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Die Neuerungen 2027 in der Schweiz betreffen vor allem das Portemonnaie: Ab dem 1. Januar 2027 steigen die AHV- und IV-Renten laut Bundesrat um 1,59 Prozent, die Minimalrente erhöht sich von 1260 auf 1280 Franken pro Monat, die Maximalrente von 2520 auf 2560 Franken. Gleichzeitig steigen die mittleren Krankenkassenprämien um 5,0 Prozent auf 412 Franken pro Monat, für Erwachsene auf 487,60 Franken, und der Höchstbetrag für die Säule 3a klettert für Angestellte mit Pensionskasse von 7258 auf 7373 Franken. Die Serafe-Abgabe für Haushalte sinkt dagegen von 335 auf 312 Franken pro Jahr, der Mindestbeitrag für Nichterwerbstätige an AHV, IV und EO steigt von 530 auf 541 Franken. In der beruflichen Vorsorge erhöht sich der Koordinationsabzug auf 26'880 Franken, die Eintrittsschwelle liegt bei 23'040 Franken, wie die Redaktion von nume.ch berichtet.

Neben den Zahlen ändern sich ab 2027 auch Gesetze: Das revidierte Patentrecht tritt am 1. Januar 2027 in Kraft, das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum recherchiert dann für jede Patentanmeldung den Stand der Technik. Im Zivilschutz können Zivildienstpflichtige künftig für einen Teil ihres Dienstes einer Zivilschutzorganisation zugeteilt werden, wenn ein Unterbestand nicht zwischen den Kantonen ausgeglichen werden kann, das hat der Bundesrat am 21. Oktober 2026 beschlossen. Für Besitzer von Solaranlagen gelten ab 1. Januar 2027 neue Regeln zur Rückliefervergütung, wenn sich Netzbetreiber und Produzenten nicht einigen. Noch nicht 2027, sondern später greifen die Abschaffung des Eigenmietwerts, die Individualbesteuerung und die einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen. Am 29. November 2026 stimmt die Schweiz zudem über die Finanzierung der 13. AHV-Rente ab. Dieser Überblick zeigt alle Neuerungen 2027 in der Schweiz mit Beträgen, Fristen und konkreten Tipps, was Versicherte, Sparerinnen, Rentner und Unternehmen jetzt tun sollten.

Welche Neuerungen 2027 in der Schweiz das Budget betreffen

Die wichtigsten Neuerungen 2027 in der Schweiz betreffen Renten, Prämien, Vorsorge und Abgaben. Für viele Haushalte gleichen sich höhere Renten und tiefere Serafe-Abgaben nicht mit den steigenden Prämien aus.

Die wichtigsten Beträge im Überblick

Bereich20262027Veränderung
AHV/IV-Minimalrente pro Monat1260 Franken1280 Frankenplus 20 Franken
AHV/IV-Maximalrente pro Monat2520 Franken2560 Frankenplus 40 Franken
Mittlere Krankenkassenprämie pro Monat392.36 Franken412.06 Frankenplus 5,0 Prozent
Säule 3a mit Pensionskasse7258 Franken7373 Frankenplus 115 Franken
Säule 3a ohne Pensionskasse, Maximum–36'864 Franken20 Prozent des Erwerbseinkommens
Serafe pro Haushalt und Jahr335 Franken312 Frankenminus 23 Franken
AHV-Mindestbeitrag Nichterwerbstätige530 Franken541 Frankenplus 11 Franken

Was unter dem Strich bleibt

Eine alleinstehende Person mit Minimalrente erhält ab Januar 20 Franken mehr pro Monat. Die mittlere Prämie für Erwachsene steigt dagegen um 22.80 Franken. Wer nicht von Prämienverbilligung profitiert, zahlt damit trotz Rentenerhöhung mehr. Die tiefere Serafe-Abgabe bringt pro Haushalt knapp 2 Franken pro Monat. Für Erwerbstätige zählt vor allem die Säule 3a: Wer den neuen Höchstbetrag einzahlt, spart je nach Kanton und Einkommen mehrere hundert bis über tausend Franken Steuern.

