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Die Feuerwerksinitiative kommt am Sonntag, 29. November 2026, vor das Schweizer Stimmvolk und könnte die Silvesternacht und den 1. August grundlegend verändern: Die Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» will Verkauf und Verwendung von Feuerwerkskörpern verbieten, die Lärm erzeugen. Leise Produkte wie Vulkane und bengalische Feuer blieben erlaubt, Kantone könnten für Anlässe von überregionaler Bedeutung Ausnahmen bewilligen, Privatpersonen dürften aber auch dort keine lauten Raketen und Knaller mehr zünden. Bundesrat und Parlament empfehlen ein Nein, der Nationalrat lehnte die Vorlage mit 131 zu 50 Stimmen ab, der Ständerat mit 40 zu 3. In der ersten SRG-Trendumfrage von gfs.bern sprachen sich dagegen 69 Prozent der Befragten für die Initiative aus. Was ein Ja konkret bedeuten würde, ab wann es gelten könnte und welche Regeln für diesen Silvester gelten, berichtet die Redaktion von nume.ch.

Für die kommende Silvesternacht ändert sich unabhängig vom Ausgang nichts. Bei einem Ja müssten Bundesrat und Parlament die neue Verfassungsbestimmung zuerst in einem Gesetz umsetzen und unter anderem festlegen, was genau als lärmerzeugend gilt. Dafür sind laut SRF zwei Jahre vorgesehen. Bis dahin gelten die heutigen Vorschriften von Bund, Kantonen und Gemeinden mit Altersgrenzen von 12, 16 und 18 Jahren je nach Kategorie sowie lokalen Einschränkungen. Die Initiative braucht das Volks- und das Ständemehr. Sie ist eine von vier Vorlagen am 29. November, neben der Zusatzfinanzierung der AHV über die Mehrwertsteuer, der Initiative für faire Bundessteuern für Ehepaare und der Änderung des Kriegsmaterialgesetzes. Der Feuerwerksinitiative wird in der Umfrage die klarste Meinungsbildung attestiert: 74 Prozent der Teilnahmewilligen haben laut gfs.bern bereits eine feste Stimmabsicht. Gegen die Vorlage kämpft ein überparteiliches Komitee aus Feuerwerksbranche, Gewerbeverband und Vertretern von SVP, Mitte und FDP-Jugend. Wer am 29. November abstimmt, sollte darum genau wissen, was im Text steht und was offen bleibt. Eingereicht wurde die Initiative am 3. November 2023 mit 137 429 Unterschriften, getragen von Tier- und Umweltschutzkreisen, darunter die Fondation Franz Weber. Laut Bundesamt für Umwelt werden in der Schweiz jährlich 1000 bis 2000 Tonnen Feuerwerk abgebrannt, sie verursachen rund 200 bis 400 Tonnen Feinstaub, etwa 2 bis 3 Prozent des gesamten Ausstosses. Für Silvester 2026 ändert sich unabhängig vom Resultat nichts: Bei einem Ja muss das Parlament die Regeln zuerst im Gesetz umsetzen. Im Ausland ist die Entwicklung bereits weiter, die Niederlande wollen privates Feuerwerk ab dem Jahreswechsel 2026/2027 verbieten.

Was die Feuerwerksinitiative genau verlangt

Der Kern der Feuerwerksinitiative ist ein einziger Satz in der Bundesverfassung: «Der Verkauf und die Verwendung von Feuerwerkskörpern, die Lärm erzeugen, sind verboten.» Ziel ist laut Initiativkomitee ein besserer Schutz von Menschen, Tieren und Natur vor Lärm, Luftschadstoffen, Abfall, Unfällen und Bränden. Statt eines kantonalen Flickenteppichs soll eine einheitliche nationale Regel gelten.

Was verboten und was erlaubt wäre

BereichBei einem Ja
Laute Raketen, Böller, Knallkörper für PrivateVerkauf und Verwendung verboten
Vulkane, bengalische Feuer, Wunderkerzenweiterhin erlaubt
Öffentliche Feuerwerke an Anlässen von überregionaler Bedeutungmit kantonaler Ausnahmebewilligung möglich
Privatpersonen an solchen Anlässendürfen kein lautes Feuerwerk zünden
Dorffeste, Vereinsanlässe, private Feiernlautes Feuerwerk nur, wenn sie als überregional gelten, was heute offen ist
Quellen: Bundeskanzlei, Erläuterungen des Bundesrates, SRF.

