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Neun Jahre nach der Katastrophe beginnt der Bondo-Prozess am 24. August 2026 vor dem Regionalgericht Maloja: Fünf Personen müssen sich im Kongress- und Kulturzentrum Rondo in Pontresina wegen mehrfacher fahrlässiger Tötung verantworten. Im Zentrum steht die Frage, ob Verantwortliche von Kanton und Gemeinde die Entwicklung am Piz Cengalo vor dem Bergsturz vom 23. August 2017 falsch einschätzten und Wanderwege in der Val Bondasca trotz erkennbarer Warnzeichen offen liessen. Bei dem Ereignis starben acht Wanderer aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. Die Hauptverhandlung ist für drei Tage angesetzt und öffentlich, berichtet NUME.CH unter Berufung auf die verfügbaren Gerichts- und Verfahrensinformationen.

Der Fall reicht weit über die Rekonstruktion eines Naturereignisses hinaus. Das Gericht muss klären, welche konkreten Pflichten Fachpersonen und Behörden angesichts einer instabilen Bergflanke hatten, welche Informationen ihnen vorlagen und ob eine vorsorgliche Sperrung der Zugänge rechtlich geboten gewesen wäre. Für sämtliche fünf Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung. Das Urteil wird deshalb nicht darüber entscheiden, ob der Bergsturz selbst verhindert werden konnte, sondern ob die Todesfälle bei pflichtgemässem Handeln möglicherweise hätten vermieden werden können.

Was geschah beim Bergsturz von Bondo am 23. August 2017

Am 23. August 2017 lösten sich gegen 9.30 Uhr an der Nordostflanke des Piz Cengalo oberhalb der Val Bondasca rund drei Millionen Kubikmeter Fels. Ein späteres Fachgutachten bezifferte die abgebrochene Masse auf rund 3,1 Millionen Kubikmeter. Die Felsen trafen den darunterliegenden Vadrec dal Cengalo und rissen grosse Mengen Gletschereis mit. Aus Fels, Eis und Wasser entwickelte sich ein Schuttstrom, der durch das Tal in Richtung Bondo raste.

Die Kantonspolizei Graubünden meldete unmittelbar nach dem Ereignis, dass rund hundert Menschen aus Bondo evakuiert wurden. 32 weitere Personen brachte man mit Helikoptern von Heli Bernina und Rega aus der Val Bondasca. Gebäude, Ställe und Maiensässe wurden beschädigt oder zerstört, die Hauptstrasse H3 musste zeitweise gesperrt werden.

Acht Wanderer wurden im Bereich der Val Bondasca von den Massen erfasst. Nach Angaben der Behörden handelte es sich um vier Personen aus Baden-Württemberg, zwei aus der Steiermark und zwei aus dem Kanton Solothurn. Die Suche wurde wenige Tage später eingestellt; die acht Vermissten galten als Opfer der Katastrophe.

Der strafrechtlich entscheidende Punkt liegt nicht in der Grösse des Bergsturzes, sondern in den Informationen, die vor dem 23. August 2017 verfügbar waren.

Die Dimension des Ereignisses erklärt dennoch, weshalb die Gefahreneinschätzung so komplex war. Die kantonale Analyse beschrieb später eine seltene Kombination mehrerer Prozesse: Der Felssturz traf den Gletscher, mobilisierte Eis und Wasser und setzte dadurch grosse Mengen Material in Bewegung. Nach kantonalen Angaben drangen im August 2017 in mehreren Murgängen rund 500'000 Kubikmeter Material bis Bondo vor.