  • Minimalrente: plus 20 Franken pro Monat
  • Prämie Erwachsene: plus 22.80 Franken pro Monat
  • Serafe: minus 23 Franken pro Jahr
  • Säule 3a: 115 Franken mehr steuerbegünstigt sparen

Was sich 2027 bei AHV und IV ändert

Zu den Neuerungen 2027 in der Schweiz gehört die Rentenanpassung: Der Bundesrat hat am 2. Oktober 2026 beschlossen, die AHV- und IV-Renten an die Lohn- und Preisentwicklung anzupassen. Die Eidgenössische AHV/IV-Kommission hatte die Erhöhung empfohlen.

«Die Renten der AHV und IV steigen 2027 um 1.59 Prozent.» (SRF zum Entscheid des Bundesrats vom 2. Oktober 2026)

Renten und Beiträge

Die Minimalrente steigt für eine Einzelperson mit voller Beitragsdauer auf 1280 Franken, die Maximalrente auf 2560 Franken pro Monat. Für Ehepaare liegt die Plafonierung bei 3840 Franken. Die Mehrkosten belaufen sich laut SRF auf rund 1,01 Milliarden Franken, davon 940 Millionen für die AHV und 115 Millionen für die IV. Selbständigerwerbende und Nichterwerbstätige zahlen künftig einen Mindestbeitrag von 541 statt 530 Franken pro Jahr an AHV, IV und EO.

LeistungAb 1. Januar 2027
Minimalrente Einzelperson1280 Franken pro Monat
Maximalrente Einzelperson2560 Franken pro Monat
Plafonierung Ehepaare3840 Franken pro Monat
Mindestbeitrag AHV/IV/EO541 Franken pro Jahr
13. AHV-Rentejeweils im Dezember, ein Zwölftel der Jahresrente

Ergänzungsleistungen und 13. AHV-Rente

Auch die Ergänzungsleistungen werden angepasst. Der allgemeine Lebensbedarf steigt laut SRF auf 21'000 Franken pro Jahr für Alleinstehende und 31'500 Franken für Ehepaare, der Höchstbetrag für die Miete in Grosszentren auf 19'260 Franken. Die 13. AHV-Rente wird im Dezember 2026 erstmals ausbezahlt und danach jährlich im Dezember. Über ihre Finanzierung über die Mehrwertsteuer stimmt die Schweiz am 29. November 2026 ab. Mehr zu den Terminen im November zeigt unser Beitrag zu den neuen Regeln und Fristen ab November 2026.

  • Lebensbedarf Alleinstehende: 21'000 Franken pro Jahr
  • Lebensbedarf Ehepaare: 31'500 Franken pro Jahr
  • Maximale Miete in Grosszentren: 19'260 Franken pro Jahr
  • Abstimmung zur Finanzierung der 13. AHV-Rente: 29. November 2026

Was sich 2027 bei der Krankenkasse ändert

Die Prämien steigen 2027 laut Bundesamt für Gesundheit im Schnitt um 5,0 Prozent. Als Gründe nennt das BAG mehr Behandlungen, den medizinisch-technischen Fortschritt und die Alterung der Bevölkerung.

Prämien nach Kanton

Die Unterschiede zwischen den Kantonen sind gross. Laut 20 Minuten steigen die Prämien im Jura mit 6,6 Prozent am stärksten, gefolgt von Schaffhausen mit 6,4 Prozent und Solothurn mit 6,0 Prozent, am wenigsten in Glarus mit 3,0 Prozent und in der Waadt mit 3,5 Prozent. In Zürich beträgt der Anstieg 5,8 Prozent. Die höchste mittlere Prämie für Erwachsene zahlt Genf mit 610.60 Franken pro Monat, am günstigsten sind Zug und Appenzell Innerrhoden.

