In Bern ist beim Freihandelsabkommen Schweiz–China am 20. August 2026 die entscheidende Verhandlungsrunde abgeschlossen worden: Bundespräsident und Wirtschaftsminister Guy Parmelin und Chinas Handelsminister Wang Wentao verkündeten nach fünf Verhandlungsrunden die Einigung über die Modernisierung des seit 2014 geltenden Vertrags. Mittelfristig sollen 99,8 Prozent der heutigen Schweizer Exporte zollfrei auf den chinesischen Markt gelangen können; beim Inkrafttreten sollen es bereits 77,5 Prozent sein. Unter dem bisherigen Abkommen war nur gut die Hälfte der Schweizer Ausfuhren vollständig zollfrei. Das zusätzliche Zollersparnispotenzial beziffert das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO auf rund 244 Millionen Franken. Die Unterzeichnung wird noch für 2026 angestrebt, danach folgen die innerstaatlichen Genehmigungsverfahren, berichtet NUME.CH unter Berufung auf die Angaben des Bundes.
Die Zahlen zeigen, warum die Vereinbarung für die Schweizer Exportwirtschaft relevant ist. China ist nach der EU und den USA der drittwichtigste Handelspartner der Schweiz; 2025 erreichte der bilaterale Warenhandel rund 33,5 Milliarden Franken, davon entfielen etwa 15,2 Milliarden Franken auf Schweizer Exporte und 18,3 Milliarden auf Importe aus China. Die stärksten unmittelbaren Effekte werden für Uhren, Maschinen, Pharmazeutika und chemische Produkte erwartet. Gleichzeitig geht die Revision deutlich über Zölle hinaus: Sie umfasst Investitionen, Dienstleistungen, Ursprungsregeln, digitalen Handel sowie neue Bestimmungen zu Umwelt- und Arbeitsrechten.
Was sich beim Freihandelsabkommen Schweiz–China konkret ändert
Das bestehende Abkommen zwischen der Schweiz und China trat am 1. Juli 2014 in Kraft. Schon damals wurden zahlreiche Zölle reduziert oder abgeschafft, doch die Bedingungen waren nicht symmetrisch. Fast alle chinesischen Waren gelangten bereits zollfrei in die Schweiz, während nur rund die Hälfte der Schweizer Exporte nach China vollständig von Zöllen befreit war. Das WBF bezeichnet diese Ausgangslage ausdrücklich als Ungleichgewicht, das mit der neuen Vereinbarung korrigiert werden soll.
«Neu werden 99,8% der aktuellen Exporte der Schweiz zollfrei auf den chinesischen Markt gelangen können.» (WBF/SECO, Medienmitteilung vom 20. August 2026, Bern)
Die häufig genannte Marke von 99,8 Prozent gilt nicht vollständig ab dem ersten Tag des neuen Abkommens.
Nach den veröffentlichten Angaben sollen 77,5 Prozent der heutigen Schweizer Exporte sofort beim Inkrafttreten zollfrei werden. Für weitere Waren gelten Zollabbaufristen von fünf bis maximal zehn Jahren. Erst nach diesen Übergangsperioden wird die Abdeckung von 99,8 Prozent erreicht. Damit ist die politische Einigung vom 20. August nicht mit einem sofortigen Wegfall praktisch aller chinesischen Einfuhrzölle gleichzusetzen. Das SECO berechnet aus den zusätzlichen Konzessionen ein Zollersparnispotenzial von rund 244 Millionen Franken. Diese Summe beschreibt ein mögliches zusätzliches Einsparvolumen, kein garantiertes Einkommen für Schweizer Unternehmen. Ob und in welchem Umfang einzelne Firmen profitieren, hängt unter anderem davon ab, welche Waren sie exportieren und ob die jeweiligen Ursprungsregeln des Abkommens erfüllt sind. Die wichtigsten Eckwerte der Einigung:
- 99,8 Prozent der heutigen Schweizer Exporte sollen nach den Übergangsfristen zollfrei nach China gelangen können.
