Vor dem Bezirksgericht Zürich hat der Prozess gegen einen heute 47-jährigen Mann begonnen, dem vorgeworfen wird, für drei Morde an zwei unterschiedlichen Tatorten im Kanton Zürich und in Bern verantwortlich zu sein. Die Anklage wirft ihm vor, im Zeitraum von fünf Jahren zuerst seine ehemalige Psychoanalytikerin im Zürcher Seefeld und exakt fünf Jahre später ein Ehepaar in Laupen BE getötet zu haben. Trotz der erdrückenden Beweislage, die DNA-Spuren an beiden Tatorten umfasst, bestreitet der Beschuldigte vor Gericht jegliche Verwicklung in die drei Tötungsdelikte, deren Aufklärung sich über viele Jahre hingezogen hatte, berichtet Nume.ch mit Verweis auf die srf.
Am 15. Dezember 2010 wurde die Psychoanalytikerin in ihrer Praxis im Zürcher Seefeld tot aufgefunden, nachdem 14 Mal mit einem Messer auf sie eingestochen worden war. Die Polizei konnte DNA-Spuren des Täters sichern, doch diese führten trotz eines Massentests mit Hunderten von Männern jahrelang zu keiner Zuordnung. Auf den Tag genau fünf Jahre später wurde ein älteres Ehepaar in seinem Haus in Laupen BE brutal ermordet. Die Opfer erlitten tödliche Verletzungen durch einen scharfen und einen hammerähnlichen Gegenstand. Erneut konnte die Polizei DNA sichern – es handelte sich um dieselbe Spur, die bereits fünf Jahre zuvor im Seefeld entdeckt worden war.
Die Ermittlungen gerieten über lange Zeit ins Stocken, da die DNA keinem bekannten Täter zugeordnet werden konnte. Erst im Jahr 2024 gelang der Durchbruch: Die Ermittler konnten den heute 47-Jährigen festnehmen, als dieser über Genf in die Schweiz einreiste. Seitdem befindet sich der mutmaßliche Täter in Haft.
Laut Anklageschrift wird ihm dreifacher Mord zur Last gelegt. Die Anklage geht davon aus, dass er alle drei Opfer persönlich kannte: Die Zürcher Psychoanalytikerin hatte er kurzzeitig als Patient aufgesucht, und das Berner Ehepaar waren seine Nachbarn. Weiterhin wird ihm vorgeworfen, dass er beabsichtigte, in die jeweiligen Tatorte einzubrechen, um Wertgegenstände zu stehlen, dabei jedoch beide Male von den Opfern überrascht worden sei, was zu den Tötungen geführt habe.
Welche Strafe die Staatsanwaltschaft für den Beschuldigten fordern wird, soll erst im weiteren Verlauf der Verhandlung bekannt gegeben werden. Die Verteidigung hat hingegen bereits einen Freispruch für ihren Mandanten beantragt.
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