Die offenen Punkte im Text

  • Was als lärmerzeugend gilt, definiert der Initiativtext nicht. Das müsste das Gesetz festlegen.
  • Unklar ist laut SRF, ob Feuerwerke in kleineren Gemeinden als Anlässe von überregionaler Bedeutung gelten könnten.
  • Für die Umsetzung hätten Bundesrat und Parlament zwei Jahre Zeit.
  • Ein fixes Datum für das Inkrafttreten steht deshalb noch nicht fest, wie auch Polizeiticker unter Berufung auf die Bundeskanzlei festhält.
  • Bis zur Umsetzung gelten die bisherigen Vorschriften weiter.

Bundesrat und Parlament gegen die Initiative

Bundesrat und Parlament empfehlen, die Feuerwerksinitiative abzulehnen. Sie halten sie für zu weitgehend. Die Belastung durch Feuerwerk sei auf wenige Tage im Jahr begrenzt, der Gebrauch bereits stark reglementiert, und Kantone wie Gemeinden könnten schon heute zusätzliche Einschränkungen erlassen. Der Bundesrat anerkennt in seinen Erläuterungen, dass Lärm manche Menschen stört und Tiere stark reagieren können, hält landesweite Verbote aber für unverhältnismässig.

Abstimmungen im Parlament

GremiumEntscheidStimmen
NationalratAblehnung der Initiative131 zu 50, 18 Enthaltungen
StänderatAblehnung der Initiative40 zu 3, 1 Enthaltung
Nationalrat, Schlussabstimmung 19. Juni 2026indirekter Gegenvorschlag mit Böllerverbot gescheitert114 zu 79, 6 Enthaltungen
Quellen: SRF, Schweizerischer Gewerbeverband, IG Wild beim Wild.

Warum es keinen Gegenvorschlag gibt

Das Parlament hatte als Alternative einen indirekten Gegenvorschlag ausgearbeitet. Er hätte über eine Änderung des Sprengstoffgesetzes das Zünden von Böllern verboten. Im Nationalrat scheiterte dieser Gegenvorschlag in der Schlussabstimmung vom 19. Juni 2026 jedoch mit 114 zu 79 Stimmen. Damit stimmt die Bevölkerung nur über die Initiative selbst ab, ohne Alternative auf Gesetzesstufe. Wer lautes Feuerwerk einschränken, aber nicht verbieten möchte, hat am 29. November also keine Zwischenlösung zur Auswahl.

Feuerwerksinitiative und Tierschutz: Hund im abgedunkelten Wohnzimmer, draussen Feuerwerk
Stress für Tiere ist eines der Hauptargumente der Befürworter (Bild: KI-generiert)

Die Argumente beider Lager

Die Debatte dreht sich um Tierschutz, Sicherheit und Umwelt auf der einen Seite und um Tradition, Freiheit und Gemeindeautonomie auf der anderen. Beide Seiten werben seit Anfang Oktober mit Kampagnen.

Das sagen die Befürworter

  • Lärm, Abfall, Feinstaub und Schadstoffe belasten die Umwelt.
  • Haus- und Wildtiere reagieren mit Stress und Fluchtverhalten, das tödlich enden kann. Der Bundesrat schreibt dazu in seinen Erläuterungen: «Aufgeschreckte Wildtiere fliehen und verbrauchen dadurch wertvolle Energiereserven.»
  • Weniger privates Feuerwerk bedeutet weniger Unfälle und Brände.
  • Öffentliche Feuerwerke und leise Produkte bleiben möglich.
  • Einheitliche nationale Regeln ersetzen unterschiedliche kantonale Vorschriften.

