Das Bundesstrafgericht in Bellinzona hat am heutigen Freitag das Strafverfahren gegen die Großbank UBS im Zusammenhang mit der Geldwäsche-Affäre um mosambikanische „Thunfisch-Anleihen“ offiziell eingestellt. Die Richter folgten der Argumentation der Verteidigung, wonach die strafrechtliche Verantwortung der untergegangenen Credit Suisse durch die Fusion im vergangenen Jahr nicht auf die UBS übergegangen ist, berichtet Nume unter Berufung auf den AML Intelligence.

Der juristische Paukenschlag in Bellinzona

Die Entscheidung markiert einen Wendepunkt in einem der langwierigsten Skandale der Schweizer Finanzgeschichte. Es ging um die Frage, ob eine übernehmende Bank für die potenziellen kriminellen Versäumnisse der übernommenen Entität haften muss, wenn diese zum Zeitpunkt der Tat rechtlich eigenständig war. Das Gericht stellte klar, dass im Schweizer Strafrecht das Prinzip der individuellen Schuldvornehmung gilt. Da die Credit Suisse als Rechtssubjekt durch die Fusion mit der UBS faktisch aufgehört hat zu existieren, könne die UBS nicht stellvertretend für Taten bestraft werden, die sie selbst nicht begangen hat.

Die Bundesanwaltschaft hatte gehofft, ein Exempel statuieren zu können, um die Rechenschaftspflicht bei Mega-Fusionen zu zementieren. Doch die Architektur des Schweizer Rechts erwies sich als unüberwindbare Hürde für die Anklage. Der Fall bezog sich auf Kredite in Milliardenhöhe, die ab dem Jahr 2013 an staatliche Unternehmen in Mosambik geflossen waren – offiziell für den Aufbau einer Thunfischfangflotte und den Küstenschutz, inoffiziell jedoch in dunklen Kanälen der Korruption versickerten.

Die Chronologie des „Thunfisch“-Skandals

Um die Tragweite des heutigen Urteils zu verstehen, muss man die Details der Transaktionen betrachten, die das Vertrauen in den Finanzplatz Schweiz über Jahre erschütterten.

FaktumDetails zum FallHintergrund
Ursprung2013 - 2016Kredite für Mosambik in Höhe von über 2 Milliarden USD.
BeteiligteCredit Suisse & PrivinvestDie Bank arrangierte Finanzierungen für staatliche Firmen.
Der SkandalVeruntreuungGroße Teile der Gelder wurden für Bestechungsgelder verwendet.
FolgeStaatsbankrottMosambik schlitterte durch die versteckten Schulden in eine Krise.
FusionJuni 2023UBS übernimmt die kriselnde Credit Suisse unter staatlichem Druck.

Die Begründung des Gerichts

Das Gericht betonte in seiner Urteilsbegründung, dass eine "strafrechtliche Universalsukzession" – also die automatische Übernahme von Strafen durch einen Käufer – gesetzlich nicht vorgesehen ist. Während zivilrechtliche Ansprüche und Schulden bei einer Fusion zweifellos auf den neuen Eigentümer übergehen, bleibt das Strafrecht an die Identität des Täters gebunden.

Ein Sprecher des Gerichts erklärte gegenüber der Presse in Bellinzona nach der Sitzung:

„Die UBS kann nicht für Versäumnisse der Credit Suisse im Bereich der Geldwäscheprävention zur Rechenschaft gezogen werden, da die strafrechtliche Identität nicht übertragbar ist. Das Verfahren gegen das Unternehmen CS ist mit dessen Löschung im Handelsregister faktisch gegenstandslos geworden.“

Diese Entscheidung entlastet die Bilanz der UBS erheblich. Hätte das Gericht anders entschieden, wären Bußgelder und Entschädigungszahlungen in dreistelliger Millionenhöhe möglich gewesen. Zudem hätte ein Schuldspruch die ohnehin komplexen Integrationsbemühungen der beiden Banken massiv erschwert.

Ein Sieg für die UBS-Rechtsabteilung

Für Sergio Ermotti, den CEO der UBS, ist dies ein bedeutender Etappensieg. Seit der Übernahme der Credit Suisse arbeitet die Bank hart daran, die juristischen Altlasten der ehemaligen Konkurrentin zu bereinigen. Der Fall Mosambik galt als eine der gefährlichsten "Giftpillen" im Portfolio der Credit Suisse.

Finanzanalysten in London und Zürich werten das Urteil als Signal der Stabilität. Es zeigt, dass die Schweizer Justiz trotz des enormen politischen Drucks, die Verantwortlichen des CS-Niedergangs zur Rechenschaft zu ziehen, an rechtsstaatlichen Prinzipien festhält. Dennoch bleibt ein fader Beigeschmack: Die Opfer der Korruption in Mosambik gehen in diesem spezifischen Strafverfahren leer aus, da es keinen rechtlichen Gegner mehr gibt, den man belangen könnte.

Die globale Dimension der Entscheidung

Obwohl das Verfahren in der Schweiz nun eingestellt wurde, ist der Fall international noch nicht gänzlich abgeschlossen. In London laufen weiterhin zivilrechtliche Klagen, in denen Mosambik versucht, Entschädigungen direkt von der UBS (als Rechtsnachfolgerin) zu fordern. Hier greift das Zivilrecht, welches – anders als das Strafrecht – die Haftungsübernahme kennt.

Die heutige Entscheidung des Bundesstrafgerichts wird jedoch zweifellos als Präzedenzfall für künftige Bankenfusionen in Europa dienen. Sie schützt Übernehmer vor unkalkulierbaren strafrechtlichen Risiken, die tief in der Vergangenheit der Zielgesellschaft vergraben sind.

Zusammenfassung der rechtlichen Lage

Die Einstellung des Verfahrens ist ein formaljuristischer Sieg, kein moralischer. Es wurde nicht festgestellt, dass bei der Credit Suisse alles rechtmäßig zuging – im Gegenteil, die Beweise für massive Mängel in der Compliance waren erdrückend. Das Gericht hat lediglich entschieden, dass die UBS nicht der richtige Adressat für die strafrechtliche Sühne dieser Mängel ist.

Die UBS äußerte sich in einer kurzen Stellungnahme:

„Wir nehmen die Entscheidung des Bundesstrafgerichts zur Kenntnis. Dies ist ein wichtiger Schritt in der laufenden Aufarbeitung und Bereinigung der Altlasten, die wir im Rahmen der Akquisition übernommen haben.“

Damit endet ein Kapitel der Schweizer Justizgeschichte, das die Grenzen der Konzernhaftung neu definiert hat. Die Finanzwelt wird nun genau beobachten, wie die verbleibenden zivilrechtlichen Streitigkeiten ausgehen, doch für heute kann die Führungsetage der UBS in Zürich erst einmal durchatmen.

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