Spotify untersucht einen Vorfall, der sich rasch zu einem der bedeutendsten Fälle mutmasslicher unautorisierter Datennutzung im europäischen Musikmarkt entwickelt hat. Auslöser sind Angaben des Schattenarchiv-Projekts Anna’s Archive, wonach rund 300 Terabyte Musikdateien und Metadaten von der Streaming-Plattform kopiert worden seien. Die Datensammlung soll bis Juli 2025 abgeschlossen worden sein und umfasse nach Darstellung des Projekts sowohl Audiodateien als auch umfangreiche Katalog- und Identifikationsdaten. Darüber berichtet Nume.ch unter Berufung auf The Times.
Spotify bestätigte ungewöhnliche Zugriffsmuster, sperrte die betroffenen Nutzerkonten und verschärfte technische Schutzmassnahmen. Das Unternehmen betont, dass es sich nicht um einen klassischen Hackerangriff gehandelt habe und keine sensiblen Kundendaten wie Passwörter oder Zahlungsinformationen betroffen gewesen seien. Der Fall lenkt den Blick auf eine grundlegende Frage, die für Europa und insbesondere für die Schweiz zunehmend an Bedeutung gewinnt: Wer kontrolliert kulturelle Daten im digitalen Raum, und unter welchen Bedingungen dürfen sie genutzt und weiterverarbeitet werden?
Umfang und Struktur der behaupteten Datensammlung
Nach öffentlichen Angaben von Anna’s Archive umfasst das Archiv:
- rund 86 Millionen Audiodateien,
- Metadaten zu etwa 250 bis 260 Millionen Musikaufnahmen,
- darunter ISRC-Codes, die europaweit für Rechtezuordnung, Lizenzierung und Tantiemenabrechnung zentral sind.
Auch wenn diese Daten nur einen Teil des gesamten Spotify-Katalogs darstellen sollen, bezieht sich die Sammlung laut dem Projekt auf einen sehr grossen Anteil der tatsächlich gehörten Inhalte. Spotify weist diese Darstellung zurück und spricht von einer nicht autorisierten Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Inhalte, die gegen Vertragsbedingungen und geltendes Recht verstosse.
Warum Metadaten für Europa besonders sensibel sind
Im europäischen Musikökosystem kommt Metadaten eine strategische Bedeutung zu, die häufig über den reinen Wert der Audiodateien hinausgeht. Sie bilden die Grundlage für:
- die eindeutige Zuordnung von Werken zu Urheber:innen und Rechteinhabern,
- Abrechnungssysteme von Verwertungsgesellschaften,
- Markt- und Nutzungsanalysen,
- automatisierte Empfehlungssysteme,
- sowie für Trainings- und Analysezwecke im Bereich der künstlichen Intelligenz.
Für Länder wie die Schweiz, in denen Urheberrecht, Datenschutz und Vertragsfreiheit traditionell streng ausgelegt werden, stellt die unautorisierte Bündelung solcher Daten ein erhebliches rechtliches und wirtschaftliches Risiko dar.
Die Schweiz zwischen Kulturschutz und technologischer Innovation
Die Schweiz ist kein Mitglied der Europäischen Union, orientiert sich jedoch eng an europäischen Rechtsstandards. Gleichzeitig positioniert sie sich als Innovationsstandort für KI, Datenanalyse und Musiktechnologie, insbesondere in Zentren wie Zürich, Lausanne und Basel.
Der Spotify-Fall berührt damit zwei sensible Interessenlagen:
- den Schutz kreativer Leistungen, der in der Schweiz stark über individuelle Rechte und Verwertungsgesellschaften geregelt ist;
- das Interesse an technologischer Innovation, insbesondere im Bereich datengetriebener Systeme.
Rechtsexperten weisen darauf hin, dass Argumente wie „Archivierung“ oder „Forschung“ keine pauschale Ausnahme vom Urheberrecht darstellen, wenn Inhalte ohne Zustimmung vervielfältigt und weitergegeben werden.
Scraping statt Hack: eine rechtliche Grauzone
Spotify spricht im Zusammenhang mit dem Vorfall bewusst von Scraping und nicht von einem Hackerangriff. Diese Wortwahl ist nicht zufällig, sondern verweist auf eine rechtliche Grauzone, die auch in der Schweiz bislang nur unzureichend geklärt ist.