Das sagen die Gegner

Das überparteiliche Komitee «Nein zum Feuerwerksverbot» hat seine Kampagne am 6. Oktober 2026 in Bern eröffnet. Dazu gehören der Verein ProFeuerwerk mit Präsident Daniel Bussmann, der Schweizerische Gewerbeverband mit Direktor Urs Furrer, Mitte-Nationalrat Benjamin Roduit, SVP-Nationalrat Edgar Bischof, Jonas Lüthy als Präsident der Jungfreisinnigen sowie alt Nationalrat Jean Guinand. Sie warnen, dass klassische lokale Feuerwerke an Dorf-, Vereins- und Gemeindeanlässen verboten würden, weil Ausnahmen nur für überregionale Anlässe mit kantonaler Bewilligung möglich wären. Kantone und Gemeinden könnten bereits heute bei Trockenheit oder Gefahr Verbote erlassen. Der Gewerbeverband befürchtet mehr Bürokratie, weniger Gemeindeautonomie und Einbussen für spezialisierte Betriebe, Händler und Feuerwerker. Laut SRF sehen die Gegner die Existenz von Teilen der Branche bedroht.

«Unsere Branche kennt die Risiken. Gerade deshalb setzen wir auf Fachwissen, Sicherheit, Rücksicht und gezielte Regeln.»

(Daniel Bussmann, Präsident Verein ProFeuerwerk, Kampagnenstart des Nein-Komitees in Bern, Medienmitteilung Schweizerischer Gewerbeverband)

Umfrage: Klare Mehrheit für die Feuerwerksinitiative

Die erste SRG-Trendumfrage von gfs.bern zeigt für die Feuerwerksinitiative den deutlichsten Trend aller vier Vorlagen. Befragt wurden vom 5. bis 18. Oktober 2026 insgesamt 14 874 Stimmberechtigte, der statistische Fehlerbereich liegt bei plus minus 2,8 Prozentpunkten. Wichtig: Eine Umfrage sieben Wochen vor dem Termin ist eine Momentaufnahme, keine Prognose.

Die Zahlen im Überblick

GruppeJa-Anteil
Total69 Prozent, 29 Prozent Nein
Grüne91 Prozent
SP83 Prozent
GLP80 Prozent
Mitte67 Prozent
FDP59 Prozent
SVP53 Prozent
Frauen76 Prozent
Männer60 Prozent
Quelle: 1. SRG-Trendumfrage gfs.bern, Befragung 5. bis 18. Oktober 2026, via SRF und swissinfo.ch.

Was die Zahlen bedeuten

Bemerkenswert ist, dass die Zustimmung in allen Parteilagern über 50 Prozent liegt, auch bei FDP und SVP, deren Fraktionen im Parlament mehrheitlich Nein stimmten. Über 80 Prozent der Befragten teilen laut gfs.bern die Argumente zu Umweltverschmutzung, Tierstress und Unfällen, am stärksten zieht das Sicherheitsargument. Eine Umfrage von YouGov kam ebenfalls auf über 60 Prozent Zustimmung. Initiativen verlieren erfahrungsgemäss im Verlauf des Abstimmungskampfs oft an Zuspruch, die zweite SRG-Umfrage vor dem Abstimmungstermin wird zeigen, ob sich der Trend hält. Für eine Annahme braucht die Vorlage zudem die Mehrheit der Kantone.

Welche Regeln heute für Feuerwerk gelten

Solange die Feuerwerksinitiative nicht angenommen und umgesetzt ist, gilt das bisherige Recht. Der Bund regelt die Kategorien und den Verkauf, Kantone und Gemeinden bestimmen, wann und wo gezündet werden darf. Eine landesweit einheitliche Zeitregel gibt es nicht.

Kategorien und Altersgrenzen

KategorieBeispieleMindestalter
F1Kleinfeuerwerk wie Wunderkerzen und Knallerbsen12 Jahre
F2Raketen, Vulkane, kleinere Batterien16 Jahre
F3grössere Raketen und Batterien18 Jahre
F4Grossfeuerwerk für Profisnur mit Erwerbsschein und Fachausweis
Quelle: JUSTIS Rechtstipps, Fachhandel. Nur zugelassene und korrekt gekennzeichnete Produkte kaufen.

Pflichten, Verbote und Haftung

  • Zeiten und Orte für das Zünden legen Gemeinden und Kantone fest, viele Gemeinden beschränken Feuerwerk an Silvester zeitlich.
  • Bei Trockenheit können zusätzliche Feuer- und Feuerwerksverbote gelten, massgebend ist der Ort des Abbrennens.
  • Selbstgebastelte Feuerwerkskörper sind verboten.
  • Sicherheitsabstände laut Gebrauchsanweisung einhalten, Raketen nur aus stabiler Abschussvorrichtung starten, Blindgänger nicht erneut anzünden.
  • Wer fahrlässig Menschen verletzt oder Sachen beschädigt, haftet und riskiert Bussen oder ein Strafverfahren. Die Privathaftpflicht kann Schäden an Dritten je nach Police decken, Bussen nicht.

