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Verbraucherkreditdaten bei der Informationsstelle für Konsumkredit (IKO) spielen in der Schweiz eine zentrale Rolle. Banken, Leasinggesellschaften und andere Kreditinstitute greifen auf diese Daten zu, um die Bonität von Konsumenten zu prüfen und Risiken bei der Kreditvergabe zu minimieren. Gleichzeitig ist für Kreditnehmer entscheidend zu wissen, wie lange ihre persönlichen Finanzinformationen in der Datenbank gespeichert bleiben. Denn Einträge können sowohl den Zinssatz als auch die Chancen auf die Gewährung eines neuen Kredits beeinflussen. In Zeiten steigender Lebenshaltungskosten, wachsender Nachfrage nach Konsumkrediten und verschärften Prüfungen durch Banken ist Transparenz über Speicherfristen unerlässlich. Die IKO legt klare Regeln fest, wann Daten gelöscht werden müssen, doch viele Konsumenten kennen diese Fristen nicht im Detail. Darüber berichtet nume.ch.

Speicherdauer der IKO-Daten

Die IKO verfolgt ein klares Prinzip: Gespeichert werden nur laufende Verträge. Sobald ein Kreditvertrag abbezahlt und offiziell abgemeldet ist, wird der Eintrag gelöscht – spätestens 14 Tage nach der Abmeldung. Dies unterscheidet die IKO von anderen Informationsstellen, da hier keine langfristige Speicherung nach Vertragsende erfolgt. Für Kreditnehmer bedeutet das, dass sie nach Rückzahlung eines Kredits relativ schnell wieder unbelastet in der Datenbank erscheinen.

Allerdings gibt es Ausnahmen. Bei sogenannten Saldomeldungen – also beispielsweise bei überzogenen Kreditkarten oder offenen Überziehungskrediten – beträgt die Speicherdauer bis zu zwei Monate ab dem festgelegten Stichtag. Erst nach Ablauf dieser Frist wird der Datensatz automatisch entfernt. Die Löschung geschieht in der Regel technisch am darauffolgenden Wochenende.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Regelung für Kunden mit mehreren Verträgen. In diesem Fall wird der zuletzt abgemeldete Vertrag gespeichert, sofern er mit guter Bonität abgeschlossen wurde. Damit soll ein positiver Eindruck für die Bonitätsbewertung erhalten bleiben.

Übersicht der Speicherdauer

Art des EintragsDauer der Speicherung
Abgemeldeter VertragMax. 14 Tage nach Abmeldung
Saldomeldung (Überziehung, Kreditkarte)Bis zu 2 Monate ab Stichtag
Mehrere Verträge mit guter BonitätNur der zuletzt abgemeldete bleibt gespeichert

Unterschiede zwischen IKO und ZEK

Während die IKO eine enge Fokussierung auf laufende Konsumkredite verfolgt, geht die ZEK (Zentralstelle für Kreditinformation) wesentlich weiter. Bei der ZEK werden nicht nur aktive Verträge gespeichert, sondern auch Informationen über abgelehnte Kreditanträge, Anfragen von Banken, laufende gerichtliche Verpflichtungen oder Verfahren. Diese Einträge können über mehrere Jahre bestehen bleiben und haben damit erheblichen Einfluss auf die Bonität.

Das bedeutet: Selbst wenn ein Kreditvertrag ordnungsgemäß abgeschlossen und beendet wurde, kann ein abgelehnter Kreditantrag weiterhin sichtbar sein – allerdings nur in der ZEK, nicht in der IKO. Für Konsumenten ergibt sich dadurch ein zweischichtiges System der Datenspeicherung, das oft zu Verwirrung führt.

Hauptunterschiede im Überblick

  • IKO: Speichert nur laufende Verträge und Saldomeldungen.
  • ZEK: Enthält auch Ablehnungen, Anfragen und rechtliche Verfahren.
  • Speicherdauer IKO: Maximal zwei Monate nach Stichtag.
  • Speicherdauer ZEK: Teilweise mehrere Jahre.
  • Einfluss: ZEK-Einträge wirken sich langfristiger auf die Kreditwürdigkeit aus.

Für Kreditnehmer ist es deshalb wichtig, beide Institutionen im Blick zu behalten. Wer lediglich seine IKO-Daten überprüft, hat möglicherweise nur einen Teil der relevanten Bonitätsinformationen im Blickfeld.

Rechte der Konsumenten

In der Schweiz gilt das Recht auf Transparenz bei der Speicherung von Finanzdaten. Jeder Konsument kann bei der IKO eine Selbstauskunft anfordern. Diese wird ausschliesslich per Post versendet, um Missbrauch zu verhindern. Rechtlich ist die IKO verpflichtet, innerhalb von 30 Tagen auf ein entsprechendes Gesuch zu reagieren.

