Wer die Krankenkasse wechseln will, muss in der Schweiz vor allem ein Datum kennen: den 30. November. Bis zu diesem Stichtag muss die schriftliche Kündigung der Grundversicherung bei der bisherigen Kasse eingetroffen sein – nicht abgeschickt, sondern angekommen –, damit der Wechsel auf den 1. Januar des Folgejahres gilt. Der Zeitpunkt ist 2026 besonders relevant, weil die Prämien erneut steigen: Für 2026 erhöhen sich die Krankenkassenprämien laut Bundesamt für Gesundheit (BAG) im Schnitt um 4,4 Prozent, die mittlere Prämie liegt bei 393.30 Franken pro Monat. Da die Leistungen der Grundversicherung bei allen Kassen per Gesetz identisch sind, zahlt man für exakt denselben Schutz je nach Anbieter, Wohnort und Modell sehr unterschiedlich viel – die Differenz zwischen der günstigsten und der teuersten Kasse im selben Kanton kann über 200 Franken pro Monat betragen.
Wie der Wechsel Schritt für Schritt abläuft, welche Fristen gelten, wie man mit Franchise und Versicherungsmodell am meisten spart und wie ein korrektes Kündigungsschreiben aussieht, erklärt dieser Ratgeber von NUME.CH. Grundlage sind das BAG, der offizielle Prämienrechner Priminfo des Bundes sowie etablierte Verbraucherquellen. So viel vorweg: Der Wechsel ist einfacher, als viele denken – er dauert rund 15 Minuten, und niemand muss eine Ablehnung fürchten, denn in der Grundversicherung besteht Aufnahmepflicht. Das grösste Risiko ist nicht der Wechsel selbst, sondern die verpasste Frist.
Der Prämienherbst: Zeitplan von September bis Dezember
Der Herbst ist bei den Krankenkassen die entscheidende Phase. Der Ablauf ist jedes Jahr gleich und lässt sich in vier Etappen gliedern. Wer ihn kennt, verpasst keine Frist.
- Ende September: Das BAG gibt die genehmigten Prämien für das Folgejahr bekannt. Ab dann lohnt sich der Vergleich auf dem offiziellen Prämienrechner Priminfo.
- Bis Ende Oktober: Die eigene Kasse teilt die neue Prämie schriftlich mit – spätestens am 31. Oktober. Kommt keine Mitteilung, verlängert sich die Kündigungsfrist.
- Bis 30. November: Die Kündigung der Grundversicherung muss bei der alten Kasse eintreffen. Das BAG empfiehlt, den Brief bis 15. November eingeschrieben oder per A-Post Plus zu versenden.
- Ab 1. Januar: Die neue Versicherung gilt. Der gesamte Prozess dauert typischerweise zwei bis vier Wochen.
Wichtig ist der Unterschied zwischen Absende- und Eingangsfrist: Massgeblich ist das Eingangsdatum bei der Kasse, nicht der Poststempel. Fällt der 30. November auf ein Wochenende, verlangen einige Versicherer den Eingang am letzten Arbeitstag davor. Wer digital oder telefonisch kündigt, muss dies innerhalb der Öffnungszeiten tun.
Welche Fristen gelten – Grundversicherung und Zusatzversicherung
Die Fristen unterscheiden sich je nach Versicherungsart und gewähltem Modell. Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten Termine zusammen.
| Situation | Kündigungsfrist | Wechsel per |
|---|---|---|
| Grundversicherung (Standard) | Eingang bis 30. November | 1. Januar |
| Grundversicherung, Franchise 300 + Standardmodell | Eingang bis 31. März | 1. Juli |
| Franchise oder Modell ändern (gleiche Kasse) | bis 30. November (BAG: 15. Nov.) | 1. Januar |
| Zusatzversicherung (VVG) | meist 3 Monate, oft bis 30. September | 31. Dezember |
| Sonderkündigungsrecht bei Prämienerhöhung | 1 Monat nach Mitteilung | je nach Fall |
Ein praktisch immer bestehendes Recht ist das ausserordentliche Kündigungsrecht bei Prämienerhöhung: Da fast alle Kassen jährlich erhöhen, kann die Grundversicherung in der Regel auf Ende Jahr gekündigt werden, sofern die Kündigung bis zum letzten Arbeitstag im November eingeht.
Grund- und Zusatzversicherung: der entscheidende Unterschied
Der häufigste Fehler beim Wechsel ist die Verwechslung von Grund- und Zusatzversicherung. Beide sind rechtlich getrennt und folgen völlig unterschiedlichen Regeln.
Die Grundversicherung (obligatorische Krankenpflegeversicherung, OKP) ist für alle in der Schweiz wohnhaften Personen obligatorisch. Ihre Leistungen sind gesetzlich bei allen Kassen identisch, geregelt im Krankenversicherungsgesetz (KVG). Deshalb zählt beim Vergleich allein die Prämie und der Service. Entscheidend: Keine Kasse darf einen Antrag auf die Grundversicherung ablehnen – unabhängig von Alter oder Gesundheitszustand, und ohne Gesundheitsprüfung.