Lokale Verbote und Unfallzahlen

Ein wichtiges Argument der Gegner lautet, dass Städte und Gemeinden Feuerwerk schon heute gezielt einschränken. Tatsächlich hat sich in den letzten Jahren ein dichtes Netz lokaler Regeln gebildet. Wer an Silvester zündet, muss deshalb die Vorschriften am Ort kennen, nicht jene am Wohnort.

Verbote in Städten und Gemeinden

OrtRegel an Silvester
Zürichprivates Feuerwerk von 18 bis 6 Uhr verboten am Festgelände des Silvesterzaubers, am Seebecken, an der Limmat, an der Bahnhofstrasse bis Rathausbrücke und am Sechseläutenplatz
Baselam Rhein für Laien grundsätzlich von 18 bis 1 Uhr erlaubt, im Umkreis von 200 Metern um Spitäler und nahe Tierparks verboten, Busse 150 Franken
BernVerbot in der Altstadt im UNESCO-Perimeter seit Sommer 2021, auch an Silvester
LuzernVerbot in der Altstadt, im übrigen Stadtgebiet gelten Nachtruhe und Ausnahmeregeln
St. Gallenstriktes Verbot auf dem Klosterplatz
LiestalAbbrennen verboten, Ordnungsbusse 200 Franken
Graubündenin rund 30 Gemeinden Verbote oder stille Silvesternacht, Davos Klosters erlaubt nur lautlose Produkte
Quelle: SRF-Übersicht zur Silvesternacht 2023/24. Regeln können sich ändern, vor Silvester die Mitteilungen von Gemeinde und Polizei prüfen.

Rund 200 Unfälle pro Jahr

Laut einer Auswertung, über die SRF im Januar 2024 berichtete, ereignen sich in der Schweiz jährlich rund 200 Feuerwerksunfälle, etwa ein Viertel davon in der Silvesternacht. Am häufigsten sind Verbrennungen an Fingern und Händen mit rund einem Drittel der Fälle, gefolgt von Gehörschäden. Die Unfallversicherer zahlen dafür jährlich rund 1,76 Millionen Franken, zum Vergleich: Für Wintersportunfälle sind es 307 Millionen. Kinder unter 15 Jahren und selbst behandelte Verletzungen erscheinen in dieser Statistik nicht. Alain Stucki vom Schweizer Feuerwerksverband führte die meisten Unfälle auf Handhabungsfehler zurück, etwa missachtete Sicherheitsabstände. Die Initiative selbst wurde im November 2023 mit 137 429 gültigen Unterschriften eingereicht.

Silvester 2026 und 1. August: Was jetzt gilt

Für die Silvesternacht vom 31. Dezember 2026 bleibt alles wie bisher, auch wenn die Feuerwerksinitiative angenommen wird. Private dürfen Feuerwerk der Kategorien F1 bis F3 im Rahmen der lokalen Vorschriften zünden. Auch der 1. August 2027 dürfte noch nach heutigem Recht gefeiert werden, da die Umsetzungsfrist zwei Jahre beträgt.

Silvesterzauber in Zürich

Eines der grössten öffentlichen Silvesterfeste der Schweiz findet am 31. Dezember 2026 wieder rund um das Zürcher Seebecken statt. Der Eintritt am Bürkliplatz ist frei, kurz nach Mitternacht werden die Lichter der Innenstadt gelöscht, und über dem See folgt ein rund 15-minütiges Feuerwerk. Privates Feuerwerk ist auf dem Festgelände verboten. Laut ZVV fahren S-Bahn, Trams und Busse in der Silvesternacht bis etwa 4 Uhr, die S-Bahn meist im Halbstundentakt, viele städtische Linien mindestens alle 15 Minuten. Der ZVV empfiehlt eine Tageskarte oder einen 9-Uhr-Tagespass, damit niemand nach dem Feuerwerk am Automaten anstehen muss. Öffentliche Feuerwerke wie dieses wären auch bei einem Ja zur Initiative mit kantonaler Bewilligung weiterhin möglich.