- 77,5 Prozent sollen bereits ab Inkrafttreten vollständig zollfrei sein.
- Für weitere Produkte gelten Abbaufristen von fünf bis höchstens zehn Jahren.
- Das zusätzliche Zollersparnispotenzial beträgt nach Berechnungen des SECO rund 244 Millionen Franken.
- Besonders betroffen sind Uhren, Pharmazeutika, Maschinen und chemische Erzeugnisse.
- Die Unterzeichnung des optimierten Abkommens wird noch im Jahr 2026 angestrebt.
Welche Schweizer Branchen und Produkte profitieren
Für die Schweizer Industrie ist nicht allein die Zahl von 99,8 Prozent entscheidend, sondern die Frage, welche bisher belasteten Produkte neu Zollfreiheit erhalten. Der Bund nennt insbesondere die Uhrenindustrie, den Maschinenbau, die Pharmaindustrie und die Chemie. Gerade in diesen Bereichen können selbst vergleichsweise moderate Zölle bei grossen Exportvolumen erhebliche Kosten verursachen.
Swissmem hatte bereits vor dem Verhandlungsabschluss auf konkrete Wettbewerbsnachteile hingewiesen. Der Verband bezeichnet China als zentralen Absatz- und Beschaffungsmarkt für die Schweizer Tech-Industrie und erklärte, bestimmte Hochpräzisionsprodukte wie Werkzeugmaschinen seien bislang noch mit chinesischen Zöllen von mehr als zehn Prozent belastet. Die Organisation forderte deshalb eine Ausweitung der Zollbefreiungen insbesondere auf Industrieprodukte, die beim Vertrag von 2014 von umfassenden Konzessionen ausgeschlossen worden waren.
Für exportorientierte Firmen kann deshalb entscheidend sein, welche einzelne Tarifposition unter welche Übergangsfrist fällt.
Auch economiesuisse sieht die Einigung vor allem unter dem Gesichtspunkt des Marktzugangs. Der Wirtschaftsdachverband nennt Pharma, Maschinenbau, Medizintechnik, Präzisionsinstrumente, Uhren und hochwertige Konsumgüter als besonders relevante Exportbereiche. In diesen Branchen konkurrieren Schweizer Anbieter auf dem chinesischen Markt mit Unternehmen aus zahlreichen anderen Staaten.
«99,8 Prozent der heutigen Schweizer Exporte erhalten künftig zollfreien Zugang zum chinesischen Markt.» (economiesuisse, Stellungnahme vom 21. August 2026)
Was für Käse, Kaffee und andere Lebensmittel vorgesehen ist
Die Revision betrifft auch Schweizer Agrar- und Lebensmittelprodukte. Für Käse sowie Röstkaffee sollen die chinesischen Zölle nach einer Übergangsfrist von zehn Jahren vollständig entfallen. Andere Schweizer Produkte wie Schokolade, Baby- und Kleinkindernahrung, Wein und Trockenfleisch können bereits unter dem geltenden Abkommen zollfrei nach China eingeführt werden.

Bei sensiblen Agrarprodukten bleibt der Marktzugang stärker reguliert. Die Schweiz gewährt China für bestimmte Früchte, Gemüse und Fruchtsäfte Zollreduktionen oder Zollbefreiungen innerhalb bestehender WTO-Zollkontingente und unter Berücksichtigung saisonaler Einschränkungen. Damit bleiben Instrumente bestehen, die verhindern sollen, dass die neuen Konzessionen sämtliche Schutzmechanismen der Schweizer Landwirtschaft aufheben.
