Im Kanton Zürich sorgt ein beispielloser Kunststreit für politisches Aufsehen: Der grüne Regierungsrat Martin Neukom beauftragte den kontroversen Künstler Hans Witschi mit seinem offiziellen Porträt für die Ahnengalerie im Kunstraum Walcheturm. Was als mutiges Projekt begann, endete in einer Sackgasse aus ästhetischer Ablehnung und einer Kostenrechnung von 20.000 Schweizer Franken für Werke, die niemals die Öffentlichkeit repräsentieren werden. Dieser Fall wirft grundlegende Fragen über die Grenzen der künstlerischen Freiheit im staatlichen Auftrag und die Definition von angemessener Darstellung auf, wie Nume.ch aus dem 20min berichtet.

Die Anatomie eines gescheiterten Kunstauftrags in Zürich

Der 39-jährige Regierungsrat Martin Neukom wollte aus der Reihe der sterilen Porträts seiner Vorgänger ausbrechen. Er entschied sich für Hans Witschi, einen 72-jährigen Künstler, der für seine ungeschminkte Sicht auf die Anatomie bekannt ist. Neukom forderte eine peppige Darstellung, was Witschi als Freifahrtschein für seine Interpretation verstand. Doch als die ersten Entwürfe präsentiert wurden, schlug die Begeisterung in Entsetzen um. Die darauffolgende Stille im Atelier war der Beginn eines juristischen Tauziehens.

Finanzielle Eckdaten des Auftrags (2026)

PostenBetrag in CHFStatus
Gesamtbudget Kanton20.000Veranschlagt für das Porträt
Honorar Hans Witschi16.000In Klärung (Entschädigung zugesichert)
Vermittlungsgebühr4.000Fällig bei Beauftragung
Anzahl der Versuche3 GemäldeAlle vom Auftraggeber abgelehnt

In der Schweiz unterliegen solche Aufträge den kantonalen Vergaberichtlinien. Wenn ein Werk abgelehnt wird, besteht meist dennoch ein Anspruch auf eine Teilvergütung für den entstandenen Aufwand, sofern der Künstler die handwerkliche Sorgfaltspflicht erfüllt hat. Experten raten dazu, bei solch hohen Summen stets Meilensteine zu definieren, die eine vorzeitige Kündigung des Vertrags ohne volle Honorarzahlung ermöglichen.

Das ist nicht der Martin den wir kennen – Die ästhetische Sackgasse

Die Kritik an Witschis Arbeit war vernichtend und konzentrierte sich auf anatomische Details, die Neukom als entstellend empfand. Begleiter des Politikers äußerten Unbehagen über die Darstellung des Mundes sowie über die Linienführung an Kinn und Hals, die Neukom deutlich kräftiger erscheinen ließen. Der Künstler verteidigte seinen Stil als eine Form der inneren Wahrheit, während die politische Seite auf einer Repräsentationsfähigkeit beharrte.

  1. Anatomische Verzerrung: Mund, Kinn und Hals entsprachen nicht dem gewünschten Image des Politikers.
  2. Fehlender Wiedererkennungswert: Das Umfeld konnte die Identität der Person kaum bestätigen.
  3. Psychologische Barriere: Die Bezeichnung entstellt zeigt die Tiefe der Ablehnung.
  4. Repräsentationspflicht: Ein öffentliches Porträt muss laut Neukom ein gewisses Maß an Würde wahren.
  5. Stilistischer Schock: Die Radikalität von Witschis Malweise war massiv unterschätzt worden.
  6. Mangelnde Abstimmung: Zwischen den Malphasen gab es zu wenig Dialog über die ästhetische Richtung.

Der dritte Versuch und das endgültige Aus per E-Mail

Nach dem Debakel der ersten beiden Bilder einigten sich Neukom und Witschi auf einen dritten Versuch. Witschi investierte erneut Zeit, doch das Ergebnis blieb für den Regierungsrat unzumutbar, was er dem Künstler per E-Mail mitteilte. Neukom betonte, dass er sich auch mit der dritten Version nicht einverstanden erklären könne. Damit war das Projekt endgültig gescheitert. Hans Witschi empfand die Wortwahl als unglücklich und wenig wertschätzend gegenüber seinem lebenslangen Schaffen.

  • Auftrag: Neukom wählt Witschi bewusst für ein modernes Porträt aus.
  • Erste Besichtigung: Schock im Atelier und massive Kritik an der Anatomie.
  • Vermittlung: Das Kulturamt stellt klar, dass Neukom die letzte Entscheidungsgewalt hat.
  • Letzte Chance: Vereinbarung eines dritten Bildes via E-Mail.
  • Endgültiges Scheitern: Die dritte Version wird per E-Mail abgelehnt.
  • Rechtlicher Nachklang: Witschi prüft nun seine Ansprüche auf Honorar für drei geleistete Arbeiten.

Wer zahlt die Rechnung – Die unklare Entschädigungsfrage

Obwohl das Kulturamt bestätigt hat, dass Hans Witschi entlohnt wird, ist die genaue Summe noch Gegenstand von Verhandlungen. Die 16.000 Franken Honorar stehen im Raum, doch der Kanton sucht nach einer Lösung, die den Steuerzahler schont. Witschi beharrt auf einer Kompensation für drei abgeschlossene Ölporträts. Die Situation ist kompliziert, da der Auftraggeber den Stil des Künstlers im Vorfeld kannte.

  1. Volle Auszahlung: Witschi erhält die gesamten 16.000 CHF, Bilder werden Eigentum des Kantons.
  2. Vergleichslösung: Einigung auf einen Fixbetrag für Material und Arbeitszeit.
  3. Juristisches Nachspiel: Ein Zivilprozess könnte die Frage der künstlerischen Erfüllung klären.
  4. Neuausschreibung: Der Kanton muss Mittel für ein neues Porträt bereitstellen.
  5. Archivierung: Die abgelehnten Werke wandern ohne Ausstellung in das Kunstarchiv.

Fazit: Lehren aus dem Zürcher Kunst-Debakel

Der Streit zwischen Martin Neukom und Hans Witschi ist ein Lehrstück über das Aufeinandertreffen von Politik und radikaler Kunst. Die 20.000 Franken sind ein teurer Preis für eine Lektion in Sachen Erwartungsmanagement. Für den Kanton Zürich bedeutet dies eine Überarbeitung der Richtlinien für kulturelle Aufträge. Wer den Maler des Hässlichen bestellt, bekommt keine Schmeichelei – auch nicht für 20.000 Franken.

Warum wurde gerade Hans Witschi ausgewählt?

Martin Neukom wollte ein modernes Porträt und schätzte Witschis unkonventionellen Stil, unterschätzte jedoch die Wirkung auf sein Image.

Wird das Geld an den Steuerzahler zurückgegeben?

Nein, das Budget von 20.000 Franken ist reserviert; es wird nun über die Entschädigungshöhe für den Künstler verhandelt.

Darf Martin Neukom die Bilder privat behalten?

Nein, da es sich um einen staatlichen Auftrag handelt, gehören die Werke dem Kanton.

Was sagt die Zürcher Kulturdirektion dazu?

Die Direktion betont die künstlerische Freiheit, räumt aber ein, dass bei Porträts die Akzeptanz des Auftraggebers entscheidend bleibt.

Wird es einen neuen Künstler geben?

Es ist wahrscheinlich, dass ein neuer Auftrag vergeben wird, um die Ahnengalerie zu vervollständigen.

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