KantonAnstieg 2027
Jura6,6 Prozent
Schaffhausen6,4 Prozent
Solothurn6,0 Prozent
Zürich5,8 Prozent
Aargau und Wallisje 5,6 Prozent
Bern5,4 Prozent
Basel-Stadt4,5 Prozent
Zug4,4 Prozent
Graubünden und Basel-Landschaftje 4,3 Prozent
Tessin3,7 Prozent
Waadt3,5 Prozent
Glarus3,0 Prozent

Fristen für den Wechsel

Die Krankenkassen müssen die neuen Prämien bis Ende Oktober mitteilen. Wer die Grundversicherung wechseln, die Franchise anpassen oder in ein anderes Modell wechseln will, muss dies bis Ende November 2026 tun, die Kündigung muss bis 30. November beim bisherigen Versicherer eingetroffen sein. Unverändert bleiben 2027 die Franchisen von 300 bis 2500 Franken, der Selbstbehalt von 10 Prozent bis maximal 700 Franken pro Jahr und der Spitalbeitrag von 15 Franken pro Tag. Konkrete Spartipps zeigen unsere Beiträge zur Krankenkasse 2027 und zum Prämienanstieg 2027.

  • Prämienbrief: bis Ende Oktober
  • Kündigung Grundversicherung: Eingang bis 30. November
  • Franchisen 2027 unverändert: 300 bis 2500 Franken
  • Selbstbehalt: 10 Prozent, maximal 700 Franken

Was sich 2027 bei Vorsorge und Steuern ändert

Auch bei der Vorsorge bringen die Neuerungen 2027 in der Schweiz Anpassungen: In der beruflichen Vorsorge und bei der Säule 3a passt der Bundesrat die Grenzbeträge an die AHV-Renten an. Das betrifft Angestellte, Selbständige und Arbeitgeber.

Pensionskasse und Säule 3a

Grenzbetrag2027
Eintrittsschwelle BVG23'040 Franken
Koordinationsabzug26'880 Franken
Obere Limite des Jahreslohns92'160 Franken
Säule 3a mit Pensionskasse7373 Franken
Säule 3a ohne Pensionskasse20 Prozent des Erwerbseinkommens, maximal 36'864 Franken
Neuerungen 2027 in der Schweiz: Glas mit Münzen und Pflanzenspross in Nahaufnahme
Säule 3a 2027: Mit Pensionskasse sind neu 7373 Franken steuerbegünstigt (Symbolbild).

Wer 2027 den Maximalbetrag in die Säule 3a einzahlen will, kann laut BudgetHub einen Dauerauftrag von 614.42 Franken pro Monat einrichten. Für 2026 gilt bis 31. Dezember noch der Höchstbetrag von 7258 Franken.

Steuererklärung und spätere Reformen

Die neuen Abzüge gelten für das Steuerjahr 2027. Die Steuererklärung 2026, die im Frühling 2027 eingereicht wird, rechnet noch mit den Beträgen von 2026. Mehrere grosse Reformen greifen erst später: Die Abschaffung des Eigenmietwerts tritt laut BudgetHub 2029 in Kraft, bis dahin bleiben Unterhaltskosten abziehbar. Die Individualbesteuerung wirkt sich erst in einigen Jahren auf die Steuererklärung aus, die einheitliche Finanzierung ambulanter und stationärer Leistungen startet 2028.

  • Steuerjahr 2027: neue Abzüge
  • Steuererklärung 2026: alte Beträge
  • Eigenmietwert: Abschaffung ab 2029
  • EFAS: Start 2028

Welche Gesetze ab 1. Januar 2027 gelten

Zu den Neuerungen 2027 in der Schweiz gehören auch mehrere Gesetzesänderungen. Sie betreffen Erfinder und KMU, den Zivilschutz und Besitzer von Solaranlagen.

Patentrecht und Zivilschutz

Das revidierte Patentrecht tritt laut Bundesratsbeschluss vom 20. Mai 2026 am 1. Januar 2027 in Kraft. Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum führt für jede Patentanmeldung eine Recherche zum Stand der Technik durch und fasst die Ergebnisse in einer Stellungnahme zusammen. Anmeldende können zudem eine vollständige Prüfung von Neuheit und erfinderischer Tätigkeit verlangen. Im Zivilschutz tritt das teilrevidierte Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz am 1. Januar 2027 in Kraft. Zivildienstpflichtige können künftig für einen Teil ihres Dienstes einer Zivilschutzorganisation zugeteilt werden, wenn ein Unterbestand nicht zwischen den Kantonen ausgeglichen werden kann. Hintergrund: Der Sollbestand liegt bei 72'000 Personen, eingeteilt waren am 1. Januar 2025 rund 57'000.