| Bereich | Bisherige Situation | Optimiertes Abkommen |
|---|---|---|
| Schweizer Exporte insgesamt | Rund die Hälfte vollständig zollfrei | 99,8 % nach Übergangsfristen |
| Sofort zollfreie Exporte | Deutlich geringerer Anteil | 77,5 % beim Inkrafttreten |
| Uhren, Maschinen, Pharma, Chemie | Teilweise weiterhin Zölle | Zusätzlicher Zollabbau |
| Käse | Nicht vollständig zollfrei | Zollfreiheit nach 10 Jahren |
| Röstkaffee | Nicht vollständig zollfrei | Zollfreiheit nach 10 Jahren |
| Schweizer Landwirtschaft | Bestehende Schutzmechanismen | Teilweise neue Konzessionen innerhalb bestehender Regeln |
Warum das Abkommen mehr als nur Zölle betrifft
Die Modernisierung des Freihandelsabkommens umfasst mehrere Bereiche, die für international tätige Unternehmen im Alltag ähnlich wichtig sein können wie der eigentliche Zollsatz. Der Bund nennt Ursprungsregeln und Handelserleichterungen, Dienstleistungen, Investitionen, digitalen Handel, Wettbewerb sowie wirtschaftliche und technische Zusammenarbeit. Damit wird ein Vertrag von 2014 an Handelsformen angepasst, die in den vergangenen zwölf Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen haben.
Bei den Ursprungsregeln geht es darum, unter welchen Voraussetzungen ein Produkt tatsächlich als Schweizer Ware gilt und deshalb den vergünstigten oder zollfreien Zugang beanspruchen kann. Ein nominaler Nullzoll bringt einem Exporteur wenig, wenn der administrative Aufwand für den Präferenznachweis unverhältnismässig hoch ist. Gerade Industrieunternehmen mit international verzweigten Lieferketten hatten deshalb seit Jahren Verbesserungen bei den technischen Regeln gefordert. Beim digitalen Handel Schweiz–China erhält das Abkommen neue Bestimmungen für elektronische Prozesse und den grenzüberschreitenden Handel. Nach Angaben aus den veröffentlichten Verhandlungsergebnissen gehört dazu auch die Zusammenarbeit bei Massenpaketsendungen und Fragen der Produktsicherheit. Diese Regeln sind unter anderem mit Blick auf den stark gewachsenen Onlinehandel relevant.
Auch Investitionen und Dienstleistungen werden neu geregelt. Die offizielle Mitteilung des Bundes hält fest, dass das optimierte Abkommen den Zugang von Schweizer Investoren zum chinesischen Markt sichern soll. Zusätzlich wurden Verbesserungen beim Dienstleistungshandel ausgehandelt. Die vollständige praktische Tragweite einzelner Bestimmungen wird sich jedoch erst aus dem endgültigen Vertragstext ergeben, der nach Abschluss der rechtlichen Bereinigung veröffentlicht werden soll.
Der Abschluss der Verhandlungen ist deshalb noch nicht gleichbedeutend mit dem Inkrafttreten des neuen Vertrags.
Was bei Arbeitsrechten, Umwelt und Menschenrechten vereinbart wurde
Politisch heikel ist vor allem der Nachhaltigkeitsteil des Schweiz-China-Freihandelsabkommens. Das WBF erklärt, die Bestimmungen zu Umweltfragen und Arbeitsrechten würden im optimierten Vertrag ausgebaut und gestärkt. Nach den zum Abschluss der Verhandlungen veröffentlichten Informationen wurde zudem die Präambel erweitert; China akzeptierte einen Verweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Schweizer Medien berichteten unter Berufung auf das WBF, dies geschehe erstmals in einem chinesischen Freihandelsabkommen.
Die neuen Regeln betreffen unter anderem Umweltrecht und Arbeitsstandards. Entscheidend für die innenpolitische Debatte ist allerdings nicht nur, ob solche Verpflichtungen im Vertrag stehen, sondern wie Streitigkeiten über ihre Einhaltung behandelt werden können. Gerade an dieser Stelle unterscheiden sich die Bewertungen von Wirtschaftsorganisationen und Teilen der politischen Linken. Die SP Schweiz kündigte am Tag des Verhandlungsabschlusses an, den Vertrag genau prüfen zu wollen. Nationalrat Fabian Molina verlangte ausdrücklich durchsetzbare Instrumente, wenn Menschen- oder Arbeitsrechte verletzt werden. Die Partei verweist dabei insbesondere auf das Thema Zwangsarbeit in chinesischen Lieferketten.