Was ein Ja für den Handel bedeuten würde

Laut Zahlen, auf die sich die IG Wild beim Wild stützt, wurden in der Schweiz 2025 rund 1443 Tonnen Feuerwerk verbraucht, in den letzten zehn Jahren schwankte die Menge zwischen etwa 800 und 1900 Tonnen. Bei einem Verbot lauter Produkte würde ein grosser Teil dieses Sortiments für Privatkunden wegfallen. Für Detailhändler, Kioske und Fachgeschäfte ist der Verkauf vor Silvester und vor dem Nationalfeiertag eine der wichtigsten Saisons. Welche Produkte konkret betroffen wären, entscheidet sich aber erst mit dem Ausführungsgesetz. Für Konsumentinnen und Konsumenten gilt bis dahin: Gekauftes Feuerwerk darf nach den lokalen Regeln weiterhin verwendet werden.

Wer hinter der Feuerwerksinitiative steht

Die Feuerwerksinitiative ist ein Anliegen aus dem Tier- und Umweltschutz. Bis zur Abstimmung vergingen seit der Einreichung drei Jahre, was im Schweizer System nicht ungewöhnlich ist.

Eingereicht mit 137 429 Unterschriften

Das Initiativkomitee reichte die Volksinitiative am 3. November 2023 in Bern ein, mit 137 429 Unterschriften. Nötig sind 100 000 gültige Unterschriften innerhalb von 18 Monaten. Unterstützt wurde das Begehren laut SRF von verschiedenen Tierschutz- und Umweltorganisationen, darunter die Fondation Franz Weber.

Bei der Übergabe betonte Monika Wasenegger von der Fondation Franz Weber die Umweltbelastung durch Feuerwerk. Im Zentrum der Kampagne stehen aber auch Haus-, Nutz- und Wildtiere, die durch Knallgeräusche in Panik geraten können.

Der lange Weg bis zur Abstimmung

  • Nach der Einreichung prüft die Bundeskanzlei, ob die Initiative formell zustande gekommen ist.
  • Der Bundesrat hat danach ein Jahr Zeit, um dem Parlament seine Botschaft mit einer Empfehlung vorzulegen.
  • Das Parlament muss innert 30 Monaten nach Einreichung entscheiden, mit einem Gegenvorschlag kann die Frist um ein Jahr verlängert werden.
  • Erst danach setzt der Bundesrat den Abstimmungstermin fest, in diesem Fall den 29. November 2026.

Feuerwerk und Umwelt: Was die Zahlen zeigen

Ein Kernargument der Feuerwerksinitiative ist die Belastung der Umwelt. Das Bundesamt für Umwelt BAFU hat dazu Zahlen veröffentlicht, die beide Seiten der Debatte nutzen.

Feinstaub nach Silvester und 1. August

KennzahlWert
Abgebranntes Feuerwerk pro Jahr1000 bis 2000 Tonnen, davon rund ein Viertel pyrotechnischer Satz
Feinstaub PM10 aus Feuerwerkrund 200 bis 400 Tonnen pro Jahr
Anteil am gesamten Feinstaubausstossrund 2 bis 3 Prozent
Tagesgrenzwert PM1050 Mikrogramm pro Kubikmeter
Quelle: BAFU, gestützt auf Angaben von fedpol.

Übers Jahr gerechnet ist der Anteil klein. Weil fast alles Feuerwerk aber in wenigen Stunden an Silvester und am 1. August gezündet wird, kann der Tagesgrenzwert je nach Wetter überschritten werden. Messstationen des nationalen Netzes NABEL zeigen in der Nähe von Abschussorten hohe Konzentrationen.

Entsorgung und Waldbrandgefahr

  • Abgebrannte Feuerwerkskörper gehören in den Kehricht.
  • Verpackungen werden rezykliert, wo es eine Separatsammlung gibt, sonst ebenfalls im Kehricht entsorgt.
  • Defektes Feuerwerk kann in der Regel kostenlos dem Verkäufer zurückgegeben werden.
  • Kantone und Gemeinden können Feuerwerk bei Waldbrandgefahr einschränken oder verbieten, wie es am 1. August regelmässig geschieht.