Ein grosser Vorteil für Verbraucher: Fehlerhafte oder veraltete Einträge können vor Ablauf der Frist gelöscht werden. Hierfür muss in der Regel das meldende Institut kontaktiert werden, etwa die Bank oder das Kreditkartenunternehmen. In Ausnahmefällen kann auch die IKO direkt eingeschaltet werden.

Typische Rechte im Überblick

  • Recht auf Selbstauskunft: Einmal jährlich kostenlos möglich.
  • Antwortfrist: IKO muss innert 30 Tagen reagieren.
  • Berichtigung falscher Daten: Vorzeitige Löschung bei nachweisbaren Fehlern.
  • Transparenz: Eintragende Institute müssen Gründe offenlegen.
  • Widerspruchsrecht: Bei unrechtmässiger Speicherung können rechtliche Schritte eingeleitet werden.

Für Kreditnehmer ist es daher empfehlenswert, regelmässig von diesen Rechten Gebrauch zu machen.

Praktische Tipps für Kreditnehmer

Kreditnehmer können durch umsichtiges Verhalten ihre Bonität langfristig schützen. Bereits kleine Versäumnisse, wie eine verspätete Zahlung bei Kreditkarten, können für mehrere Wochen sichtbar sein. Solche Einträge wirken sich oft stärker auf die Kreditwürdigkeit aus, als viele Verbraucher annehmen. Deshalb lohnt es sich, Zahlungen konsequent zu überwachen und Fristen strikt einzuhalten, um unnötige Belastungen im Register zu vermeiden.

Wichtige Tipps

  • Selbstauskunft einholen: Mindestens einmal pro Jahr prüfen, welche Daten bei der IKO gespeichert sind.
  • Kreditkartenverhalten beachten: Keine Überziehungen zulassen, da dies Saldomeldungen nach sich zieht.
  • Kredite korrekt abschliessen: Nach Tilgung den Vertrag unbedingt offiziell abmelden.
  • ZEK im Auge behalten: Neben der IKO auch die Daten bei der ZEK regelmässig prüfen.
  • Fehler dokumentieren: Falsche Einträge sofort schriftlich beim Kreditinstitut melden.

Diese Massnahmen helfen, böse Überraschungen bei zukünftigen Kreditprüfungen zu vermeiden.

Häufige Fehler und Risiken

Viele Verbraucher gehen davon aus, dass ihre Daten sofort nach Vertragsende gelöscht werden. Tatsächlich dauert es jedoch bis zu 14 Tage, bis die Löschung technisch erfolgt. In dieser Zeit können Banken den Eintrag weiterhin einsehen. Ein weiteres Risiko besteht darin, dass Konsumenten die ZEK übersehen und nur die IKO kontrollieren. Dadurch entsteht ein unvollständiges Bild der eigenen Bonität, was bei Kreditprüfungen zu unerwarteten Nachteilen führen kann. Wer beide Datenquellen nicht regelmässig überprüft, läuft Gefahr, fehlerhafte Informationen zu spät zu entdecken.

Typische Fehler

  • Annahme, dass Löschung sofort erfolgt.
  • Überziehung von Kreditkartenrahmen.
  • Keine Abmeldung nach Vertragsende.
  • Vernachlässigung der ZEK-Daten.
  • Verspätete Reaktion auf falsche Einträge.

Gerade in Zeiten erhöhter Kreditanfragen – etwa beim Hauskauf oder bei steigenden Energiekosten – können solche Fehler gravierende Folgen haben.

Hintergrund und Entwicklung

Die IKO wurde als Reaktion auf die zunehmende Verschuldung von Privathaushalten gegründet. Ihr Ziel ist es, Banken eine transparente Grundlage für Kreditentscheidungen zu geben. Laut Zahlen des Bundesamts für Statistik belief sich das ausstehende Volumen an Konsumkrediten in der Schweiz im Jahr 2024 auf über 10 Milliarden Franken – Tendenz steigend.

Mit der Digitalisierung sind zudem neue Herausforderungen entstanden. Kreditentscheide werden heute oft in Sekunden gefällt, wobei Daten aus IKO und ZEK automatisch abgefragt werden. Falsche oder veraltete Einträge können damit unmittelbar zu einer Ablehnung führen.

Experten fordern deshalb strengere Kontrollen bei der Datenpflege. Gleichzeitig wächst die Bedeutung für Konsumenten, sich aktiv um die eigene Bonität zu kümmern.

Entwicklungen 2025

  • Steigende Kreditnachfrage durch Teuerung.
  • Zunahme von kurzfristigen Konsumkrediten.
  • Digitalisierung beschleunigt Datenabfragen.
  • Wachsende rechtliche Streitigkeiten wegen falscher Einträge.
  • Forderung nach stärkerer Regulierung.

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