PunktGesicherte Angabe
Datum des Bergsturzes23. August 2017
Zeitpunktrund 9.30 Uhr
Abgebrochene Felsmasseetwa 3 bis 3,1 Mio. m³
OrtPiz Cengalo, Val Bondasca, Bregaglia GR
Todesopferacht Wanderer
Prozessbeginn24. August 2026
GerichtRegionalgericht Maloja
VerhandlungsortKongress- und Kulturzentrum Rondo, Pontresina
Angeklagtefünf Personen
Vorwurfmehrfache fahrlässige Tötung

Offizielle Hintergrundinformationen zum damaligen Ereignis stellt das Amt für Wald und Naturgefahren Graubündenbereit. Dort sind auch Berichte und Fachunterlagen zur Entwicklung am Piz Cengalo und zur Val Bondasca dokumentiert.

Wer ist im Bondo-Prozess angeklagt

Vor Gericht stehen fünf Personen, die 2017 auf kantonaler oder kommunaler Ebene mit der Beurteilung und Bewirtschaftung der Naturgefahr befasst waren. Laut Anklage handelt es sich um zwei Personen aus dem Umfeld des kantonalen Amts für Wald und Naturgefahren, einen extern beigezogenen Geologen sowie zwei Vertreter der damaligen Gemeindeorganisation von Bregaglia. Zu den Angeklagten gehört die damalige Gemeindepräsidentin Anna Giacometti, die 2019 für die FDP in den Nationalrat gewählt wurde.

Die Staatsanwaltschaft wirft den Beschuldigten mehrfache fahrlässige Tötung vor. Die Anklage umfasst nach übereinstimmenden Berichten zwölf Seiten und stützt sich unter anderem auf eine unabhängige geologische Expertise von Thierry Oppikofer. Dieses Gutachten wurde erstellt, nachdem das ursprünglich eingestellte Verfahren aufgrund des weiteren Rechtswegs erneut untersucht werden musste. Die Frage der individuellen Zuständigkeit dürfte einen grossen Teil der Hauptverhandlung bestimmen. Bei Naturgefahren arbeiten Gemeinde, kantonale Fachstellen, externe Spezialisten und operative Verantwortliche zusammen. Strafrechtlich genügt es deshalb nicht festzustellen, dass eine Entscheidung im Nachhinein falsch war. Das Gericht muss für jede angeklagte Person prüfen, welche Pflicht bestand, welches Wissen vorhanden war und ob eine konkrete Handlung den Tod der acht Menschen mit ausreichender Wahrscheinlichkeit hätte verhindern können. Zu den Beschuldigten gehören nach den bisher veröffentlichten Angaben:

  • zwei mit der kantonalen Gefahrenbeurteilung befasste Fachpersonen;
  • ein externer Geologe;
  • ein kommunaler Verantwortlicher;
  • die damalige Gemeindepräsidentin von Bregaglia, Anna Giacometti.

Eine gemeinsame Anklage bedeutet nicht automatisch eine identische strafrechtliche Verantwortung aller fünf Personen.

Welche Warnzeichen stehen im Zentrum der Anklage

Der Kern der Anklage zum Bergsturz von Bondo betrifft die Tage und Wochen vor dem 23. August 2017. Nach den öffentlich bekannt gewordenen Inhalten der Anklageschrift geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass mehrere Entwicklungen am Piz Cengalo auf eine deutliche Veränderung der Gefahrenlage hingewiesen hätten. Daraus leitet sie den Vorwurf ab, dass die Zugänge zur Val Bondasca vorsorglich hätten gesperrt werden müssen.

Genannt werden insbesondere Veränderungen bei den gemessenen Bewegungen der instabilen Felsmasse. Hinzu kamen laut Anklage zunehmend häufige Felsstürze in den zwei Wochen vor der Katastrophe sowie grössere Abbrüche am 12., 13. und 21. August. Auch im oberen Bereich der späteren Abrisszone seien deutliche Bewegungen und Auflockerungen vorhanden gewesen. Die Staatsanwaltschaft muss daraus vor Gericht eine nachvollziehbare Kette ableiten:

  1. Die verantwortlichen Personen kannten oder mussten die relevanten Messwerte und Beobachtungen kennen.
  2. Diese Informationen bedeuteten fachlich eine relevante Erhöhung der Gefahr.
  3. Aus dieser Gefahrenlage ergab sich eine konkrete Pflicht zum Handeln.
  4. Eine Sperrung der Wanderwege wäre praktisch möglich gewesen.
  5. Bei rechtzeitiger Sperrung hätten sich die späteren Opfer nicht im Gefahrenbereich befunden.

