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In der Schweiz darf Feuerwerk jedes Jahr nur in klar definierten Zeiträumen verkauft und gezündet werden. Der reguläre Verkauf beginnt in den meisten Kantonen rund um Silvester ab dem 27. oder 28. Dezember und vor dem 1. Augustmeist ab Mitte Juli. Gezündet werden darf privates Feuerwerk jedoch nicht beliebig: In Basel-Stadt ist es am 31. Dezember nur zwischen 18:00 Uhr und 01:00 Uhr erlaubt, in Zürich gilt rund um den offiziellen Silvesterzauber ein striktes Feuerwerksverbot für Privatpersonen. Wer diese Regeln missachtet, riskiert Bussen von bis zu 150 Franken, die Beschlagnahmung der Feuerwerkskörper oder eine Anzeige nach dem städtischen Polizeirecht.

Gleichzeitig bewegen sich die Preise für legales Feuerwerk in Zürich und Basel je nach Kategorie von einfachen Kinderfontänen für wenige Franken bis zu grossen Batterie-Sets im dreistelligen Frankenbereich. Doch nicht der Preis entscheidet über die Legalität – sondern Ort, Uhrzeit und Produktkategorie.

Feuerwerk in Zürich und Basel: Wo kaufen, wo zünden – und welche Strafen in der Schweiz wirklich drohen

Wenn in der Schweiz das Jahr endet oder der Nationalfeiertag näher rückt, wird Feuerwerk deshalb zu einem juristischen Thema. Jedes Jahr verhängen Städte Hunderte von Bussen – nicht, weil Menschen illegales Feuerwerk kaufen, sondern weil sie es am falschen Ort oder zur falschen Zeit zünden. Besonders in Zürich und Basel, wo lokale Sonderregeln gelten, führt Unwissenheit regelmässig zu teuren Fehlern. Über diese Regeln, Verkaufsstellen und die rechtliche Lage berichtet die Redaktion von nume.ch.

Die rechtliche Ausgangslage: Bund erlaubt – Städte begrenzen

In der Schweiz regelt der Bund über das Sprengstoffrecht, welche Feuerwerkskörper verkauft und eingeführt werden dürfen. Er unterscheidet zwischen den Kategorien F1 bis F4. Für Privatpersonen relevant sind nur F1 bis F3.

Das bedeutet: Wer in Zürich oder Basel Feuerwerk kauft, handelt grundsätzlich legal. Doch die entscheidende Frage ist nicht der Kauf, sondern das Abbrennen. Dieses unterliegt den Polizeiverordnungen der Städte – und diese sind in beiden Städten deutlich strenger als viele glauben.

Wo man in Zürich Feuerwerk legal kaufen kann

Zürich gehört nicht zu den Städten mit einer Vielzahl von Feuerwerksläden – gerade deshalb konzentriert sich der legale Verkauf auf wenige, dafür etablierte Anlaufstellen, die jedes Jahr von Behörden und Importeuren beliefert werden.

Die bekannteste Adresse ist Atelier-Bucher an der Birmensdorferstrasse 257 (8055 Zürich). Der traditionsreiche Party- und Feuerwerksladen führt jedes Jahr ein vollständiges Sortiment von Batterien, Raketen, Vulkanen, Wunderkerzen und Kinderfeuerwerk. Für Käufer ist vor allem wichtig, dass hier die gesetzlichen Vorgaben ernst genommen werden: Mitarbeitende informieren aktiv über Altersfreigaben (F1 ab 12, F2 ab 16, F3 ab 18), über Sicherheitsabstände und darüber, welche Produkte in Wohnquartieren überhaupt sinnvoll sind. Gerade für Familien gilt Atelier-Bucher deshalb als einer der zuverlässigsten Verkaufsorte der Stadt.

Eine zweite wichtige Adresse ist Feuerwerk Zürich in Wollishofen an der Albisstrasse 143 (8038 Zürich). Der Standort wird vor allem von Kundinnen und Kunden geschätzt, die mit dem Auto kommen, da hier der Einkauf ohne Innenstadtverkehr möglich ist. Wollishofen gilt als typischer „Abholstandort“ für grössere Batterien und Sets, die viele Zürcher erst am 30. oder 31. Dezember kaufen.

Feuerwerk in Zürich und Basel: Wo kaufen, wo zünden – und welche Strafen in der Schweiz wirklich drohen

Ergänzt wird das Angebot durch den saisonalen Direktverkauf von Feuerwerkszauber im Brunaupark (Giesshübelstrasse 65, 8045 Zürich). Dieser Verkaufsplatz öffnet jeweils in den Tagen vor Silvester und dem 1. Augustund richtet sich besonders an Kundinnen und Kunden, die gezielt eine kleine, abgestimmte Auswahl suchen – etwa für eine kurze Familien-Show statt eines unkontrollierten Mixes aus Einzelknallern.

