Am 8. März 2026 entscheiden die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger in der Schweiz über eine grundlegende Neuausrichtung des Steuersystems: die Einführung der Individualbesteuerung. Dieser Systemwechsel sieht vor, dass künftig jede volljährige Person – unabhängig vom Zivilstand – eine eigene Steuererklärung einreichen und ihre Steuern selbstständig begleichen muss. Damit soll die jahrzehntelange Diskriminierung von Ehepaaren, die sogenannte „Heiratsstrafe“, endgültig abgeschafft werden. Bisher führt die gemeinsame Veranlagung dazu, dass Doppelverdiener-Ehepaare aufgrund der Steuerprogression oft deutlich stärker belastet werden als Konkubinatspaare mit identischem Einkommen, berichtet NUME.ch unter Berufung auf widmer-strategy.

Details der Reform und Auswirkungen auf Familien

Der Gesetzesentwurf zur Individualbesteuerung sieht vor, dass die Steuern auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene für jede Person separat berechnet werden. Das bedeutet für Familien einen erheblichen administrativen Mehraufwand, da künftig zwei statt einer Steuererklärung pro Haushalt ausgefüllt werden müssen. Ein zentraler Punkt der Reform betrifft die Aufteilung der Abzüge: Der Kinderabzug bei der direkten Bundessteuer soll künftig hälftig zwischen beiden Elternteilen aufgeteilt werden. Kapitalerträge werden entsprechend den tatsächlichen Eigentumsverhältnissen deklariert, während bei Immobilien der Eintrag im Grundbuch maßgeblich ist.

Den Kantonen und Gemeinden wird für die technische Umsetzung ein Übergangszeitraum von bis zu sechs Jahren eingeräumt. Sollte die Reform am 8. März angenommen werden, müsste das neue System spätestens bis zum 1. Januar 2032 flächendeckend eingeführt sein. Befürworter aus dem liberalen und linken Lager argumentieren, dass dies die finanzielle Eigenständigkeit fördere – insbesondere für Zweitverdiener, die oft in Teilzeit arbeiten.

Kritikpunkte: Bürokratie und Mehrbelastung für Einverdiener

Trotz der angestrebten Gerechtigkeit warnen Experten vor massiven Nachteilen für die Mehrheit der Bevölkerung. Der Jurist Marad Widmer, der seit über zehn Jahren im Schweizer Steuerrecht praktiziert, äußert sich kritisch zu dem Vorhaben. Er betont, dass die Individualisierung zu einer „Bürokratie-Explosion“ führen werde. Für die Bearbeitung von zusätzlich rund 1,7 Millionen Steuererklärungen müssten die Kantone tausende neue Steuerbeamte einstellen, was letztlich durch höhere Steuern finanziert werden müsste.

Besonders hart trifft die Reform laut Kritikern Einverdiener-Familien oder Paare mit großen Einkommensunterschieden. Da Abzüge künftig geteilt werden, kann ein nicht erwerbstätiger Partner seine Abzüge mangels Einkommen nicht nutzen, während dem Hauptverdiener nur noch die Hälfte der bisherigen Abzüge zusteht. Dies führt faktisch zu einer Erhöhung der steuerbaren Basis und somit zu einer höheren Steuerlast für diese Haushalte. Auch die Konferenz der Kantonsregierungen meldete Bedenken an, da viele Kantone bereits eigene, funktionierende Modelle wie das „Splitting“ zur Milderung der Heiratsstrafe implementiert haben.

Politische Einordnung und Abstimmungsempfehlung

Die Debatte im Parlament verlief äußerst knapp, was die Spaltung der Schweiz in dieser Frage widerspiegelt. Während die Linke und die Grünen das Modell als Instrument für mehr Geschlechtergerechtigkeit sehen, warnen konservative Kreise vor einer Schwächung des Instituts der Familie und einer Missachtung unbezahlter Care-Arbeit. Experten wie Marad Widmer raten daher zur Ablehnung des Entwurfs am 8. März 2026. Sie plädieren stattdessen für einfachere Lösungen, wie die Erhöhung des Verheiratetenabzugs oder die bundesweite Einführung von Splitting-Verfahren, um die Heiratsstrafe ohne unnötige bürokratische Hürden zu beseitigen.

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