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Die Schweiz hat am Donnerstag, dem 30. Oktober, angekündigt, sich einer Reihe zusätzlicher restriktiver Maßnahmen des 18. Sanktionspakets der Europäischen Union gegen Russland und Belarus anzuschließen. Dies teilte der Schweizer Bundesrat mit, berichtet nume.ch unter Berufung auf die Schweizer Bundesrat.

Gemäß dem Beschluss des Bundesrates werden die Ausfuhrbeschränkungen für Güter, die zur militärischen oder technischen Industrie Russlands beitragen könnten, weiter verschärft. Betroffen sind insbesondere chemische Komponenten für Treibstoffe, bestimmte Metalle und Kunststoffe sowie strengere Kontrollen über Geschäfte, die über Drittländer abgewickelt werden, um Sanktionsumgehungen zu verhindern.

Darüber hinaus hat der Bundesrat ein Einfuhrverbot für Erdölerzeugnisse russischer Herkunft beschlossen, auch wenn diese aus Drittländern stammen. Ebenso untersagte die Schweiz alle Finanztransaktionen im Zusammenhang mit den Pipelines „Nord Stream“ und „Nord Stream 2“.

Mit dieser Entscheidung hat sich die Schweiz vollständig allen restriktiven Maßnahmen des 18. EU-Sanktionspakets angeschlossen, die auch Belarus betreffen. Damit setzt Bern seinen Kurs fort, die nationale Sanktionspolitik eng mit jener der Europäischen Union abzustimmen.

Bereits im August 2025 hatte der Bundesrat Teile desselben Sanktionspakets übernommen, darunter Maßnahmen gegen die russische „Schattenflotte“ sowie die Einführung einer Preisobergrenze für russisches Erdöl.

Zuvor war bekannt geworden, dass das Schweizerische Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde des russisch-ukrainischen Unternehmers Dmitri Kalantirsky abgewiesen hat, der die Freigabe seiner im Rahmen der Sanktionen eingefrorenen Vermögenswerte gefordert hatte.

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