Genau an diesen Punkten können sich Anklage und Verteidigung unterscheiden. Entscheidend ist nicht nur, ob einzelne Warnzeichen vorhanden waren, sondern welche Aussagekraft sie zum damaligen Zeitpunkt besassen. Ein Gericht bewertet Entscheidungen nicht allein aufgrund des Wissens nach der Katastrophe, sondern anhand der Informationen und fachlichen Standards, die den verantwortlichen Personen damals zur Verfügung standen.

«Es gibt nur wenige tödliche Unfälle im Zusammenhang mit Naturgefahren, bei denen die Gerichte eine strafrechtliche Verantwortung bejaht haben.» (Rahel Müller, auf Bergunfälle spezialisierte Anwältin, gegenüber Keystone-SDA)

Damit erhält die Frage der Vorhersehbarkeit des Bergsturzes eine zentrale juristische Bedeutung. Nicht erforderlich wäre, dass die Verantwortlichen Zeitpunkt, Volumen und exakten Ablauf des Ereignisses präzise hätten vorhersagen können. Relevant ist vielmehr, ob die bekannte Gefahr so konkret war, dass aus Sicht der Anklage eine Schutzmassnahme wie die Wegsperrung erforderlich wurde.

Warum kommt der Fall erst neun Jahre später vor Gericht

Der lange Weg zum Prozess ist ein wesentlicher Teil des Falls. Die Staatsanwaltschaft Graubünden stellte das Strafverfahren 2019 zunächst ein. Damals lautete die zentrale Begründung, ein Bergsturz dieses Ausmasses sei nicht ausreichend vorhersehbar gewesen und ein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten lasse sich deshalb nicht nachweisen. Angehörige der Opfer akzeptierten die Einstellung nicht und gingen juristisch dagegen vor. Nachdem eine kantonale Instanz die Beschwerde zunächst abgewiesen hatte, gelangte der Fall an das Bundesgericht. Dort erhielten die Angehörigen Recht: Die vorhandenen fachlichen Grundlagen reichten nicht aus, um das Strafverfahren endgültig zu beenden. Der Fall musste weiter untersucht werden. Der Kanton bestätigte später offiziell, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren fortsetzt. Die Entwicklung lässt sich in fünf Stationen zusammenfassen:

    1. August 2017: Bergsturz am Piz Cengalo, acht Menschen sterben.
  • 2019: Die Bündner Staatsanwaltschaft stellt die Untersuchung ein.
  • Danach: Angehörige der Opfer führen das Verfahren über Beschwerden weiter.
  • 2021: Nach dem Entscheid des Bundesgerichts wird die strafrechtliche Aufarbeitung fortgeführt.
  • 2024: Gegen fünf Personen wird Anklage wegen mehrfacher fahrlässiger Tötung erhoben.
    1. August 2026: Beginn der Hauptverhandlung in Pontresina.

Der Prozess beginnt damit genau einen Tag nach dem neunten Jahrestag des Bergsturzes.

Die Hauptverhandlung war zwischenzeitlich früher erwartet worden, wurde jedoch verschoben. Wegen der Dimension des Verfahrens findet sie nicht im gewöhnlichen Gerichtssaal in St. Moritz statt. Das Regionalgericht Maloja nutzt das grössere Kongress- und Kulturzentrum Rondo in Pontresina.