«Blosse Bekenntnisse reichen nicht.» (SP-Nationalrat Fabian Molina, Medienmitteilung der SP Schweiz vom 20. August 2026)
Molina forderte in derselben Stellungnahme Mechanismen, mit denen Verstösse geahndet werden könnten. Damit zeichnet sich bereits vor Veröffentlichung des endgültigen Vertragstextes eine zentrale parlamentarische Konfliktlinie ab: Die wirtschaftlichen Vorteile des Zollabbaus werden kaum grundsätzlich bestritten, kontrovers dürfte jedoch die Frage werden, ob die vorgesehenen Nachhaltigkeitsinstrumente politisch und rechtlich weit genug gehen.
economiesuisse kommt zu einer anderen Gewichtung. Der Verband hebt den verbesserten Zugang zum drittwichtigsten Handelspartner der Schweiz und die breitere geografische Diversifizierung der Schweizer Exportwirtschaft hervor. Neben dem Zollabbau begrüsst economiesuisse ausdrücklich Verbesserungen bei Ursprungsregeln, Dienstleistungen, digitalem Handel, Investitionen sowie Umwelt- und Arbeitsbestimmungen.
Wann das neue Freihandelsabkommen in Kraft treten kann
Die Schweiz und China haben die Verhandlungen abgeschlossen, aber der Vertrag ist noch nicht in Kraft. Die beiden Staaten müssen zunächst die rechtliche Bereinigung der ausgehandelten Texte beenden. Danach soll die Unterzeichnung vorbereitet werden; nach Angaben des WBF wird sie noch im Laufe des Jahres 2026 angestrebt.
Anschliessend folgen die innerstaatlichen Genehmigungsverfahren. Für die Schweiz bedeutet das insbesondere die politische Behandlung des Abkommens. Ein genaues Datum für das Inkrafttreten wurde am 20. August nicht genannt. Ebenso darf die Zahl von 99,8 Prozent nicht als sofortiger Zustand zum Zeitpunkt der Unterzeichnung verstanden werden.
Der Zeitplan lässt sich deshalb in vier Schritte gliedern:
- Abschluss der Verhandlungen am 20. August 2026 in Bern.
- Rechtliche Bereinigung der ausgehandelten Vertragstexte.
- Angestrebte Unterzeichnung noch im Jahr 2026.
- Innerstaatliche Genehmigungsverfahren vor dem Inkrafttreten.
Die Verhandlungen selbst waren im September 2024 offiziell lanciert worden. Nach fünf Verhandlungsrunden meldeten Parmelin und Wang Wentao im August 2026 den Abschluss. Das bestehende Freihandelsabkommen mit China bleibt bis zum Inkrafttreten der optimierten Fassung die rechtliche Grundlage für den bilateralen Präferenzhandel.
Was der Abschluss für den Schweizer Handel mit China bedeutet
Die wirtschaftliche Ausgangslage ist klar umrissen. China ist hinter der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten der drittwichtigste Handelspartner der Schweiz. 2025 wurden nach den veröffentlichten Angaben Schweizer Waren für rund 15,2 Milliarden Franken nach China exportiert, während die Importe rund 18,3 Milliarden Franken erreichten. Das ergibt ein bilaterales Warenhandelsvolumen von etwa 33,5 Milliarden Franken. Für die Schweiz bedeutet die Einigung vor allem eine Verbesserung des Zugangs zu einem Markt, in dem ein bedeutender Teil der eigenen Exportwirtschaft bereits aktiv ist. Der Effekt ist deshalb nicht nur eine theoretische Öffnung für neue Unternehmen. Firmen aus der Pharma-, Maschinen-, Uhren-, Medtech- und Präzisionsindustrie verkaufen bereits heute nach China und können von niedrigeren Zöllen unmittelbar betroffen sein.
