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Die Ära der anonymen Kryptowährungsbestände neigt sich dem Ende zu. Für das Jahr 2025 und darüber hinaus stehen sowohl private als auch institutionelle Anleger vor signifikanten Änderungen bei den Offenlegungspflichten. Treiber dieser Entwicklung sind internationale Initiativen wie der Crypto-Asset Reporting Framework (CARF) der OECD und die europäische DAC8-Richtlinie, die darauf abzielen, die Transparenzlücken im Krypto-Sektor zu schließen und grenzüberschreitende Steuerhinterziehung zu bekämpfen. Dies bedeutet, dass Krypto-Dienstleister – von Börsen bis zu Banken – absehbar verpflichtet sein werden, detaillierte Daten über Transaktionen und Bestände ihrer Kunden an die Steuerbehörden zu melden. Diese Verschiebung von der Selbsterklärung hin zum automatischen Informationsaustausch markiert einen tiefgreifenden Wandel in der Besteuerung digitaler Vermögenswerte, wie berichtet nume.ch.

Das globale Transparenznetz: CARF, DAC8 und der AIA

Die Notwendigkeit einer umfassenden Offenlegung digitaler Assets ergibt sich aus der Lücke, die der Kryptomarkt im bestehenden globalen Austausch von Finanzinformationen hinterlassen hat. Traditionelle Bankkonten unterliegen seit Jahren dem Automatischen Informationsaustausch (AIA) gemäß dem Common Reporting Standard (CRS). Kryptowährungen und andere digitale Vermögenswerte waren bisher größtenteils ausgenommen. Die OECD hat mit dem Crypto-Asset Reporting Framework (CARF) einen globalen Standard geschaffen, der genau diese Lücke schließt. Die Europäische Union setzt diesen Standard durch die Richtlinie DAC8 (Directive on Administrative Cooperation 8) um, die bis Ende 2025 in nationales Recht überführt werden muss. Dies betrifft nicht nur EU-Bürger, sondern auch Anbieter außerhalb der EU, die Dienstleistungen für EU-Kunden erbringen.

Wer ist betroffen? Vom Anleger bis zur Krypto-Plattform

Die neuen Meldepflichten zielen primär auf sogenannte Reporting Crypto-Asset Service Providers (RCASPs) ab. Darunter fallen zentralisierte Krypto-Börsen, Broker, Betreiber von Krypto-ATMs, aber auch traditionelle Banken, die Custody- oder Exchange-Dienstleistungen für digitale Assets anbieten. Diese Unternehmen werden verpflichtet, ab dem Berichtsjahr 2026 (mit erster Meldung 2027) eine breite Palette von Daten zu sammeln, zu verifizieren und an die lokalen Steuerbehörden zu melden. Für Anleger bedeutet dies, dass Transaktionen, die über diese regulierten oder berichtspflichtigen Plattformen laufen, nicht länger anonym sind und automatisch an das jeweilige Wohnsitzland gemeldet werden.

  • Der OECD CARF schafft einen globalen Standard für den automatischen Austausch von Krypto-Informationen.
  • Die EU-Richtlinie DAC8 verpflichtet Mitgliedstaaten zur Umsetzung bis Ende 2025.
  • Betroffen sind alle Krypto-Dienstleister, die Transaktionen für Kunden durchführen.
  • Ziel ist die Bekämpfung von Steuerhinterziehung im grenzüberschreitenden Krypto-Handel.
  • Die Meldepflichten umfassen den Tausch von Krypto gegen Fiat, Krypto gegen Krypto und bestimmte Übertragungen.
  • Die effektive Anwendung der Meldepflichten beginnt in der EU voraussichtlich ab dem 1. Januar 2026.

Die Umsetzung von DAC8 und CARF erfordert eine massive Investition in Compliance und IT-Systeme seitens der Krypto-Dienstleister. Die Kunden müssen umfassend identifiziert werden, um die Steuerresidenz (TIN) korrekt feststellen zu können.

Die neue Steuerlandschaft: Welche Daten gemeldet werden

Die Meldepflichten sind äußerst detailliert und umfassen nicht nur die Endbestände, sondern vor allem die Transaktionsdaten. Ziel der Steuerbehörden ist es, die gesamte Wertschöpfungskette und alle realisierten Gewinne lückenlos nachvollziehen zu können, um die korrekte Besteuerung von Kapitalerträgen und Einkünften sicherzustellen. Die Datenerfassung wird für die Nutzer in Zukunft die Erstellung der Steuererklärung erleichtern, da die Grundlage für die Meldungen oft bereits eine detaillierte Transaktionshistorie darstellt. Diese umfassende Offenlegungspflicht soll die Selbstdeklaration des Steuerzahlers überprüfbar machen.

Transaktionsarten und die Meldepflicht

Zu den berichtspflichtigen Transaktionen zählen der Tausch von Krypto-Assets gegen Fiat-Währung (z.B. Euro oder US-Dollar), der Tausch von einem Krypto-Asset gegen ein anderes (z.B. Bitcoin gegen Ethereum) und bestimmte Übertragungen von Krypto-Assets, wenn diese im Zusammenhang mit den Dienstleistungen des Anbieters stehen. Nicht nur der Gewinn, sondern auch der Bruttoverkaufserlös und die Anschaffungskosten müssen, soweit sie dem Anbieter bekannt sind, gemeldet werden. Die genaue Klassifizierung von NFTs und Stablecoins unterliegt ebenfalls der Berichtspflicht.