Die Zusatzversicherung (nach Versicherungsvertragsgesetz, VVG) ist dagegen freiwillig und deckt Extras wie Alternativmedizin, Halbprivat- oder Privatabteilung, Brillenbeiträge oder Auslandschutz. Hier gibt es eine Gesundheitsprüfung, und die Kasse darf einen Antrag ablehnen. Deshalb gilt die eiserne Regel: Die alte Zusatzversicherung erst kündigen, wenn die schriftliche Aufnahmebestätigung der neuen Versicherung vorliegt. Wer die Grundversicherung wechselt, muss die Zusatzversicherung nicht mitnehmen – beide können bei verschiedenen Kassen liegen.
Die grössten Sparhebel: Modell und Franchise
Ein Wechsel der Kasse ist nur einer von mehreren Wegen, die Prämie zu senken. Oft bringen schon Anpassungen bei der eigenen Kasse viel. Die zwei stärksten Hebel sind das Versicherungsmodell und die Franchise.
Das Versicherungsmodell
Neben dem teuersten Standardmodell mit freier Arztwahl bieten die Kassen günstigere Alternativmodelle an, bei denen der erste Kontakt im Krankheitsfall festgelegt ist. Die Leistungen bleiben identisch.
| Modell | Erstkontakt | Ersparnis (Richtwert) |
|---|---|---|
| Standard | freie Arztwahl | teuerste Variante |
| Hausarztmodell | zuerst zum Hausarzt | rund 5–15 % |
| HMO | Gesundheitszentrum | rund 10–20 % |
| Telmed | zuerst telefonische Beratung | rund 10–15 % |
Die Franchise
Die Franchise ist der Betrag, den Versicherte zu Jahresbeginn selbst tragen, bevor die Kasse zahlt. Sie lässt sich einmal jährlich anpassen. Für Erwachsene reicht sie von 300 bis 2'500 Franken. Über der Franchise kommt ein Selbstbehalt von 10 Prozent hinzu, gedeckelt bei 700 Franken pro Jahr. Die Faustregel: Wer selten zum Arzt geht und finanzielle Reserven hat, fährt mit einer hohen Franchise (2'500) günstiger, weil die Monatsprämie sinkt. Wer regelmässig Leistungen bezieht, wählt besser die tiefe Franchise (300).
So viel lässt sich sparen
Die Prämienunterschiede sind erheblich, weshalb sich der jährliche Vergleich lohnt. Verbraucherportale nennen für einen Wechsel bei gleichen Leistungen deutliche Einsparungen – je nach Haushaltsgrösse mehrere hundert bis mehrere tausend Franken pro Jahr. Für eine vierköpfige Familie kann die Ersparnis im Extremfall über 10'000 Franken jährlich erreichen, für Alleinstehende mehrere tausend Franken. Diese Werte sind Höchstbeträge aus Vergleichsrechnern und hängen stark von Wohnort, Modell und Franchise ab; realistisch ist für viele eine Ersparnis im Bereich einiger hundert Franken – ohne jede Leistungseinbusse.
Krankenkasse wechseln: die Anleitung in fünf Schritten
- Prämien vergleichen: Postleitzahl, Jahrgang, Franchise und Modell im offiziellen Prämienrechner Priminfo (priminfo.admin.ch) eingeben. Alle Zahlen stammen aus der genehmigten BAG-Prämienliste.
- Neue Kasse und Modell wählen: pro Person entscheiden – in Familien kann jede Person ein anderes Modell und eine andere Franchise haben.
- Bei der neuen Kasse anmelden: Antrag stellen, eine Kopie der bisherigen Police beilegen. Die neue Kasse muss aufnehmen.
- Alte Grundversicherung kündigen: schriftlich, per Einschreiben oder A-Post Plus, Eingang bis 30. November.
- Bestätigungen ablegen: Beide Kassen bestätigen den Wechsel schriftlich. Ab 1. Januar gilt die neue Versicherung.
Ein Detail zur Absicherung: Weil die Grundversicherung obligatorisch ist, entsteht keine Lücke – die alte Kasse entlässt einen erst, wenn die Aufnahmebestätigung der neuen vorliegt. Voraussetzung ist, dass bei der alten Kasse keine Prämien, Franchisen oder Selbstbehalte offen sind.
Musterbrief für die Kündigung der Grundversicherung
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und die Policennummer nennen. Ein einfaches, korrektes Schreiben genügt:
«Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich meine obligatorische Krankenpflegeversicherung (Grundversicherung), Policennummer [NUMMER], ordentlich per 31. Dezember 2026. Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung sowie das Vertragsende schriftlich. Freundliche Grüsse, [Name, Adresse, Ort, Datum, Unterschrift]» (Musterformulierung nach BAG/Priminfo).