Blick ins Ausland: Niederlande verbieten privates Feuerwerk

Die Schweiz ist nicht das einzige Land, das über Feuerwerk streitet. In Europa wird das private Abbrennen von Feuerwerk zunehmend eingeschränkt, am weitesten gehen die Niederlande.

Verbot ab dem Jahreswechsel 2026/2027

Im niederländischen Parlament fand sich im Frühjahr 2025 erstmals eine Mehrheit für ein Verbot von privatem Feuerwerk. Es soll ab dem Jahreswechsel 2026/2027 gelten, professionelle Shows bleiben mit Bewilligung erlaubt. Schwere Böller waren dort schon länger verboten.

Auslöser waren Angriffe auf Einsatzkräfte und schwere Verletzungen. Laut dpa mussten von November bis Mitte Dezember 2025 zehn Jugendlichen in den Niederlanden Arme, Hände oder Finger amputiert werden, meist wegen illegaler Böller. Eine Umfrage von I&O Research ergab 62 Prozent Zustimmung zum Verbot.

Deutschland diskutiert weiter

In Deutschland gibt es kein landesweites Verbot, viele Städte richten aber Verbotszonen ein. Laut einer Umfrage des TÜV-Verbands befürworteten Ende 2025 rund 65 Prozent ein vollständiges oder teilweises Feuerwerksverbot, 33 Prozent lehnten Verbote ab.

Der Unterschied zur Schweiz liegt im Verfahren: Hier entscheidet nicht das Parlament, sondern das Stimmvolk. Bei einem Ja am 29. November müsste das Parlament die Einschränkung danach im Gesetz konkretisieren.

Tiere an Silvester schützen

Unabhängig vom Ausgang der Abstimmung bleibt Feuerwerk an Silvester 2026 erlaubt, sofern Kanton und Gemeinde nichts anderes vorschreiben. Wer Tiere hält, sollte sich deshalb schon jetzt vorbereiten.

Hunde und Katzen

  • Den letzten Spaziergang vor Einbruch der Dunkelheit machen und den Hund an Silvester an der Leine führen.
  • Katzen am Abend im Haus behalten, Fenster und Katzenklappen schliessen.
  • Einen ruhigen Rückzugsort einrichten, Vorhänge ziehen und leise Musik oder Fernsehen laufen lassen.
  • Das Tier nicht bestrafen und nicht übermässig trösten, sondern selbst ruhig bleiben.
  • Bei starker Angst frühzeitig die Tierarztpraxis kontaktieren, nicht erst am 31. Dezember.

Pferde, Nutztiere und Wildtiere

Pferde und Nutztiere können bei Knallgeräuschen in Panik geraten und sich an Zäunen oder im Stall verletzen. Halterinnen und Halter sollten Weiden kontrollieren und Tiere wenn möglich im vertrauten Stall lassen.

Wildtiere fliehen vor dem Lärm und verbrauchen dabei im Winter wertvolle Energiereserven, darauf weisen Organisationen wie IG Wild beim Wild hin. Wer Feuerwerk zündet, sollte deshalb Abstand zu Wäldern, Naturschutzgebieten und Ställen halten.

So läuft die Abstimmung am 29. November

Wer über die Feuerwerksinitiative mitentscheiden will, kann brieflich oder am Abstimmungssonntag an der Urne abstimmen. Die Unterlagen müssen laut Bundesrecht spätestens drei Wochen vor dem Termin bei den Stimmberechtigten sein. Wer die Stimme per Post abgibt, sollte das Couvert spätestens am Dienstag vor dem Abstimmungssonntag mit A-Post verschicken oder direkt in den Briefkasten der Gemeinde werfen.

Volksmehr und Ständemehr

Als Volksinitiative ändert die Vorlage die Bundesverfassung. Sie ist deshalb nur angenommen, wenn sowohl die Mehrheit der Stimmenden als auch die Mehrheit der Kantone zustimmt. Die 20 Kantone haben je eine ganze Standesstimme, die sechs Halbkantone Obwalden, Nidwalden, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden je eine halbe. Von insgesamt 23 Standesstimmen braucht es also mindestens 12 für ein Ja. In der Vergangenheit sind Initiativen mehrfach am Ständemehr gescheitert, obwohl die Mehrheit der Stimmenden zugestimmt hatte, zuletzt die Konzernverantwortungsinitiative 2020. Entscheidend ist darum auch, wie die kleineren und ländlicheren Kantone abstimmen.

