Burkina Faso, Mali und Niger haben angekündigt, den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) mit sofortiger Wirkung zu verlassen. Alle drei Länder pflegen enge Beziehungen zu Russland und werden derzeit von Militärjuntas regiert. Darüber berichtet nume.ch unter Berufung auf BBC.
Die drei Regierungen erklärten in einer gemeinsamen Mitteilung, dass sie die Zuständigkeit des Gerichts nicht länger anerkennen. „Der IStGH hat seine Unfähigkeit bewiesen, nachweisliche Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Völkermord und Aggressionen zu verfolgen“, so die Staatschefs. Sie kündigten an, eigene Mechanismen zur Förderung von Frieden und Gerechtigkeit entwickeln zu wollen.
Die Entscheidung reiht sich in die wiederholte Kritik afrikanischer Politiker ein. Bereits Ruandas Präsident Paul Kagame hatte dem Gericht Voreingenommenheit gegenüber afrikanischen Staaten vorgeworfen. Auch die Militärjuntas von Burkina Faso, Mali und Niger beschuldigen den IStGH, gezielt ärmere Länder ins Visier zu nehmen.
Alle drei Staaten stehen seit den Militärputschen zwischen 2020 und 2023 unter der Kontrolle der Armee. Den Streitkräften werden schwere Menschenrechtsverletzungen und Angriffe auf Zivilisten vorgeworfen. Seitdem haben sich Burkina Faso, Mali und Niger zunehmend vom Westen abgewandt und ihre politischen sowie militärischen Beziehungen zu Russland verstärkt.
Hintergrund: Haftbefehl gegen Putin und Bedeutung des IStGH
Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) mit Sitz in Den Haag wurde 2002 gegründet und gilt als wichtigste Institution zur Verfolgung von Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Dem Vertrag von Rom sind derzeit 125 Staaten beigetreten – darunter auch die Schweiz, die den IStGH als Eckpfeiler des internationalen Rechts betrachtet.
Im Jahr 2023 erließ der Gerichtshof einen Haftbefehl gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin wegen der Verschleppung ukrainischer Kinder. Für die internationale Diplomatie war dies ein historischer Moment: Erstmals wurde ein ständiges Mitglied des UNO-Sicherheitsrates zur Fahndung ausgeschrieben.
Obwohl die Mitgliedsstaaten verpflichtet sind, internationale Haftbefehle umzusetzen, zeigte sich 2024, dass die Durchsetzung problematisch ist. Putin konnte ungehindert die Mongolei besuchen, die ebenfalls Vertragsstaat ist. Die Regierung in Ulaanbaatar begründete ihre Entscheidung mit politischen Rücksichten und verweigerte die Festnahme.
Für Afrika bedeutet der Austritt von Burkina Faso, Mali und Niger nicht nur eine juristische, sondern auch eine geopolitische Zäsur: Drei strategisch wichtige Sahelstaaten entziehen sich der internationalen Gerichtsbarkeit, während Russland seine militärische Präsenz – etwa durch Ausbilder, Waffenlieferungen und Rohstoffabkommen – massiv ausbaut.
Internationale Beobachter weisen zudem darauf hin, dass das Vertrauen in den IStGH insgesamt sinken könnte, wenn weitere Länder dem Beispiel folgen. Für die Schweiz, die traditionell eine Vermittlerrolle in internationalen Konflikten einnimmt, stellt sich die Frage, wie sie auf diesen Bruch mit den internationalen Rechtsnormen reagieren wird.
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Symbolfoto: Niger tritt aus dem IStGH aus (flickr von van nguyen)