Den Brief bis spätestens 15. November per Einschreiben oder A-Post Plus versenden, damit er rechtzeitig eintrifft und der Versand belegbar ist. Bei einer Kündigung per E-Mail immer eine schriftliche Bestätigung verlangen.
Häufige Fehler beim Wechsel
- Frist verpassen: Nach dem 30. November ist kein Wechsel auf den 1. Januar mehr möglich; der Vertrag verlängert sich um ein Jahr.
- Auf die Prämienmitteilung warten: Wer bis Ende Oktober keine erhält, sollte nachhaken – nicht bis kurz vor Fristende zuwarten.
- Nur die Prämie vergleichen: Auch Modell und Franchise müssen zum Alltag passen.
- Zusatzversicherung zu früh kündigen: erst nach schriftlicher Aufnahmebestätigung der neuen Kasse.
- Offene Rechnungen: Solange Prämien oder Kostenbeteiligungen offen sind, ist kein Wechsel möglich.
- Poststempel statt Eingang: Es zählt der Eingang bei der Kasse, nicht das Versanddatum.
Wann ein Wechsel ausserhalb der Frist möglich ist
Neben dem ordentlichen Termin gibt es Sonderfälle. Bei einer unterjährigen Prämienerhöhung durch das BAG besteht ein Sonderkündigungsrecht mit einmonatiger Frist. Bei Zuzug in die Schweiz oder nach einer Geburt gilt keine Kündigung, sondern eine Neuanmeldung innerhalb von drei Monaten – rückwirkend auf den Zuzugs- oder Geburtstag. Verlangt ein neuer Arbeitgeber den Beitritt zu einer betriebseigenen Kasse, endet die bisherige Versicherung mit dem Stellenantritt. Nicht als Sonderkündigungsgrund gelten dagegen Unzufriedenheit mit dem Service, ein abgelehnter Rechnungsposten oder ein Umzug innerhalb der Schweiz.
Was Behörden und Fachstellen betonen
Die Kündigung müsse bis spätestens am 30. November bei der Krankenkasse eintreffen; empfohlen werde, das Schreiben bis zum 15. November eingeschrieben oder per A-Post Plus zu versenden, hält das BAG auf seinem Prämienportal fest (BAG / Priminfo, admin.ch).
Man solle den offiziellen Prämienrechner des Bundes nutzen und sich nicht von gesponserten Angeboten in die Irre führen lassen, raten unabhängige Ratgeber mit Verweis auf Priminfo (Priminfo, admin.ch).
Häufige Fragen zum Krankenkassenwechsel

Bis wann kann ich die Krankenkasse für 2027 wechseln?
Die Kündigung der Grundversicherung muss bis spätestens 30. November 2026 bei der bisherigen Kasse eintreffen, damit der Wechsel per 1. Januar 2027 gilt. Massgeblich ist der Eingang, nicht der Poststempel.
Kann mich eine Krankenkasse ablehnen?
In der Grundversicherung nein – es besteht Aufnahmepflicht, unabhängig von Alter und Gesundheitszustand. Bei der Zusatzversicherung dagegen ist eine Gesundheitsprüfung und eine Ablehnung möglich.
Muss ich zuerst kündigen oder zuerst die neue Kasse abschliessen?
Empfohlen wird, zuerst die neue Grundversicherung abzuschliessen und dann bei der alten zu kündigen. Eine Lücke entsteht nicht, da die alte Kasse erst nach Aufnahmebestätigung der neuen entlässt.
Wo vergleiche ich die Prämien neutral?
Auf dem offiziellen Prämienrechner des Bundes, Priminfo (priminfo.admin.ch). Er zeigt die genehmigten Prämien ohne gesponserte Angebote.
Wie stark steigen die Prämien 2026?
Laut BAG im Schnitt um 4,4 Prozent; die mittlere Monatsprämie liegt bei 393.30 Franken. Die tatsächliche Erhöhung hängt von Kasse, Wohnort und Modell ab.
Was ist der schnellste Weg, Prämien zu senken?
Oft genügt schon ein Wechsel des Modells (Hausarzt, HMO, Telmed) oder eine passendere Franchise bei der eigenen Kasse, ohne die Kasse zu wechseln.
Muss jede Person einzeln kündigen?
Ja. Jede volljährige versicherte Person muss ihre Grundversicherung einzeln kündigen; in Familien wird pro Person entschieden.
Verwendete Materialien: Bundesamt für Gesundheit BAG (admin.ch), Priminfo – Prämienrechner des Bundes (priminfo.admin.ch), ch.ch (Bundesverwaltung), Beobachter, Comparis, moneyland.ch, AXA, CSS, KPT, blue News, 20 Minuten.
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