum Kriegsmaterialgesetz gelten die bisherigen Exportregeln weiter. Wie sich die Renten 2027 entwickeln, zeigt unser Beitrag zu den Neuerungen 2027 in der Schweiz.

  • AHV: Finanzierung in der nächsten Reform
  • Feuerwerk: Kantone und Gemeinden regeln weiter
  • Ehepaare: Individualbesteuerung ab 2032
  • Kriegsmaterial: bisherige Regeln bleiben

Welche Mehrheiten am 29. November 2026 nötig sind

Nicht jede Vorlage braucht dieselbe Mehrheit. Entscheidend ist, ob die Verfassung oder ein Gesetz geändert wird.

Volksmehr und Ständemehr

Volksinitiativen und Änderungen der Bundesverfassung brauchen das doppelte Mehr: Sie müssen sowohl von der Mehrheit der Stimmenden als auch von der Mehrheit der Kantone angenommen werden. Das gilt für die Feuerwerksinitiative, die Initiative für faire Bundessteuern für Ehepaare und die Mehrwertsteuer-Erhöhung für die AHV, weil diese eine Verfassungsänderung ist. Bei den Kantonen zählen 20 Kantone mit einer ganzen und 6 Kantone mit einer halben Standesstimme, insgesamt also 23 Stimmen. Für das Ständemehr braucht es mindestens 12 Standesstimmen, bei 11,5 zu 11,5 gilt eine Vorlage als abgelehnt.

VorlageArtNötige Mehrheit
Mehrwertsteuer für die 13. AHV-RenteVerfassungsänderung, obligatorisches ReferendumVolk und Stände
FeuerwerksinitiativeVolksinitiativeVolk und Stände
Initiative für EhepaareVolksinitiativeVolk und Stände
KriegsmaterialgesetzGesetzesänderung, fakultatives Referendumnur Volk

Warum das Ständemehr knapp werden kann

Beim Ständemehr zählt jeder Kanton gleich, unabhängig von seiner Grösse. Eine Stimme in Appenzell Innerrhoden hat damit mehr Gewicht für das Ständemehr als eine Stimme in Zürich. Kleine, ländliche Kantone können so eine Vorlage stoppen, auch wenn landesweit eine knappe Mehrheit Ja sagt. In der Geschichte der Schweiz ist das mehrfach vorgekommen. Wer die Resultate am Abstimmungssonntag verfolgt, sollte deshalb nicht nur auf den Ja-Anteil schauen, sondern auch auf die Zahl der zustimmenden Kantone.

Wann die Resultate am 29. November vorliegen

Am Abstimmungssonntag schliessen die Urnen in der Regel um 12 Uhr. Danach geht es schnell, die ersten Trends gibt es bereits kurz nach Mittag.

Hochrechnungen und Trends

Im Auftrag der SRG veröffentlicht das Forschungsinstitut gfs.bern am Abstimmungssonntag kurz nach Urnenschluss eine erste Trendrechnung, später folgen Hochrechnungen. Die Kantone publizieren ihre Resultate laufend, kleinere Kantone sind meist früher fertig als grosse Städte. Bei knappen Vorlagen kann es bis am späten Nachmittag dauern, bis das Ergebnis klar ist.

  • Um 12 Uhr: Urnenschluss in den meisten Kantonen
  • Kurz nach 12 Uhr: erste Trends von gfs.bern für die SRG
  • Nachmittag: Hochrechnungen und Kantonsresultate
  • Abend: provisorische Endresultate aller Vorlagen

Offizielle Resultate

Die offiziellen Resultate veröffentlichen die Bundeskanzlei und das Bundesamt für Statistik. Mit der App VoteInfo lassen sich die Ergebnisse auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene live verfolgen. Rechtsgültig werden die Resultate erst, wenn der Bundesrat sie nach Ablauf der Beschwerdefristen erwahrt hat.

Häufige Fragen zur Abstimmung vom 29. November 2026

Über welche Vorlagen wird abgestimmt

Über die AHV-Zusatzfinanzierung via Mehrwertsteuer, die Feuerwerksinitiative, die Initiative für faire Bundessteuern für Ehepaare und die Änderung des Kriegsmaterialgesetzes.

Wie stark steigt die Mehrwertsteuer bei einem Ja

Der Normalsatz steigt um 0,4 Prozentpunkte von 8,1 auf 8,5 Prozent, frühestens ab Anfang 2028. Lebensmittel und Medikamente sind ausgenommen.

Ist Feuerwerk bei einem Ja ganz verboten

Nein, verboten wären lärmerzeugende Feuerwerkskörper für Private. Leise Produkte wie bengalische Feuer und Vulkane sowie bewilligte öffentliche Feuerwerke blieben laut Initianten möglich.

Was empfehlen Bundesrat und Parlament

Ja zur AHV-Zusatzfinanzierung und zum Kriegsmaterialgesetz, Nein zur Feuerwerksinitiative und zur Initiative für Ehepaare.

Braucht es das Ständemehr

Ja, bei der AHV-Zusatzfinanzierung und bei den beiden Volksinitiativen. Beim Kriegsmaterialgesetz reicht das Volksmehr.

Bis wann muss man brieflich abstimmen

Viele Gemeinden empfehlen, das Couvert spätestens am Dienstag vor dem 29. November per A-Post zu senden.

Die Abstimmung vom 29. November 2026 bringt mit AHV, Feuerwerk, Ehepaarbesteuerung und Waffenexporten vier sehr unterschiedliche Themen an die Urne. Wer die Erläuterungen des Bundesrats und die Argumente der Komitees vergleicht, kann sich eine eigene Meinung bilden.

Braucht die AHV-Vorlage das Ständemehr

Ja. Die Erhöhung der Mehrwertsteuer ist eine Verfassungsänderung und braucht deshalb die Mehrheit von Volk und Ständen.

Wann gibt es die ersten Resultate

Die Urnen schliessen am Sonntag, 29. November 2026, in der Regel um 12 Uhr. Erste Trends folgen kurz danach.

Verwendete Materialien: ch.ch, Bundeskanzlei, Erläuterungen des Bundesrats, watson, YouGov Schweiz, Tamedia, Bundesamt für Statistik, nume.ch

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