In allen drei Verkaufsstellen gilt: Der Verkauf erfolgt nur für zugelassene Kategorien (F1–F3), und grössere oder lautere Produkte sind rechtlich zwar erhältlich, dürfen in Zürich aber nur ausserhalb von Menschenansammlungen gezündet werden – ein Punkt, auf den seriöse Händler ihre Kundschaft ausdrücklich hinweisen.

Wo man in Basel Feuerwerk kauft

In der Region Basel konzentriert sich der legale Feuerwerksverkauf auf wenige spezialisierte Anbieter – allen voran Furrer Feuerwerk an der Güterstrasse 115 (4053 Basel), direkt beim Meret-Oppenheim-Platz nahe dem Bahnhof SBB. Der Standort gilt seit Jahren als wichtigste Anlaufstelle für Privatkunden in Basel-Stadt und Basel-Landschaft und ist in den Tagen vor Silvester und dem 1. August jeweils durchgehend geöffnet.

Furrer beliefert die Region mit einem vollständigen Sortiment aus Batterien, Raketen, Fontänen, Vulkanen und Kinderfeuerwerk und ist bei Baslern besonders deshalb beliebt, weil die Produkte exakt auf die strengen lokalen Vorschriften abgestimmt sind. In Basel-Stadt gelten klare Zeitfenster, Schutzbereiche und Verbote, weshalb viele Käufer bewusst dort einkaufen, wo die Händler ihre Ware rechtlich korrekt deklarieren und auf Sicherheitsabstände, Altersfreigaben und geeignete Produkte für Wohnquartiere hinweisen.

Gerade am 31. Dezember nutzen viele Basler Furrer als letzte Einkaufsstation vor dem Abendprogramm – nicht zuletzt, weil sichergestellt ist, dass die dort verkauften Feuerwerkskörper mit den Regeln von Basel-Stadt kompatibel sind und keine unnötigen Risiken für Busse oder Beschlagnahmung entstehen.

Feuerwerk mit Kindern: Was ist rechtlich und praktisch sinnvoll

Für Kinder geeignet sind vor allem bodennahe Effekte wie Fontänen, kleine Vulkane und Wunderkerzen. Diese gehören meist zur Kategorie F1 oder leisen F2-Artikeln und bleiben an Ort und Stelle.

Problematisch sind bodenknallende Knaller und laute Raketen. Basel weist ausdrücklich darauf hin, solche Produkte zu vermeiden. Juristisch relevant ist dabei der Aspekt der Gefährdung Dritter – wer durch laute oder unkontrollierte Effekte Tiere oder Menschen erschreckt, handelt ordnungswidrig.

Feuerwerk mit Kindern: Was ist rechtlich und praktisch sinnvoll

Zürich: Wo Feuerwerk erlaubt ist – und wo es verboten ist

In Zürich gilt die Allgemeine Polizeiverordnung (APV). Sie verbietet das Abbrennen von Feuerwerk überall dort, wo dadurch Menschen, Tiere oder Sachwerte gefährdet werden können. In der Praxis betrifft das vor allem drei Zonen:

– die belebte Innenstadt mit hoher Passantenfrequenz
– Plätze und Uferbereiche mit dichtem Publikumsverkehr
– das gesamte Veranstaltungsgebiet des offiziellen Silvesterzaubers

Besonders streng ist die Regelung während des Silvesterzaubers rund um das Zürcher Seebecken. Dort gilt für Privatpersonen ein ausdrückliches Feuerwerksverbot, unabhängig davon, ob die Raketen oder Batterien legal gekauft wurden. Die Stadt Zürich setzt dieses Verbot mit Polizei, Sicherheitsdiensten und temporären Sperrzonen durch. Feuerwerkskörper werden präventiv beschlagnahmt, Verstösse führen zu Bussen oder Anzeigen nach dem städtischen Polizeirecht.

Rechtlich entscheidend ist dabei nicht der Besitz, sondern der Ort:
Wer im Bereich des Festgeländes oder in dessen unmittelbarer Umgebung zündet, begeht eine Ordnungswidrigkeit, selbst wenn das Feuerwerk in einem offiziellen Zürcher Fachgeschäft erworben wurde.

Feuerwerk in Zürich und Basel: Wo kaufen, wo zünden – und welche Strafen in der Schweiz wirklich drohen

Basel: Klare Regeln, klare Bussen

Basel-Stadt gilt als die Stadt mit den präzisesten Feuerwerksregeln der Schweiz. Am 31. Dezember ist privates Feuerwerk ausschliesslich zwischen 18:00 Uhr und 01:00 Uhr des Folgetages erlaubt. Ausserhalb dieses Zeitfensters gilt ein vollständiges Abbrennverbot – auch dann, wenn die Feuerwerkskörper legal gekauft wurden.