Wo und wie läuft der Prozess in Pontresina ab

Die Hauptverhandlung zum Piz Cengalo beginnt am Montag, 24. August 2026, um 9.00 Uhr. Nach Angaben des Regionalgerichts Maloja ist sie voraussichtlich bis Mittwoch, 26. August, angesetzt. Die Verhandlung ist öffentlich. Plätze werden wegen der beschränkten Kapazität in der Reihenfolge des Eintreffens vergeben; Reservationen für das Publikum sind nicht möglich. Das Gericht weist zudem darauf hin, dass im Verhandlungsgebäude und im Gerichtssaal Bild- und Tonaufnahmen untersagt sind. Medienschaffende müssen sich organisatorisch anmelden und benötigen für die Berichterstattung die entsprechenden Voraussetzungen der Bündner Gerichte. Die offiziellen Angaben zu Zeit, Ort und Zugangsregeln veröffentlicht das Regionalgericht Maloja.

Welche Strafen die Staatsanwaltschaft konkret beantragen wird, war vor Beginn der Hauptverhandlung nicht öffentlich bekannt. Die Anträge zu den Sanktionen sollen während des Prozesses gestellt werden. Zunächst muss das Gericht allerdings klären, ob die Voraussetzungen einer fahrlässigen Tötung bei den einzelnen Beschuldigten überhaupt erfüllt sind. Der Fall gilt im Schweizer Kontext als ungewöhnlich, weil strafrechtliche Verfahren gegen kommunale oder kantonale Verantwortliche nach tödlichen Naturereignissen selten sind. Als vergleichbare Fälle werden unter anderem der Steinschlag in der Taubenlochschlucht bei Biel von 1998 und das Lawinenunglück von Evolène 1999 genannt. In beiden Fällen kam es später zu Verurteilungen wegen fahrlässiger Tötung.

Bei Evolène mussten sich ein Gemeindepräsident und ein kommunaler Sicherheitsverantwortlicher verantworten. Das Verfahren gelangte bis vor Bundesgericht. Beim Fall in der Taubenlochschlucht wurde der Präsident des für den Wanderweg zuständigen Vereins verurteilt. Die Fälle sind nicht identisch mit Bondo, zeigen aber, dass sich auch bei Naturereignissen eine strafrechtliche Verantwortung ergeben kann, wenn eine konkrete Schutzpflicht bestand und diese verletzt wurde.

Was muss das Gericht im Bondo-Prozess konkret beantworten

Für die rechtliche Beurteilung reicht es nicht, den Ablauf der Katastrophe nochmals technisch zu rekonstruieren. Das Regionalgericht muss mehrere Ebenen miteinander verbinden: geologische Beobachtungen, institutionelle Zuständigkeiten, Entscheidungsprozesse und die strafrechtliche Kausalität zwischen einer möglichen Pflichtverletzung und dem Tod der acht Wanderer. Im Mittelpunkt dürften deshalb folgende Fragen stehen:

  • Welche Messdaten und Beobachtungen zum Piz Cengalo lagen vor dem 23. August 2017 tatsächlich vor?
  • Wer erhielt diese Informationen und wer war für ihre Bewertung verantwortlich?
  • Welche Bedeutung hatten die zunehmenden Felsstürze in den Tagen vor der Katastrophe?
  • Ab welchem Gefahrenniveau wäre eine Sperrung der Wanderwege erforderlich gewesen?
  • Wer hätte eine solche Sperrung anordnen oder umsetzen müssen?
  • Hätte eine Sperrung die Anwesenheit der acht Opfer im Gefahrenbereich verhindert?
  • Entsprach das damalige Vorgehen den fachlichen Standards für Naturgefahren?

Eine besondere Bedeutung erhält dabei die Verteilung der Zuständigkeiten zwischen kantonalen Fachstellen und der Gemeinde Bregaglia. Gerade in solchen Strukturen können Empfehlungen, Fachbewertungen und formelle Entscheidungen bei unterschiedlichen Personen liegen. Für eine strafrechtliche Verurteilung muss das Gericht die Verantwortung deshalb individuell zuordnen.