Scraping bewegt sich an der Schnittstelle zwischen technischer Machbarkeit, vertraglicher Bindung und urheberrechtlicher Relevanz. Der automatisierte Zugriff auf grosse Datenmengen ist technisch möglich und vielfach etabliert, wird jedoch in den Nutzungsbedingungen der meisten Plattformen ausdrücklich untersagt. Gleichzeitig kann die massenhafte Vervielfältigung von Inhalten oder Metadaten urheberrechtlich hoch relevant sein, selbst wenn kein klassischer Systemeinbruch vorliegt.
Gerade darin liegt die Schwierigkeit der rechtlichen Einordnung: Scraping erfüllt häufig nicht die Kriterien eines strafbaren Hacks, kann aber dennoch erhebliche wirtschaftliche und rechtliche Folgen haben. Es ermöglicht die Erstellung vollständiger, weiterverwertbarer Kopien geschützter Inhalte, ohne dass die dafür vorgesehenen Lizenz- oder Vergütungsmechanismen greifen.
Weder auf Ebene der Europäischen Union noch im schweizerischen Recht existiert bislang eine klare gesetzliche Definition, ab wann massenhaftes Scraping als unzulässige Nutzung gilt und wie die Verantwortung zwischen Plattformbetreibern und datenextrahierenden Akteuren zu verteilen ist. Diese Unsicherheit gewinnt an Brisanz, da digitale Plattformen zunehmend als zentrale Infrastruktur für kulturelle Inhalte fungieren.
Der Spotify-Fall macht damit deutlich, dass bestehende rechtliche Kategorien an ihre Grenzen stossen – und dass Europa wie auch die Schweiz vor der Aufgabe stehen, technologische Realität und urheberrechtlichen Schutz neu auszubalancieren.
Einordnung in die europäische Streaming-Debatte
Der Vorfall fällt in eine Phase wachsender Kritik an den ökonomischen Grundlagen des Musikstreamings in Europa. Seit Jahren bemängeln Künstler:innen, Labels und Verwertungsgesellschaften eine ungleiche Verteilung der Erlöse sowie mangelnde Transparenz bei der Wertschöpfung digitaler Plattformen.
Vor diesem Hintergrund sorgte insbesondere die Entscheidung von Spotify im Jahr 2024 für Aufmerksamkeit, Titel mit weniger als 1.000 Streams pro Jahr nicht mehr an der Tantiemenverteilung zu beteiligen. Der Schritt wurde vom Unternehmen mit administrativer Effizienz begründet, traf jedoch vor allem unabhängige Künstler:innen, Nischenproduktionen und kleinere Labels, die einen wesentlichen Teil der europäischen Musikvielfalt ausmachen.
Berichte über mögliche externe Kopien grosser Musikkataloge verstärken nun den Eindruck, dass sich Wertschöpfung, Kontrolle und Risiko im digitalen Musikmarkt zunehmend voneinander entkoppeln: Während Plattformen Skaleneffekte und Datenhoheit ausbauen, tragen Kreative und Rechteinhaber weiterhin die wirtschaftlichen und rechtlichen Unsicherheiten.
Bedeutung für Europa und die Schweiz

Der Spotify-Fall ist damit weit mehr als ein isolierter Konflikt zwischen einer Streaming-Plattform und einem Archivprojekt. Er fungiert als Stresstest für das europäische Modell des Kulturschutzes im digitalen Zeitalter, das auf klaren Urheberrechten, kollektiver Rechtewahrnehmung und vertraglicher Fairness basiert.
Für die Schweiz stellt sich die Problematik in besonderer Weise. Als Nicht-EU-Mitglied mit enger Anbindung an den europäischen Kultur- und Rechtsraum steht sie vor der Herausforderung, Innovationsfähigkeit und Rechtssicherheitzugleich zu gewährleisten. Die zentrale Frage lautet daher nicht nur technisch oder juristisch, sondern kulturpolitisch:
Wie lässt sich technologische Innovation fördern, ohne die Grundlagen des Urheberrechts, der kreativen Wertschöpfung und der kulturellen Vielfalt zu untergraben? Die Antwort darauf dürfte entscheidend dafür sein, welche Rolle Europa – und die Schweiz im Besonderen – künftig im globalen digitalen Musikökosystem spielen wird.
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