GesetzWas neu istWer betroffen ist
PatentgesetzRecherche zum Stand der Technik für jede AnmeldungKMU, Erfinderinnen und Erfinder
Bevölkerungs- und ZivilschutzgesetzZivildienstleistende können dem Zivilschutz zugeteilt werdenZivildienstpflichtige, Kantone
EnergieverordnungRückliefervergütung zum Marktpreis bei fehlender EinigungBesitzer von Solaranlagen

Solarstrom und Energie

Bei der Energie hat der Bundesrat am 27. Mai 2026 mehrere Verordnungen angepasst. Ab dem 1. Januar 2027 gilt: Können sich Netzbetreiber und Produzenten nicht auf eine Vergütung für eingespeisten Strom einigen, richtet sich diese nach dem Marktpreis zum Zeitpunkt der Einspeisung. Für Anlagen unter 150 Kilowatt bleiben die Minimalvergütungen bestehen. Für Hausbesitzer mit Solaranlage kann sich damit der Eigenverbrauch oder ein Speicher stärker lohnen, wenn die Marktpreise tief sind. Die Pflicht zur Energieetikette für Kaffeemaschinen fällt weg.

  • Rückliefervergütung: Marktpreis, wenn keine Einigung
  • Anlagen unter 150 Kilowatt: Minimalvergütung bleibt
  • Eigenverbrauch und Speicher werden wichtiger
  • Energieetikette für Kaffeemaschinen entfällt

Wie sich die Neuerungen 2027 in der Schweiz auf Haushalte auswirken

Wie stark die Neuerungen 2027 in der Schweiz das Budget verändern, hängt von Alter, Wohnkanton und Lebenssituation ab. Die folgenden Beispiele rechnen mit den schweizweiten Durchschnittswerten für Prämien und den neuen Rentenbeträgen, ohne Prämienverbilligung.

Beispielrechnungen pro Jahr

HaushaltMehr RenteMehr PrämieSerafeSaldo pro Jahr
Alleinstehende Person mit Minimalrenteplus 240 Frankenplus 273.60 Frankenminus 23 Frankenrund 10 Franken mehr Ausgaben
Alleinstehende Person mit Maximalrenteplus 480 Frankenplus 273.60 Frankenminus 23 Frankenrund 230 Franken mehr im Budget
Familie, zwei Erwachsene und zwei Kinder–plus 684 Frankenminus 23 Frankenrund 660 Franken mehr Ausgaben
Junge Erwachsene, allein–plus 184.80 Frankenminus 23 Frankenrund 160 Franken mehr Ausgaben

Was die Rechnung verändert

In der Praxis weichen die Beträge ab. Wer in Genf oder im Tessin wohnt, zahlt deutlich höhere Prämien als in Zug oder Appenzell Innerrhoden. Wer Prämienverbilligung erhält, wird entlastet, wer ein günstigeres Versicherungsmodell oder eine höhere Franchise wählt, kann den Anstieg auffangen. Ehepaare mit AHV-Rente profitieren ab 2027 von einer Plafonierung bei 3840 Franken pro Monat. Für Erwerbstätige wirkt die höhere Säule 3a als Steuerentlastung, die je nach Kanton und Einkommen unterschiedlich gross ausfällt. Wer in Zürich wohnt, findet die Regeln zur Verbilligung in unserem Beitrag zur Prämienverbilligung Zürich 2027.

  • Prämie hängt stark vom Wohnkanton ab
  • Prämienverbilligung frühzeitig prüfen
  • Modellwechsel kann den Anstieg auffangen
  • Säule 3a senkt die Steuerlast

Was man vor dem Jahreswechsel tun sollte

Wer von den Neuerungen 2027 in der Schweiz profitieren will, muss einige Fristen noch 2026 einhalten. Wer sie verpasst, kann bestimmte Vorteile erst ein Jahr später nutzen.