«Die Staatsanwaltschaft muss so lange ermitteln, wie ein Verdacht besteht. Ein Gericht hingegen folgt dem Grundsatz ‹in dubio pro reo› und entlastet den Beschuldigten, wenn Zweifel bestehen.» (Rahel Müller, Anwältin für Bergunfälle, gegenüber Keystone-SDA)

Fragen zum Bondo-Prozess

Wann beginnt der Bondo-Prozess?

Der Prozess beginnt am Montag, 24. August 2026, um 9.00 Uhr. Das Regionalgericht Maloja plant die Hauptverhandlung voraussichtlich bis Mittwoch, 26. August 2026.

Wo findet der Prozess statt?

Verhandelt wird im Kongress- und Kulturzentrum Rondo in Pontresina im Kanton Graubünden. Der grössere Veranstaltungsort wird anstelle des regulären Gerichtssaals des Regionalgerichts Maloja in St. Moritz genutzt.

Wer ist wegen des Bergsturzes von Bondo angeklagt?

Angeklagt sind fünf Personen: zwei kantonale Fachpersonen, ein externer Geologe und zwei Vertreter der Gemeinde Bregaglia. Zu den Beschuldigten gehört die damalige Gemeindepräsidentin und heutige FDP-Nationalrätin Anna Giacometti. Für alle gilt die Unschuldsvermutung.

Was wirft die Staatsanwaltschaft den fünf Beschuldigten vor?

Der Vorwurf lautet auf fahrlässige Tötung nach dem Bergsturz in mehreren Fällen. Nach Auffassung der Anklage hätten Warnzeichen vor dem 23. August 2017 anders bewertet und die Wanderwege in der Val Bondasca vorsorglich gesperrt werden müssen. Ob daraus eine strafrechtliche Pflichtverletzung folgt, entscheidet das Gericht.

Wie viele Menschen starben beim Bergsturz von Bondo?

Acht Wanderer kamen ums Leben. Es waren vier Personen aus Deutschland, zwei aus Österreich und zwei aus der Schweiz. Die Opfer wurden von den gewaltigen Fels- und Schuttmassen in der Val Bondasca erfasst.

Warum wurde das erste Verfahren eingestellt?

Die Staatsanwaltschaft stellte die Untersuchung 2019 zunächst ein, weil sie keine ausreichende Grundlage für strafbares Verhalten sah und den Bergsturz in seiner damaligen Dimension als nicht genügend vorhersehbar einstufte. Angehörige der Opfer gingen gegen die Einstellung vor. Nach dem weiteren Rechtsweg und einem Entscheid des Bundesgerichts wurde die Untersuchung fortgesetzt und später eine neue externe Expertise berücksichtigt.

Ist der Prozess öffentlich?

Ja. Das Regionalgericht Maloja erklärt ausdrücklich, dass die Hauptverhandlung öffentlich ist. Wegen begrenzter Plätze gilt für das Publikum die Reihenfolge des Eintreffens; eine Reservation ist nicht vorgesehen. Bild- und Tonaufnahmen sind im Gebäude und im Gerichtssaal verboten.

Was steht für die Angeklagten auf dem Spiel?

Zunächst die Frage, ob ihnen persönlich eine strafrechtlich relevante Pflichtverletzung nachgewiesen werden kann. Die konkreten Strafanträge der Staatsanwaltschaft werden im Verlauf der Hauptverhandlung bekannt. Bis zu einem rechtskräftigen Entscheid gilt für alle fünf Beschuldigten die Unschuldsvermutung.

Verwendete Materialien: Regionalgericht Maloja, Staatsanwaltschaft und Kanton Graubünden, Amt für Wald und Naturgefahren Graubünden, Kantonspolizei Graubünden, Bundesgerichtsverfahren zum Fall Bondo, Keystone-SDA, öffentlich bekannte Anklageunterlagen und Fachberichte zum Bergsturz am Piz Cengalo.

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