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Für die Schweizer Teilnehmer der Gaza-Flottille vom vergangenen Herbst hat die Festnahme durch israelische Behörden nun ein unerwartetes Nachspiel: eine Rechnung. Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) hat die Aktivisten angeschrieben, um eine Rückerstattung für die konsularische Schutzleistung und Nothilfe zu verlangen, die nach ihrer Festnahme im Oktober erbracht wurde, als sie versuchten, die israelische Seeblockade zu durchbrechen, berichtet Nume.ch mit Verweis auf RTS.

Die geforderten Beträge liegen zwischen 300 CHF und 1.047 CHF pro Person. Betroffen sind insgesamt 19 Teilnehmer der Mission „Waves of Freedom“ und eine Person der Gruppe „Thousand Madleens to Gaza“. Das EDA erklärte, dass die unterschiedlichen Summen den jeweiligen Grad der erforderlichen konsularischen Unterstützung widerspiegeln. Diese Hilfe umfasste Interventionen bei den israelischen Behörden, Besuche in den Hafteinrichtungen sowie Unterstützung bei der Rückführung in die Schweiz.

Nicht alle Empfänger zeigen Verständnis für diese Berechnung. Sébastien Dubugnon, der in die Türkei abgeschoben und auf Kosten Ankaras zurückgeflogen wurde, gibt an, eine Rechnung über 300 CHF erhalten zu haben, obwohl die Schweizer Unterstützung seiner Meinung nach minimal war. Er erinnert sich lediglich an einen kaum zehnminütigen Gefängnisbesuch eines Konsularvertreters. „Der Vertreter wurde fast sofort gebeten zu gehen und sagte uns, er könne nichts tun“, erklärte Dubugnon. Er fügte hinzu, dass er auch nach seiner Rückkehr nach Genf und in der Folgezeit keinen Kontakt mehr mit den Schweizer Konsulardiensten hatte. Für einige Aktivisten verstärkt die Rechnung nicht nur den finanziellen Ärger, sondern auch das Gefühl, von ihren eigenen Behörden im Stich gelassen worden zu sein.

Das Verrechnen von konsularischen Dienstleistungen ist nach Schweizer Recht zulässig. Grundlegende konsularische Hilfe wird zwar kostenlos erbracht. Hat der Staat jedoch außergewöhnliche Kosten, kann der Bürger zur Erstattung verpflichtet werden. Dies gilt insbesondere, wenn die Person wissentlich eine Hochrisikoaktion unternommen, offizielle Reisehinweise ignoriert oder sich freiwillig in eine Konfliktzone begeben hat. Die Schweiz verfolgt bei solchen Kosten in der Regel einen administrativen Ansatz zur Kostendeckung, was ihrer Kultur der Eigenverantwortung entspricht.

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