Gleichzeitig zeigt das bestehende Abkommen, dass Zollfreiheit allein nicht automatisch eine vollständige Nutzung garantiert. Eine von economiesuisse zitierte Untersuchung zum bisherigen Freihandelsabkommen kam vor der aktuellen Revision auf Nutzungsraten von rund 44 Prozent bei Schweizer Unternehmen. Zu den Faktoren gehören administrative Anforderungen und Ursprungsnachweise. Verbesserungen bei diesen Regeln können deshalb für die reale Wirkung der Modernisierung ebenso relevant sein wie der nominelle Zollabbau.
Die wirtschaftliche Wirkung wird sich folglich nicht allein an der Quote von 99,8 Prozent messen lassen, sondern auch daran, wie häufig Unternehmen die neuen Präferenzen tatsächlich beanspruchen.
Was Nutzer zum Freihandelsabkommen Schweiz–China wissen wollen

Wie viel Prozent der Schweizer Exporte nach China werden zollfrei?
Nach Ablauf der vereinbarten Übergangsfristen sollen 99,8 Prozent der heutigen Schweizer Exporte zollfrei auf den chinesischen Markt gelangen können. Beim Inkrafttreten des optimierten Abkommens soll der Anteil zunächst 77,5 Prozent betragen. Für weitere Waren gelten Abbaufristen von fünf bis maximal zehn Jahren.
Wie viel können Schweizer Unternehmen durch die neuen Zölle sparen?
Das SECO beziffert das zusätzliche mögliche Zollersparnis auf rund 244 Millionen Franken. Diese Zahl bezeichnet ein Potenzial. Die tatsächlich realisierte Einsparung hängt unter anderem von Exportvolumen, Warenkategorie, Ursprungsstatus und Nutzung der Zollpräferenzen ab.
Welche Schweizer Branchen profitieren besonders?
Genannt werden vor allem die Uhren-, Maschinen-, Pharma- und Chemieindustrie. economiesuisse zählt zudem Medizintechnik, Präzisionsinstrumente und hochwertige Konsumgüter zu den Bereichen, für die der chinesische Markt besonders relevant ist.
Werden Käse und Schweizer Kaffee in China zollfrei?
Für Schweizer Käse und Röstkaffee ist nach dem ausgehandelten Modell vollständige Zollfreiheit vorgesehen, allerdings erst nach einer Übergangsfrist von zehn Jahren. Schokolade, Baby- und Kleinkindernahrung, Wein sowie Trockenfleisch können bereits heute zollfrei nach China gelangen.
Was ändert sich bei Menschenrechten und Arbeitsrechten?
Das optimierte Abkommen soll stärkere Bestimmungen zu Arbeitsrechten und Umwelt enthalten. Zudem wurde ein Verweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte in die Präambel aufgenommen. Die SP fordert darüber hinaus ausdrücklich Mechanismen, mit denen Verstösse gegen Menschen- und Arbeitsrechte tatsächlich geahndet werden können.
Ist das neue Abkommen bereits gültig?
Nein. Am 20. August 2026 wurden die Verhandlungen abgeschlossen. Danach folgt die rechtliche Bereinigung, anschliessend wird eine Unterzeichnung noch 2026 angestrebt. Erst nach den erforderlichen innerstaatlichen Genehmigungsverfahren kann die modernisierte Vereinbarung in Kraft treten. Ein genaues Datum ist bisher nicht bekannt.
Verwendete Materialien: WBF/SECO Medienmitteilung vom 20. August 2026, SECO Dossier Freihandelsabkommen Schweiz–China, SECO Factsheet zur Optimierung des FHA Schweiz–China, SP Schweiz Medienmitteilung vom 20. August 2026, economiesuisse Stellungnahme vom 21. August 2026, Swissmem Dossier zum Freihandelsabkommen mit China, Switzerland Global Enterprise
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