Checkliste mit Fristen

FristWas zu tun ist
Ende Oktober 2026Prämienbrief der Krankenkasse prüfen
30. November 2026Kündigung der Grundversicherung muss eingetroffen sein
29. November 2026Abstimmung, unter anderem zur Finanzierung der 13. AHV-Rente
1. Dezember 2026Autobahnvignette 2027 gilt ab diesem Datum
31. Dezember 2026Säule 3a für 2026 einzahlen, maximal 7258 Franken mit Pensionskasse
Januar 2027Dauerauftrag für die Säule 3a auf 614.42 Franken pro Monat anpassen

Tipps für Rentner, Familien und Selbständige

Rentnerinnen und Rentner müssen für die höhere AHV-Rente nichts unternehmen, die Anpassung erfolgt automatisch. Wer Ergänzungsleistungen bezieht, erhält die neuen Beträge ebenfalls automatisch. Familien prüfen bis Ende November, ob sich ein Wechsel der Krankenkasse lohnt, besonders bei mehreren Kindern sind Familienrabatte möglich. Selbständige passen ihre Akontozahlungen an die neuen AHV-Beiträge an und nutzen die grosse Säule 3a ohne Pensionskasse. Unternehmen, die Erfindungen schützen lassen wollen, informieren sich beim Institut für Geistiges Eigentum über das neue Verfahren.

  • Rentner: Anpassung erfolgt automatisch
  • Familien: Prämien und Rabatte vergleichen
  • Selbständige: Säule 3a bis 36'864 Franken nutzen
  • KMU: neues Patentverfahren beim IGE prüfen

Was sich 2027 im Alltag und im Verkehr ändert

Nicht alle Neuerungen 2027 in der Schweiz stehen in Gesetzen. Einige wichtige Termine betreffen Mobilität und Alltag, und sie liegen teilweise bereits im Dezember 2026.

Vignette und Fahrplan

Die Autobahnvignette 2027 gilt ab dem 1. Dezember 2026 und bleibt bis Ende Januar 2028 gültig. Sie kostet weiterhin 40 Franken und kann als E-Vignette online oder als Klebevignette an Tankstellen und Poststellen gekauft werden. Die E-Vignette ist an das Kontrollschild gebunden, wer sein Fahrzeug wechselt, muss das Kennzeichen anpassen. Am 13. Dezember 2026 tritt der neue Fahrplan des öffentlichen Verkehrs in Kraft, Pendlerinnen und Pendler sollten ihre Verbindungen vorher prüfen.

TerminWas
1. Dezember 2026Vignette 2027 gültig, Preis 40 Franken
13. Dezember 2026Fahrplanwechsel im öffentlichen Verkehr
31. Januar 2027Vignette 2026 läuft ab

Haushalt und Energie

Im Haushalt spüren viele die tiefere Serafe-Abgabe auf der Rechnung, die im Verlauf des Jahres eintrifft. Wer eine Solaranlage plant, rechnet ab 2027 mit den neuen Vergütungsregeln und prüft, ob sich ein Batteriespeicher lohnt. Mieterinnen und Mieter achten auf den hypothekarischen Referenzzinssatz, der laut BudgetHub bei 1,25 Prozent liegt und als Grundlage für Mietzinsanpassungen dient. Mehr zu den Terminen bis Ende Jahr zeigt unser Überblick zu den neuen Regeln ab November 2026.

  • Serafe: 312 Franken pro Haushalt und Jahr
  • Referenzzinssatz: 1,25 Prozent laut BudgetHub
  • Solaranlage: neue Vergütungsregeln ab 1. Januar
  • Fahrplan: neue Verbindungen ab 13. Dezember

Was 2027 bei Post und öffentlichem Verkehr teurer wird

Zwei Preisrunden treffen 2027 fast jeden Haushalt: Briefe werden ab Januar teurer, und schon mit dem Fahrplanwechsel im Dezember steigen die Preise im öffentlichen Verkehr. Beide Erhöhungen hat der Preisüberwacher mit den Anbietern ausgehandelt und gegenüber den ursprünglichen Plänen gesenkt.