MeldetypBetroffene TransaktionMeldepflichtig (Ja/Nein)
Fiat-TransaktionVerkauf von BTC gegen EuroJa (Bruttoerlös und Anschaffungskosten)
Krypto-TauschTausch von ETH gegen USDTJa (Wert der getauschten Assets)
Cold Storage ÜbertragÜbertragung auf die eigene Hardware-WalletNein (wenn kein RCASP involviert ist)
Staking RewardsErhalt von neuen Tokens aus StakingJa (Wert bei Zufluss als Einkommen)

Die Datenübermittlung zwischen den Staaten erfolgt automatisiert und bilateral, basierend auf den AIA-Vereinbarungen, die um den CARF-Standard erweitert werden. Dieses System stellt sicher, dass Steuerpflichtige ihre Gewinne im Wohnsitzland nicht mehr verschweigen können.

Schweiz: Der Weg zum automatischen Krypto-Informationsaustausch

Die Schweiz, als wichtiger globaler Finanzplatz und Innovationszentrum für die Blockchain-Technologie (Stichwort Crypto Valley), ist maßgeblich von den neuen globalen Offenlegungspflichten betroffen. Obwohl die Schweiz kein EU-Mitglied ist, nimmt sie aktiv am Automatischen Informationsaustausch (AIA) teil. Entsprechend hat die Schweizer Regierung bereits beschlossen, den OECD CARF-Standard zu übernehmen. Der Ständerat hat im Juni 2025 zugestimmt, dass der AIA auf Kryptowährungen ausgeweitet wird, um die internationale Steuerkonformität zu gewährleisten.

Krypto-Besteuerung in der Schweiz: Kapitalgewinne und Vermögenssteuer

Die Besonderheit des Schweizer Steuersystems bleibt jedoch bestehen: Für Privatpersonen sind Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen in der Regel steuerfrei, solange die Tätigkeit nicht als gewerbsmäßig eingestuft wird. Dennoch müssen alle Kryptobestände als Vermögen deklariert werden und unterliegen der kantonalen Vermögenssteuer. Die neuen Meldepflichten des CARF betreffen also in erster Linie die grenzüberschreitende Übermittlung von Daten über Schweizer Kunden an ausländische Steuerbehörden, während die inländische Steuerfreiheit der Kapitalgewinne für Private erhalten bleibt. Dies schafft eine Balance zwischen internationaler Transparenz und der Attraktivität des Schweizer Finanzplatzes.

Die frühe und klare Regulierung des Blockchain-Sektors durch die FINMA hat Schweizer Banken und Custody-Anbieter gut auf die kommenden Reporting-Anforderungen vorbereitet. Die hiesigen Institute sind in der Regel schon heute technisch in der Lage, die komplexen Daten zu sammeln und zu melden, da sie bereits strengen AML/KYC-Vorschriften unterliegen.

Handlungsbedarf für Anleger und Unternehmen 2025

Die neuen Offenlegungspflichten erfordern sowohl von den Krypto-Dienstleistern als auch von den Anlegern selbst proaktives Handeln. Für Unternehmen bedeutet dies eine dringende Überprüfung der IT-Systeme und Due-Diligence-Prozesse, um die Einhaltung der DAC8-Fristen (Ende 2025) sicherzustellen. Für Anleger ist die lückenlose Dokumentation der Transaktionen wichtiger denn je, insbesondere für die Bewertung von Anschaffungskosten und Haltefristen.

Dokumentation und Compliance: Die Anlegerpflicht

Jeder Anleger sollte sicherstellen, dass er über eine vollständige Transaktionshistorie aller Krypto-Assets verfügt, einschließlich der Zeitpunkte und Kurse von Kauf, Tausch und Verkauf. Dies ist besonders wichtig für Trades, die über dezentrale Börsen (DEXes) oder in die eigene, nicht-custody-Wallet (Self-Custody) durchgeführt wurden, da diese Transaktionen nicht automatisch vom RCASP gemeldet werden. Die genaue Dokumentation hilft nicht nur bei der Erfüllung der Meldepflichten des Wohnsitzlandes, sondern auch bei der Verteidigung der steuerfreien Behandlung von Kapitalgewinnen (z.B. in der Schweiz) gegen den Vorwurf der Gewerbsmäßigkeit.

Die globalen Initiativen CARF und DAC8 werden die Offenlegung von Kryptobeständen ab 2026 revolutionieren und die Transparenz für Steuerbehörden massiv erhöhen. Anleger und Unternehmen müssen sich 2025 auf die neuen, detaillierten Meldepflichten vorbereiten, die grenzüberschreitende Steuerhinterziehung im Krypto-Sektor nahezu unmöglich machen. Die Schweiz übernimmt den CARF-Standard, hält aber an der Steuerfreiheit von privaten Krypto-Kapitalgewinnen fest, was ihre Position als attraktiver Standort sichert. Eine lückenlose und saubere Dokumentation aller Transaktionen ist für Anleger der Schlüssel zur Compliance.

Bleiben Sie informiert – Relevantes. Jeden Tag. Lesen Sie, worum es heute wirklich geht – in der Schweiz und der Welt: Regulierte Custody-Lösungen – wie Schweizer Banken digitale Vermögenswerte sichern.

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