Die drei weiteren Vorlagen

VorlageEmpfehlungErste SRG-Umfrage
Zusatzfinanzierung der AHV über die MehrwertsteuerJa, Ständemehr nötigkeine Mehrheit, Ältere klar dafür, 18- bis 39-Jährige zu 56 Prozent dagegen
Initiative für faire Bundessteuern auch für EhepaareNein, Ständemehr nötig55 Prozent Ja, 34 Prozent Nein, 11 Prozent unentschieden
Änderung des KriegsmaterialgesetzesJa, nur Volksmehr49 Prozent Zustimmung, keine Mehrheit
Quellen: Bundeskanzlei, gfs.bern, SRF. Die Umfrage ist eine Momentaufnahme vom Oktober 2026.

Häufige Fragen zur Feuerwerksinitiative

Wann wird über die Feuerwerksinitiative abgestimmt

Am Sonntag, 29. November 2026. Für eine Annahme braucht es die Mehrheit der Stimmenden und der Kantone.

Ist Feuerwerk an Silvester 2026 noch erlaubt

Ja. Auch bei einem Ja gilt das Verbot nicht sofort. Bundesrat und Parlament hätten zwei Jahre Zeit für die Umsetzung, bis dahin gelten die heutigen Regeln.

Welches Feuerwerk wäre bei einem Ja verboten

Verkauf und Verwendung von Feuerwerkskörpern, die Lärm erzeugen, also vor allem Raketen, Böller und Knallkörper für Private. Die genaue Abgrenzung müsste das Gesetz festlegen.

Gäbe es noch Feuerwerk am 1. August

Öffentliche Feuerwerke an Anlässen von überregionaler Bedeutung könnten Kantone weiterhin bewilligen. Private dürften kein lautes Feuerwerk mehr zünden, Vulkane und bengalische Feuer blieben erlaubt.

Was empfehlen Bundesrat und Parlament

Ein Nein. Der Nationalrat lehnte die Initiative mit 131 zu 50 Stimmen ab, der Ständerat mit 40 zu 3.

Wer hat die Feuerwerksinitiative lanciert

Ein Komitee aus Tier- und Umweltschutzkreisen, unterstützt unter anderem von der Fondation Franz Weber. Eingereicht wurde sie am 3. November 2023 mit 137 429 Unterschriften.

Wie viel Feinstaub verursacht Feuerwerk in der Schweiz

Laut BAFU rund 200 bis 400 Tonnen PM10 pro Jahr, das sind etwa 2 bis 3 Prozent des gesamten Ausstosses.

Wie stehen die Umfragen

In der ersten SRG-Trendumfrage von gfs.bern sagten 69 Prozent Ja und 29 Prozent Nein. Die Befragung fand vom 5. bis 18. Oktober 2026 statt.

Die Feuerwerksinitiative ist die emotionalste der vier Vorlagen vom 29. November. Sie betrifft zwei der wichtigsten Feiertage im Schweizer Kalender und stellt die Frage, ob lautes Feuerwerk Privatsache bleibt oder national eingeschränkt wird. Klar ist: Diese Silvesternacht bleibt unberührt, die Folgen eines Ja würden frühestens in einigen Jahren spürbar.

Mehr zur Politik und zum Alltag in der Schweiz findet sich in den Schweiz-News. Lesen Sie auch: Abstimmung vom 29. November 2026: die vier Vorlagen, Feuerwerk am 1. August: Regeln in den Kantonen, Feuerwerk in Zürich und Basel: Regeln und Bussen, Weihnachten und Neujahr 2026/2027 und Neuerungen 2027 in der Schweiz.

Verwendete Materialien: Bundeskanzlei, Bundesamt für Umwelt BAFU, fedpol, Fondation Franz Weber, ZDF, dpa, TÜV-Verband, Erläuterungen des Bundesrates, SRF, gfs.bern, swissinfo.ch, watson, Polizeiticker, Schweizerischer Gewerbeverband, IG Wild beim Wild, JUSTIS, ZVV, YouGov

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