Briefpreise ab 1. Januar 2027

Ab 1. Januar 2027 kostet ein Standardbrief mit A-Post 1.40 Franken statt 1.20 Franken, mit B-Post 1.10 Franken statt 1 Franken. Gleichzeitig sinkt die Gewichtsgrenze für Standardbriefe von 100 auf 50 Gramm, schwerere Briefe bis 500 Gramm gelten neu als Midibriefe. Laut SRF bleiben die Listenpreise für Pakete im Inland und ins Ausland bis mindestens Ende 2029 unverändert. Die Vereinbarung zwischen Post und Preisüberwacher läuft bis 31. Dezember 2029.

SendungBisherAb 2027
A-Post Standardbrief1.20 Franken1.40 Franken
B-Post Standardbrief1.00 Franken1.10 Franken
A-Post Grossbrief–2.75 Franken
B-Post Grossbrief–2.25 Franken
Einschreiben und A-Post Plus–plus 20 Rappen
Neuer Volumenbrief für Kleinwaren–4.20 Franken
Pakete Inland und Ausland–unverändert bis mindestens Ende 2029

GA, Halbtax und Sparbillette ab Dezember

Mit dem Fahrplanwechsel am 13. Dezember 2026 steigen die Preise im öffentlichen Verkehr im Durchschnitt um 3,6 Prozent statt der ursprünglich geplanten 3,9 Prozent. Das Generalabonnement 2. Klasse kostet neu 4095 Franken, also 100 Franken mehr, das GA 1. Klasse 6770 Franken, 250 Franken mehr. Das Halbtax wird um 5 Franken teurer. Im Gegenzug muss die SBB 2027 mehr Sparbillette im Wert von mindestens 90 Millionen Franken anbieten.

  • GA 2. Klasse: 4095 Franken, plus 100 Franken
  • GA 1. Klasse: 6770 Franken, plus 250 Franken
  • Halbtax: plus 5 Franken
  • Mehr Sparbillette für mindestens 90 Millionen Franken
  • Tipp: GA oder Halbtax vor dem 13. Dezember verlängern lohnt sich je nach Ablaufdatum

Häufige Fragen zu den Neuerungen 2027 in der Schweiz

Wie viel steigt die AHV-Rente 2027

Um 1,59 Prozent. Die Minimalrente steigt auf 1280 Franken, die Maximalrente auf 2560 Franken pro Monat.

Wie stark steigen die Krankenkassenprämien 2027

Im Schnitt um 5,0 Prozent auf 412 Franken pro Monat, für Erwachsene auf 487.60 Franken.

Wie hoch ist der Höchstbetrag der Säule 3a 2027

7373 Franken mit Pensionskasse, ohne Pensionskasse 20 Prozent des Erwerbseinkommens, höchstens 36'864 Franken.

Sinkt die Serafe-Abgabe 2027

Ja, für Haushalte von 335 auf 312 Franken pro Jahr.

Was ändert sich im Patentrecht

Ab 1. Januar 2027 recherchiert das Institut für Geistiges Eigentum für jede Anmeldung den Stand der Technik.

Wann wird der Eigenmietwert abgeschafft

Laut BudgetHub ab 2029. Bis dahin bleiben Unterhaltskosten abziehbar.

Bis wann kann man die Krankenkasse wechseln

Die Kündigung der Grundversicherung muss bis 30. November 2026 beim Versicherer eingetroffen sein.

Die Neuerungen 2027 in der Schweiz bringen höhere Renten und tiefere Serafe-Abgaben, aber auch deutlich höhere Prämien. Wer bis Ende November Prämien vergleicht und die Säule 3a ausschöpft, kann einen Teil davon ausgleichen.

Wie viel kostet ein A-Post-Brief ab 2027

Ein Standardbrief mit A-Post kostet ab 1. Januar 2027 1.40 Franken, mit B-Post 1.10 Franken.

Wie viel kostet das GA ab Dezember 2026

Das GA 2. Klasse kostet ab dem Fahrplanwechsel am 13. Dezember 2026 4095 Franken, das GA 1. Klasse 6770 Franken.

Verwendete Materialien: Bundesamt für Gesundheit, Bundesrat, SRF, 20 Minuten, Südostschweiz, BudgetHub, Gründen Solothurn, Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum, imticker.ch, admin.ch, blue News, nume.ch

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