Zusätzlich hat die Stadt dauerhafte Schutzzonen eingerichtet, in denen Feuerwerk entweder vollständig untersagt oder stark eingeschränkt ist. Dazu gehören insbesondere die Umgebung von Spitälern, der Zoo Basel sowie der Tierpark Lange Erlen, um Tiere, Patienten und sensible Einrichtungen zu schützen. Raketen dürfen zudem nur aus standsicheren Abschussvorrichtungen gezündet werden, um Fehlflüge und Brände zu vermeiden.

Wer gegen diese Vorschriften verstösst, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Busse von 150 Frankenrechnen. Die Polizei ist berechtigt, Feuerwerkskörper sofort einzuziehen und bei schweren oder wiederholten Verstössen zusätzliche Anzeigen zu erstatten.

Feuerwerk aus dem Ausland: Die 2,5-Kilogramm-Regel

Wer Feuerwerk aus dem Ausland in die Schweiz mitbringt, unterliegt einer klaren bundesrechtlichen Grenze. Die Schweizer Zollverwaltung erlaubt die Einfuhr von handhabungssicherem Feuerwerk der Kategorien F1 bis F3 nur bis zu einem Höchstgewicht von 2,5 Kilogramm brutto pro Person und Tag. Diese Menge gilt strikt pro Reisender und darf nicht auf mehrere Personen verteilt werden, wenn es sich um ein einzelnes, nicht teilbares Produkt handelt.

Wer diese Grenze überschreitet oder Feuerwerkskörper einer höheren Kategorie oder ohne Zulassung einführt, verstösst gegen das Sprengstoffgesetz. In der Praxis führt dies regelmässig zu sofortiger Beschlagnahmung an der Grenze sowie zu einem Strafverfahren mit Bussen und Gebühren.

Gerade vor Silvester und dem 1. August ist diese Importregel eine der häufigsten Fallen für Privatpersonen, die zwar im Ausland günstiger einkaufen, ihr Feuerwerk aber nie legal in die Schweiz bringen dürfen.

Feuerwerk mit Kindern: Was ist rechtlich und praktisch sinnvoll

Warum jedes Jahr Tausende in die Feuerwerksfalle tappen

Juristisch gesehen entstehen die meisten Bussen in der Schweiz nicht durch illegale Produkte, sondern durch falsche Orte und falsche Uhrzeiten. In Zürich wird Feuerwerk in Menschenansammlungen und Eventzonen wie dem Silvesterzauber konsequent geahndet. In Basel-Stadt führen Verstösse gegen das Zeitfenster (18:00–01:00) oder gegen die Schutzzonen rund um Spitäler, Zoo und Tierpark regelmässig zu Anzeigen.

Die häufigsten Sanktionen in der Praxis:

  • Basel-Stadt: Ordnungsbusse CHF 150 pro Verstoss
  • Zürich: Busse oder Anzeige nach Polizeirecht, zusätzlich Beschlagnahmung der Feuerwerkskörper
  • Grenze (Import): Einzug der Ware, Gebühren und Strafverfahren nach Sprengstoffrecht

Gerade an Silvester werden in beiden Städten mobile Polizeieinheiten eingesetzt, die gezielt auf Feuerwerk reagieren. Feuerwerkskörper werden oft schon vor dem Abbrennen eingezogen, wenn sie in Verbotszonen mitgeführt werden.

Was tun, wenn etwas passiert? – Notfallnummern in der Schweiz

Sollte es trotz aller Vorsicht zu einem Unfall, Brand oder medizinischen Notfall kommen, gelten schweizweit folgende Notrufnummern:

  • Polizei: 117
  • Feuerwehr: 118
  • Sanität / Rettung: 144
  • Allgemeine Notfallnummer: 112

In Zürich und Basel sind die Rettungsdienste an Silvester zusätzlich verstärkt, da jedes Jahr Hunderte von Einsätzen im Zusammenhang mit Feuerwerk gemeldet werden – von Verbrennungen über Augenverletzungen bis zu Balkon- und Müllcontainer bränden. Die Schweiz erlaubt Feuerwerk – aber nicht Chaos. Wer die drei Ebenen kennt, Bundesrecht (was erlaubt ist), Stadtzonen (wo gezündet werden darf) und Zeitfenster (wann es erlaubt ist), kann in Zürich und Basel legal feiern, ohne sich Sorgen um Polizei, Bussen oder Beschlagnahmung machen zu müssen.

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